Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Also, ich bin in den Sechzigern des letzten Jahrhunderts in Württemberg in die Schule gegangen und bei uns gab es keine körperlichen Züchtigungen, weder Backpfeife noch Tatzen. Allerdings waren die Lehrer sehr, sehr autoritär und es herrschte noch "Zucht und Ordnung", sprich kein Handy, kein Kaugummi, kein Rumlümmeln, keine Mützen, keine Widerrede.
Ich gebe auch gerne zu, dass ich in der heutigen Zeit bei den heutigen Schülern etwas von der Disziplin vermisse.
Ich gebe gleichzeitig auch gerne zu, dass manche Lehrer auch nicht das Gelbe vom Ei sind.
Nein, ich möchte Deine Schilderung keinesfalls anzweifeln, ich war ja nicht dabei.Mir scheint, Du hältst meine in Beitrag 2 geschilderten Erlebnisse für übertrieben, oder sonstwas.
Übrigens Repo,
ich habe auch vier Jahre "Volks"-schule hinter mir und dann allerdings sechs Jahre Mittelschule und da waren auch noch zwei Kurzschuljahre dabei, weil zu der Zeit der Schulanfang von April auf den September verlegt worden ist.
Vielleicht liegt die Ursache unserer unterschiedlichen Schul- und Züchtigungsverfahrung daran, dass ich damals "nur" die Mittelschule besucht habe und nicht das Gymnasium, vielleicht waren die Lehrer dort bornierter und haben länger auf ihr Züchtigungsrecht bestanden haben (oder ihr habt es mehr verdient als wir - aber bitte das war jetzt bloß Spaß, bitte nicht alles so bierernst nehmen - )
Nichts für ungut....
Ich muss an die 4.Klasse Volksschule denken. Unser Lehrer hatte einen Schüler auf dem Kieker, aus einfachen Verhältnissen, die Eltern geschieden (in den 60er Jahren noch ein Makel), die Familie mit nicht gerade dem besten Ruf.
Als besagter Schüler wieder mal die Hausaufgaben nicht hatte, hat der Lehrer etwas gemacht, was er weder vorher noch nachher bei uns getan hatte. Er holte einen Stock, legte den Schüler übers Pult und schlug ihm mit voller Wucht zehnmal auf den Hintern.
Ich weiß noch heute, welch entsetztes Schweigen im Klassenzimmer geherrscht hat.
Der geschlagene Schüler, der während der Prozedur keinen Mucks von sich gegeben hatte, schlich traurig und mit rotem Kopf auf seinen Platz zurück.
Die Klasse ging nach Ende des Schuljahres auseinander. Es vergingen über 30 Jahre, bis ich den geschlagenen Schüler von damals zufällig auf einer Party wieder traf. Es gab natürlich ein großes Hallo, denn wir hatten uns total aus den Augen verloren.
Als wir auf die Schulzeit zu sprechen kamen und der Name des Lehrers fiel, verhärteten sich auf einmal seine Gesichtszüge. "Weißt du noch, wie der mich damals mit dem Stock verdroschen hat...?" Der Abend war durch diese zurückgekehrte Erinnerung für ihn gelaufen; kurz darauf verabschiedete er sich.
Für mich war es eine beinahe schmerzlich zu nennende Erfahrung, zu sehen, dass dieses traumatische Kindheitserlebnis nach über 30 Jahren immer noch in ihm wühlte...
Jacobum
Bestraft worden bin ich dann zu Hause und dann da verprügelt worden
Ich finde, dass die Kleinstadt selbstverständlich ein Vorteil ist, gerade weil man sich immer wieder begegnet. Ist doch besser als die Anonymität in der Großstadt und irgendwann müssen doch auch diese Dinge ad acta gelegt werden.
Und wenn Du ehrlich bist, waren wir als Schüler auch nicht immer Engel, das wäre ja langweilig gewesen.
Die Lehrer hatten es auch mit den Schülern nicht immer einfach.
Und übrigens, wenn der Rektor aus russischer Kriegsgefangenschaft kam, na da ist man für das restliche Leben wohl abgehärtet worden......
Mein Lehrer in der ersten Klasse hatte ein Glausauge vom Krieg, das hat immer getränt....
Wär nur ganz gut zu erfahren, ab wann dieses offizielle Erziehungsmittel illegal wurde. wie gesagt, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bayern weiss ich, aber der Rest?
Oder habe ich da was überlesen?
Suche ich auch, bisher ohne Erfolg. Für die ganze BRD wird irgendwo 1973 genannt. Wird ein BG-Urteil gewesen sein.
.......die gegen die menschliche Würde Art. 1 des Grundgesetzes oder gegen die körperliche Unversehrtheit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes gerichtet sind. ......
Wie verträgt sich das mit den prügelnden Lehrern, von denen hier erzählt wurde?
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen