Rechtsstellung der Sklaven in Rom

xerxes

Neues Mitglied
Hi,
ich hab eine Hausaufgabe bis zum Freitag zu erfüllen,worum es sich über die Sklaverei in Rom handelt.Die Frage lautet wie folgt: Die Sklaven sind von Natur aus rechtlos.
Erkläre,was mit "von Natur aus" gemeint ist!
Kann mir jemand eine Antwort geben?Mir fällt dazu nichts ein!
MfG
Maria
 
Na, dann ueberleg doch mal, von wem der Spruch 'Sklaven sind von Natur aus rechtlos' stammen koennte. Hat sich ja irgendwer irgendwann mal ausgedacht, oder? Und warum? Koennte 'von Natur aus' vielleicht 'nach dem Willen der Goetter' heissen?

..

Neben den sogenannten freien Ständen der römischen Gesellschaft (Nobilität, Priester, Ritter,Bauern) gab es den unfreien Stand, dem Menschen angehörten, die völlig rechtlos waren: die Sklaven (servi, servae). Die gesamte gesellschaftliche und wirtschaftliche Ordnung des Altertums beruht in wesentlichen Punkten auf der Sklaverei und ist ohne sie nicht denkbar.

Sklaven galten nicht als Menschen, sondern als Sachen (res); im rechtlichen Sinne waren sie der Besitz eines anderen, freien Menschen, über den dieser nach Belieben verfügen konnte. Der Sklave selbst hatte keine Rechte, sondern unterlag vollständig den Rechten eines anderen (persona alieni iuris).

Daher wurden Sklaven wie Gegenstände auf den Märkten gehandelt (Preis je nach Qualität ca. 6ooo bis 15ooo Mark ( = 2oo bis 5oo Denare)). (...)

Moralische Bedenken gegenüber der Sklaverei kommen erst im 1. Jahrhundert n. Chr. auf. Der Politiker und Philosoph Seneca (epistulae morales 47) fordert als erster einen menschlichen Umgang mit Sklaven, die er aus philosophischen Gründen als prinzipiell gleichwertige Menschen ansah. Doch auch Seneca spricht sich nirgendwo explizit für die Abschaffung des Sklavenstandes aus.



Quelle: http://www.lateinservice.de/referate/inhalt/sklavenref.htm
 
Barbaren sind bei Aristoteles Sklaven von Natur aus. Sie haben nicht nur den Körper, der sie zur Verrichtung der Arbeit prädestiniere, sondern sind nach Aristoteles auch in ihren geistien Fähigkeiten eingeschränkt, so dass sie von der Sklaverei profitieren, indem ihr Besitzer für sie denkt. Ohne diese, aus heutiger Sicht, menschenverachtende Denkweise wäre seine Theorie der Polis undenkbar, da sie auf die Muße der Herrschenden, sich mit "höheren" Dingen zu beschäftigen, aufbaut.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sklaven
 
parago schrieb:
Daher wurden Sklaven wie Gegenstände auf den Märkten gehandelt (Preis je nach Qualität ca. 6ooo bis 15ooo Mark ( = 2oo bis 5oo Denare)). (...)

Diese Quelle ist nicht so wirklich verwendbar, will man Hintergrund zur Sklaverei der Antike liefern, oder gar für Rom im besonderen.
Allein schon die Kostenkalkulation: Sklaven unterlagen wie auch heute noch alle "Güter" starker Preisschwankung. Zu Zeiten großen Angebotes (bspw. nach Kriegen in Gallien oder gegen die Karthager) ging der Preis stetig nach unten und die Latifundien waren voller Arbeiter.
Auch war der Wert des Geldes nicht beständig. Inflationäre Verhältnisse in bestimmten kaiserzeitlichen Abschnitten sprechen Bände. Das nur als ein Einwand.

