Das Dilemma besteht wohl darin, dass das Grundgesetz, dass weitgehende demokratische Rechte garantiert sich selbst außerhalb der demokratischen Rechte stellt.
Wie schon gesagt, die Verfassungsväter sahen darin einen Schutz des Volkes vor Übergriffen staatlichen Organe.
Nunja, nehmen wir an die Weimarer Reichsverfassung hätte eine solche "Ewigkeitsklausel" gehabt. Was hätte es daran geändert, daß die Mehrheit des Volkes die Weimarer Republik und das demokratische System nicht mehr wollten und deshalb Parteien wählten, die ein neues, anderes Staatssystem anstrebten? Eine solche "Ewigkeitsklausel" ändert doch letztlich nicht am realen existierenden Volkswillen.
Im Übrigen kann man doch heute schon feststellen, daß die Väter des Grundgesetzes teilweise andere Vorstellungen von den einzelnen Artikeln des Grundgesetzes hatten, als das heute von vielen interpretiert ist. Wie ich schon erwähnt habe, hat das Bundesverfassungsgericht in den 50er Jahren teilweise völlig konträre Urteile gefällt, als es das heutige Bundesverfassungsgericht tut. Offenbar kann man die Artikel des Grundgesetzes auch uminterpretieren bzw. dem Zeitgeist anpassen.
Vieles von dem, was heute vom Verfassungsgericht geurteilt wird ist höchstwahrscheinlich nicht im Sinne der Väter des Grundgesetzes gewesen.
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