Bundesverfassungsgericht untersagt 1958 Volksentscheidungen über Atomausrüstungen der Bundeswehr

1958 war schon ein recht bewegtes Jahr – eigentlich wie immer.

Die Welt bekommt einen neuen Papst, Papst Johannes XXIII.
Frankreich mit Charles de Gaulle den 5. Präsidenten der Republik.
Und mitten hinein in die 1. Weltwirtschaftskrise nach dem Krieg erlebt die BRD die in die Historie eingegangen „Krise der Montanindustrie“.
Und Fidel geht mit seinen Kämpfern in die Offensive. Er gewinnt die Schlacht um Santa Clara.

Wem wunderst dann wenn Weltweit eine die Bewegung für die atomare Abrüstung fahrt aufnimmt.
Im November 1957 war die Campaign for Nuclear Disarmament (CND) in Großbritannien entstanden.
Und die Aldermaston-Märsche in Berkshire, England, und London, die in der Historie als Ostermärsche eingehen, werden zum Symbol der Kampagne für nukleare Abrüstung.
Erstmalig tauche da ein Sympol auf welches in der Folge ein weltweites Symbol der Friedensbewegung wird.

In einem Kreis etablierte man 2 Zeichen die der Erfinder/Schöpfer dem „Flaggenalphapet entnahm.
Es handelt sich um den Buchstaben „N“ und „D“ ( Nuclear Disarmament)
Beim D weist je eine Flagge senkrecht nach oben und nach unten, zwei schräg nach unten gestreckte Fahnen stehen für das N.
Das gefiel allen und so wurde die Arbeit von Herrn Gerard Holtom das Symbol was wir alle kennen.
Gerard Holtom → bitte hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Gerald_Holtom.
 
Meine Vermutung bezog sich auf das Verbot der KPD durch das Bundeverfassungsgericht. An dem Gericht gab es außer Geiger auch andere Richter, die für meine Begriffe belastet waren und/oder negativ zum Kommunismus standen.
Von mir aus. Hat ja jeder so sein Hobby und das KPD-Verbot ist gewiss interessant und einen eigenen Faden wert.
Und mit Antikommunismus "belastete" gab es in der Tat nicht wenige ..:D Stalin ist ja 1958 erst seit fünf Jahren tot.
(..ich würd ja gern bei der Nuklearrüstung weitermachen, hat ja jeder so sein Hobby..)

Aber ging es beim Thema nicht darum warum 1958 das Verfassungsgericht einzelne Volksbefragungen zur Atomrüstung für unzulässig erklärte?
Was das angeht so scheint mir keine Voreingenommenheit das Urteil bestimmt zu haben, sondern die Treue zum Text der Verfassung durch die höchste juristische Elite, die sich schon durch ihre Auswahl vom Rest der Zunft positiv abheben konnte.
Die in BVerfGE 8, 104 zum Ausdruck gebrachte Interpretation
Danke an @-muck-
 
Aber ging es beim Thema nicht darum warum 1958 das Verfassungsgericht einzelne Volksbefragungen zur Atomrüstung für unzulässig erklärte?
Nicht nur, im ersten Beitrag des Fadens wurde auch diese Frage gestellt:
Trifft meine Vermutung zu, dass es wenigstens zum Teil mit der Nazi-Vergangenheit belastete Richter waren, bei deren Überlegungen und Entscheidungen vor allem der Antikommunismus wirkte?
Darauf bezog sich ein Teil meiner Antwort:
Dass solche und ähnliche Verfassungsrichter Antikommunisten waren, versteht sich von selbst, deswegen darf man sich nicht wundern, dass sie 1956 die KPD verboten: Im III. Reich verboten und in der Bundesrepublik der 1950er Jahre auch.
Das fandest auch du falsch, so dass ich gezwungen war, meine Position näher zu erläutern.

Darauf hat Traklson freundlicherweise aus Wikipedia das zitiert (Fettschreibung durch mich):
Im Zusammenhang mit den Verboten der KPD (August 1956 durch das Bundesverfassungsgericht) und der FDJ (1951 durch Beschluss der Bundesregierung Konrad Adenauers gemäß Art. 9 Abs. 2 GG)[28] wurden im Verlauf der fünfziger und sechziger Jahre nach dem damals geltenden politischen Strafrecht über 10.000 Personen mit Haftstrafen belegt und Hunderttausende von Verfahren gegen Kommunisten, aber auch des Kommunismus verdächtigte Personen, geführt.[29] Die Zahl der gegen Kommunisten gefällten 6688 Urteile war im Zeitraum 1951–1968 fast siebenmal so hoch wie die 999 Urteile gegen NS-Täter.[30] Das 1951 verabschiedete erste Strafrechtsänderungsgesetz, auch als Blitzgesetze bekannt, erlaubte es, Gegner der Wiederbewaffnung als „Gefährder“ zu inhaftieren, zu observieren und sie mit Berufs- und Auftrittsverboten zu belegen. Mehr als eine halbe Million Menschen waren von diesen Maßnahmen betroffen.[31]

Das alles ist verständlich, denn die Wähler haben bald nach dem Krieg wieder Leute an die Macht gebracht, die durch ihre Nazivergangenheit belastet und/oder Antikommunisten waren. Und warum haben die Wähler so entschieden? Weil sie sich von diesen Politikern versprachen, nicht weiter beschuldigt zu werden, Nazis aktiv oder passiv (durch Schweigen) unterstützt zu haben. Entnazifizierungsverfahren wurden, solbald sie nur von Deutschen geführt, eine Farce. Stattdessen wurden Menschen, die aus politischen Gründen emigrieren mussten (Beispiele: Thomas Mann, Willy Brandt, Marlene Dietrich) als Vaterlandsverräter beschimpft und beschuldigt; das war eine Täter/Opfer-Umkehr wie sie um Buche steht.

Und wenn wir annehmen, dass auch Verfassungsrichter nicht im luftleeren Raum leben und entscheiden, dann haben sie diesem Klima im Land Rechnung getragen, auch weil sie zum Teil selbst der gleichen Meinung waren. Das lässt sich leicht nachweisen durch spätere Urteile, in denen die Interpretation des Grundgesetzes eine andere wurde, wie @-muck- das in einem anderen Faden ganz richtig sagte.
 
Niemand wird bestreiten, dass die "Bonner Republik" einen braunen Schatten warf. Um aber diesen Nebenkriegsschauplatz endlich zu verlassen, sei noch folgender Hinweis erlaubt … sowohl das KPD-Verbot als auch das Verbot des NSDAP-Wiedergängers SRP wurde vom I. Senat ausgesprochen.

Man darf daher wohl getrost den Stimmen folgen, die das Bundesverfassungsgericht als großen Erfolg der bundesrepublikanischen Rechtsgeschichte werten, weil es – anders als viele Untergerichte der Nachkriegszeit – seinem Auftrag gewissenhaft und so apolitisch wie möglich nachgekommen sei.

Es gibt schlichtweg keine triftigen Anhaltspunkte für den vermuteten Zusammenhang zwischen der politischen Einstellung der Richter und ihrem Urteil gegen die Volksbefragung, zumal das Urteil aufgrund der geltenden Rechtslage nur so und nicht anders erfolgen konnte.

Was Deine Vermutungen angeht, die Richter hätten dem "Klima im Land Rechnung getragen" – diese Debatte führt an dieser Stelle zu weit. So viel nur sei gesagt: Das Bundesverfassungsgericht hat oft genug gegen das gesellschaftliche Klima geurteilt, als dass man hier gleich in diese Rechnung denken müsste.
 
Es gibt schlichtweg keine triftigen Anhaltspunkte für den vermuteten Zusammenhang zwischen der politischen Einstellung der Richter und ihrem Urteil gegen die Volksbefragung, zumal das Urteil aufgrund der geltenden Rechtslage nur so und nicht anders erfolgen konnte.
Dem habe ich nie widersprochen.
Was Deine Vermutungen angeht, die Richter hätten dem "Klima im Land Rechnung getragen" – diese Debatte führt an dieser Stelle zu weit.
Aber da sind wir doch einig, denn sonst würdest du deinem Postulat, die Verfassung, obwohl weitgehend fix, müsse immer wieder neu - d.h. anders als zuvor - interpretiert werden, widersprechen.
Das Bundesverfassungsgericht hat oft genug gegen das gesellschaftliche Klima geurteilt, als dass man hier gleich in diese Rechnung denken müsste.
Ja, aber das kam erst, als die alte Richterriege aus dem Gericht ausschied, was erst in den späten 1960er und 1970er Jahren gewesen ist; du kennst sicher den Spruch: "Unter den Talaren – Muff von 1000 Jahren", was eine Anspielung auf die von den Nazi proklamierten 1000-jähriges Reich war. Das war zwar an die Uni-Professorenschaft gerichtet, gemeint waren aber alle, die an den alten Zöpfen hingen.

Und Talare tragen auch Richter. :D
 
Aber da sind wir doch einig, denn sonst würdest du deinem Postulat, die Verfassung, obwohl weitgehend fix, müsse immer wieder neu - d.h. anders als zuvor - interpretiert werden, widersprechen.
Dass die Verfassung vor dem Hintergrund geänderter Vorzeichen gelegentlich neu interpretiert wird, heißt nicht, dass das Gericht der Bevölkerung aufs Maul schauen würde.
Ja, aber das kam erst, als die alte Richterriege aus dem Gericht ausschied, was erst in den späten 1960er und 1970er Jahren gewesen ist; du kennst sicher den Spruch: "Unter den Talaren – Muff von 1000 Jahren", was eine Anspielung auf die von den Nazi proklamierten 1000-jähriges Reich war. Das war zwar an die Uni-Professorenschaft gerichtet, gemeint waren aber alle, die an den alten Zöpfen hingen.

Und Talare tragen auch Richter. :D
Nein, das kam nicht "erst, als […]". Und der Kampfspruch der Studentenbewegung kann auch schwerlich als Beweis für Deine Behauptung dienen.
 
Ach, @-muck, was du "geänderte Vorzeichen" nennst, nenne ich den gesellschaftlichen Wandel, zu dessen Kennzeichen auch die Studentenproteste gehören. Mit den sog. 68-ern ist ein anderer Geist in die bundesrepublikanische Gesellschaft eingekehrt, der sich am deutlichsten an gelockerten Sitten und den entsprechenden Justizreformen bemerkbar machte, die die Sozialliberale-Koalition in den 1970er Jahren durchführte.

Im Zusammenhang mit unserer Diskussion ist auch dieser Wikipedia-Artikel interessant – besonders der Abschnitt: Wirkung.
 
Läuft das Ergebnis nun darauf hinaus, dass ein sachlich zutreffendes Urteil, bis heute breit akzeptiert und zitiert, von (teilweise) NS-belasteten Richtern ausgearbeitet worden ist?
 
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