Völlig rechtlos waren zudem auch die Sklaven nicht. Zwar sah man sie nicht als vollwertige Menschen an, jedoch besaßen sie einen Wert und wurden darob beschützt und sie zu "beschädigen" hatte Konsequenzen.
Auch ist vielfach das hohe ansehen bestimmter Sklaven überliefert, so war Polybios schon Freund des Scipio, als er noch als Sklave geführt wurde, was die "Sache" als Bezeichnung sehr relativiert.

Die diversesten Grabsteine belegen den positiven Umgang der Herren mit ihren Sklaven, da diese nicht selten von Freigelassenen angelegt wurden und diese sich dankbar darauf äußerten.

Die Sklaverei abzuschaffen, diesen Gedanken hegten nicht mal die Sklaven. So war es bei den beiden größten Sklavenaufständen Roms, auf Sizilien und der Spartacusaufstand, belegterweise nicht Ziel der Aufständigen dieses Prinzip abzuschaffen, im Gegenteil, auf Sizilien versuchte man es nur umzukehren, also aus Herren Sklaven zu machen.

Ebenfalls nicht auf der Seite aufgeführt: Es war den Sklaven und Sklavinnen (ancillae, nur so nebenbei) oft ein Anteil an ihren Erwerben zugestanden, so dass sie sich meist auf absehbare Zeit freikaufen konnten, wenn sie als Handwerker o.ä. tätig waren.


Schlimm war das Sklavenleben vor allem in Bergwerken u.ä. Orten, da hier ein regelrechter "Menschenverbrauch" herrschte, insbesondere an Kindern. Die Sklaven hier konnten nicht auf Freilassung oder Rettung hoffen.


Das nur als kleine Richtigstellung und Exkurs.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jein. Das Gesagte ist nicht falsch, aber so einfach ist die Sache mit der Sklaverei nicht. Die Römer betrachteten Sklaverei als "Milde". Grundsätzlich wurde man durch Gefangennahme im Krieg Sklave (auch wenn Kinder von weiblichen Sklaven ihrerseits wieder Sklaven waren). Damit war das Leben verwirkt, die Versklavung daher für den Kriegsgefangenen die menschenfreundlichere Lösung im Vergleich zur Hinrichtung. Ich glaube nicht, daß die Römer Sklaven als geistig minderbemittelt betrachet haben. Gerieten Römer in Kriegsgefangenschaft und wurden versklavt, wurden sie für tot, aber nicht für dumm erklärt. Kamen sie zurück, lebte ihre Rechtsfähigkeit wieder auf, was oft für juristische Probleme sorgte.
In der späteren Klassik (aber, wenn ich mich recht erinnere, noch ehe das Christentum eine beherrschende Rolle spielte), begann in Rom die Geschichte der Menschenrechtsgesetzgebung: Ein Sklave konnte einem grundlos grausamen Herrn weggenommen werden. Ein müder, kleiner Ansatz, aber immerhin. Der erste Schritt in Richtung Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen :yes:

Lg
 
Ich mag ja immer eine gute Diskussion, nur leider wird mir nicht ganz klar was du woher beziehst und vor allem: wem widersprichst du hier gerade?
Denn niemand hier hat etwas über "geistige Qualität" der Sklaven geäußert. Dies würde der Verwendung der griech. Gelehrten und Ärzte ja völlig widersprechen....

Scipio schrieb:
Das Gesagte ist nicht falsch, aber so einfach ist die Sache mit der Sklaverei nicht.
Hat sich hier auch keiner einfach gemacht... :confused:

Die Römer betrachteten Sklaverei als "Milde".
Das widerspricht sich mit dem folgenden von dir Gesagten völlig.
Gerieten Römer in Kriegsgefangenschaft und wurden versklavt, wurden sie für tot, aber nicht für dumm erklärt.

