War der unbeschränkte U-Boot-Krieg richtig?

Anmerken möchte ich noch, das Großbritannien während des russisch-japanischen Krieges vehement darauf gepocht hat, das Russland sich an die Konterbandebestimmungen zu halten habe. Die Engländer haben dafür gesorgt, das dann die Londoner Konferenz einberufen wurde.

Tja, wenige Jahre später hat Großbritannien selbstherrlich das dort vereinbarte Recht für sich außer Kraft gesetzt.

Auf eine Anfrage vom 06.Augiust 1914 von Präsident Wilson an die kriegführenden Mächte, wie sie neutrale Schiffe zu behandeln gedächten, hat die deutsche Regierung versichert, sich an die Londoner Deklarationen zu halten. Die britsche Regierung wich einer klaren positiven Stellungnahme aus. Sie änderte einseitig Beschlüsse durch entsprechende Zusätze ab, änderte einfach die Zusammenstellung für die absolute und relative Konterbande und erklärte selbst Güter der Freiliste zur absoluten Konterbande.Russland und Frankreich haben sich sofort angeschlossen.

Das internationale Recht wurde hier gleich zu Beginn des Krieges von Großbritannien mit Füßen getreten.

Grüße
Amicus
 
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Die Londoner Erklärungen wurden von allen anwesenden Vertretern der Seemächte einstimmig verabschiedet. Aber du hast Recht: Großbritannien hat diese Erklärungen nicht ratifiziert :red: , obwohl es von anderen, Russland, die Einhaltung des Rechts in der Vergangenheit verlangt hat.

Aber die Signatarmächte Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Österreich-Ungarn, Russland, die USA, Spanien und die Niederlande waren sich einig in der Feststellung, das die in den folgenden (Londoner Deklarationen) enthaltenen Regeln im wesentlichen den allgemeinen anerkannten Grundsätzen des internationalen Rechts entsprechen.

Deutschland nahm alle Bestimmungen in die deutsche Prisenordnung von 30.09 1909 auf .

Großbritannien meinte dann aber, dieses international anerkannte Recht einseitig ändern zu können.

Im Mai 1913 stellte selbst der Haager Ständige Interantionale Schiedsgerichtshof abschließend fest, dasss die Londoner Deklarationen für das Seekriegsrecht der Kulturstaaten maßgebend sein.
 
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Das Problem des Völkerrechts ist, dass es keine funktionierende Executive gibt. Dadurch wird es immer mal wieder ausgehöhlt und zum "Recht des Stärkeren" oder Gewinners.

Die vielen vielen Sicherheitsrats-Sitzungen bis mindestens Ende der 80er, bei denen jeweils der Ami oder der Russe die Hand oben hatte.
Veto, Ende der Vorstellung.

Grüße Repo
 
Die Londoner
Deutschland nahm alle Bestimmungen in die deutsche Prisenordnung von 30.09 1909 auf .
.

Man beachte aber, dass Deutschland von diesem Moment an keine Blockade mehr zu fürchten gehabt hätte. Was bekannt war und mit großer Erleichterung aufgenommen wurde. In Köhlers Flottenkalender für das Jahr 1911 schreibt ein Seeoffzier Namens Reventlow einen Aufsatz indem er insbesondere dazu ausführlich, und sehr erleichtert, Stellung nimmt.

Dass sich die Briten ebenfalls Gedanken machten, darf nicht verwundern.

Grüße Repo
 
Um eine "rechtlich abgesicherte" Blockade zu realisieren, hätte Großbritannien gemäß der Pariser Seerechtsdeklaration von 1856, die auch heute noch gültiges Völkerrecht darstellt, den Zugang zu der Küste des Feindes durch Seestreikräfte vor Ort verhindern müssen. Das hätte in der Praxis bedeutet, das die bitischen Kriegsschiffe die deutschen Häfen absperren müssen.

Die von Großbritannien realisierte Fernblockade, die die Nordseeausgänge zum Atlantik oder europäischen Nordmeer abriegelte, war mit dem Blockaderecht nicht vereinbar. Das könnte der Grund gewesen sein, das viele deutsche Marineoffziere nicht an eine Fernblockade seitens Großbritanniens glaubten, da sie voraussetzten, das die Briten als größte Seemacht der Welt sich selbstverständlich an das Recht halten würden.

