Luftkrieg: Wieluń, die Bombardierung am 1.9.1939

Heeres-Gr. Süd - Ic - Anl. z. K.T.B.
S.68

1.9.39
A.O.K. 10

Armee - Befehl​
An​
1. leichte Division​
1.) Fdl. Kav.-Brig. bei Wielun (vermutl. Kav.-Brig. Wolynska) ist in den Mittagsstunden bei Krzeczow und Osjakow
(15km südostw. und nordostw. von Wielun über die Warta zurückgegangen.​
2.) Gen. d. Fl. z.b.V. greift die Brig. ostw. der Warta im Raum Mokre - Chorzyna (...) -Warte an.
3.) ...

Quelle: BArch RH 19-I/94
Kriegstagebuch der Heeresgruppe Süd
1. September 1939​
...​
Die Maßnahmen der Luftwaffe während der ersten Stunden nach Beginn der Kampfhandlungen​
hatten gemäß Meldung Koluft H.Gr. auf folgendes Ergebnis:​
...​
I./Stuka 76 Wielun angegriffen. Gute Wirkung. Platz Ruda mit Flugzeugen brennt. Nebel verhindert Aufklärung.
...
II./Stuka 77 Höhen bei Lublinitz. Nicht besetzt. Bomben abgeworfen.
I./K.G. 76. 1. Staffel wegen Schlechtwetter umgekehrt.
...
III./K.G. 76 Lodz angegriffen. Starker Dunst. Nur teilweise abgeworfen.
...
10.00 Uhr Während des Vormittags ergaben fortlaufend eingehende Meldungen übereinstimmend folgendes Lagebild:
Gesammteindruck vom Gegner:​
Nur schwache Sicherungen um und in der Nähe der Grenze, die ohne Artillerie kämpfend, ausweichen.
Eine polnische Kav. Brigade, verstärkt durch Artl., vor 10. Armee gemeldet, stört vorübergehend Bereitstellung
der in zweiter Welle folgenden 1. lei. Div. im Walde westlich Landsberg durch leichtes Artl.-Feuer.
...
2. September​
Das Feindbild war am 2.9. folgendes:​
...​
...
Vor 10. Armee:
...
Poln. 13. I.D. und Kav.Brig. Wolynska vor XI. A.K.
...

Quelle: BArch RH 19-I/5

Es gab vieles was an diesem Morgen des 1.9. nicht rund lief. z.B. Bomben auf eine nicht besetzte Bunkerlinie s.o.
Bomber-Einheiten kamen wegen der schlechten Sicht komplett durcheinander, sind verspätet gestartet,
sind umgekehrt oder haben nur teilweise abgeworfen.
Die Begleit-Jäger haben ihre "Schützlinge" zum Teil nicht gefunden, haben sich verorientiert und sind auf fremden Plätzen gelandet.
Es gab mehr, zum Teil tödliche, Ausfälle wegen des schlechten Wetters als durch Feindeinwirkung.

Die "Kav.Brig." mußte, wenn man die Angriffe am Morgen mitzählt, sechs Angriffe über sich ergehen lassen.
zwei Stuka-Angriffe morgens in Wielun und zwei mittags im Wald (einer davon sogar mit SC 500, imWald!).
dann noch einen mittags durch zweimot. Bomber und sogar noch einen Tiefangriff mit Bordwaffen am 2.9. morgens durch Bf 110.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie oft muss es denn noch gesagt werden:



Nachfolgend ist der Wortlaut der Verkündung Nr. 3705 des Reichs-Gesetzblatts Nr. 2 vom 25.01.1910, S. 107 ff., wiedergegeben. [...]
Das Abkommen ist am 26.01.1910 für das Deutsche Reich in Kraft getreten.

Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs.
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, der Präsident der Argentinischen Republik, Seine Majestät der Kaiser von Österreich, König von Böhmen u. s. w.

[...]

Artikel 25.
Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei. anzugreifen oder zu beschießen.

[...]
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen mit ihren Unterschriften versehen.