Grundsätzlich wurde man durch Gefangennahme im Krieg Sklave (auch wenn Kinder von weiblichen Sklaven ihrerseits wieder Sklaven waren).
Völlig falsch. Kriegsgefangenschaft war ein, und kein seltener Weg in die Sklaverei. Außerdem konnte man durch Schuldnerei, Verbrechen oder Geburt zum Sklaven werden, und diese Wege sind ebenfalls alles andere als selten...

Damit war das Leben verwirkt, die Versklavung daher für den Kriegsgefangenen die menschenfreundlichere Lösung im Vergleich zur Hinrichtung
Ein Römer würde dir hier die Frage stellen: was ist "menschenfreundlich"... Und zudem klingt es, als wären die Römer die Erfinder dieses Systems. Sklaverei ist eine alte Tradition und Bestandteil der damaligen Welt, kein Zeichen großer Gnade eines Imperators.


Kamen sie zurück, lebte ihre Rechtsfähigkeit wieder auf, was oft für juristische Probleme sorgte.
Auch dies verstehe ich nicht. Freigelassene haben eine eigene juristische und standesgemäße Klassifizierung. Diese ist uns gut bekannt, ebenso wie die Karrieren die einige dieser Freigelassenen hinter sich gebracht haben (so waren viele Finanzberater der Kaiser aus diesem Stand).
In der späteren Klassik (was soll diese Bezeichnung klassifizieren? Anm. Tib.) (aber, wenn ich mich recht erinnere, noch ehe das Christentum eine beherrschende Rolle spielte), begann in Rom die Geschichte der Menschenrechtsgesetzgebung: Ein Sklave konnte einem grundlos grausamen Herrn weggenommen werden. Ein müder, kleiner Ansatz, aber immerhin. Der erste Schritt in Richtung Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen :yes:
Wie schon geschrieben gab es von früh an Gesetze im Zusammenhang mit der Behandlung von Sklaven, ihrem Verkauf und ihrer "Haltung", zuerst waren dies logische Konsequenzen, denn etwa bei den Griechen war es oftmals vorgekommen, dass die Verwandten ihn frei kauften, und dann wäre eine schlechte Behandlung evtl. auf einen zurück gefallen (im wahrsten Sinne).
 
Tib, ich hätt da mal ne Frage:
Gab es "Sklavendynastien" die über mehrere Generationen Sklaven waren? Oder war es üblich dass Sklaven z.B. der 2. Generation freigelassen wurden? (ich entsinne mich irgendwas ähnliches mal gelesen zu haben - oder bild ich mir da was ein?)
 
Das ist eine gute Frage die ich aus dem Stand nicht klar beantworten kann.
Ich kann dir nur sagen, dass es durchaus auch "Züchter" gab. Dementsprechend nehme ich an, dass es auch Sklaven in mehrfachster Generation gab.
Ich werde daraufhin mal nachlesen und dir dann genauere Auskunft geben.
 
Barbaren sind bei Aristoteles Sklaven von Natur aus. Sie haben nicht nur den Körper, der sie zur Verrichtung der Arbeit prädestiniere, sondern sind nach Aristoteles auch in ihren geistien Fähigkeiten eingeschränkt, so dass sie von der Sklaverei profitieren, indem ihr Besitzer für sie denkt.

Diese Ansicht kannte ich bislang nicht, habe sie aber so verstanden, daß Aristoteles Sklaven als geistig eingeschränkt befunden hat, ev. geboren, um zu dienen. Diese Auffassung, und das wollte ich ausdrücken, hatten die Römer mE nicht.


Zitat Die Römer betrachteten Sklaverei als "Milde".
Das widerspricht sich mit dem folgenden von dir Gesagten völlig.


Grundsätzlich durfte der Sieger über Leben und Tod der Kriegsgefangenen entscheiden. Durch die Versklavung kam der Sieger in den Genuß der Arbeitskraft des nunmehrigen Sklaven und der Sklave in den Genuß, weiterzuleben und, insbesondere als römischer Sklave (im Gegensatz zB zu griechischen Sklaven) in den Genuß der Hoffnung, eventuell irgendwann freizukommen und sogar röm. Bürger zu werden.

