Wenn ich noch etwas zum Vergleich Weimarer Republik / Bundesrepublik sagen darf: Erzwingen? In dem Art. 100 GG steht nur: „… das Gericht (hat) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.“ Wenn das Bundesverfassungsgericht sich weigert, eine Entscheidung zu fällen, dann hat’s sich das mit dem Einholen.
Siehe Silesias Beitrag.
Ich sehe hier keinen wesentlichen Unterschied
Dann übersiehst Du einige Dinge.
Hitler wurde in den Reichstag gewählt
Das ist schon mal falsch, Hitler war damals kein Reichstagsabgeordneter. Erst nach der "Machtergreifung" ließ er sich in den Reichstag wählen.
... der Reichspräsident hat ihn erst zum Kanzler ernannt, als sich die beteiligten Parteien in den Koalitionsverhandlungen auf Hitler als Reichskanzler geeinigt haben. Das heutige Verfahren ist nicht sehr viel anders.
Das heutige Verfahren setzt zwingend eine Wahl durch den Bundestag voraus.
In der Weimarer Republik gab es keine Kanzlerwahl. Reichskanzler konnten vom Präsidenten ohne Rücksicht auf Mehrheiten ernannt werden, das war auch bei Hitlers Vorgängern Brüning, Schleicher und Papen der Fall gewesen.
Und sogar wenn es eine Kanzlerwahl gegeben hätte: Die "beteiligten Parteien" - NSDAP und DNVP - waren zu diesem Zeitpunkt weit von einer Mehrheit entfernt. Sie brachten es zusammen auf 248 von 584 Sitzen.
Auch die Notstandgesetze der Bundesrepublik erlauben der Bundesregierung im Fall eines
inneren Notstands unter Umgehung des Bundestages Notstand auszurufen.
Auch im Fall des inneren Notstands kann die Bundesregierung unter Umgehung des Bundestages weder Gesetze außer Kraft setzen noch Notverordnungen mit Gesetzeskraft erlassen. (Und schon gar nicht der Bundespräsident.) Da vergleichst Du Äpfel mit Birnen.
Bei einer Konstellation wie derzeit in Polen, wo sich die Regierung auf eine absolute Mehrheit im Parlament und den „eigenen“ Staatspräsidenten stützen kann, sähe auch bei uns düster aus: Man müsse sich dazu anstelle des „eigenen“ Bundespräsidenten nur den „eigenen“ Bundesrat (d.h. die Mehrheit der Bundesländer) vorstellen
Diese "düstere" Situation bestand zuletzt vom 28. Oktober 2009 bis 14. Juli 2010.
Davor vom 21. November 2005 bis 5. Februar 2009.
Davor vom 27. Oktober 1998 bis 7. April 1999
Davor vom 8. November 1990 bis 4. April 1991
Davor vom 10. Dezember 1982 bis 21. Juni 1990.
...
Dann gibt es noch den Art. 81 GG, nach dem die Bundesregierung zusammen mit dem Bundesrat Gesetze unter Ausschaltung des Bundestages beschließen kann.
Dazu müssen aber Bundesregierung, Bundespräsident und Bundesrat an einem Strang ziehen.
Vergleich das doch mal mit dem Spielraum, den der Reichspräsident als Einzelperson hatte. Vielleicht fällt Dir doch noch ein Unterschied auf.