Geschehen im Haag am achtzehnten Oktober neunzehnhundertsieben
Temp.gif


 
schoen dass Du mitmachst. Dein input ist ja auch wichtig.
Der Internationale Militärgerichtshof hat in mehreren Beschlüssen unmissverständlich darauf erkannt, dass die Haager Landkriegsordnung bereits vor dem Zweiten Weltkrieg Völkergewohnheitsrecht war—unter anderem gründend auf einer Stellungnahme des Auswärtigen Amtes, das entsprechende Bedenken vorbrachte, die der Wehrmachtsführung also bekannt waren, und wissentlich verworfen wurden
Das Thema hier ist der Luftkrieg und seinen legalen Limitationen per Haager Convention und einer Deklaration.
Hier sind die 13 Conventionen und eine Deklaration gelistet wie sie 1907 in Kraft waren:
CONVENTIONS I OF 189 AND 1907 FOR THE PACIFIC SETTLEMENT OF INTER-NATIONAL DISPUTES​
CONVENTION II OF 1907 RESPE(ÄING TEE LIMITATION OF TEEOF FORCE FOR THE RECOVERY OF CONTRACt DEBTS.​
CONVENTION III OF 1907 RELATIVE TO THE OPENING OF HOSTILITIES.​
CONVENTIOnS II OF 1899 AND IV OF 1907 RESPECTING THE LAWS AND CUSTOMS OF WAR ON LAND...​
CONVENTION VI OF 1907 RELATING TO THE STATUS OF ENEMY AT THE OUTBREAK OF HOSTILITIES​
CONVENTION VII OF 1907 RELATING TO THE CONVERSION OF MERCHANT SHIPSINTO WAR-SHIPS​
CONVENTION VIII OF 1907 RELATIVE TO THE LAYING OF AUTOMATIC SUB-MARINE CONTACT MINES​
CONVENTION IX OF IX)7 CONCERNING BOMBARDMENT BY NAVAL FORCES IN TIME OF WAR​
CONVENTIONS III OF AND X OF 1907 FOR THE ADArrAT10N TO MARITIME WARFARE OF THE PRINCIPLES OF THE GENEVA CONVENTION... CONVENTION XI OF 1907 RELATIVE TO CERTAIN RESTRICTIONS WITH REGARD TO THE EXERCISE OF THE RIGHT OF CAPTURE IN NAVAL WAR​
CONVENTION XII OF 1907 RELATIVE TO THE CREATION OF AN INTERNATIONA LPRIZE COURT​
CONVENTION XIII OF 1907 CONCERNING THE RIGHTS AND DUTIES OF NEUTRAL POWERS IN NAVAL WAR​
DECLARATIONS OF 1899 AND 1907 PROHIBITING THE DISCHARGE OF PROJECTILES AND EXPLOSIVES FROM BALLOONS​

Oft wird hier das Verbot durch Beschuss unverteidigter Ortschaften in eine rHaaguer LKO erwaehnt. Das stimmt, wir finden das Verbot in der 'CONVENTIONS II OF 1899 AND IV OF 1907 RESPECTING THE LAWS AND CUSTOMS OF WAR ON LAND... Artikel 25:
"The attack or bombardment by whatever means,of towns, villages, dwellings, or buildings which are undefended is prohibited." Artikel 26:
The officer in command of an attacking force must, before commencing a bombardment, exceptin cases of assault, do all in hispower to warn the authorities.

Doch nicht nur 'CONVENTIONS II OF 1899 AND IV OF 1907 RESPECTING THE LAWS AND CUSTOMS OF WAR ON LAND. verbieten Beschuss unvertedigter Ortschaften, auch 'CONVENTION IX OF IX)7 CONCERNING BOMBARDMENT BY NAVAL FORCES IN TIME OF WAR'
CHAPTER I.—The Bombardment of undefended, Towns, Villagcs, Dwellings, or Buildings is forbidden.ports, A place cannot be bombarded solely because automatic submarine contact mines are anchored off the harbor.​
ARTICLE 3After due notice has been given, the bombardment Of undefendedports, towns, villages, dwellings, or buildings may be commenced, if the local authorities, after a formal summons has been made to them,decline to comply with requisitions for provisions or supplies necessary for the immediate use Of the naval force before the place inquestion.These requisitions shall be in proportion to the resources of the place. They shall only be demanded in the name of the commander of the said naval force, and they shall, as far as possible, be paid forin cash; if not, they shall be evidenced by receipts.​


Das Deutsche Reich hätte die HLKO grundsätzlich befolgen müssen, übrigens auch gegenüber Nicht-Signatarstaaten (vgl. Kirchner, Völkerrechtliche Grundlage der Nürnberger Prozesse, München 2010). Der Angriff auf eine unverteidigte Stadt war deshalb zweifellos ein Kriegsverbrechen.
stimmt
An diesem Befund ändern auch die Versuche des Strangerstellers nichts, eine Präsenz polnischer Kombattanten in Wieluń zu konstruieren.

Dass ein entsprechendes Verbot international gewohnheitsrechtlich bereits anerkannt war, erhellt übrigens auch aus dem Grundsatz der Reziprozität, der damals formuliert wurde, Angriffsfläche der wichtigsten Kritik an den Nürnberger Prozessen. Die Entscheidung, den deutschen Luftkrieg gegen Großbritannien, Polen und andere Staaten nicht zur Anklage zu bringen, fiel in dem Wissen, dass die Verteidigung in einem solchen Fall auf die alliierten Bombardements ziviler Ziele in ungleich größerem Maßstab verwiesen hätte.

Gerade weil alliierte Luftangriffe wie der von Dresden ebenfalls ein offenkundiges Kriegsverbrechen darstellten, hätte das der Verteidigung die Möglichkeit gegeben, die Legitimation des Gerichts nachhaltig in Zweifel zu ziehen. Also wurde in diesem Punkt auf eine Anklage verzichtet.Wobei derartige Einsatzgrundsätze, heute Rules of Engagement genannt, keine völkerrechtlichen Pflichten kodifizieren, soweit sie über geltendes Völkerrecht hinausreichen. Wäre @bibliophile's Lesart zutreffend (was sie nicht ist), wäre ein Verstoß gegen diese Einsatzregeln eine militärstrafrechtliche Gehorsamsverweigerung, jedoch kein Kriegsverbrechen.
Du wanderst vom eigentlichem Thema. ab.
Ich darf zum x-ten Male darauf hinweisen, dass DECLARATIONS OF 1899 AND 1907 PROHIBITING THE DISCHARGE OF PROJECTILES AND EXPLOSIVES FROM BALLOONS zwar Bombardierung aus der Luft generll verbot, jedoch nicht explizit auf irgendwelche Ortschaften . Was nicht explicit verboten ist, kann als erlaubt interpretiert werden, Drum kann man bei dieser metric den Luftueberfall auf Wielun nicht unbeingt als Kriegverbrechen einstufen. Ich weiss, es ist kaum Luft zwischen den beiden Interpretainen, aber damals war es eben so.
 
. Artikel 25.
Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei. anzugreifen oder zu beschießen.
Temp.gif
Weiter oben habe ich selber auf Artikel 25 hingewiesen :
Artikel 25:
"The attack or bombardment by whatever means,of towns, villages, dwellings, or buildings which are undefended is prohibited."
Artikel 26:
The officer in command of an attacking force must, before commencing a bombardment, except in cases of assault, do all in hispower to warn the authorities.
 
Natürlich gab es diese Kav.Brig. nicht, nicht in/bei Wielun.
Getroffen wurden hauptsächlich unschuldige Zivilisten und die sich zurückziehende poln. 28.Inf.Div.

Die Furcht/Respekt vor der aufgeklärten "Kav.Brig. mit Panzer" und auch der Div. C (28. I.D.) ließ die 10. Armee dazu veranlassen
die 1. leichte Div. , kurzfristig, durch Reichenau persönlich, an ihre linke Flanke zu verlegen und nicht wie in der Planung vorgesehen
als Panzerkeil zusammen mit der 1. und 4. Panzer Division.
Auch das die Flanke sichernde I.R. 54 wurde, durch diese Furcht/Respekt, wie ich meine, übermäßig verstärkt. Die Verstärkung des
Regimentes durch Div.-eigene Teile mag ich noch nachvollziehen, sowas war normal, aber auch die Pz.Abw.Abt. 563 durch die Armee,
das M.G. Btl. 15 und die Korps-Art.Abt. II./67 (10cm) ? ich weiß nicht, macht meiner Meinung nach alles nur Sinn wenn die Armee-Führung
an die Meldungen auch glaubte.

