Warum konnte das passieren?
Weil trotz offensichtlichen Reizthemas von Seiten des Verlegers die Frage ob es aus Sicht der Jutiz zu beanstanden war nicht im Vorhinin proaktiv geklärt war.
Das hört sich zwar gut an, kann aber zum Bumerang werden, wenn sich der Zeitgeist ändert, weil Bilder, Filme, Bücher und Skulpturen, die Jahre oder Jahrzehnte als Kunst angesehen wurden, plötzlich den geänderten Gesetzen zum Opfer fallen können.
Das lässt sich ja vermeiden, indem man die Dinge vor der Veröffentlichung klärt und es nicht auf "wo kein Kläger, da kein Richter" ankommen lässt.
Es ist einfach so, dass jeder in diesem Land eine Anzeige gegen ihm Missliebiges erstatten kann, und wenn er einen Staatsanwalt findet, der die gleiche Meinung vertritt, dann passiert eben, dass die Polizei wegen angeblicher Gefahr in Verzug die Buchläden durchsucht und "missliebige" Kunst konfisziert.
Ja, dass passiert dann eben, hat aber nichts mit Zensur zun tun, denn weder der Staatsanwalt, noch die Polizei haben am Ende darüber zu befinden ob etwas tatsächlich verboten wird.
Die Praxis, dass schonmal Dinge bis zur weiteren juristischen Klärung aus dem Vertrieb genommen und konfisziert werden, lässt sich nicht beanstanden, so lange man nicht die Meinung vertritt, dass es erlaubt sein sollte schrankenlos alles zu veröffentlichen und zwar egal, ob dass die Rechte von irgendwem verletzt oder sonstige Schranken (Jugendschutz) o.ä. tangiert.
So lange man sich nicht auf den Standpunkt stellen möchte, dass es legal sein sollte, schrankenlos alles zu veröffentlichen, geht es ohne Exekutive, die den Vertrieb im Verdachtsfall zeitweilig unterbindet nicht, sonstigenfall würde ja auch der Vertrieb von Dingen, die juristische Schranken eindeutig überschreiten bis zum letzinstanzlichen Richterspruch weitergehen und dass kann nicht im Sinne des Erfinders sein.
Die Alternative dazu, wenn Einschränkugen dadurch nicht von vorn herein unwirksam werden sollen, wäre eine echte Zensur.