Zitat Grundsätzlich wurde man durch Gefangennahme im Krieg Sklave (auch wenn Kinder von weiblichen Sklaven ihrerseits wieder Sklaven waren).

Völlig falsch. Kriegsgefangenschaft war ein, und kein seltener Weg in die Sklaverei. Außerdem konnte man durch Schuldnerei, Verbrechen oder Geburt zum Sklaven werden, und diese Wege sind ebenfalls alles andere als selten...


"Grundsätzlich" schrieb ich, weil Kriegsgefangenschaft bei den Römern als prima causa der Sklaverei galt (Digesten 1,5,4,2). Dass es darüber hinaus auch andere Gründe gab, habe ich weder geleugnet noch irgendwie totgeschwiegen. Daß sich obige Begründung auf die Kriegsgefangenen bezieht ist klar. In alter Zeit (Königsherrschaft, frühe Republik) konnte ein römischer Bürger in Rom nicht Sklave werden und wurde daher bei nicht beglichener Schuld oder als Straffolge als Sklave ins Ausland (trans Tiberim) verkauft. Insoweit war "grundsätzlich", also in der frühen röm. Geschichte, die Kriegsgefangenschaft der Grund für Sklaverei schlechthin für Sklaven, die in Rom waren.

Zitat Damit war das Leben verwirkt, die Versklavung daher für den Kriegsgefangenen die menschenfreundlichere Lösung im Vergleich zur Hinrichtung

Ein Römer würde dir hier die Frage stellen: was ist "menschenfreundlich"... Und zudem klingt es, als wären die Römer die Erfinder dieses Systems. Sklaverei ist eine alte Tradition und Bestandteil der damaligen Welt, kein Zeichen großer Gnade eines Imperators.


Richtig, die Römer würden nicht menschenfreundlich sagen, sondern von clementia sprechen, der eben von mir erwähnten Milde. Eine Geldstrafe ist ja auch heute eine mildere Form der Bestrafung im Vergleich zu Gefängnis. Wo Du da ein Problem siehst, ist mir nicht so ganz klar :confused:

Gerieten Römer in Kriegsgefangenschaft und wurden versklavt, wurden sie für tot, aber nicht für dumm erklärt. Kamen sie zurück, lebte ihre Rechtsfähigkeit wieder auf, was oft für juristische Probleme sorgte.

Ich spreche hier von Römern, die selbst zu Sklaven wurden und dann wieder freikamen. Dies waren keine Freigelassenen, wie Du sie ansprichst. (Diese waren nämlich Ausländer, die aus der Sklaverei freikamen und das röm Bürgerrecht erlangten). Versklavte Römer verlor, wie ein ausländischer Sklave, seine Rechtsfähigkeit. Kam der Römer frei und nach Hause zurück, wurde er in einer juristischen Fiktion kraft postliminium so behandelt, als wäre er nur abwesend, aber nicht rechtsunfähig gewesen. D.h., seine während der Gefangenschaft suspendierten Rechte lebten wieder auf. Dies bezog sich aber nur auf seine Rechtsposition, nicht aber auf faktische Verhältnisse (zB Ehe). :rolleyes: um ein bißchen auszuschweifen: Ein Sklave kann nicht beerbt werden. Schlecht, wenn ein Römer als Sklave der Feinde starb. Deshalb hat Sulla ein Gesetz eingebracht, nach dem in einem solchen Fall fiktiv angenommen wurde, der Römer sei als freier Mann gestorben, wodurch sein Testament gültig war (fictio legis Corneliae).

In der späteren Klassik (was soll diese Bezeichnung klassifizieren? Anm. Tib.) (aber, wenn ich mich recht erinnere, noch ehe das Christentum eine beherrschende Rolle spielte), begann in Rom die Geschichte der Menschenrechtsgesetzgebung: Ein Sklave konnte einem grundlos grausamen Herrn weggenommen werden. Ein müder, kleiner Ansatz, aber immerhin. Der erste Schritt in Richtung Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen
Wie schon geschrieben gab es von früh an Gesetze im Zusammenhang mit der Behandlung von Sklaven, ihrem Verkauf und ihrer "Haltung", zuerst waren dies logische Konsequenzen, denn etwa bei den Griechen war es oftmals vorgekommen, dass die Verwandten ihn frei kauften, und dann wäre eine schlechte Behandlung evtl. auf einen zurück gefallen (im wahrsten Sinne).


Ich meine ein Gesetz, nach dem der Eigentümer des Sklaven quasi enteignet werden konnte, wenn er einen Sklaven schlecht behandelte. Ich glaube, dieses Gesetz stammt aus der Zeit um ca 200 nC, aber da kann ich mich auch drastisch irren. Jedenfalls konnte man seit ca 300nC die Freiheit auch ersitzen, indem der Sklave 20 Jahre lang gutgläubig als faktisch freie Person gelebt hat.


Ich hoffe, ich konnte einige Unklarheiten ausräumen ;)

Lg
 
In der Tat hat dies ein wenig geholfen, zu verstehen, was du meinst.

Scipio schrieb:
Barbaren sind bei Aristoteles Sklaven von Natur aus. Sie haben nicht nur den Körper, der sie zur Verrichtung der Arbeit prädestiniere, sondern sind nach Aristoteles auch in ihren geistien Fähigkeiten eingeschränkt, so dass sie von der Sklaverei profitieren, indem ihr Besitzer für sie denkt.

Diese Ansicht kannte ich bislang nicht, habe sie aber so verstanden, daß Aristoteles Sklaven als geistig eingeschränkt befunden hat, ev. geboren, um zu dienen. Diese Auffassung, und das wollte ich ausdrücken, hatten die Römer mE nicht.
In diesem Fall meinte "geistig eingeschränkt keinesfalls dumm oder gar minderbemittelt. Es geht schlicht um einen mangel an Selbstständigkeit und Weitsicht, eine Einschränkung also.

Zitat Die Römer betrachteten Sklaverei als "Milde".
Das widerspricht sich mit dem folgenden von dir Gesagten völlig.


Grundsätzlich durfte der Sieger über Leben und Tod der Kriegsgefangenen entscheiden. Durch die Versklavung kam der Sieger in den Genuß der Arbeitskraft des nunmehrigen Sklaven und der Sklave in den Genuß, weiterzuleben und, insbesondere als römischer Sklave (im Gegensatz zB zu griechischen Sklaven) in den Genuß der Hoffnung, eventuell irgendwann freizukommen und sogar röm. Bürger zu werden.
Diese Sichtweise erscheint nichts desto trotz als falsch, da es sich hier um einen ökonomischen und keinen humanen Akt handelt. Menschen zu versklaven, zu töten oder einfach weiter leben zu lassen lag in der Entscheidung des jeweiligen Imperators, und der folgte den ökonomischen und politischen Gegebenheiten.

Zitat Grundsätzlich wurde man durch Gefangennahme im Krieg Sklave (auch wenn Kinder von weiblichen Sklaven ihrerseits wieder Sklaven waren).

Völlig falsch. Kriegsgefangenschaft war ein, und kein seltener Weg in die Sklaverei. Außerdem konnte man durch Schuldnerei, Verbrechen oder Geburt zum Sklaven werden, und diese Wege sind ebenfalls alles andere als selten...