Die I./Stuka 76 und Stabskette/Stuka 77 mit I./Stuka 77 hatten den Auftrag die poln. Luftwaffe und ihre Bodenorganisation zu treffen,
Wielun war nur das Ausweichziel (Truppenbelegungen bzw. Stab/Stäbe in der Stadt).
Da die Flugfelder bei Wielun und Chotow verlassen waren blieb nur noch das Flugfeld bei Ruda übrig welches durch die I./Stuka 76
angegriffen wurde, die Masse der Bombenbeladung jedoch wurde anschließend über Wielun abgeworfen.
Die Stabskette Stuka Geschwader 77 mit I./Stuka 77 hatten den Auftrag die Flugfelder bei Ostrowo und Kalisch anzugreifen,
auch hier war Wielun nur Ausweichziel.

Kriegstagebuch von Olt. Kurt Hartmann, Staffelführer 3. Staffel, I./Stuka 77
1.9.1939 Es geht los! Der Krieg Beginnt!
Freitag 2.30 Uhr : Wecken
4.00 Uhr : Staffel ist startklar. Ich spreche die Staffel​
und gebe die Lage bekannt.​
1. Einsatz (in der Gruppe)​
Ziele : 1. Ostrowo , Flugplatz . Bei Belegung Angriff durch 3. Staffel​
2. Kalisch , Flugplatz​
3. Ausweichziel , Wielun Ostteil (Stäbe in der Stadt)​
Start : 4.40 Uhr​
Anzahl : 9 Flugzeuge​
Bomben : 1 x 250 kg sc u. 4 x 50 kg sc​
Anflug : 1500 m , schlechtes Wetter.​
Fragment Dziennika wojennego Kurta Hartmanna - fot. ze zbiorow prywatnech
(Fragment aus Kurt Hartmanns Kriegstagebuch-Foto aus einer Privatsammlung)

hab ich auf der Wielun-Seite der engl. Wiki gefunden

Cel zniszczony...
(Ziel zerstört...)
Z Dziennikow wojennych Waltera Siegela i Kurta Hartmanna
(Aus den Kriegstagebüchern von Walter Siegel und Kurt Hartmann)
von Jan Ksiazek, Wielun

Beide Orginale sollen sich angeblich im BAMA befinden, ich habe aber bisher noch nichts gefunden. leider.
Mich würde sehr interessieren wie der Eintrag von Hartmann weitergeht, ebenso hätte ich das Original von Siegel gerne gelesen.
Es gibt unterschiedliche Versionen davon, mit "Feuerlöschmannschaft" und ohne mit "Flak-Beschuß" und ohne ... je nachdem welch geistig Kind die Feder geführt hat (nehm ich zumindest an).

Vielleicht kann da jemand helfen
 
Zuletzt bearbeitet:
II./Stuka 77 Höhen bei Lublinitz. Nicht besetzt. Bomben abgeworfen.
in einer anderen Akte wird sie als Bunkerlinie bezeichnet. Hätte ich dazuschreiben sollen.

sorry, ich lese und schreibe sehr langsam (LRS) und als du gefragt hast habe ich obigen Text geschrieben, anschließend hab ich die Diskusion von gestern abend bis heute morgen nachverfolgt und habe dann erst deine Frage gelesen
 
Die paralelle Diskusion die hier stattfindet finde ich äußerst interessant, auch wenn ich nicht alles verstehe.
ich freue mich über die Teilnahme, auch wenn ich vielleicht am Ende als Verlierer davon gehe
An diesem Befund ändern auch die Versuche des Strangerstellers nichts, eine Präsenz polnischer Kombattanten in Wieluń zu konstruieren.
a. damit meinst du vermutlich mich ?
b. ich habe mehrfach erwähnt daß ich nicht an die Kav.Brig. in/um/bei Wielun glaube, aber nach den Akten haben die
verantwortlichen Offiziere anscheinend daran geglaubt​
c. die Befehle die der Stab 28. I.D. und der ON-Brigade Stab bekommen haben sind Fakt, ich habe aber nirgens ihre Anwesenheit
in Wielun behauptet​
d. die beiden Panzerkompanien in Wielun stehen in der Akte der 18. Inf.Div.

ich habe auf keinen Fall wissentlich/absichtlich irgend etwas hinzugedichtet
solltest du anderer Meinung sein dann sei so gut und zeig mir bitte die entsprechenden Stellen
grüßle didi
 
Zuletzt bearbeitet:
mal ist von Höhen, mal von einer Bunkerlinie die Rede, aber beides meint dasselbe, nämlich bei Lublinitz
jap, unbesetzte Bunkerlinie auf den Höhen bei Lublinitz, im Vorfeld von Wielun gab es auch unbesetzte Bunker
die von zurückkehrenden Bomberbesatzungen entdeckt und gemeldet wurden

die deutschen Akten sind vor allem am Anfang, wie auch die Befehlsgebung, oft unpräzise vor allem in den Details
Beispiel : in zwei unterschiedlichen Akten der I./Stuka 77 werfen 20 Stukas 9,9 to Bomben ab was aber nicht sein kann,
es sind entweder 22 Stukas oder nur 9 to Bomben​
also 20 St. mit 9 to oder 22 St. mit 9,9 to​
(1 x SC 250, 4 x SC 50 je Stuka)​
grüßle didi
 
Zuletzt bearbeitet:
jap, unbesetzte Bunkerlinie auf den Höhen bei Lublinitz, im Vorfeld von Wielun gab es auch unbesetzte Bunker
die von zurückkehrenden Bomberbesatzungen entdeckt und gemeldet wurden
Was weiß man denn über diese Bunker?
Schreibst du von zwei verschiedenen Anlagen mit mehreren Bunkern?
Der Grund meiner Nachfragen: gleich eine ganze "Bunkerlinie", das ist normalerweise keine kleine Anlage. Und größere Anlagen deuten auf vorbereitete Verteidigungskonzepte hin. Mir sind derartige Anlagen um oder bei Wielun nicht bekannt (was freilich nichts heißen muss!)
 
Lublinitz ist ungefähr 10-15km süd-südwestl. von Tschenstochau also an der Südflanke der 10. Armee,
war nur als Beisp. gedacht für das was an diesem unglückseligen Tag so alles schief ging
und die Bunker bei Wielun kenn ich nur aus der Fliegermeldung
die Akten besagen eigentlich nur daß sie da sind
 
verstehe ich das richtig:
- bei Wielun weilen gab es keine Bunkerlinie (also keine groß angelegten Defensivanlagen)
- bei Wielun gab es eventuell ein paar einzelne Bunker, aber man weiß nichts über diese??
(wenn man herumgoogelt, findet man nichts, was Bunker in Wielun nachweisen würde)
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo, ich hab drei Akten mit der Meldung gefunden
zwei mal Geschwader Stab/Kampfgeschwader 77 (KTB und Anlagen) sowie des meldenden Verbandes der I./K.G. 77 (Anlagen)
alle drei Einträge sind inhaltlich identisch. Hier I./K.G. 77 :

germandocsinrussia Akte 632, S.63
Dem Kampfgeschwader 77​
I./Kampfgeschwader 77 meldet über den 2. Einsatz am 1.9.1939,​
Ziel: Bereitstellung einer Kav.-Brigade im Raum
Krzrczow - Mokre - Chorzyna - Walkow, 15km ostw. Wielun.
Start: 15.09 bis 15.20 Uhr mit 30 Maschinen.
...
...
Rückmarsch: Mehrere Brände, darunter ein besonders
ausgedehnter in Wielun, wurden festgestellt.
Eine Bunkerlinie sw. Wielun erschien unbesetzt.
Feindliche Truppenansammlungen wurden auf den von​
Wielun nach Osten führenden Straßen festgestellt.​
Landung: 16.12 ...
...

