Das katalanische Referendum 2017, Gründe und historisierende Narrative

Daraus kann man schließen, dass die katalanische Sichtweise, 1716 die Unabhängigkeit verloren zu haben, nicht aus der Luft gegriffen ist.
Die haben nicht ihre Unabhängigkeit verloren, sondern althergebrachte Rechte.
Ich zitiere mal Bernecker, dem ich mich ausdrücklich nicht anschließe, es geht nur darum, wie viele unterscheidliche Sichtweise man auf den diskutierten Sachverhalt haben kann:

Die zwischen 1707 und 1716 erlassenen neuen Grundgesetzte (Decretos de Nueva Planata) eliminierten die aus dem MIttelater stammenden politischen Sonderverfassungen Kataloniens und Aragoniens, führten kastilisches Verwaltungsrecht ein, bewirkten eine politische Geleichstellung aller Landesteile - nur die loyal gebliebenen Regionen Navarra und Baskenland durften ihre Sonderrechte beibehalten - und stärkten somit die Madrider Zentralgewalt. Erst jetzt kann man von einer Durchsetzung des absoluten EInheitsstates in Spanien sprechen.​
Seit 1703 wurde das spanische Militär- und Finanzwesen nach französischem Vorbild reformiert. [...] Zu den wichtigsten Maßnahmen zählte die Übertragung des kastilischen Abgabensystems auf die Reiche der Krone von Aragonien. Damit sollte die seit langem geforderte Steuergerechtigkeit hergestellt werden. Aragonien hatte sich an den gemeinschaftlichen Ausgaben ebenso wie Kastilien zu beteiligen. Diese Maßnahme hatte nicht unerheblich dazu beigetragen, dass sich Aragonien im Krieg auf die Seite des habsburgischen Gegenprätendenten Karl schlug.​
[...]​
...die Cortes von Kastilien übernahmen die Ständevertretung für die Gesamtmonarchie, ihre Rechte wurden jedoch zugleich weiter eingeschränkt [EQ: also kein Alleinstellungsmerkmal der Länder der aragonesische Krone]....​
[...]​
.... um einen einheitlichen Wirtschaftsraum zu schaffen, hob man die Binnenzölle auf, zur Belebung der Industrie solten bevorzugte fábricas reales dienen.​
Im Bildungsbereich wurden bedeutende Akademien gegründet: 1714 die Königliche Akademie der Sprache [...] Vor allem die Sprachakademie trug - in Verbindung mit Unterdrückung anderer Sprachen (Galicisch, Katalanisch) als Amts- und Unterrichtssprachen - zur Durchsetzung des Kastilischen als Nationalsprache bei.​

Dies als "historisierend" abzutun, da Katalonien sowieso schon immer ein Teil Spaniens gewesen sei, ist eine typische Geschichtsklitterung Madrids.
Vor +/- 20 Jahren habe ich mal in Spanischer Sprachwissenschaft eine Referat gehalten über die Frage nach dem Namen des Spanischen, Kastilisch oder Spanisch (ich bin in Lateinamerika da sich widersprechenden Aussagen begegnet, die Argentinier sagten: "Wir sprechen [i[castellano[/i], español ist die Varietät, die die Spanier sprechen!"; die Venezolaner sagten: "Wir sprechen [i[español[/i], castellano ist der Dialekt ais Zentralspanien!")
Ich bin im Rahmen der Vorbereitung auf das Referat über die Diss. von Jörn Diedrichs gestolpert: Español - castellano. Die Namen des Spanischen, Freiburg 1992. In diesem Buch wurden mehrere katalanische Autoren des 16. Jhdts. ff. aufgeführt, die dem Kastilischen die Qualität des "Spanischen" aberkennen wollten und stattdessen dafür plädierten, dass das Katalanische das eigentliche Spanisch sei.

Natürlich ist sie das, weil sie die Unabhängigkeit einer katalanischen Nation in die Vormoderne zurückimaginiert.
Die katalanische Nation in ihrer Gesamtheit, wie man sie modern definieren würde, war damals aber nicht unabhängig. Unabhängig waren die Katalanischen Stände., die diese Nation de facto beherrschten.
Die Vorstellung in der Vormoderne sei da irgendjemand, der nicht zu den herrschenden Adelskreisen gehörte "unabhängig" gewesen, ist abstrus.
Genau wie die Vorstellung deren Vorherrschaft zu einer für die gesatme Nation besseren Vergangenheit verklären zu wollen.