"Grundsätzlich" schrieb ich, weil Kriegsgefangenschaft bei den Römern als prima causa der Sklaverei galt (Digesten 1,5,4,2). Dass es darüber hinaus auch andere Gründe gab, habe ich weder geleugnet noch irgendwie totgeschwiegen. Daß sich obige Begründung auf die Kriegsgefangenen bezieht ist klar. In alter Zeit (Königsherrschaft, frühe Republik) konnte ein römischer Bürger in Rom nicht Sklave werden und wurde daher bei nicht beglichener Schuld oder als Straffolge als Sklave ins Ausland (trans Tiberim) verkauft. Insoweit war "grundsätzlich", also in der frühen röm. Geschichte, die Kriegsgefangenschaft der Grund für Sklaverei schlechthin für Sklaven, die in Rom waren.
Das Corpus Juris Civilis entstand unter Iustinian (also dein Zitat der Digesten), daneben sprichst du die Königsherrschaft und die frühe Republik an. Dazwischen liegen 1000 Jahre Geschichte, zwei Herrschaftssysteme und ein Religionswechsel... Ich hoffe du merkst worauf ich hinaus will.

Zitat Damit war das Leben verwirkt, die Versklavung daher für den Kriegsgefangenen die menschenfreundlichere Lösung im Vergleich zur Hinrichtung

Ein Römer würde dir hier die Frage stellen: was ist "menschenfreundlich"... Und zudem klingt es, als wären die Römer die Erfinder dieses Systems. Sklaverei ist eine alte Tradition und Bestandteil der damaligen Welt, kein Zeichen großer Gnade eines Imperators.


Richtig, die Römer würden nicht menschenfreundlich sagen, sondern von clementia sprechen, der eben von mir erwähnten Milde. Eine Geldstrafe ist ja auch heute eine mildere Form der Bestrafung im Vergleich zu Gefängnis. Wo Du da ein Problem siehst, ist mir nicht so ganz klar :confused:
Das Problem liegt hier in der von dir zitierten "Milde" (Clementia). Diese spielte bei den Römern als Wert durchaus eine Rolle, ist aber in den Entscheidungen eines Caesars oder Trajans bei der Versklavung oder dem versuchten Genozid nicht von großer Bedeutung wie der rein politisch - ökonomische Gedanke. Die Behandlung des Sklaven im Haushalt widerum kann nur als eine Verbindung gesehen werden aus Sozialität und Ökonomie.


Ich spreche hier von Römern, die selbst zu Sklaven wurden und dann wieder freikamen. Dies waren keine Freigelassenen, wie Du sie ansprichst.
Aha du meinst, Gefangene bei Ausländern und Barbaren. Wieder ein Sprung.

(Diese waren nämlich Ausländer, die aus der Sklaverei freikamen und das röm Bürgerrecht erlangten).
Moment, das hatte ich schon versucht dir darzustellen. Unter den römischen Sklaven gab es eine nicht zu verachtende Anzahl ehemaliger römischer Bürger, die durch Schuldnerei oder Verbrechen zu Sklaven wurden und ihr Bürgerrecht verloren hatten.

Versklavte Römer verlor, wie ein ausländischer Sklave, seine Rechtsfähigkeit. Kam der Römer frei und nach Hause zurück, wurde er in einer juristischen Fiktion kraft postliminium so behandelt, als wäre er nur abwesend, aber nicht rechtsunfähig gewesen.
hm, ich glaub dir erstmal, würde mich aber über eine Quelle darüber freuen
D.h., seine während der Gefangenschaft suspendierten Rechte lebten wieder auf. Dies bezog sich aber nur auf seine Rechtsposition, nicht aber auf faktische Verhältnisse (zB Ehe). :rolleyes: um ein bißchen auszuschweifen: Ein Sklave kann nicht beerbt werden. Schlecht, wenn ein Römer als Sklave der Feinde starb. Deshalb hat Sulla ein Gesetz eingebracht, nach dem in einem solchen Fall fiktiv angenommen wurde, der Römer sei als freier Mann gestorben, wodurch sein Testament gültig war (fictio legis Corneliae).
Du sprichst von der ius postliminii.
Die fictio legis Corneliae ist in der ersten Hälfte des 1. Jh. v. Chr dazu gekommen und regelt die Inkrafttretung des Testamentes trotz der Gefangenschaft (und des damit verbundenen Todes).

Ich meine ein Gesetz, nach dem der Eigentümer des Sklaven quasi enteignet werden konnte, wenn er einen Sklaven schlecht behandelte. Ich glaube, dieses Gesetz stammt aus der Zeit um ca 200 nC, aber da kann ich mich auch drastisch irren. Jedenfalls konnte man seit ca 300nC die Freiheit auch ersitzen, indem der Sklave 20 Jahre lang gutgläubig als faktisch freie Person gelebt hat.
Das ist durchaus möglich. Ist mir momentan nicht bekannt, aber das heißt nicht viel.
 
Also, ich habe eure Diskussion gerade nur mal überflogen. Will mich auch gar nicht groß einmischen, es gibt da einige Dinge, die man z.B. vermutet aber nicht nachweisen kann. Es ist immer sehr schwierig sich zu einem Thema zu äußern, wenn eigentlich wenig über die genauen Umstände bekannt ist.
Ich möchte nur empfehlen sich einige Literatur zum Thema Sklaverei zu gemüte zu führen:

Das Werk überhaupt, mit jeder Menge Quellenangaben und Sekundärliteratur:
[font=&quot][font=&quot]
[/font][/font] Klees, Hans, Sklavenleben im Klassischen Griechenland, Stuttgart 1998

Ansonsten sehr wichtig für die Erforschung antiker Sklaverei:
[font=&quot][/font] [font=&quot]–[font=&quot] [/font][/font]Brockmeyer, Norbert, Antike Sklaverei, Darmstadt 1979

[font=&quot][/font]


[font=&quot]–[font=&quot] [/font][/font]Finley, Moses I., Die Sklaverei in der Antike. Geschichte und Probleme, München 1981

[font=&quot]–[font=&quot] [/font][/font]Klees, Hans, Herren und Sklaven. Die Sklaverei im oikonomischen und politischen Schrifttum der Griechen in klassischer Zeit, Wiesbaden 1975

[font=&quot][/font]


[font=&quot]–[font=&quot] [/font][/font]Schuhmacher, Leonard, Sklaverei in der Antike. Alltag und Schicksal der Unfreien, München 2001

[font=&quot]–[font=&quot] [/font][/font]Staerman, Elena M., Die Blütezeit der Sklavenwirtschaft in der Römischen Republik, Wiesbaden 1969

[font=&quot]–[font=&quot] [/font][/font]Vogt, Joseph, Sklaverei und Humanität. Studien zur antiken Sklaverei und ihrer Erforschung, Wiesbaden²1972



Einfach mal reinschauen bei ungeklärten Fragen.

Schönen Gruß,

Stratokles
[font=&quot][font=&quot] [/font][/font]


[font=&quot][/font]
 
Tib, ich hätt da mal ne Frage:
Gab es "Sklavendynastien" die über mehrere Generationen Sklaven waren? Oder war es üblich dass Sklaven z.B. der 2. Generation freigelassen wurden? (ich entsinne mich irgendwas ähnliches mal gelesen zu haben - oder bild ich mir da was ein?)

Das mit der 2. Generation ist mir nur aus der Polis bekannt. Wenn Fremde in eine Polis kamen und dort ansiedelten, dann waren sie noch lange nicht Vollbürger der Polis. Die Söhne dieser Fremden konnten es dann werden, wenn ich mich recht entsinne. Ich weiß leider auch nicht, ob es da Einschränkungen gab, welche besagten, dass ein Elternteil auch aus der jeweiligen Polis sein muss oder ähnliches... Im Internet habe ich bislang nichts gefunden.
Bei den Sklaven habe ich noch nicht davon gelesen, dass die zweite Generation freigelassen wurde. Aber soviel weiß ich dazu auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das was du mit der 2. Generation beschreibst ist aber eher was, was für Rom zutrifft und nicht für die griechische Polis. Diese zeichnete sich meines Wissens dadurch aus, dass sie mit der Vergabe des Bürgerrechts an Fremde sehr, sehr sparsam umging.
Was Rom auszeichnet war, dass sie Sklaven in hoher Zahl freiliesen und dann die Söhne der Freigelassenen römische Bürger werden konnten.
 
