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Wozu brauchen wir geschützte Bodendenkmale, wenn Hinz und Kunz dort hin gehen und nach Gutdünken Löcher machen, alles Nicht-Metallische vernichten und alles Metallische auf dem Schwarzmarkt verkaufen oder zu Hause bunkern?
Das darf Hinz und Kunz nicht. Deshalb gibt es ja für diese Bereiche entsprechende Verbote. Natürlich ist das schwer kontrollierbar. Ich selbst habe mehrmals Sondengänger darauf hin gewiesen, wenn sie auf Burgwällen aktiv waren, und sie auf Flächen umgelenkt, wo kein Schaden angerichtet werden konnte.
Es gibt übrigens genügend Freiflächen im Land, um Gewerbegebiete einzurichten. Man muss dazu keine geschützten Gebiete zerstören.
Aber mir ging es um die Gesetzgebung bezüglich des Privatbesitzes. Man stelle sich folgende Situation vor: Ein historisch Interessierter erwirbt ein uraltes Grundstück mit Haus und Nebengelass, dessen Vorbesitzer auf der Flucht verstarb. Man erzählt, er habe seine Wertgegenstände vergraben oder eingemauert. Hinterbliebene gibt es nicht. Das Jahrhundert des Vorgangs spielt keine Rolle. Ein typischer Fall von hunderten.
Laut Denkmalgesetz darf der neue Eigentümer nicht nach den Wertgegenständen suchen, Garten tief umgraben oder Wände aufstemmen. Ein völlig realitätsfremdes Verbot, an welches sich, wie die Praxis zeigt, sowieso niemand hält.
Aber wehe dem neuen Eigentümer, wenn er zufällig auf Altlasten stößt. Bei chemischen Altlasten können in wenigen Einzelfällen die Schuld und Herkunft ermittelt und damit die Entsorgungskosten weitergeschoben werden.
Bei Kampfmitteln übernimmt der Staat nur die reine Bergung und den Abtransport. Alle Kosten von vorausgehenden Maßnahmen (Sondierung, Freilegung) gehen zu Lasten des Eigentümers.
Die Gesetzgebung entrechtet also den Eigentümer, wenn es um Wertgegenstände geht, schiebt ihm aber alle Pflichten bei unverschuldeten Altlasten zu. Das widerspricht jedem objektiven Rechtsverständnis.