Grüße
Amicus
 
Um eine "rechtlich abgesicherte" Blockade zu realisieren, hätte Großbritannien gemäß der Pariser Seerechtsdeklaration von 1856, die auch heute noch gültiges Völkerrecht darstellt, den Zugang zu der Küste des Feindes durch Seestreikräfte vor Ort verhindern müssen. Das hätte in der Praxis bedeutet, das die bitischen Kriegsschiffe die deutschen Häfen absperren müssen.

Die von Großbritannien realisierte Fernblockade, die die Nordseeausgänge zum Atlantik oder europäischen Nordmeer abriegelte, war mit dem Blockaderecht nicht vereinbar. Das könnte der Grund gewesen sein, das viele deutsche Marineoffziere nicht an eine Fernblockade seitens Großbritanniens glaubten, da sie voraussetzten, das die Briten als größte Seemacht der Welt sich selbstverständlich an das Recht halten würden.

Grüße
Amicus


Der Aufsatz von 1910 bezieht sich schon auf die Londoner Vereinbarungen von 1909. Wobei der Gedanke der Fernblockade zu diesem Zeitpunkt dem nach schon bekannt war. Reventlow schreibt von der dadurch gegebenen Möglichkeit Lieferungen über Neutrale wie Holland oder Dänemark zu beziehen.

Grüße Repo
 
In der Pariser Seerechtsdeklaration (1856) wurde unter Punkt 4 folgendes bestimmt: "die Blockaden müssen, um rechtsverbindlich zu sein, wirksam sein, das heißt, durch eine Streitmacht aufrecht erhalten werden, welche hinreicht, um den Zugang zur Küste des Feindes wirklich zu verhindern" (Wilhelm G. Grewe, Fontes Historiae Iuris Gentium, Band 3/1 (1815-1945), 1992, Dok.-Nr. 79, S. 549, 550).

Diese Bestimmung fordert lediglich, dass eine "Blockade" mit einer hinreichend starken Seestreitmacht durchgeführt werden muss, damit sie auch rechtlich als Blockade anerkannt werden kann, und ein Schiff als Teil dieser Streitmacht die mit einer Blockade verbundenen Rechte ausüben kann. Diese Bestimmung enthält aber keine Regelung zu der Frage, ob eine Blockade als Nah- oder Fernblockade durchzuführen ist.

Die Zweite Haager Friedensfonferenz (1907) bemühte sich vergeblich um eine Präzisierung des Rechts der Kriegsblockade. Dies gelang erst auf der Londoner Seerechtskonferenz von 1908/19019. Doch wurde das Abschlußdokument dieser Konferenz, die Londonder Seerechtsdeklaration, von KEINEM Signatarstaat ratifiziert. Da völkerrechtliche Verträge erst mit ihrer Ratifikation völkerrechtlich wirksam werden, steht ausser Frage, dass die Londoner Seerechtsdeklaration kein Bestandteil des Völker-VERTRAGS-recht wurde. Das Scheitern des Ratifizierungsprozesses wurde erst zur Jahreswende 1911/12 offensichtlich. Infolgedessen verwundert es nicht, dass 1911 noch Aufsätze geschrieben wurden, in denen die "neuen Regeln" begrüsst wurden.

Soweit jedoch in der Londoner Seerechtsdeklaration lediglich bisheriges Völkergewohnheitsrecht schriftlich niedergelegt wurde, bestand dieses Völkergewohnheitsrecht fort. Ob jedoch durch diese Deklaration lediglich altes (Gewohnheits-)Recht kodifiziert oder neues Recht gschaffen werden sollte, blieb in der Völkerrechtswissenschaft umstritten. Diese Frage kann freilich nicht generell beantwortet werden, sondern muss für jede einzelne Bestimmung der gescheiterten Deklaration einzeln beantwortet werden.

Zu Beginn des Ersten WKs erklärten D, GB, F, ÖU, R und Belgien die Londoner Seerechtsdeklaration als zeitweiliges Seekriegsrecht anwenden zu wollen. Die entsprechenden Erklärungen standen jedoch unter zahlreichen Vorbehalten, Zusätzen und Einschränkungen, insb. dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit. Im Laufe des Krieges beschuldigten sich dann die Kriegsparteien wechselseitig von diesem Seekriegsrecht abgewichen zu sein, so dass sie sich berechtigt sahen, von diesen Zusagen wieder abzurücken. Dabei wurde insbesondere mit dem Rechtsinstitut der "Repressalie" Schindluder getrieben und das Kriegsrecht ausgehebelt.

