JetLeechan
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Hi,
mit Heinrich VI. vollzog sich in den 90er Jahren des 12. Jahrhunderts die Union des Reiches mit dem Königreich Sizilien. Nach dessen Tod wurde diese allerdings wieder aufgelöst. Vor allem der Papst war Gegner dieser Vereinigung, wäre er doch in Rom komplett von den feindlichen Staufern eingeschlossen gewesen.
Als Friedrich II. sich zum Kaiser krönen ließ, war er vorher schon König Siziliens geworden, doch ab wann kann man von einer erneuten Union zwischen Reich und Sizilien sprechen? Kann man das überhaupt? Vor dem Papst bestätigte Friedrich ja auch, er sei lediglich durch das Erbe seiner Mutter bzw. durch die Vergabe Siziliens als kirchliches Lehen dort legitimiert, nicht als deutscher König und Kaiser. (Knefelkamp: Das Mittelalter, 2003, S. 237) Dort wird, wie in der meisten anderern (Überblicks)Literatur, nicht näher darauf eingegangen.
James Powell, der als Experte für sowohl Friedrich II. und Sizilien, als auch für das Papstum gilt, schreibt in einem Aufsatz (Powell: Frederick II and the Church in the Kingdom of Sicily 1220-1224, in: Church History, Band 30, Nr. 1, 1961, S. 28): "Wegen der Schwäche Honorius III. gelang es Friedrich II seine Pläne, dass Königreich Sizilien mit dem Reich zu vereinen, umzusetzen."
Doch was stimmt jetzt? Welche Bedingungen mussten erfüllt sein um von einer Einheit zu sprechen? Was war bei Heinrich VI. anders als bei Friedrich II.; oder eben gleich.
Der Kaiser war in beiden Fällen König von Sizilien. Das Kaisertum war aber untrennbar mit der Person des Kaisers verbunden, die Institution "Kaiser" gab es frühestens ab der Mitte des 14. Jahrhunderts. Meiner Meinung nach reicht das um von einer Union zwischen Sizilien und Reich zu sprechen.
mit Heinrich VI. vollzog sich in den 90er Jahren des 12. Jahrhunderts die Union des Reiches mit dem Königreich Sizilien. Nach dessen Tod wurde diese allerdings wieder aufgelöst. Vor allem der Papst war Gegner dieser Vereinigung, wäre er doch in Rom komplett von den feindlichen Staufern eingeschlossen gewesen.
Als Friedrich II. sich zum Kaiser krönen ließ, war er vorher schon König Siziliens geworden, doch ab wann kann man von einer erneuten Union zwischen Reich und Sizilien sprechen? Kann man das überhaupt? Vor dem Papst bestätigte Friedrich ja auch, er sei lediglich durch das Erbe seiner Mutter bzw. durch die Vergabe Siziliens als kirchliches Lehen dort legitimiert, nicht als deutscher König und Kaiser. (Knefelkamp: Das Mittelalter, 2003, S. 237) Dort wird, wie in der meisten anderern (Überblicks)Literatur, nicht näher darauf eingegangen.
James Powell, der als Experte für sowohl Friedrich II. und Sizilien, als auch für das Papstum gilt, schreibt in einem Aufsatz (Powell: Frederick II and the Church in the Kingdom of Sicily 1220-1224, in: Church History, Band 30, Nr. 1, 1961, S. 28): "Wegen der Schwäche Honorius III. gelang es Friedrich II seine Pläne, dass Königreich Sizilien mit dem Reich zu vereinen, umzusetzen."
Doch was stimmt jetzt? Welche Bedingungen mussten erfüllt sein um von einer Einheit zu sprechen? Was war bei Heinrich VI. anders als bei Friedrich II.; oder eben gleich.
Der Kaiser war in beiden Fällen König von Sizilien. Das Kaisertum war aber untrennbar mit der Person des Kaisers verbunden, die Institution "Kaiser" gab es frühestens ab der Mitte des 14. Jahrhunderts. Meiner Meinung nach reicht das um von einer Union zwischen Sizilien und Reich zu sprechen.