So mehr ich mich mit beiden Charakteren beschäftige so näher tritt ein Vergleich als durchaus spannende Betrachtung an mich heran.
Über Friedrich I., wissen wir aus dem Geschichtsunterricht wenig. Er wird vielleicht im Nebensatz für seine angebliche Verschwendungssucht gescholten und dann wird noch Friedrich II. vielleicht noch zitiert, der seinen Großvater wegen seines "asiatischen Pomp" verurteilte. Gekannt hatte er seinen Großvater, den Wilhelmine von Bayreuth als liebevoll und familienbewusst lobt, nicht mehr. Friedrich II. wurde 1712 geboren, während sein großer Großvater 1713 verschied, von vielen betrauert.
Gemeinsames:
Beide hatten eine sehr schwere Jugend.
Friedrich I. hatte nach dem Tode seiner leiblichen Mutter schwer unter dem Einfluss der Stiefmutter zu leiden, was fast bis zu Misshandlungen führte. Er entfloh seinem Vater ebenso wie Friedrich II. und selbstverständlich ebenso erfolglos, wenngleich nicht so folgenschwer. Während Friedrich I. Furcht vor der Stiefmutter soweit ging, dass er fürchten musste, sie hätte ihn vergiftet (es war gerade die Zeit der Giftaffären am franz. Hof), hätte wenig gefehlt, dass Friedrich II. von seinem eigenen Vater zum Tode verurteilt worden wäre.
Beide blieben Zeit ihres Lebens zutiefst einsam.
Während allerdings Friedrich I. um ein funktionierendes Eheleben bemüht war, war F II. seine Gemahlin verhasst. F I. suchte Geborgenheit, protegierte seine politischen Favoriten, die sich als seine Freunde ausgaben, wie Johann Kasimir Kolbe von Wartenberg. Ja noch am Ende seines Lebens heiratete er Sophie Luise von Mecklenburg-Schwerin, da der Kronprinz wie auch später als König viel kränkelte. Seine eigenen Worte drücken aber den eigentlichen Wunsch nach Geborgenheit in der Ehe aus, die ihm aber verwehrt blieb. Sophie Luise stellte sich schnell als geisteskrank heraus und wurde daher von ihm wieder nach Hause geschickt.
Beide hatten große Ideale und Ziele.
Der eine bemühte sich sein Leben lang um die Königswürde, die endlich Brandenburg-Preußen die lange strittig gemachte Position in Europa verschaffen sollte und für Stabilität sorgen, der andere erkannte seine historische Chance.
Beide schätzten und förderten die Künste, betätigten sich als große Baumeister, bzw. ließen bauen. Unter ihnen fanden die wissenschaftlichen Akademien und die Wissenschaften an sich einen großen Aufschwung in ihrem Staat. F I. hatte einen Schlüter, F II. einen Knobelsdorf ...
Unterschiede:
Während F I. bis in die heutigen Tage nicht zuletzt durch seinen Sohn und Enkel durch deren Urteile in unseren Augen völlig entstellt wurde, hatte F II.. stets eine hohe Anerkennung auch von seinen Feinden bzw. späteren Feinden Preußens (wie Napoleon I.) genossen. Während F I. am Beginn seiner Regierung eine völlige Zerschlagung der hohenzollerschen Länder durch das Testament seines Vaters befürchten musste und Brandenburg außenpolitisch instabil war, fand F II. den Staat wohl geordnet vor und hatte die Mittel (Heer und eine gefüllte Staatskasse) in den Händen, seine Ziele zu verwirklichen.
Wenn dann würde ich beiden den Titel eines "Großen" zumindest in der Geschichte ihres Staates zuerkennen.
Über Friedrich I., wissen wir aus dem Geschichtsunterricht wenig. Er wird vielleicht im Nebensatz für seine angebliche Verschwendungssucht gescholten und dann wird noch Friedrich II. vielleicht noch zitiert, der seinen Großvater wegen seines "asiatischen Pomp" verurteilte. Gekannt hatte er seinen Großvater, den Wilhelmine von Bayreuth als liebevoll und familienbewusst lobt, nicht mehr. Friedrich II. wurde 1712 geboren, während sein großer Großvater 1713 verschied, von vielen betrauert.
Gemeinsames:
Beide hatten eine sehr schwere Jugend.
Friedrich I. hatte nach dem Tode seiner leiblichen Mutter schwer unter dem Einfluss der Stiefmutter zu leiden, was fast bis zu Misshandlungen führte. Er entfloh seinem Vater ebenso wie Friedrich II. und selbstverständlich ebenso erfolglos, wenngleich nicht so folgenschwer. Während Friedrich I. Furcht vor der Stiefmutter soweit ging, dass er fürchten musste, sie hätte ihn vergiftet (es war gerade die Zeit der Giftaffären am franz. Hof), hätte wenig gefehlt, dass Friedrich II. von seinem eigenen Vater zum Tode verurteilt worden wäre.
Beide blieben Zeit ihres Lebens zutiefst einsam.
Während allerdings Friedrich I. um ein funktionierendes Eheleben bemüht war, war F II. seine Gemahlin verhasst. F I. suchte Geborgenheit, protegierte seine politischen Favoriten, die sich als seine Freunde ausgaben, wie Johann Kasimir Kolbe von Wartenberg. Ja noch am Ende seines Lebens heiratete er Sophie Luise von Mecklenburg-Schwerin, da der Kronprinz wie auch später als König viel kränkelte. Seine eigenen Worte drücken aber den eigentlichen Wunsch nach Geborgenheit in der Ehe aus, die ihm aber verwehrt blieb. Sophie Luise stellte sich schnell als geisteskrank heraus und wurde daher von ihm wieder nach Hause geschickt.
Beide hatten große Ideale und Ziele.
Der eine bemühte sich sein Leben lang um die Königswürde, die endlich Brandenburg-Preußen die lange strittig gemachte Position in Europa verschaffen sollte und für Stabilität sorgen, der andere erkannte seine historische Chance.
Beide schätzten und förderten die Künste, betätigten sich als große Baumeister, bzw. ließen bauen. Unter ihnen fanden die wissenschaftlichen Akademien und die Wissenschaften an sich einen großen Aufschwung in ihrem Staat. F I. hatte einen Schlüter, F II. einen Knobelsdorf ...
Unterschiede:
Während F I. bis in die heutigen Tage nicht zuletzt durch seinen Sohn und Enkel durch deren Urteile in unseren Augen völlig entstellt wurde, hatte F II.. stets eine hohe Anerkennung auch von seinen Feinden bzw. späteren Feinden Preußens (wie Napoleon I.) genossen. Während F I. am Beginn seiner Regierung eine völlige Zerschlagung der hohenzollerschen Länder durch das Testament seines Vaters befürchten musste und Brandenburg außenpolitisch instabil war, fand F II. den Staat wohl geordnet vor und hatte die Mittel (Heer und eine gefüllte Staatskasse) in den Händen, seine Ziele zu verwirklichen.
Wenn dann würde ich beiden den Titel eines "Großen" zumindest in der Geschichte ihres Staates zuerkennen.