Im Hinblick auf den U-Boot-Krieg (Thema dieses Stranges) erscheint mir jedoch die Feststellung wichtig zu sein, dass dieser nicht per se rechtswidrig war. Es konnten sich aber Rechtsverstösse aus dieser Art der Kriegsführung ergeben: soweit zum Beispiel nicht zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten unterschieden wurde oder die Rettung von Schiffbrüchigen unterblieb.

Die britische Fernblockade (eigentlich OT) war ebenfalls nicht per se völkerrechtswidrig. Es konnten sich aber auch bei der Durchführung dieser Kriegsmassnahme mögliche Verletzungen des Völkerrechts ergeben. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Rechte der Neutralen. Übrigens ist die These, dass die "Hungerblockade" völkerrechtsidrig gewesen sei, auch aus wirtschaftlichen Gründen zweifelhaft: "Anders als Großbritannien, das für etwa zwei Drittel seiner Lebensmittel auf Überseeimporte angewiesen war, war Deutschland weitgehend Selbstversorger: Vor dem Krieg importierte es lediglich etwa zehn Prozent seiner Nahrungsmittel. So war das ab 1916 spürbar sich verschärfende und politisch destabilisierende Ernährungsproblem in Deutschland nicht das Resultat der alliierten >>Hungerblockade<<, sondern vor allem die Folge allgemeiner Engpässe der deutschen Kriegswirtschaft" (Alan Kramer, Kriegsrecht und Kriegsverbrechen, in: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krumeich, Irina Renz (Hrsg.), Enzyklopädie Erster Weltkrieg, 2003, S. 281, 285).
 
Hallo Gandolf,

wir geraten wohl etwas OT, aber sei es drum.
Diese Bestimmung fordert lediglich, dass eine "Blockade" mit einer hinreichend starken Seestreitmacht durchgeführt werden muss, damit sie auch rechtlich als Blockade anerkannt werden kann, und ein Schiff als Teil dieser Streitmacht die mit einer Blockade verbundenen Rechte ausüben kann. Diese Bestimmung enthält aber keine Regelung zu der Frage, ob eine Blockade als Nah- oder Fernblockade durchzuführen ist.

Aber es ist doch dort die Rede von der Sperrung der Küste des Feindes und nicht die der Neutralen, was sich aus der britschen Fernblockade aber ergab.

Doch wurde das Abschlußdokument dieser Konferenz, die Londonder Seerechtsdeklaration, von KEINEM Signatarstaat ratifiziert.

Das habe ich ja auch nicht behauptet. Ich schrieb, das die anwesenden Vertreter Großbritanniens, Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Japans, Österreich-Ungarns, Russlands, die USA, Spaniens und die Niederlande einstimmig diese Londoner Deklarationen verabschiedet haben und sich darüber einig waren, das diese dem internationalen Recht entsprechen. Das diese nicht ratifiziert worden sind, dürfte an der ablehnden Haltung Großbritanniens gelgen haben. Man hat dort die "Freiheit der Meere" etwas einseitig definiert.


Da völkerrechtliche Verträge erst mit ihrer Ratifikation völkerrechtlich wirksam werden, steht ausser Frage, dass die Londoner Seerechtsdeklaration kein Bestandteil des Völker-VERTRAGS-recht wurde. Das Scheitern des Ratifizierungsprozesses wurde erst zur Jahreswende 1911/12 offensichtlich. Infolgedessen verwundert es nicht, dass 1911 noch Aufsätze geschrieben wurden, in denen die "neuen Regeln" begrüsst wurden.

Daraufhin hat der Haager Ständige Interantionale Schiedsgerichtshof im Mai 1913 abschließend festgestellt, dasss die Londoner Deklarationen für das Seekriegsrecht der Kulturstaaten maßgebend sein.


Zu Beginn des Ersten WKs erklärten D, GB, F, ÖU, R und Belgien die Londoner Seerechtsdeklaration als zeitweiliges Seekriegsrecht anwenden zu wollen.

Großbrtiannien ist dieser Anfrage Wilsons zu Beginne des Krieges ausgewichen, während Deutschland die Londoner Deklarationen schon lange in seiner Prisenordnung übernommen hatte.

Die entsprechenden Erklärungen standen jedoch unter zahlreichen Vorbehalten, Zusätzen und Einschränkungen, insb. dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit.

Das traf auf Großbritannien mit Sicherheit und den sich anschließenden Frankreich und Russland zu.


