Das habe ich auch schon gelesen. Allerdings gibt es ein Problem; Man merkt allein schon am Rückstoß, ob man eine Platzpatrone abfeuert oder nicht. Gerade bei der starken deutschen Patrone des Karabiners 98. Bei Pistolen ist es etwas anders, weil sich dort beim Schuss auch der Verschluss (Schlitten) bewegt.
@Rurik
Im Militärstrafgesetzbuch steht in § 14 lapidar:
"Die Todesstrafe ist durch Erschießen zu vollstrecken, wenn sie wegen eines militärischen Verbrechens, im Felde auch dann, wenn sie wegen eines nicht militärischen Verbrechens erkannt worden ist."
Vergl.:
documentArchiv.de - 19. Jahrhundert
Über technische Details kann ich mich nicht äußern, weil ich dazu nichts weiß.
o.t.
Sowohl mit scharfer als auch mit "Platzpatronen" habe ich nur mit dem AK47 geschossen, da erinnere ich keinen Unterschied.
Zurück.
Meine Frage wäre, warum sollte ein derartig kompliziertes Procedere gewählt wurden sein? Der Delinquent war von einem Militärgericht rechtskräftig zum Tode verurteilt worden. Kommandeur eines Erschießungspelotons war ein Offizier. Eventuelle Gnadengesuche waren abgelehnt. Wie im normalen Strafprozeß wurde das Urteil nochmals verlesen inkl. der Ablehnung des Gnadengesuches.
Damit war für die kommandierten Soldaten die Exculpationskette lückenlos, die Exekution mußte protokolliert werden, also waren wahrscheinlich auch Militärrichter anwesend.
Nun zur eher "organisatorischen" Fragen. Schießen die Soldaten mit der eigenen Waffe, hätte ein Waffenunteroffizier die Gewehre vorher einziehen müssen, sie laden und durchladen sowie sichern müssen.
Schießen sie mit extra präparierten nicht eigenen Gewehren, dito.
Danach hätte die Gewehre sofort wieder eingezogen werden müssen, sowie eigene als auch nicht eigene. (z.B. um Schmauchspurunterschiede im Lauf und in der Kammer zu "verwischen"). Aber wäre es denn überhaupt notwendig gewesen etwas zu "verwischen" wo es doch nur der Exekution eines ordentlichen Urteils diente, ich meine - nein -.
Das erscheint mir sehr kompliziert und der militärischen Tradition widersprechend zu sein, notabene, es geht um die ganz normale ordentliche Militärjustiz.
Im "Felde" oder später "vor dem Feind" wäre ein derartiges Procedere sowieso obsolet.
Ich fürchte, es handelt sich dabei um eine "Mär".
M.:winke: