Eine Blockade so ca. 1000 bis 2000 SM von der "gegnerischen Küste" entfernt wird wohl kaum gemeint gewesen sein. Mit der selben Argumentation kann man gleich die gesamten Weltmeere sperren.
Du argumentierst nicht, sondern du übertreibst. Mit deiner Übertreibung muss ich mich aber schon deshalb nicht auseindersetzen, weil niemand "die gesamten Weltmeere" gesperrt hat (wer? wann?). Zudem lässt du ausser Acht, dass die die Internationale Staatengemeinschaft ja selbst erkannte, dass die Pariser Seerechtsdeklaration (1856) zu unbefriedigenden Ergebnissen führte. Deshalb führte sie ja auch die II. Haager Friedenskonferenz und die Londoner Seerechtskonferenz durch, worauf ich ja hingewiesen habe. :autsch:
Aber es ist doch dort die Rede von der Sperrung der Küste des Feindes und nicht die der Neutralen, was sich aus der britschen Fernblockade aber ergab.
Streng genommen ist dort nur vom "ZUGANG zur Küste des Feindes" die Rede. Und der kann auch in 1000 SM Entfernung blockiert werden.
Mit dem einschränkenden Merkmal der Wirksamkeit sollten Überraschungseffekte verhindert werden. Die Kriegsschiffe eines Staates, der eine Kriegsblockade verhängt hatte, sollten nur dann Blockaderechte ausüben dürfen, wenn diese Blockade auch tatsächlich vollzogen wurde und nicht nur auf dem Papier stand. Auf mehr konnte man sich schon 1856 nicht einigen.
Übrigens schrieb ich doch, dass sich aus der Art und Weise der Durchführung der Fernblockade Rechtsverletztungen der NEUTRALEN ergeben konnten.
amicus schrieb:
Daraufhin hat der Haager Ständige Interantionale Schiedsgerichtshof im Mai 1913 abschließend festgestellt, dasss die Londoner Deklarationen für das Seekriegsrecht der Kulturstaaten maßgebend sein.
Du meinst sicherlich den Standigen Schiedshof in Haag.
Mir ist neu, dass es speziell zur Frage der Geltung der Londoner Seerechtskonferenz einen Schiedsspruch des Haager Schiedshofs geben soll. Aber ich lerne natürlich gerne hinzu. Kannst Du mir eine Quelle nennen?
amicus schrieb:
Großbrtiannien ist dieser Anfrage Wilsons zu Beginne des Krieges ausgewichen, während Deutschland die Londoner Deklarationen schon lange in seiner Prisenordnung übernommen hatte.
Wie auch immer - die Kriegsparteien konnten sich auch zu Beginn des Krieges nicht auf die Geltung der Londoner Seerechtsdeklaration einigen.
amicus schrieb:
Großbritannien praktizierte ja selbst einen U-Bootkrieg, den sie an Deutschland so vehement öffentlichkeitswirksam angriffen, nämlich getaucht ohne Vorwarnung das feindliche Handelsschiff / Kriegsschiff zu versenken, im Mittelmeer. Die US Regierung wurde hierüber ausführlich beispielsweise von der türkischen Regierung informiert. Das führte dann auch zu den von dir weiter oben erwähnten Kooperationsangebot Wilson an das Deutsche Reich.
Zum Thema Schiffbrüchige möchte ich hier den grauenhaften Baralomg Vorfall kuzr erwähnen, auch wenn es OT ist. Die Baralong verwendete die US Flagge. U 27 bereitete gerade die Versenkung des Dampfer Nicosian vor, als die Baralong nahe genug herangekommen war, sie erweckte den Eindruck die Besatzung der Nicosian aufzunehmen, wurde auf küzester Distanz das Feuer eröffnet. Das Boot sank. Auf U-Boot Männer, die sich zunächst retten konnten, wurde eine regelrechte Menschenjagd veranstaltet. Dies alles unter US Flagge. Dieser Vorfall wurde von den amerikansichen Seeleuten der Nicosian bezeugt.
Um so interessanter ist der Umstand, wie sich die Briten aus der Affäre zogen:
Die Briten schlugen im Dezember 1915 vor, den Baralong-Fall zusammen mit dem Fall der warnungslosen Versenkung des Passagierdampfers Arabic, dem Fall der Beschießung britischer U-Boote an der dänischen Küste und dem Fall der Beschießung von Rettungsbooten des versenkten Dampfers Ruel vor ein unparteiisches Gericht zu bringen, das sich aus Seeoffizieren der USA zusammensetzen sollte. Zudem erklärten sich die Briten in diesem Fall bereit, "alles in ihrer Macht stehende zu veranlassen, um die Untersuchung zu fördern und ihre Schuldigkeit zu tun, indem sie weitere Schritte ergreift, wie sie durch die Gerechtigkeit und die Feststellungen des Gerichts geboten erscheinen".
Die Briten versuchten also die USA einzubinden, währenddessen die Deutschen Wilsons Kooperationsangebot vom Juli 1915 unbeantwortet liessen und den britischen Vorschlag, amerikanischer Streitschlichtung, rundweg ablehnten (Januar 1916).
Quelle: Lothar Krotzsch in: Strupp/Schlochauer, Wörterbuch des Völkerrechts, Band 1 (A-H), unter Baralong-Fall (S. 157, 158).