Im Hinblick auf den U-Boot-Krieg (Thema dieses Stranges) erscheint mir jedoch die Feststellung wichtig zu sein, dass dieser nicht per se rechtswidrig war. Es konnten sich aber Rechtsverstösse aus dieser Art der Kriegsführung ergeben: soweit zum Beispiel nicht zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten unterschieden wurde oder die Rettung von Schiffbrüchigen unterblieb.

Großbritannien praktizierte ja selbst einen U-Bootkrieg, den sie an Deutschland so vehement öffentlichkeitswirksam angriffen, nämlich getaucht ohne Vorwarnung das feindliche Handelsschiff / Kriegsschiff zu versenken, im Mittelmeer. Die US Regierung wurde hierüber ausführlich beispielsweise von der türkischen Regierung informiert. Das führte dann auch zu den von dir weiter oben erwähnten Kooperationsangebot Wilson an das Deutsche Reich.

Zum Thema Schiffbrüchige möchte ich hier den grauenhaften Baralomg Vorfall kuzr erwähnen, auch wenn es OT ist. Die Baralong verwendete die US Flagge. U 27 bereitete gerade die Versenkung des Dampfer Nicosian vor, als die Baralong nahe genug herangekommen war, sie erweckte den Eindruck die Besatzung der Nicosian aufzunehmen, wurde auf küzester Distanz das Feuer eröffnet. Das Boot sank. Auf U-Boot Männer, die sich zunächst retten konnten, wurde eine regelrechte Menschenjagd veranstaltet. Dies alles unter US Flagge. Dieser Vorfall wurde von den amerikansichen Seeleuten der Nicosian bezeugt.


Die britische Fernblockade (eigentlich OT) war ebenfalls nicht per se völkerrechtswidrig.
Es konnten sich aber auch bei der Durchführung dieser Kriegsmassnahme mögliche Verletzungen des Völkerrechts ergeben. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Rechte der Neutralen.

Diese Rechte der Neutralen wurden ja auch verletzt. Großbritannien hat zu diesem Zeitpunkt, im Gegensatz zu Deutschland, neutrale Handelsschiffe ohne jegliche Vorwarnung angegriffen und versenkt. So wurden beispielsweise schwedische Schiffe mit Lebensmitteltransporten versenkt. Darüber haben sich die Schweden auch massiv beklagt und beschwert.

Übrigens ist die These, dass die "Hungerblockade" völkerrechtsidrig gewesen sei, auch aus wirtschaftlichen Gründen zweifelhaft: "Anders als Großbritannien, das für etwa zwei Drittel seiner Lebensmittel auf Überseeimporte angewiesen war, war Deutschland weitgehend Selbstversorger: Vor dem Krieg importierte es lediglich etwa zehn Prozent seiner Nahrungsmittel
.
Hier schwanken die Zahlen. Ich habe schon von 30% gehört. Zu beachten ist, das es in der Landwirtschaft nun aber auf jeden Fall an Arbeitskräften, Transportmittel und vor allem an Kunstdünger mangelte. So ist der Grad der Selbstversorgung erheblich gesunken.
In Deutschland sind etwa 700.000 Menschen verhungert, wohl nicht nur an der mangelhaften Verteilungsorganisation.

Grüße
Amicus
 
In der Pariser Seerechtsdeklaration (1856) wurde unter Punkt 4 folgendes bestimmt: "die Blockaden müssen, um rechtsverbindlich zu sein, wirksam sein, das heißt, durch eine Streitmacht aufrecht erhalten werden, welche hinreicht, um den Zugang zur Küste des Feindes wirklich zu verhindern" (Wilhelm G. Grewe, Fontes Historiae Iuris Gentium, Band 3/1 (1815-1945), 1992, Dok.-Nr. 79, S. 549, 550).

Diese Bestimmung fordert lediglich, dass eine "Blockade" mit einer hinreichend starken Seestreitmacht durchgeführt werden muss, damit sie auch rechtlich als Blockade anerkannt werden kann, und ein Schiff als Teil dieser Streitmacht die mit einer Blockade verbundenen Rechte ausüben kann. Diese Bestimmung enthält aber keine Regelung zu der Frage, ob eine Blockade als Nah- oder Fernblockade durchzuführen ist.
.

Eine Blockade so ca. 1000 bis 2000 SM von der "gegnerischen Küste" entfernt wird wohl kaum gemeint gewesen sein. Mit der selben Argumentation kann man gleich die gesamten Weltmeere sperren.