Aha! Das klingt gut. Denn so wurde nicht die 2. Generation zu Freien, sondern man musste also schon freigelassener Sklave sein. Das klingt plausibel und ich kann es mir gut bei den Römern vorstellen.

Wegen der Polis schwebt mir aber dennoch etwas im Kopf. Wir haben da mal in der 12. Klasse im Unterricht drüber gesprochen. Ich denke noch nach.
 
bei der Frage nach römischer Bürgerschaft ist die Zeit wichtig, da ab 212 alle Freien römische Bürger waren. Vor 212 war es ungemein schwerer römischer Bürger zu werden. Das ging nur über Adoption oder Aufwertung der Stadt der man angehörte.


Für die Poleis dürfte es von Stadt zu Stadt unterschiedlich gewesen sein, jedoch eine zuvorkommende Behandlung von Sklaven ist für mich ausgeschloßen.
 
Vor 212 war es vielleicht schwerer römischer Bürger zu werden als hinterher, aber bei weitem nicht so schwer, wie in einer griechischen Polis. Die Römer gingen mit ihrem Bürgerrecht ziemlich offen um. Die Kinder freigelassener Sklaven konnten ohne Probleme römische Bürger werden.
 
Bei der Polis sprach ich nicht von Sklaven. Ich habe mich nur durch das Phänomen "2. Generation" geglaubt daran zu erinnern, dass Fremde so die Bürgerschaft erreichen konnten.
(Nur damit es keine Missverständnisse gibt.)
 
für tela:
ok nochmal langsam und etwas ausfühlicher:
in welcher epoche der römischen Geschichte bewegst du dich? Die Handhabung von Bürgerrechtsverleihungen ist eng damit verbunden.

aber mal der Versuch einer kurzen Zusammenfassung:

Römisches Bürgerrecht gibt es nur für Römische Bürger, Kinder römischer Familien ( Conubium muss rechtskräftig sein) und soweit ist weiss für die Söhne römischer Väter. Daneben noch für den Militärdienst,besondere Taten und über den Titel von Städten ( C.R. für volles römisches Recht, i.l. für ein eingeschränktes Bürgerrecht)

Abgestuft davon gibt es ein römisches Bürgerrecht für Freigelassene, die jedoch mal mehr mal weniger stark in der Abhängigket ihres Freilassers standen (wobei mir groß angelegte Freilassungen nicht bekannt sind) Kinder von Freigelassen standen im gleichen Verhältnis wie der Freigelassene zum Freilasser.

Von der Republik bis zu Caracalla und darüber hinaus haben sich dann ettliche Veränderungen ergeben, zum einem wurden Gesetze gelockert bzw existierten nur noch auf den Papier zum anderen gibt es unter Constantin sogar einen Erlass, der einen Freigelassen bei Missachtung seines Freilassers zurück in die Sklaverei bringt.

Mit Caracallas Con.Ant. wurde es aber allen Freien Menschen im röm. Reich möglich römische Bürger zu werden, was zuvor eben nicht wirklich leicht war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meinst Du mich oder tela?
Ich bin bei den Griechen in der Polis... noch vor den Römern.

Zu den Freigelassenen ist noch zu sagen, dass diese auch eine "nicht auf dem Papier stehende" Pflicht hatten. Man erwartete von ihnen nämlich, dass sie ihrem alten Herren dennoch treu waren.
 
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