Was die katalanische Nation angeht, verlor diese nicht 1716 ihre Unabhängigkeit, sondern sie geriet von einem Abhängigkeitsverhältnis in ein anderes.
Und selbst das nur bedingt, weil seit 1479/1507/1516 im Prinzip der Monarch derselbe war.

Warum die unterschiedlichen Jahreszahlen? 1479 übernahm Fernando die Krone in Aragón und der war seit 1475 Konsortenkönig in Kastilien. Isabel und Fernando unterschieden zwar zwischen ihren Herrschaften, aber weniger in den Vernatwortlichkeiten. Nach Isabels Tod 1504 kam es zum Interregnum in Kastilien, wobei Philipp und Johanna/Felipe und Juana nicht vor 1506 nach Spanien kamen, Philipp starb noch 1506 und Johanna (deshalb auch die Wahnsinnige) zog monatelang mit dem Sarg durch Spanien, ihr Vater strengte ihre Entmündigung an und war dann ab 1507 wieder Regent auch von Kastilien. 1516, nach seinem Tod erbte dann der von seinen Eltern ijn Brüssel bei seiner Tante zurückgelassene Karl den Thron seines aragonesischen Großvaters (und lernte seinen jüngeren, in Spanien geborenen Bruder Fernando kennen, der als Ferdinand ihn als deutscher König und Kaiser beerbte un (wenn man so will) die österreichische Linie der Habsburger begründete). Warum er dann gleich auch König von Kastilien wurde - seine Mutter lebte ja noch und war auch nominell noch Königin, auch wenn sie in Tordesillas in einer Burg gefangen saß - weiß ich gar nicht. Ab 1519 war Karl dann auch deutscher König und schließlich ab 1530 dann auch Kaiser.
Karl soll seine Mutter einmal in Tordesillas besucht haben... naja, was will man als Mutter erwarten, wenn man seinen sechsjärigen Sohn zurücklässt?
 
Aus juristischer Sicht muss ich sagen, dass die Frage, wie weit die Identität einer hypothetischen katalanischen Nation zurückreicht, für die rechtliche Bewertung des katalanischen Unabhängigkeitsstrebens (bzw. der spanischen Antwort darauf) belanglos ist.

Ob die Katalanen eine von ihren Nachbarn hinreichend differenzierte Nation darstellen, die Trägerin des völkergewohnheitsrechtlichen Selbstbestimmungsrechtes sein kann, richtet sich nach dem objektivierbaren Empfinden der Bewohner Kataloniens im Hier und Jetzt. ("Objektivierbar" im Sinne des Rechts ist, was sich dem hypothetischen unvoreingenommenen Dritten als vernünftig begründet darstellt.)

Die Europäische Grundrechtecharta und die spanische Verfassung schließen die Anwendung eines Nationenbegriffes aus, der eine politische oder soziale Teilhabe primär aus der Vergangenheit ableiten will. Weder Zentralregierung noch Unabhängigkeitsbewegung dürfen ein hypothetisches Volk der Katalanen auf jene Menschen reduzieren, die (z.B. ethnisch) in der Region verwurzelt sind.

Dem sudanesischen Einwanderer in Barcelona, der gerade erst wahlberechtigter Staatsbürger geworden ist und der keinen Brocken Katalanisch spricht, ist genauso als Katalane zu betrachten und prinzipiell genauso zur Mitbestimmung über die Zukunft Kataloniens zuzulassen, wie sein Katalanisch sprechender Nachbar, dessen Vorfahren schon vor 1.000 Jahren dort gelebt haben. Mit anderen Worten: Will man den Begriff der "Katalanen" aus staatsrechtlicher Sicht enger fassen als die Gesamtheit derer, die wahlberechtigt dort leben, muss man dies begründen. Meines Wissens vermeidet der katalanische Nationalismus dieses Problem, indem er auf Sprache und Kultur abstellt, und sich als überethnisch versteht.