Grüße Repo
 
Eine Blockade so ca. 1000 bis 2000 SM von der "gegnerischen Küste" entfernt wird wohl kaum gemeint gewesen sein. Mit der selben Argumentation kann man gleich die gesamten Weltmeere sperren.
Du argumentierst nicht, sondern du übertreibst. Mit deiner Übertreibung muss ich mich aber schon deshalb nicht auseindersetzen, weil niemand "die gesamten Weltmeere" gesperrt hat (wer? wann?). Zudem lässt du ausser Acht, dass die die Internationale Staatengemeinschaft ja selbst erkannte, dass die Pariser Seerechtsdeklaration (1856) zu unbefriedigenden Ergebnissen führte. Deshalb führte sie ja auch die II. Haager Friedenskonferenz und die Londoner Seerechtskonferenz durch, worauf ich ja hingewiesen habe. :autsch:
Aber es ist doch dort die Rede von der Sperrung der Küste des Feindes und nicht die der Neutralen, was sich aus der britschen Fernblockade aber ergab.
Streng genommen ist dort nur vom "ZUGANG zur Küste des Feindes" die Rede. Und der kann auch in 1000 SM Entfernung blockiert werden.

Mit dem einschränkenden Merkmal der Wirksamkeit sollten Überraschungseffekte verhindert werden. Die Kriegsschiffe eines Staates, der eine Kriegsblockade verhängt hatte, sollten nur dann Blockaderechte ausüben dürfen, wenn diese Blockade auch tatsächlich vollzogen wurde und nicht nur auf dem Papier stand. Auf mehr konnte man sich schon 1856 nicht einigen.

Übrigens schrieb ich doch, dass sich aus der Art und Weise der Durchführung der Fernblockade Rechtsverletztungen der NEUTRALEN ergeben konnten.;)
amicus schrieb:
Daraufhin hat der Haager Ständige Interantionale Schiedsgerichtshof im Mai 1913 abschließend festgestellt, dasss die Londoner Deklarationen für das Seekriegsrecht der Kulturstaaten maßgebend sein.
Du meinst sicherlich den Standigen Schiedshof in Haag.

Mir ist neu, dass es speziell zur Frage der Geltung der Londoner Seerechtskonferenz einen Schiedsspruch des Haager Schiedshofs geben soll. Aber ich lerne natürlich gerne hinzu. Kannst Du mir eine Quelle nennen?
amicus schrieb:
Großbrtiannien ist dieser Anfrage Wilsons zu Beginne des Krieges ausgewichen, während Deutschland die Londoner Deklarationen schon lange in seiner Prisenordnung übernommen hatte.
Wie auch immer - die Kriegsparteien konnten sich auch zu Beginn des Krieges nicht auf die Geltung der Londoner Seerechtsdeklaration einigen.
amicus schrieb:
Großbritannien praktizierte ja selbst einen U-Bootkrieg, den sie an Deutschland so vehement öffentlichkeitswirksam angriffen, nämlich getaucht ohne Vorwarnung das feindliche Handelsschiff / Kriegsschiff zu versenken, im Mittelmeer. Die US Regierung wurde hierüber ausführlich beispielsweise von der türkischen Regierung informiert. Das führte dann auch zu den von dir weiter oben erwähnten Kooperationsangebot Wilson an das Deutsche Reich.

Zum Thema Schiffbrüchige möchte ich hier den grauenhaften Baralomg Vorfall kuzr erwähnen, auch wenn es OT ist. Die Baralong verwendete die US Flagge. U 27 bereitete gerade die Versenkung des Dampfer Nicosian vor, als die Baralong nahe genug herangekommen war, sie erweckte den Eindruck die Besatzung der Nicosian aufzunehmen, wurde auf küzester Distanz das Feuer eröffnet. Das Boot sank. Auf U-Boot Männer, die sich zunächst retten konnten, wurde eine regelrechte Menschenjagd veranstaltet. Dies alles unter US Flagge. Dieser Vorfall wurde von den amerikansichen Seeleuten der Nicosian bezeugt.
Um so interessanter ist der Umstand, wie sich die Briten aus der Affäre zogen:

Die Briten schlugen im Dezember 1915 vor, den Baralong-Fall zusammen mit dem Fall der warnungslosen Versenkung des Passagierdampfers Arabic, dem Fall der Beschießung britischer U-Boote an der dänischen Küste und dem Fall der Beschießung von Rettungsbooten des versenkten Dampfers Ruel vor ein unparteiisches Gericht zu bringen, das sich aus Seeoffizieren der USA zusammensetzen sollte. Zudem erklärten sich die Briten in diesem Fall bereit, "alles in ihrer Macht stehende zu veranlassen, um die Untersuchung zu fördern und ihre Schuldigkeit zu tun, indem sie weitere Schritte ergreift, wie sie durch die Gerechtigkeit und die Feststellungen des Gerichts geboten erscheinen".

