andreassolar
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Es ergibt sich für Liman eine Doppelfunktion, indem er als Leiter der Mission eine der höchsten Positionen in der osmanischen Armee einnahm und gleichzeitig – zunächst - als Kommandeur eines Korps eine formal „nachgeordnete Funktion“ wahrnahm. Gleichzeitig kommandierte er die wichtigste Einheit der Armee, die Konstantinopel, die „Straße“, die Ministerien und die Botschaften schützte. In seiner Position eines Korps-Kommandeur war er formal also einerseits der Position des Kommandeurs der 1. Armee untergeordnet, andererseits als als zweit- oder dritthöchster Offizier ihm übergeordnet.
Liman als Chef der Liman-Mission war gewiss direkt dem Kriegsminister unterstellt oder - falls dienstälter - dem Chef des Generalstabes. Seine Missionschef-Stellung war keine kommandierende-operative, er konnte damit weder die 1. Armee und damit indirekt das 1. Armeekorps kommandieren, war also formal durchaus nicht auch auch noch sein eigener Vorgesetzter.
Der Kommandeur für den Bereich Konstantinopel war dem 1. Korps unterstellt, also Liman. Und der Kommandeur für den Festungsbereich Konstantinopel war in Friedenszeiten auf einem selbstständigen Kommando, allerdings wurde er in Kriegszeiten der 1. Armee bzw. dem 1. Korps unterstellt, also ebenfalls Liman. In diesem Sinne war Liman für die Sicherung von Konstantinopel zuständig und ebenfalls für die Sperrung der Seestraße.
Vor Limans Ankunft war der Kommandeur des 1. Armeekorps auch Platzkommandant von Konstantinopel. Mit der Übernahme durch Liman wurde die Platzkommandantur davon getrennt und ein türkischer Oberst übernahm mit den Befugnissen eines Divisionskommandeur diese Position (Wallach, Anatomie einer Militärhilfe, S. 133).
Limans Missionsvertrag galt für Friedenzeiten, im Vertrag wie auch in der Iradé des Sultans ist daher keine operative Stellung für Kriegszeiten angegeben. Limans Kommandeur-Stellung über die 1. Armee wurde entsprechend erst im Rahmen der türkischen Mobilisierung und dem Bündnisvertrag Kaiserreich-Osmanisches Reich (2. August) von Enver Anfang August festgelegt.