Aus dem Gesagten folgt jedoch, dass die Geschichte der Katalanen, über die Ihr Euch streitet, allenfalls ein Hilfsmerkmal zur Differenzierung einer hypothetischen katalanischen Nation sein kann. Sie stellt kein Merkmal dar, aus dem sich bereits ein Sezessionsrecht ergäbe.

Müsste ich die Vereinbarkeit des Urteils des spanischen Verfassungsgerichts mit der EGRCh gutachterlich prüfen, würde ich also nicht auf die Geschichte des heute als Katalonien bekannten Gebiets abstellen können, sondern auf die Sprache, die kulturelle Identität, und ob ein gemeinsames und auf gemeinsame Ziele gerichtetes politisches Handeln derjenigen vorliegt, die ein Volk zu sein behaupten. Es wäre zu prüfen, ob hier ein hinreichend großer Unterschied zu anderen Spaniern besteht. Um das beurteilen zu können, fehlt mir das Wissen.

Was ich aber mit Gewissheit sagen kann: Auch wenn man zur Einschätzung gelangen sollte, dass die Katalanen ein eigenes Volk darstellen, das sich von den übrigen Spaniern hinreichend unterscheidet, ist damit noch kein Sezessionsrecht verbunden. Als drittes Merkmal ist nach Gornig zu verlangen, ob ein betrachtetes Personenkollektiv auch ein objektiv berechtigtes Interesse an der Erlangung der Eigenstaatlichkeit hat.

"Objektiv berechtigtes Interesse" meint hier Folgendes: Dem Selbstbestimmungsrecht der Völker steht das Recht der Staaten auf territoriale Integrität entgegen. Damit das eine das andere aus dem Feld schlagen kann, muss eine Situation bestehen, in der die weitere Zugehörigkeit zum Gesamtstaat dem hypothetischen Volk unzumutbar sein würde. Das Lehrbuchbeispiel dafür wäre eine Zentralregierung, die das (Teil-)Volk seiner Identität beraubt, z.B. indem das Sprechen der eigenen Sprache oder Ausleben kultureller Eigenheiten unterdrückt wird, und keine Aussicht auf Abhilfe besteht.

Ein bloße Unzufriedenheit mit der Verfasstheit des Staates (bspw. Verfassungskrise, Unmut über Steuern, unterschiedliche Lebensverhältnisse zwischen Regionen) reicht nach herrschender Lehre nicht aus, um eine Sezession zu legitimieren. Grund dafür ist, dass solche Situationen in allen Staaten entstehen und dort jedermann treffen können, und es mildere Mittel zur Konfliktbewältigung als die Zersplitterung des Staatswesens gibt. Auch ein Autonomiestatut, das dem hypothetischen Volk in allen Punkten entgegenkommt, und ihm "nur" die Unabhängigkeit verwehrt, kann prinzipiell einem berechtigten Interesse an der Erlangung der Eigenstaatlichkeit entgegenstehen.

Um es klar zu sagen: Der bloße Wunsch, sich selbst zu regieren, rechtfertigt keine einseitige Sezession.

Von einer Zumutbarkeit des Verbleibs beim gegenwärtigen Mutterstaat wird insbesondere dann auszugehen sein, wenn das Sprechen der eigenen Sprache und Ausleben der eigenen Kultur uneingeschränkt möglich sind – und dies auch rechtlich und materiell (durch eigene Einnahmen) abgesichert ist. Ferner müsste die Regierung des Gesamtstaates bereit sein, Beschwerden zu behandeln, objektive Missstände abzustellen und in Verhandlungen über eine Veränderung der politischen Verfasstheit des Gesamtstaates einzutreten.

Ist aber der Verbleib beim Gesamtstaat zumutbar, so ist eine einseitige Sezession nach herrschender Lehre ausgeschlossen.

In diesem Fall kann und darf sie durch den Gesamtstaat im Einklang mit seiner Verfassung und seinen Strafgesetzen verboten und unterbunden werden, auch durch unmittelbaren Zwang. Dass uns die Strafen, mit denen katalonische Regionalpolitiker belegt wurden, als hart erscheinen, muss nichts bedeuten. Für die Frage nach der Verhältnismäßigkeit ist allein relevant, ob andere Personen, die den Fortbestand des spanischen Staates in seiner verfassungsgemäßen Form gefährdet haben, ähnlich hart bestraft wurden, oder jedenfalls ähnlich hart bestraft werden könnten.