Die Briten versuchten also die USA einzubinden, währenddessen die Deutschen Wilsons Kooperationsangebot vom Juli 1915 unbeantwortet liessen und den britischen Vorschlag, amerikanischer Streitschlichtung, rundweg ablehnten (Januar 1916).

Quelle: Lothar Krotzsch in: Strupp/Schlochauer, Wörterbuch des Völkerrechts, Band 1 (A-H), unter Baralong-Fall (S. 157, 158).
 
Mir ist neu, dass es speziell zur Frage der Geltung der Londoner Seerechtskonferenz einen Schiedsspruch des Haager Schiedshofs geben soll. Aber ich lerne natürlich gerne hinzu. Kannst Du mir eine Quelle nennen?

Wolfgang Krüger: "Der Entschluß zum uneingeschränkten U-Bootkrieg im Jahre 1917 und seine völkerrechtliche Bedeutung, Beiheft 5 der Marine Rundschau.

Grüße
Amicus
 
Übrigens schrieb ich doch, dass sich aus der Art und Weise der Durchführung der Fernblockade Rechtsverletztungen der NEUTRALEN ergeben konnten.;)

Stimmt! Das habe ich ich im Eifer des Gefechts doch glatt übersehen. ;)

Die Briten schlugen im Dezember 1915 vor, den Baralong-Fall zusammen mit dem Fall der warnungslosen Versenkung des Passagierdampfers Arabic, dem Fall der Beschießung britischer U-Boote an der dänischen Küste und dem Fall der Beschießung von Rettungsbooten des versenkten Dampfers Ruel vor ein unparteiisches Gericht zu bringen, das sich aus Seeoffizieren der USA zusammensetzen sollte. Zudem erklärten sich die Briten in diesem Fall bereit, "alles in ihrer Macht stehende zu veranlassen, um die Untersuchung zu fördern und ihre Schuldigkeit zu tun, indem sie weitere Schritte ergreift, wie sie durch die Gerechtigkeit und die Feststellungen des Gerichts geboten erscheinen".

Das mit dem Schiedsgericht ist mir neu. Aber auch ich lerne natürlich gerne dazu.:)
Aber ob die amerikanische Offiziere wirklich neutral gewesen wären, lassen wir einmal dahingestellt. Denn es ist zu berücksichtigen, das kurz nach dem Baralong Vorfall die Arabic von einen deutschen U-Boot versenkt worden ist und in den USA die Wellen sehr hochschlugen, da auch Amerikaner auf der Arabic gewesen sind.

Die britsche Regierung leugnete doch den Baralong Vorfall und auch die Existenz von U-Bootfallen jahrelang, obwohl mehrere amerikanische Besatzungsmitglieder der Nicosian dies entsprechend bestätigten . Es war der britischen Regierung natürlich klar, dass das Eingeständnis diesen schrecklichen Vorgehens sie gegenüber den USA in Bedrängnis gebracht hätte.

Die britische Regierung äußerte sich zu den Vorwürfen wie folgt: "Gesetzt den Fall, das die Aussagen, auf die sich die Deutsche Regierung stützt, richtig wären, so würde die Anschuldigung gegen den Kommandanten und die Mannschaft der Baralong doch unbedeutend sein im Vergleich zu den Verbrechen, die von deutschen Offizieren zu Lande und zu Wasser gegen Kämpfer und Nichtkämpger vorsätzlich begangen zu sein scheinen."

Hier ein Zitat von Chruchill, für den U-Bootmänner keine Gefangene waren: Überlebende sollten gefanngengenommen werden oder erschossen werden - was immer sich als praktikabel erweist."

Die Briten versuchten also die USA einzubinden, währenddessen die Deutschen Wilsons Kooperationsangebot vom Juli 1915 unbeantwortet liessen und den britischen Vorschlag, amerikanischer Streitschlichtung, rundweg ablehnten (Januar 1916).

