Herero-Prozess

1. nachlesbar in Tz 82 des CAC-Schriftsatzes: Jury Trial Demand:
"Plaintiffs demand a jury trial on all issues so triable."

2. prozesstaktisch: waiver-Problem. Das ist Dir oben schon mal erklärt worden. Ladungen unterscheiden sich von Einladungen. *

3. nach hypothetisch positiver Klärung durch das Gericht: discovery-phase unter Beteiligung von plaintiffs und defendant

Die Anforderungen an Klageschriften etwa nach deutschem Recht sind hinsichtlich Substantiiertheit nicht mit denen nach US-Recht vergleichbar. Logischerweise ünterscheiden sich damit auch die Abläufe. Wie oben ausgeführt, findet hier ein Vorverfahren (conference) statt. Zunächst klärt das Gericht überhaupt den Jury Trial Demand.

* das gibt selbst der Bericht der plaintiffs wieder, obwohl wohl eher für die Bedienung des Medienrummels und für den "politischen Prozess" gestrickt.

Das Protokoll vom April:
http://eraka-ota.com/wp-content/upl...vs-Germany-New-York-Court-Case-16-03-2017.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles klar, das meine ich nicht:

Das Problem ist doch, dass das Auswärtige Amt sagt, nicht eingeladen worden zu sein. Oder sind (Vor)ladungen in den USA das weniger strenge Mittel?

Oder gehörte die conference noch nicht zur discovery-phase? Aber wieso kann dann das Fehlen der Bundesregierung, die offiziell von nichts weiß, kritisiert werden?
 
Das DHIP hat nun eine Konferenz ausgerichtet.

https://19jhdhip.hypotheses.org/2942
Tagungsbericht: Der erste Genozid im 20. Jahrhundert: Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika, 1904-1908

Die Forschungskonferenz bot dabei offenbar auch eine Plattform für politische Stellungnahmen, mit Bezug zu dem laufenden juristischen Verfahren in den USA.

Die Vermengung von wissenschaftlichen Darstellungen mit offenen juristischen Fragen ist ein bemerkenswerter Vorgang.
 
Der mündliche Anhörungstermin für den Juli ist nun geplatzt. Unverändert konnte keine förmliche Zustellung der Klage an die Bundesregierung erfolgen, die dies als völkerrechtlich unzulässig ablehnt. Vertagt wurde auf Oktober.

Völkermordklage: Anhörung vor New Yorker Gericht erneut verschoben - SPIEGEL ONLINE

Den Schriftwechsel kann man übrigens - allerdings gegen "Gebühr" - online verfolgen.
https://www.pacermonitor.com/public/case/20287073/Rukoro_et_al_v_Federal_Republic_of_Germany

EDIT: hier noch ein link zur Person der Richterin. Völkerrechtlich scheint sie bislang - prominent - nur mit den Restrukturierungsfragen der Puerto-Rico-Schuldenkrise befasst gewesen zu sein. Allerdings hat die renommierte Juristin (juristische Promotion an der Harvard Law School - first-ranked in den USA) Erfahrung mit Fällen, in denen ordentlicher Presserummel inszeniert wird.
https://en.wikipedia.org/wiki/Laura_Taylor_Swain

Wenn man die "files" durchblättert, scheint sie sich in erster Linie mit Wirtschaftsprozessen, Schadenersatz etc. herumzuschlagen. Die Dame bringt es inkl. Vorsitz auf beachtliche 3359 Fallnennungen seit 2004.
https://dockets.justia.com/search?h...ear=2004&max-day=18&max-month=7&max-year=2017
 
Der Verfahrensstand ist unverändert: nächster Termin soll im Oktober stattfinden.

Auf der Seite des Bundestages ist inzwischen die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes zum Sachstand verfügbar, die einen komprimierten Überblick zur Einschätzung der Rechtslage erlaubt. Neues ggü. den oben diskutierten Aspekten ergibt sich daraus nicht.

Als pdf-Dokument:


Zuständigkeit US-amerikanischer Gerichte nach dem Alien Torts Claim Act
Schadensersatzklagen der Herero und Nama


Der "case monitor":
Rukoro et al v. Federal Republic of Germany (1:17-cv-00062), New York Southern District Court
https://www.bundestag.de/blob/502258/30c9d52ce0e5a6f0a97c3e99b05264f6/wd-2-021-17-pdf-data.pdf
 
Laut des Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes dürften solche Prozesse "schon wegen des Grundsatz der völkerrechtlichen Staatenimmunität erfolglos sein."

Da habe ich also zumindest das richtig gesehen.
 
Unveränderter Stand: Die Klage kann Deutschland nicht förmlich zugestellt werden.
Presse:
Klage hängt im US-Außenministerium fest
Völkermord an Herero und Nama - Viel Druck im Kessel bei Verhandlungen mit Namibia

Bemerkenswert ist, dass nun in einem Gerichtsverfahren das US-Außenministerium eingeschaltet werden soll, um die Klage förmlich zuzustellen, jedenfalls nach Betreiben der Kläger. Das dürfte mangels Zuständigkeit kaum funktionieren.

Der neue Stand im "Case tracking" (gibt es für die USA inzwischen ebenso wie für Flugzeuge oder Schiffe ... :cool: )
Rukoro et al v. Federal Republic of Germany (1:17-cv-00062), New York Southern District Court
 
Na toll, wusste ich es doch. Wir haben nicht mal eine Adresse. Deutschland ist obdachlos. Ich schlage vor, wir bauen ein Eigenheim für unsere Regierung. Irgendwo am Äquator. Da muss nicht soviel geheizt werden und wenn wir ein armes Land nehmen, können wir günstig Minister beschäftigen. ;)

Ja, ernstes Thema, aber da konnte ich mich nicht zurückhalten.

Es wird also noch lange dauern.
 
Ja, es wird noch lange dauern.

Etwas länger als die 22-seitige Klageschrift vom Januar ist inzwischen auch die Ergänzung vom Juli geworden:
http://nebula.wsimg.com/bc066f4903e...D797D291E1EB012F3&disposition=0&alloworigin=1
(Schriftsatz der Anwälte der Kläger vom 30.7.17, mit der von der Richterin verlangten, tiefergehenden Klagebegründung)

Sehr interessant zu lesen...

Die Anwaltskanzlei wird sich dumm und duselig verdienen. Auf der Namibia-Seite ist sogar ein Ablaufplan für die Delegationsreise zum Oktober-Gerichtstermin veröffentlicht worden. Offenbar hängen die Anwälte eng mit der Columbia- Uni zusammen, jedenfalls lassen im Vorfeld der Anhörung bereits anberaumte Pressekonferenzen und Podiums-Diskussionen darauf schließen.

Hier die namibische Presse zum Verlauf des Termins:
In the crosshairs - Windhoek Observer

Der Anschlusstermin ist für den 25.1.18 angesetzt.
 
Was mich interessieren würde: Welche zeitlichen Grenzen gibt es bei der rückwirkenden - völkerrechtlichen - Rechtsverfolgung von Genoziden?
Persönlich wundert mich, dass Verbrechen in Kolonien noch aus der Zeit des Kaiserreiches womöglich geahndet werden können. So verständlich das Motiv der Nachfahren ist, so unbehaglich empfinde ich mögliche (finanzielle) Rechtsfolgen so weit zurück liegender Ereignisse/Verbrechen für den Rechtsnachfolger des Rechtsnachfolgers des deutschen Kaiserreiches.
Abgesehen von der Frage, ob dabei Individuen gegen Regierungen klagen können.
 
Meinst Du die Frage der Verjährung? Dazu müsste die Klage überhaupt zulässig bzw. subsumierbar unter ATS sein.

Vermutlich ist die Klage auf Haftung nach ATS nicht zulässig. Der schwache rechtliche Boden ist vermutlich das Motiv für diesen riesigen Rummel und Aktionismus auf allen Ebenen (wenn man sich das im Internet und sonstigen Medien als Kampagne anschaut).

Das Risiko des „waivers“ nach FSIA dürfte vom Tisch sein, wenn es - als politische Einflussnahme einer unbeteiligten Administration eines unbeteiligten Staates USA - Druck auf Prozessteilnahme gegeben haben sollte. FSIA ist dann mit der Ausnahme vermutlich erledigt, weil die „Anscheinsvermutung“ wegfällt.

Es bliebe also nur die Staatshaftung für handelnde Individuen und Kooperationen nach ATS, die nach „Baker 5“ - siehe oben - scheitern dürfte.

[am Rande: Die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich, und nicht der „Rechtsnachfolger“ - so Stand gemäß BVerfG]
 
Vielen Dank, Silesia.
ATS war die Grundlage, habe ich recht in Erinnerung und korrekt nachrecherchiert, für die Klagen der NS-Zwangsarbeiter/-Opfer vs. Bundesregierung. Von FSIA habe ich jetzt erst erfahren, 'waivers' (Verzichtserklärung) ebenso, wenngleich ich Letzteres nicht ganz verstehe im Zusammenhang mit den Herero-Klagen. Ich lese nochmals den Faden hier durch. [Im Beitrag 5 von Riothamus wirds erklärt, wie ich gerade sehe.

OT: Die BRD ist völkerrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich? Seit 1871? Die Klagen der Zwangsarbeiter vs. Bundesregierung betrafen diese doch als 'Rechtsnachfolger' des NS-Regimes...Wird damit die NS-Zeit völkerrechtlich als nicht identisch mit dem Deutschen Reich gewertet?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab mir den Thread mit Erstaunen durchgelesen, steh aber auf dem Schlauch.

Verstehe ich das richtig: Die Kläger klagen gegen die BRD vor US-Zivilgerichten nach US-Recht?
Und wenn sie Erfolg haben dann sichert dieses Recht auch die Überstellung der festgelegten Entschädigung an den Kläger?
Das ist keine rhetorische Frage, ich kapiers grad nicht.
 
OT: Die BRD ist völkerrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich? Seit 1871? Die Klagen der Zwangsarbeiter vs. Bundesregierung betrafen diese doch als 'Rechtsnachfolger' des NS-Regimes...Wird damit die NS-Zeit völkerrechtlich als nicht identisch mit dem Deutschen Reich gewertet?

Ja, ist sie, in völkerrechtlicher Interpretation und nach deutschen verfassungsrechtlichen Vorstellungen (von abweichenden Interpretationen während der Zwei-Staatlichkeit während der Teilung mal abgesehen) - also keine Sukzessionsfrage, sondern Identität des Völkerrechtssubjektes.

Die Frage wechselnder Regime oder Konstitutionen auf dem „Boden“ dieser Nation spielt dabei keine Rolle für die Beurteilung. Zwangsarbeiterklagen, Restitutionen und Entschädigungen sind auch nicht „gegen die Bundesregierung“ gerichtet, sondern „gegen den Staat“, den sie vertritt (oder in anderen Fällen zB gegen Unternehmen).
 
Ich hab mir den Thread mit Erstaunen durchgelesen, steh aber auf dem Schlauch.

Verstehe ich das richtig: Die Kläger klagen gegen die BRD vor US-Zivilgerichten nach US-Recht?
Und wenn sie Erfolg haben dann sichert dieses Recht auch die Überstellung der festgelegten Entschädigung an den Kläger?
Das ist keine rhetorische Frage, ich kapiers grad nicht.

Richtig. Bestimmte US-Gesetze (wie auch in anderen Ländern) erlauben, eine Staatshaftung einzuklagen. Warum sollte das überraschen: so fand zB auch in Deutschland ein Prozess betr. Strafverfolgung (nun kein Beispiel zur Haftung, aber „ausländische Vorgänge“ betreffend) für Völkermord in Ruanda statt.

Die Abwicklung einer evt. zugesprochenen Entschädigung ist ein anderes Paar Schuhe. Das setzt in den USA regelmäßig den Zugriff auf dort greifbare Vermögensmassen (das ist wohl mit „Überstellung der festgelegten Entschädigung“ gemeint) voraus. Was wiederum „im Fall Deutschland“ kein wirkliches Problem darstellen sollte.
 
Eine Klage in Deutschland?

Wenn ein Opfer tot ist, konnte doch früher nicht geklagt werden? Das berühmte theoretische Dilemma, ob der Sohn des Unfallopfers den Arzt ruft oder den Anwalt, damit dieser schnell noch Klage einreicht, bevor das Opfer stirbt, oder nicht? Das ist doch erst vor einigen Jahren abgeschafft worden.

Zur Kontinuität gibt es verschiedene Ansichten. Musste ich im Studium mal lernen. Ironischerweise wurde gesagt, dass amerikanische Wissenschaftler diese eher ablehnen. Aber hier kommt es nur auf die Rechtsprechung an, die ja öfter mal im Konflikt mit der Lehre steht. Sie kann ja der dummen Praxis nicht so gut aus dem Weg gehen wie die Lehre.
 
Die Abwicklung einer evt. zugesprochenen Entschädigung ist ein anderes Paar Schuhe. Das setzt in den USA regelmäßig den Zugriff auf dort greifbare Vermögensmassen (das ist wohl mit „Überstellung der festgelegten Entschädigung“ gemeint) voraus. Was wiederum „im Fall Deutschland“ kein wirkliches Problem darstellen sollte.
Da bin ich mir nicht so sicher, schließlich lagern 36 % der deutschen Goldreserven bei der US-Notenbank FED in New York.
 
Die deutschen Goldreserven: seit Schacht mindestens eine Mutter aller Verschwörungstheorien. :D

aber Spaß beiseite:
Acta iure imperii, Sequestration und die völkerrechtliche staatliche Immunität in der Vollstreckung vor :
http://www.icj-cij.org/en/case/143
Um diverse Verschwörungstöchter an den Stammtisch gleich vorweg die heiße Luft abzudrücken: das gilt für solche Fälle vor der US-Justiz außerhalb des Kriegszustandes selbst für „Schurkenstaaten“, wäre also für die Bundesrepublik unproblematisch.

Außerdem wurde ein „kein [wirkliches Problem]“ überlesen: Sequstration ist möglich in sonstigen wirtschaftlichen „Aktivitäten“, und davon gibt es genug, eben wenn es nicht gerade um Verträge zwischen (hoheitlich agierenden) Notenbanken über (hoheitlich gehaltene) Goldreserven geht.
 
Zurück
Oben