Es wird dem trennungswilligen Volk oder Landesteil in einem demokratischen Rechtsstaat praktisch immer zumutbar sein, den verfassungsmäßig vorgegebenen Weg zu beschreiten – oder, falls ein solcher nicht existiert, ihn verfassungsgemäß herbeizuführen (etwa durch Verhandlungen).

Was sich verklausuliert anhören mag, bedeutet letztlich nur: Die Bedingungen dafür, dass sich Katalonien einseitig von Spanien abspalten darf, schafft nicht Katalonien selbst, sondern die königlich-spanische Regierung durch ihr Tun und Lassen – worauf die Katalanen reagieren können.

Dass das spanische Verfassungsgericht den Klagen der Konservativen sowie der Balearen, Valencias und Aragoniens stattgab, wurde in diesem Faden als politisch motiviert bezeichnet, und vielleicht war dem auch so. Aber jedenfalls ist eine objektive Unbegründbarkeit des Beschlusses für mich nicht ersichtlich, auch wurden die o.g. Rechte der Katalanen durch die vom Verfassungsgericht verlangten Änderungen am Autonomiestatut nicht beeinträchtigt. Insbesondere wurde nicht grundsätzlich für alle Zeiten ausgeschlossen, dass Katalonien innere Autonomie erlangen oder durch politische Verhandlungen ein eigenständiger Staat werden kann.

— Erläutert nach Gornig, Völkerrecht, § 50 und § 56.

Ich muss @El Quijote hundertprozentig Recht geben, wenn er feststellt, dass die Regionalregierung den falschen Weg zur Erreichung ihrer Ziele gewählt hatte, und im Unrecht war, als sie ein verfassungswidriges Referendum erzwingen wollte. Über die Gründe kann man nur mutmaßen, aber angesichts der zitierten Umfragen liegt die Annahme nahe, dass sich die Separatisten nach dem Scheitern des Referendums in Schottland schlichtweg nicht sicher sein konnten, ob die Abstimmung in ihrem Sinne ausgehen würde. Übrigens: Der vorliegende Fall ist nicht mit dem des Kosovo zu vergleichen. Anders als Belgrad hat Madrid nicht mehrere hundert Menschen ermorden und 800.000 vertreiben lassen.
 
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Über die Gründe kann man nur mutmaßen, aber angesichts der zitierten Umfragen liegt die Annahme nahe, dass sich die Separatisten nach dem Scheitern des Referendums in Schottland schlichtweg nicht sicher sein konnten, ob die Abstimmung in ihrem Sinne ausgehen würde.

Dieser Satz ergibt im Kontext keinen Sinn. Es gab nur eine Abstimmung, und diese ging klar im Sinne der Separatisten aus.

...auch wurden die o.g. Rechte der Katalanen durch die vom Verfassungsgericht verlangten Änderungen am Autonomiestatut nicht beeinträchtigt.

Da kann man allerdings völlig anderer Ansicht sein. Vor allem in Katalonien.
 
