Machtergreifung 1933

Wenn ein Reichspräsident einen Kanzler ernennt in der Absicht eine Diktatur zu errichten und um damit die Ordnung zu beenden auf die er den Amtseid leistete, kann das dann "ganz legal" sein?

Wäre die Frage, wollte Hindenburg diese Ordnung beenden?

So eindeutig sehe ich weder das, noch ein Streben nach einer Diktatur vor der Ernennnung Hitlers.

Was Hindenburg wollte, war die Macht bei einem Kartell der Rechtsparteien zu monopolisieren, aber dafür musste er im Prinzip nicht weiter aus der Verfassung ausbrechen, als er das bis Ende 1932 eventuell getan hatte und die Abschaffung des parlametarischen System setzte das durchaus nicht voraus.

Wenn Hindenburg eine Diktatur Hitler gewollt hätte, hätte er sich mit Hitler, der eine solche forderte wahrscheinlich schon im Sommer/Herbst 1932 geeinigt.
Außerdem wäre er dann anders vorgegangen.
Einmal hätte er Hitler dann von Anfang an mit weitgehenden Sondervollmachten ausgestatet, was aber unterblieb zum anderen hätte er dann, wenn er dazu übergegangen wäre den Reichstag aufzulösen versucht die fälligen Neuwahlen über die verfassungsgemäße Frist hinaus zu schieben um das Parlament gleich mit auszuschalten.
Es gibt aber keinen Nachweis, dass er das geplant hätte.

Was Hindenburg im Januar 1933 tat, dass lief darauf hinaus zu versuchten der NSDAP-DNVP Koalition durch Neuwahlen eine parlamentarische Regierungsoption zu verschaffen, entweder dadurch über 50% der Stimmen zu erreichen, oder dadurch das Zentrum, die BVP, DVP und einige Kleinparteien zur Tolerierung einer aus diesenn beiden Parteien gebildeten Minderheitsregierung zu bewegen.

Dahin dürfte der Schritt eher gezielt haben, als auf Diktatur.


Dafür die Legalität der Ernennung Hitlers zum Kanzler anzuzweifeln, würde ich nicht mal dann eine Basis sehen, wenn Hindenburg eine Diktatur angestrebt hätte.
Die Ernennung Hitlers allein war nämlich als Schritt für sich betrachtet nicht geeignet die Verfassung zu brechen und beruhte auch auf keinem rechtlich zweifelhaften Fundament.
Insofern Hindenburg für die Ernennung nicht irgendwelche fraglichen Notverordnungen bemühte, sondern die Weimarer Verfassung explizit vorwsah, dass der Reichspräsident den Kanzler ernannte und mit der Regierungsbildung beauftragte, gibt es da nichts zu beanstanden.
Die NSDAP war damals eine legale Veranstaltung (über diesen Umstand kann man mit Recht entsetzt sein, aber das war juristische Tatsachenlage) und auch gegen Hitler selbst war juristisch nichts anhängig, dass seine Ernennung unmöglich gemacht hätte (wenngleich es, wenn man gewollt hätte, angesichts Hitlers Vorgeschichte durchaus möglich gewesen wäre Hürden zu schaffen, die das unmöglich gemacht hätten).

Wenn man die Legalität von Hindenburgs Handeln bezweifel wollte, dann wären, wie ich das sehe, die von ihm ohne trifftige Gründe angesetzten Neuwahlen von 1930, das Kabinett Brüning I. und das vollkommen unnötige Ersetzenenn des von der SPD gestützten Kabinetts Brüning II durch Papen, so wie die von Hindenburg verfügten Neuwahlen vom Sommer 1932 die Kandidaten, so wie auch die Reichstagsbrandverordnung.

Das Stürzen Brünings im Besonderen, so wie die Reichstagsauflösung vom Sommer 1932, wäre Hindenburg vorzuhalten, wie gegebenenfalls auch die Reichstagsbrandverordnung, wo ich Potential für Zweifel an der Rechtmäßigkeit sehe, einfach auf Grund der Tatsache, dass diese Verordnung so vage vormuliert war, dass die absolut willkürlicher Gewaltanwendung seitens der Regierung Hitler Tür- und Tor öffnete.

Hier sehe ich Potential zu verhandeln, ob das legal war. Der Schritt der Ernennung Hitlers zum Kanzler an und für sich, dürfte nicht zu beanstanden sein.
 
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Hindenburg hat den verfassungsrechtlich fragwürdigen, teils nicht gedeckten Preußenschlag sowohl formal wie inhaltlich entscheidend mitgetragen. Zumindest die Jahre 1930-1932 können Hindenburgs einseitiges erzkonservatives, antiliberales und autoritäres Verständnis oder mehr 'Deutung'/Interpretation gewisser zentraler Teil der WV sichtbar machen.
 
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