Ja, die Briten waren den Deutschen in der Öffentlichkeitsarbeit haushoch überlegen. Aber auf amerikanische Seite lagen die Sympathien doch bei den Briten. Wilson hat doch einmal gesagt: "Die Engländer kämpfen unseren Kampf."
Das Nichteingehen auf Wilson sein Kooperationsvorschlag aber war trotzdem eine unglaubliche Dummheit.

Grüße
Amicus
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wolfgang Krüger: "Der Entschluß zum uneingeschränkten U-Bootkrieg im Jahre 1917 und seine völkerrechtliche Bedeutung, Beiheft 5 der Marine Rundschau.
Nennt Krüger eine spezielle Funstelle zum Schiedsspruch des Schiedshofs?

Das mit dem Schiedsgericht ist mir neu. Aber auch ich lerne natürlich gerne dazu.:)
:):) Deswegen sind wir doch im Diskussionsforum.
amicus schrieb:
Aber ob die amerikanische Offiziere wirklich neutral gewesen wären, lassen wir einmal dahingestellt. Denn es ist zu berücksichtigen, das kurz nach dem Baralong Vorfall die Arabic von einen deutschen U-Boot versenkt worden ist und in den USA die Wellen sehr hochschlugen, da auch Amerikaner auf der Arabic gewesen sind.

Die britsche Regierung leugnete doch den Baralong Vorfall und auch die Existenz von U-Bootfallen jahrelang, obwohl mehrere amerikanische Besatzungsmitglieder der Nicosian dies entsprechend bestätigten . Es war der britischen Regierung natürlich klar, dass das Eingeständnis diesen schrecklichen Vorgehens sie gegenüber den USA in Bedrängnis gebracht hätte.

Die britische Regierung äußerte sich zu den Vorwürfen wie folgt: "Gesetzt den Fall, das die Aussagen, auf die sich die Deutsche Regierung stützt, richtig wären, so würde die Anschuldigung gegen den Kommandanten und die Mannschaft der Baralong doch unbedeutend sein im Vergleich zu den Verbrechen, die von deutschen Offizieren zu Lande und zu Wasser gegen Kämpfer und Nichtkämpger vorsätzlich begangen zu sein scheinen."

Hier ein Zitat von Chruchill, für den U-Bootmänner keine Gefangene waren: Überlebende sollten gefanngengenommen werden oder erschossen werden - was immer sich als praktikabel erweist."

Ja, die Briten waren den Deutschen in der Öffentlichkeitsarbeit haushoch überlegen. Aber auf amerikanische Seite lagen die Sympathien doch bei den Briten. Wilson hat doch einmal gesagt: "Die Engländer kämpfen unseren Kampf."
Das Nichteingehen auf Wilson sein Kooperationsvorschlag aber war trotzdem eine unglaubliche Dummheit.
Allerdings! Man stelle sich mal vor Kaiser-Wilhelm II. hätte im Juli 1915 Wilsons Angebot angenommen und zugleich erklärt, dass der U-Boot-Krieg nur noch nach Prisenordnung geführt werden darf (was Berlin nix gekostet hätte, da es sich hierbei, ohnehin um die überwiegende Praxis handelte) und jeder deutsche U-Boot-Kapitän bei deren Bruch bestraft wird (wie dies im Mittelmeer war). Schon einen Monat später hätte Wilson beim Baralong-Fall beweisen müssen, dass er wirklich bereit war, den beschränkten U-Boot-Krieg zu akzeptieren. Das hätte ihn in einen Gegensatz zu Churchill gebracht, der ja die U-Boot-Besatzungen wie Piraten behandeln lassen wollte. Und beim nächsten Zwischenfall, bei dem die Briten die Rechte Neutraler verletzten, hätte Wilson für die Freiheit der Meere eintreten müssen.

Selbstverständlich verschloss Wilson nicht seine Augen davor, dass GB und F eher für Parlamentarismus und Demokratie standen als die autokratischen Mittelmächte und dass es sich bei dem deutschen Einmarsch in Belgien um eine schwere Unrechtshandlung handelte. Deshalb war aus deutscher Sicht ein Bündnis mit den USA nicht drin. Eind eutscher Sieg war Wilson ein Greuel.

Aber mit seinem Kooperationsangebot versuchte Wilson den Fuß in den europäischen Krieg zu bekommen, und zwar nicht um Deutschland auszuschalten (dann hätte er kaum Berlin das Kooperationsangebot unterbreitet) sondern um einen Verhandlungsfrieden zu fördern und notfalls sollten die Briten zu Verhandlungen gezwungen werden.
 