Es wird dem trennungswilligen Volk oder Landesteil in einem demokratischen Rechtsstaat praktisch immer zumutbar sein, den verfassungsmäßig vorgegebenen Weg zu beschreiten – oder, falls ein solcher nicht existiert, ihn verfassungsgemäß herbeizuführen (etwa durch Verhandlungen).
Der Haken dabei ist freilich, dass das trennungswillige Volk bzw. der trennungswillige Landesteil dabei auf den guten Willen der Regierung des Gesamtstaates angewiesen ist. Wenn sie Verhandlungen schlicht ablehnt, muss die Minderheit das schlucken.
Übrigens: Der vorliegende Fall ist nicht mit dem des Kosovo zu vergleichen. Anders als Belgrad hat Madrid nicht mehrere hundert Menschen ermorden und 800.000 vertreiben lassen.
Das ist richtig. Allerdings waren die Verbrechen im Kosovo der Gipfel- und Endpunkt der Eskalation. Vorangegangen waren ihnen u. a. ein (illegales) kosovarisches Unabhängigkeitsreferendum mitsamt (illegaler) "Sezession", (illegale) kosovarische Wahlen und ein passiver Widerstand gegen den serbischen Staat, indem die (legalen) staatlichen Strukturen schlicht ignoriert und (illegale) Parallelstrukturen aufgebaut wurden. Während all dieser Zeit war der Kosovo völkerrechtlich Teil Jugoslawiens bzw. Serbiens. Insofern dienten die (wenngleich zunehmend immer unverhältnismäßigeren und brutalen) serbischen (Gegen-)Maßnahmen auch "nur" der Wahrung der "territorialen Integrität".
Damit will ich selbstverständlich das Vorgehen Serbiens keineswegs schönreden oder gar rechtfertigen. Natürlich darf man auch nicht ausblenden, dass den illegalen einseitigen Maßnahmen der Kosovoalbaner eine zunehmende Verschlechterung ihrer Lage und staatliche Repression vorausgegangen waren, darunter insbesondere auch die Aufhebung der Autonomie des Kosovo. Aber das ist eben u.a. die Krux: Einen Anspruch auf regionale Autonomie hat eine ethnische Minderheit (sofern sie nicht durch ein völkerrechtliches Abkommen abgesichert ist) nicht. Wenn ihr Autonomie verweigert oder eine einmal gewährte Autonomie von der Regierung des Gesamtstaates wieder abgeschafft wird, ist das grundsätzlich zulässig, und die Minderheit muss das schlucken. Über einer Minderheit schwebt stets das Damoklesschwert, dass die Staatsregierung die ihr allenfalls eingeräumten Sonderrechte wieder zurücknimmt. Verfassungen können und dürfen geändert werden. Auch Spanien könnte (theoretisch) wieder zu einem zentralistischen Einheitsstaat umgebaut werden. Auch dann hätten die Katalanen kein "Recht" auf Sezession, weder völker- noch europarechtlich.

Nicht vergessen sollte man im Fall des Kosovo außerdem, dass er nicht sofort nach dem Kosovokrieg unabhängig wurde. Erst 2008 riefen die Kosovaren (endgültig) die Unabhängigkeit aus, was in der Folge u.a. die meisten EU-Staaten anerkannten. Zu dieser Zeit war Milosevic längst Geschichte und Serbien eine Demokratie. Die Alternative lautete also nicht mehr Unabhängigkeit oder Verbleib unter Milosevics Tyrannei, sondern Unabhängigkeit oder Verbleib in einem demokratischen Serbien.
Damit drängt sich etwa der Vergleich mit den Kurden im Nordirak auf. Sie mussten in der Vergangenheit durch die irakische Regierung noch viel Schlimmeres erleiden als die Kosovoalbaner durch die serbische, u.a. Giftgasangriffe mit tausenden Toten. Trotzdem wird ihnen nicht nur von der irakischen Regierung, sondern auch von der "internationalen Gemeinschaft" bis heute die Sezession verwehrt. Dagegen könnte man einwenden, dass Saddam Hussein längst Geschichte ist und der Irak heute eine (allerdings sehr labile) Demokratie. Nur traf das eben auf Serbien zur Zeit der Unabhängigkeit des Kosovo auch zu.
 
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Vorangegangen waren ihnen u. a. ein (illegales) kosovarisches Unabhängigkeitsreferendum mitsamt (illegaler) "Sezession", (illegale) kosovarische Wahlen und ein passiver Widerstand gegen den serbischen Staat, indem die (legalen) staatlichen Strukturen schlicht ignoriert und (illegale) Parallelstrukturen aufgebaut wurden. Während all dieser Zeit war der Kosovo völkerrechtlich Teil Jugoslawiens bzw. Serbiens.

Da haben wir eben das Problem mit den Völkerrechtlern. Die bewerten solche Ereignisse meist nach politischen Gesichtspunkten, als Ergebnis kommt das heraus, was eben gerade ihrer Klientel opportun ist.
Objektiv gesehen könnten mehr als 10-jährige Haftstrafen für Separatisten Zweifel an der spanischen Demokratie aufkommen lassen.
 
Im Fall des Kosovo machte man es sich einfach, indem man ihn gerne als casus "sui generis" bezeichnete, der nicht mit anderen Fällen verglichen werden könne und daher auch keine Präzedenzwirkung für andere Fälle entfalten könne.
 
