tejason
Aktives Mitglied
Rekrutierungspraxis
Ich habe nochmal zur römischen Rekrutierungspraxis (bei Le Bohec) nachgelesen. Während der Republik war die klassische Aushebung von Milizionären Praxis, der dilectus genannt wurde und niemals völlig abgeschafft wurde. Die Beauftragten hatten dann unter den Bürgern einer Gemeinde gemäß einem Zahlenschlüssel unter den geeigneten Männern mit Bürgerrecht eine Auswahl zu treffen. Die Stadt (Gemeinde), in welcher die Aushebung stattfand wusste über ihre Bürger Bescheid, da die Mitglieder einander (und ihren Rechtsstatus) kannten, selbst wenn nicht darüber Buch geführt werden sollte. Hier konnte sich ein Sklave wohl kaum unbemerkt einschleichen, es sei denn die Verantwortlichen schummelten mit der Gefahr einer persönlichen Haftung bei Auffliegen des Betrugs.
Die prinzipielle Verantwortlichkeit für den dilectus blieb im Prinzipat ebenso gleich wie die grundsätzlich weiter bestehende Pflicht aller römischen Männer für die Heeresfolge, auch wenn nun Freiwilligkeit vorherrschte. Nun wurden Peregrine für die Hilfstruppen verpflichtet und römische Bürger für die Legion. Die Auxilien genannten Hilfstruppen wurden nun Teil eines stehenden Heeres unter letztlich vollständiger Kontrolle und Befehlsgewalt Roms. Seit dem Aufstand der Bataver unter Julius Civilis im Vierkaiserjahr 69 n.Chr. wurden dann von Verbündeten gestellte, stehende römische Truppen auch von römischen Offizieren geführt.
Die Rekruten wurden einer Musterungskommision zur Prüfung vorgestellt. Bei dieser probatio wurde dann die körperliche Eignung überprüft, wozu eine Mindestgröße von ca. 1,65 m für einen Legionär gehörte. Der Mann musste unter Anderem Mindestkenntnisse in Latein (da Befehlssprache) vorweisen können. Nur von einigen Anwärtern, die dann weniger für den normalen Militärdienst vorgesehen waren, wurde auch die Kenntnis von Lesen und Schreiben verlangt. In den Schreibstuben des Militärs befanden sich darum auch Sklaven und Freigelassene, die aber nicht als Soldaten galten. Nach der Musterung galt der Mann als Rekrut und wurde als trio bezeichnet: Nicht mehr Zivilist aber noch kein Soldat. Nach Prüfung seiner rechtlichen Eignung erhielt er als äußeres Erkennungsmerkmal ein Stück Metall um den Hals gehängt, das man signaculum nannte. Von nun an war er ein signatus. Etwa 4 Monate dauerte nun die Probezeit an deren Ende die Vereidigung stand. Mit dem Schwur bei den Göttern und auf den Kaiser, dem iusigurandum wurde er ein vollwertiger Legionär. Natürlich wurde in Notzeiten ein beschleunigter Ablauf durchgeführt.
Ich habe nochmal zur römischen Rekrutierungspraxis (bei Le Bohec) nachgelesen. Während der Republik war die klassische Aushebung von Milizionären Praxis, der dilectus genannt wurde und niemals völlig abgeschafft wurde. Die Beauftragten hatten dann unter den Bürgern einer Gemeinde gemäß einem Zahlenschlüssel unter den geeigneten Männern mit Bürgerrecht eine Auswahl zu treffen. Die Stadt (Gemeinde), in welcher die Aushebung stattfand wusste über ihre Bürger Bescheid, da die Mitglieder einander (und ihren Rechtsstatus) kannten, selbst wenn nicht darüber Buch geführt werden sollte. Hier konnte sich ein Sklave wohl kaum unbemerkt einschleichen, es sei denn die Verantwortlichen schummelten mit der Gefahr einer persönlichen Haftung bei Auffliegen des Betrugs.
Die prinzipielle Verantwortlichkeit für den dilectus blieb im Prinzipat ebenso gleich wie die grundsätzlich weiter bestehende Pflicht aller römischen Männer für die Heeresfolge, auch wenn nun Freiwilligkeit vorherrschte. Nun wurden Peregrine für die Hilfstruppen verpflichtet und römische Bürger für die Legion. Die Auxilien genannten Hilfstruppen wurden nun Teil eines stehenden Heeres unter letztlich vollständiger Kontrolle und Befehlsgewalt Roms. Seit dem Aufstand der Bataver unter Julius Civilis im Vierkaiserjahr 69 n.Chr. wurden dann von Verbündeten gestellte, stehende römische Truppen auch von römischen Offizieren geführt.
Die Rekruten wurden einer Musterungskommision zur Prüfung vorgestellt. Bei dieser probatio wurde dann die körperliche Eignung überprüft, wozu eine Mindestgröße von ca. 1,65 m für einen Legionär gehörte. Der Mann musste unter Anderem Mindestkenntnisse in Latein (da Befehlssprache) vorweisen können. Nur von einigen Anwärtern, die dann weniger für den normalen Militärdienst vorgesehen waren, wurde auch die Kenntnis von Lesen und Schreiben verlangt. In den Schreibstuben des Militärs befanden sich darum auch Sklaven und Freigelassene, die aber nicht als Soldaten galten. Nach der Musterung galt der Mann als Rekrut und wurde als trio bezeichnet: Nicht mehr Zivilist aber noch kein Soldat. Nach Prüfung seiner rechtlichen Eignung erhielt er als äußeres Erkennungsmerkmal ein Stück Metall um den Hals gehängt, das man signaculum nannte. Von nun an war er ein signatus. Etwa 4 Monate dauerte nun die Probezeit an deren Ende die Vereidigung stand. Mit dem Schwur bei den Göttern und auf den Kaiser, dem iusigurandum wurde er ein vollwertiger Legionär. Natürlich wurde in Notzeiten ein beschleunigter Ablauf durchgeführt.