Nennt Krüger eine spezielle Funstelle zum Schiedsspruch des Schiedshofs?

Meines Wissens nach nicht.


:):) Deswegen sind wir doch im Diskussionsforum.


Ganz deiner Meinung!

Allerdings! Man stelle sich mal vor Kaiser-Wilhelm II. hätte im Juli 1915 Wilsons Angebot angenommen und zugleich erklärt, dass der U-Boot-Krieg nur noch nach Prisenordnung geführt werden darf (was Berlin nix gekostet hätte, da es sich hierbei, ohnehin um die überwiegende Praxis handelte) und jeder deutsche U-Boot-Kapitän bei deren Bruch bestraft wird (wie dies im Mittelmeer war). Schon einen Monat später hätte Wilson beim Baralong-Fall beweisen müssen, dass er wirklich bereit war, den beschränkten U-Boot-Krieg zu akzeptieren. Das hätte ihn in einen Gegensatz zu Churchill gebracht, der ja die U-Boot-Besatzungen wie Piraten behandeln lassen wollte. Und beim nächsten Zwischenfall, bei dem die Briten die Rechte Neutraler verletzten, hätte Wilson für die Freiheit der Meere eintreten müssen.

Ja, das wäre in der Tat wirklich sehr interessant gewesen. Wilhelm hat ja den Kommandant der die Lusitania versenkte auch getadelt. Im Übrigen volle Zustimmung. Wir sind doch mit unseren Meinungen gar nicht so weit auseinander.

Selbstverständlich verschloss Wilson nicht seine Augen davor, dass GB und F eher für Parlamentarismus und Demokratie standen als die autokratischen Mittelmächte und dass es sich bei dem deutschen Einmarsch in Belgien um eine schwere Unrechtshandlung handelte.


Ganz genau, Wilson lehnte die autokratischen Regierungssysteme der Mittelmächte vehement ab.

Deshalb war aus deutscher Sicht ein Bündnis mit den USA nicht drin. Eind eutscher Sieg war Wilson ein Greuel.

So ist es !

Aber mit seinem Kooperationsangebot versuchte Wilson den Fuß in den europäischen Krieg zu bekommen, und zwar nicht um Deutschland auszuschalten (dann hätte er kaum Berlin das Kooperationsangebot unterbreitet) sondern um einen Verhandlungsfrieden zu fördern und notfalls sollten die Briten zu Verhandlungen gezwungen werden.

Auch hier schließe ich mich an, aber leider hat man das Angebot Wilsons grob fahrlässig noch nicht beantwortet gehabt, da wurde die Arabic versenkt. Un d das war es denn auch schon gewesen.

Grüße
Amicus
 
Hier noch ein Nachklapp.

Der uneingeschränkte U-Bootkrieg war gar nicht so sehr unbeschränkt, wie man es in einigen Büchern liest. So gab es doch einige Ausnahmeregeln für Dänemark, Schweden Griechenland, Spanien. Außerdem wurde der unbeschränkte U-Bootkrieg "nur" in genaus festgelegten Sperrgebieten geführt. Auch wurden Schonfristen gewährt, damit die Neutralen beispielsweise ihre Schiffe aus den gefährdeten Seegebieten abziehen konnten.

Großbritannien hingegen wendete ziemlich hemmungslose Methoden an, um sich zusätzlichen Schiffsraum zu verschaffen. Mit der Politik "ship-for-ship-policy" wurde sich ohne jedwede Rücksicht neutrale Schiffe so lange in britischen Häfen festgehalten, wenn ein anderes vollbeladenes neutrales Schiff einen britischen Hafen angelaufen hatte. Auch wurden die Neutralen auch sonst gewaltig unter Druck gesetzt, um Großbritannien mit Nahrungsmitteln zu beliefern. Das Drohmittel war die Seehoheit.

Auch das Märchen, das die gewaltigen Erfolge der U-Boote durch den unbeschränkten U-Bootkrieg möglich waren ist Blödsinn. Die Erfolge wurden möglich, weil eine vergleichsweise hohe Zahl an Booten unterwegs war. Pro Tag waren in Februar durchschnittlich 36, in März 40 und in April 47 Boote unterwegs. Großbritannien wußte kein effektives Abwehrmittel, so das die britische Admiralität die Niederlage für November 1917 vorhersagt.

Grüße
Amicus
 
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