Die katalanische Unabhängigkeitsbewegung ist, wie bereits dargestellt, recht heterogen.
Da sind linke Nationalisten (die kaum ethnisch argumentieren) und rechte Nationalisten (die natürlich ethnisch argumentieren), da sind Leute, aus dem eher linken Lager, die sich von der Korruption abgestoßen fühlen (Caso Gürtel) und Leute, die nicht wollen, dass in Katalonien erwirtschaftetes Geld in Infrastrukturprojekte in wirtschaftsschwachen Regionen in der Mancha oder der Extremadura gesteckt wird (rechtsliberalen bis rechtes Lager), da gibt es Leute, die eigentlich nur für die Unabhängigkeit sind, weil sie eine Republik und keine Monarchie wollen, so schwach der König auch sein mag (das spanische Königshaus ist ja auch von den Kosten nicht mit dem britischen zu vergleichen. Allerdings hat es auch nicht den touristischen Markenkern, wie das britische).
Die Unabhängigkeitsbewegung ist links dominiert, der zentrifugale Nationalismus in Spanien versteht sich traditionell als antifaschistisch, denn der integrative Nationalismus ist durch die Diktaturen Primo de Riveras (die Dictablanda*) und Francos als (proto)faschistisch konnotiert.
Gleichwohl ist der zentrifugalen Nationalismus für rechte katalanische Nationalisten anschlussfähig, was eben seine Heterogenität auch ausmacht.

*Dictablanda - das spanische Wort für Diktatur ist dictadura, da steckt dur@ 'hart' drin - was natürlich eine falsche Etymologie ist - das Ggt. ist bland@, was 'weich' bedeutet. Primo de Rivera ist eben 1929 freiwillig abgetreten (und die Diktatur war ihm von Alfonso XIII. angetragen worden, anders als Franco war Primo de Rivera nie Staatschef, die Monarchie überlebte noch zwei Jahre, bis 1931).
 
Es gab nur eine Abstimmung, und diese ging klar im Sinne der Separatisten aus.
Du ignorierst in diesem Faden beharrlich die geringe Wahlbeteiligung und den Boykott des Referendums durch dessen Gegner.

Es hat aber seinen Grund, warum die EU, als Montenegro sich von Serbien lösen wollte, darauf drängte, dass für das Referendum ein Quorum festgesetzt würde – damit das Resultat auch wirklich eine Mehrheit der Bürger und nicht bloß der Wähler repräsentierte.

Es hat nachweislich zu keinem Zeitpunkt eine Mehrheit der Katalanen für die Unabhängigkeit gestimmt.

Zieht man die Umfrageergebnisse vor der Wahl sowie die Wahlergebnisse für die independistischen Parteien als Indizien heran, liegt die Vermutung nahe, dass eine einseitige Sezession in Katalonien keine Mehrheit hat.
Da kann man allerdings völlig anderer Ansicht sein.
Nein, kann man nicht. Der Satz bezog sich auf die in der Lehre verlangten Kriterien hinsichtlich der sprachlichen und kulturellen Autonomie. Es werden Fragen gestellt, die entweder mit Ja oder Nein beantwortet werden. Durften die Katalanen gemäß des Urteils ihre eigene Sprache als Alltags- und Verwaltungssprache gebrauchen? Durften sie ihre Feiertage feiern, ihre Kultur öffentlich ausleben? Hatten die regionalen Behörden ausreichende Finanzmittel, um diese Autonomie institutionell abzusichern (bspw. durch Unterhalt von Schulen)?
Der Haken dabei ist freilich, dass das trennungswillige Volk bzw. der trennungswillige Landesteil dabei auf den guten Willen der Regierung des Gesamtstaates angewiesen ist. Wenn sie Verhandlungen schlicht ablehnt, muss die Minderheit das schlucken.
Nein. Es ist in der Lehre anerkannt, dass ein Staat, der eine Minderheit langfristig diskriminiert, sein Recht auf territoriale Integrität verlieren kann. Die meisten Autoren verlangen zwar eine Diskriminierung von einiger Schwere und einiger Dauer, aber dies erscheint auch sinnvoll, da die einseitige Sezession das letzte Mittel bleiben soll und muss.

Beispiel: Der Ortstafelstreit in Kärnten.

