Antisemitismus in Polen während der Besetzung im Zweiten Weltkrieg

Betrifft das auch Taten im Ausland? Da Leugnung des Holocaust auch hier strafbar ist, könnte ein deutsches Gericht auf die Idee kommen, dass man ausgeliefert wird.

Die Frage ist auch, ob damit auch Aussagen über die Handlungen einzelner Polen justiziabel werden. Das wird ganz praktisch die Zukunft zeigen.

Das ist auch für das Forum und die Moderation interessant. Da sollte vielleicht mal ein Kundiger befragt werden, damit uns die Moderatoren nicht als Mittäter oder so wegverhaftet werden. Sie machen ja mehr, als Geld zu zählen, ohne sie sind Aussagen im Forum nicht möglich. Da müssen sie schon wissen, was in der EU gesagt werden darf und was sie löschen müssen, da es justiziabel ist.

Nun, nur eins habe ich dazu zu sagen. Denn ich möchte nicht an Polen ausgeliefert werden. Das schient mir nämlich verdächtig geeignet um ein Gummi-Paragraph gegen Regierungsgegner zu werden. Und für Polen trage ich keine staatsbürgerliche Verantwortung. (Aussagen im Internet zählen ja als aktuell, bis sie gelöscht sind. Wenn jemand sagt, dass Bruce Willis eine Glatze hat und das wird am nächsten Tag verboten und ist immer noch online, gibt es ja Ärger.)

Dieselben Strömungen wie im Rest Europas gab es natürlich auch in Polen. Aber niemand kann sagen, wohin das geführt hätte. Alles andere ist natürlich nicht historisch. Aus rechtlichen Gründen (s.o.) will ich zu den Taten einzelner nichts sagen.

Des Weiteren halte ich die Meinung der Israelischen Regierung für bedenkenswert.

Sonst kann man solche Gesetze ja im allgemeinen schön vorführen. Nur hätte das hier unliebsame Nebenwirkungen. Nur konnte ich auch nicht ganz dazu schweigen.
 
„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Ausliefer
ungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“

Durch welches Gesetz sollte die Auslieferung von Deutschen in dieser Sache geregelt sein?
Mir ist nichts dazu bekannt.

OT: umgekehrt ist die deutsche Strafverfolgung etwa von Deutschen nicht daran gebunden, dass die zur Last gelegten Taten im Inland geschehen sind. Das StGB kennt insoweit keine räumliche Begrenzung.
 
Da bist Du aber nicht auf dem laufenden. Innerhalb der EU liefert die BRD heutzutage auch eigene Bürger aus, wenn eine entsprechende Straftat auch in Deutschland gilt. Das hat die EU geregelt.
 
Rio, nicht nur die fette Markierung lesen:

(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“
Aber keine Sorge, das Geschichtsforum liefert nicht aus ;)







Stimmt doch, Daniel, oder? :D
 
Zuletzt bearbeitet:
silesia schrieb:
Durch welches Gesetz sollte die Auslieferung von Deutschen in dieser Sache geregelt sein?
Da bist Du aber nicht auf dem laufenden. Innerhalb der EU liefert die BRD heutzutage auch eigene Bürger aus, wenn eine entsprechende Straftat auch in Deutschland gilt. Das hat die EU geregelt.
Erst Lesen, dann Schreiben. Ob auch in bestimmten anderen Sachverhalten ausgeliefert wird, darüber habe ich nix geschrieben.

Ich habe es daher mal etwas sichtbarer für Hobbyjuristen gemacht.

https://www.bundesverfassungsgerich...idungen/DE/2016/01/rk20160115_2bvr186015.html [Auslieferung eines Deutschen in Zusammenhang mit Mord in Belgien]
https://dejure.org/gesetze/IRG/80.html
plus Kommentierung dazu.

Es geht hier - im Fall der polnischen Strafrechtsänderung - nicht um Kapitalverbrechen wie Terrorismus oder Mord, die vergleichbare Regelungen im deutschen Strafrecht haben, und bei denen auf Grundlage vergleichbarer Schwere der Tatvorwürfe ein EU-Haftbefehl Erfolg haben könnte, weil nämlich ein deutscher Staatsbürger nicht vor ihn „überraschenden“ Strafnormen zu schützen wäre (wovon bei Mord und Terrorismus und weiteren kapitalen Verbrechen nicht wirklich ausgegangen werden kann) .

Der Verfassungsrang von Art. 16 (2) 1 GG steht - wie unschwer an dem Beschluss zur Verfassungsbeschwerde nachfolgend zum OLG-Urteil erkennbar - im beachtlichen Spannungsverhältnis zur möglichen Ausnahme in (2) 2. Das erklärt sich auch mit dem Schutzcharakter der Vorschrift.
 
Götz Aly schrieb:
Paragraf 5 besagt: „Wer dem polnischen Volk oder dem polnischen Staat öffentlich Mitverantwortung für Verbrechen zuschreibt, die durch die Nazi-Besatzer begangen wurden“, habe – auch als Ausländer! - bis zu drei Jahre Gefängnis zu gewärtigen. Deshalb will ich wenigstens drei von vielen Tatsachen anführen, deren Nennung mich künftig ins polnische Gefängnis bringen könnte.
Götz Aly legt den polnischen Gesetzesentwurf ziemlich weit aus.
Er begnügt sich damit Belege für polnischen Antisemitismus aufzulisten. Keine der "Tatsachen" erfüllt die Tatbestandsmerkmale, nämlich die Zuschreibung polnischen Mitverantwortung für duch die Nazi-Besater begangenene Taten.

Ich finde den Unterschied zum deutschen Recht nicht so groß.
  • § 130 Abs. 3 StGB: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Götz Aly schrieb:
Deutsche begingen den Judenmord. Das steht felsenfest. Aber sie stützten sich auch in Polen auf gesellschaftlichen Zuspruch.
Diese Aussage ist unterirdisch angesichts der Art und Weise der deutschen Besatzung. Ich sehe keine Grund zu der Annahme, dass die Nazis sich um den gesellschaftlichen Zupruch der Polen besonders bekümmert hätten.
 
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