wenn man herumgoogelt, findet man nichts, was Bunker in Wielun nachweisen würde
dito
außer den oben genannten Akten
 
ich denke wenn diese Bunkerlinie etwas zu bedeuten hätte dann wäre mit Sicherheit mehr zu finden.

da fällt mir gerade was ein. 2019, als ich mit der "Recherche" zu Wielun anfing hab ich als allererstes meine Bücher durchgeschaut,
die waren zwar kaum hilfreich weil zum Teil alt und überholt, teilweise auch ungenau und unglaubwürdig, aber ich meine etwas über
Bunker oder eine Bunkerlinie im Zusammenhang mit Wielun gelesen zu haben.
Ich kann ja mal nachschauen, aber ob ich was erhellendes finde, vermutlich eher nicht.
 
P.S. da in den deutschen KTBs generell (ich kenne nun einige) die Bürokratie wütete, würde ich den Zeitangaben Glauben schenken, zumal sie alle plausibel zueinander passen. Abweichende Uhrzeiten halte ich daher für mündliche Übermittlungsfehler (oder gab es einen Stundenunterschied in der Zeiterfassung zwischen dt. und polnischen Quellen - so etwas analog der "Sommerzeit")?
Die angebenen deutschen Zeiten sind widersprüchlich und fehlerhaft. Das ist m.E. auf Verdeckungsabsicht der beteiligten Luftwaffeneinheiten zurückzuführen.

In den späteren Berichten ging es darum, Wieluń als Ausweichziel und nicht als primäres Angriffsziel darzustellen.

I./Stuka 76 Wielun angegriffen. Gute Wirkung. Platz Ruda mit Flugzeugen brennt. Nebel verhindert Aufklärung.
Hier ist also die zeitliche Reihenfolge:
  • Wieluń
  • Flugplatz Ruda


Es geht für die Angriffe auf Wieluń im Wesentlichen um diese Einheiten:

Fliegerführer z.b.V. in Oppeln (Richthofen)
Stab/St.G.77Neudorf Ju 87B
I./St.G.77 Ottmuth Ju 87B
II./St.G.77 Neudorff Ju 87B
I./St.G.76 Nieder-Ellguth Ju 87B

Kriegstagebuch von Olt. Kurt Hartmann, Staffelführer 3. Staffel, I./Stuka 77 1.9.1939 Es geht los! Der Krieg Beginnt!
Freitag 2.30 Uhr : Wecken
4.00 Uhr : Staffel ist startr. Ich spreche die Staffelund gebe die Lage bekannt.1. Einsatz (in der Gruppe)Ziele : 1. Ostrowo , Flugplatz . Bei Belegung Angriff durch 3. Staffel2. Kalisch , Flugplatz3. Ausweichziel , Wielun Ostteil (Stäbe in der Stadt)Start : 4.40 UhrAnzahl : 9 FlugzeugeBomben : 1 x 250 kg sc u. 4 x 50 kg scAnflug : 1500 m , schlechtes Wetter.

Für diese Gruppe ist die Startzeit 4.40 Uhr genannt.

Die registrierte Startzeit ist vermutlich, wenn es damals wie heute war, nicht der Startbefehl sondern das tatsächliche Abheben.

Der Flugplatz in Nieder-Ellguth (Ligota Dolna) z.B. ist weniger als 87 km vom Zentrum von Wieluń entfernt, diese Gruppe wird das Ziel also in wenigen Minuten erreicht haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die angebenen deutschen Zeiten sind widersprüchlich und fehlerhaft. Das ist m.E. auf Verdeckungsabsicht der beteiligten Luftwaffeneinheiten zurückzuführen.

In den späteren Berichten ging es darum, Wieluń als Ausweichziel und nicht als primäres Angriffsziel darzustellen.
Was wollten sie denn Verdecken ?
1939 war man überzeugt das der Krieg gewonnen und baldigst beendet wird im Heer und in der Luftwaffe. Dann hätte keiner mehr gefragt.
Verschörungstheorien nennt man so etwas.
 
Zurück
Oben