heinz schrieb:
Lieber Uffty,
natürlich kann man sich sein Volk aussuchen, in dem Du in ein anderes Land eiwanderst und nach einer Zeit die Staatsangehörigkeit des Landes annimmst.
Wohl kaum, heinz.
Richtig ist: man kann sich ein Volk aussuchen, in dem man lebt!
Falsch ist: man kann sich ein Volk aussuchen, von dem man abstammt!
Man kann sich eben seine Herkunft und seinen Geburtsort nicht aussuchen.
Außerdem vergleichst du Äpfel mit Birnen. Ich hab diese Thematik heute mit 2 Kollegen mal angesprochen, 2 Türken. Beide sind unabhängig voneinander der Ansicht, sie sind Türken und fühlen sich auch als solche. Verbinden aber mit ihrer österreichischen Staatsangehörigkeit gerade jene Rechte und Pflichten, die sie eben hier damit haben. Als Österreicher bezeichnen sie sich nur vom "Pass" her, von der Kultur und im Herzen sind sie aber Türken (2. Generation).
Auch sehr verwundert reagierten sie, als ich darauf aufmerksam macht, dass es immer wieder Deutsche und Österreicher gibt, die es ja "ach so gut" meinen, und jedem und allem das "Deutschsein"-Prädikat verleihen wollen. "Eindeutschen" sagt man dazu. Sie wollen es gar nicht. Sie wollen Türken sein, die in Österreich leben.
Ich persönlich finde es rassistisch, Völkern ihre Existenz abzuerkennen und sie widerwillen zu Deutschen zu erklären. Das mag politisch-korrekt-gut gemeint sein, geht aber absolut nach hinten los. Gerade, weil man eben die Kulturen und Völkern verleugnet und meint: "hee, bist doch jetzt auch deutscher"...entwickelt sich sowas wie eine gesellschaft in der gesellschaft, die weiterhin (für sich alleine) ihre kultur und ihr volkstum, ihre religion usw pflegt. Niemand darf einem Volk und einer Kultur angehören, denn man will ja, dass jeder Deutscher sein kann/muss. Das will niemand, nur die Deutschen. Vermutlich halten sie das Deutsche für das absolut Erstrebenswerteste, das ein Einwanderer haben kann.
fünfer hat das ganz gut beschrieben. Und genau das hab ich heute eben nachgefragt bei diesen 2 kollegen.
Was solll das mit schwarz und weiß?
Nix war das, nur ein simples Vergleichsbeispiel, um zu verdeutlichen, dass man sich gewisse Dinge eben NICHT aussuchen kann. Dazu gehören nun mal Hautfarbe, Augenfarbe (siehe Posting zu hyokk) und natürlich auch die Abstammung.
Aber: den Staat, in dem man leben möchte, kann man sich (meistens) aussuchen. Das ist aber geographisch und juristisch und hat nichts ethnisches an sich. Ethnologie ist nicht zu verleugnen, macht auch keiner, nur Deutsche machen das (damit sie nicht beschimpft werden, verleugnen sie sich sogar selbst).
Mach den Test: Sag den Südtirolern, sie wären Italiener. Viel Spaß!
Gerade die USA ist ein gutes Beispiel dafür, dass Angehörige aller Rassen und Religionen Amerikaner werden können. Es gibt Amerikaner afrikanischen, europäischen oder spanisch-indianischen Ursprungs.
Wir sind aber nicht die USA, sondern Europa. Das eine ist das eine, das andere ist das andere. Ein Auto ist auch kein Fahrrad. Beides hat Vor- und Nachteile, ist aber nicht dasselbe.
In Europa können Völker nicht zusammenleben, weil man in Europa alles "assimilieren" will. Wie oben beschrieben, wird man nicht anerkannt mit dem, was man ist, sondern wird, unabhängig vom Eigenwillen, "germanisiert" bzw europäisiert.
Und ich war in Amerika. Es ist alles andere als Friede Freude Eierkuchen dort.
Schwarz-Weiß-Konflikte gibt es nach wie vor und nicht wenig.
Eine "Deutsche", die in dem Dorf, in dem ich war, in der Bank arbeitete, lebte in der 3. Generation in Amerika. Es war selbstverständlich für sie, Deutsche zu sein. Wir sprachen Deutsch miteinander und tauschten uns aus, wie man das eben so macht..*g*
Von den Amish brauch ich gar nicht erst reden, die wirst du auch kennen.
Die Amerikaner unterscheiden sehr wohl auch nach Abstammungen. So zB ist Arnold Schwarzenegger zwar Governeur in Ca., aber er ist nach wie vor "the austrian guy".
Zur Anmerkung.
Das Grundgesetz der BRD geht davon aus, dass es eine deutsche Abstammung und Ethnie gibt:
Artikel 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Alles andere, wie man Deutscher im Sinne des Gesetzes (Statusdeutscher) wird etc, ist im StAG geregelt.