Dabei handelte es sich zweifellos um eine Diskriminierung der slowenischen Minderheit durch die Landesregierung. Niemand wird aber behaupten wollen, dass die Weigerung, in Orten mit slowenischer Minderheitsbevölkerung slowenischsprachige Ortsschilder aufzustellen, eine derart schwere Beeinträchtigung der Minderheit darstellte, dass sie diese zur Abspaltung von Österreich berechtigt hätte.

Der Ortstafelstreit verdeutlicht auch, warum man der Minderheit in einem demokratischen Staat abverlangen kann, eine Diskriminierung zumindest zeitweilig zu dulden. Denn die meisten kärntischen Landesregierungen seit 1945 wurden von der SPÖ gestellt; als Gegner einer sichtbaren Verankerung des Slowenischen im öffentlichen Raum erwiesen sich aber die bürgerlichen und rechtsgerichteten Regierungen – die abgewählt werden konnten und auch wurden.

Sezessionen oder der Zerfall heterogener Staaten sind in der Geschichte kaum jemals friedlich verlaufen. Das Völkerrecht will und muss sicherstellen, dass ein derart dramatischer Prozess so einvernehmlich wie möglich verläuft.
Das ist richtig. Allerdings waren die Verbrechen im Kosovo der Gipfel- und Endpunkt der Eskalation. Vorangegangen waren […] Damit will ich selbstverständlich das Vorgehen Serbiens keineswegs schönreden [.] Natürlich darf man auch nicht ausblenden, dass den illegalen einseitigen Maßnahmen der Kosovoalbaner eine zunehmende Verschlechterung ihrer Lage und staatliche Repression vorausgegangen waren, darunter insbesondere auch die Aufhebung der Autonomie des Kosovo.
Ich bin mir nicht sicher, was Du hiermit aussagen möchtest. Spräche eine illegale Reaktion auf eine staatliche Diskriminierung bereits gegen eine Autonomie bzw. Sezession, so wäre auch die Frage der katalanischen Unabhängigkeit mit den Ereignissen des Jahres 2017 erledigt und begraben.
Aber das ist eben u.a. die Krux: Einen Anspruch auf regionale Autonomie hat eine ethnische Minderheit (sofern sie nicht durch ein völkerrechtliches Abkommen abgesichert ist) nicht. […]
Das ist nur bedingt richtig. Zumindest Sprachminderheiten sind völkergewohnheitsrechtlich geschützt; ein analoger Schutz für eine kulturelle Identität ist nach der neueren Lehre jedenfalls anzunehmen. Unterscheidet sich ein Teil einer heterogenen Bevölkerung hinreichend von der restlichen Bevölkerung, sodass von einer differenzierten eigenen Identität gesprochen werden muss, und liegen Anhaltspunkte vor, die befürchten lassen, dass diese Identität empfindlich unterdrückt werden könnte, wenn der Bevölkerungsteil weiter derselben politischen Verfassung unterworfen wäre, so besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schutz.

Der Staat muss diesen Schutz gewähren. Freilich darf er den Weg wählen, der ihn am wenigsten beeinträchtigt, aber es muss ein Weg sein, der geeignet und erforderlich ist, um dem Schutzzweck zu genügen. Das kann eine Autonomie sein, muss aber nicht. Denkbar wäre z.B. auch eine Verfassungsänderung, die eine Minderheitensprache zur Amtssprache erhebt. Wobei freilich das politische System zu betrachten und auch zu fragen wäre, ob es die neue Verfassung de facto absichern kann.

Die Größe der Minderheit ist ebenfalls zu berücksichtigen. Ein Staat mit zig Millionen Einwohnern kann es angesichts des Aufwands durchaus ablehnen, eine Minderheitensprache mit nur wenigen tausend Sprechern zur Amtssprache zu erheben, ohne dass dies eine Diskriminierung darstellt.
Nicht vergessen sollte man im Fall des Kosovo außerdem, dass er nicht sofort nach dem Kosovokrieg unabhängig wurde. Erst 2008 riefen die Kosovaren (endgültig) die Unabhängigkeit aus [.] Zu dieser Zeit war Milosevic längst Geschichte und Serbien eine Demokratie [.]
Dass Serbien sich demokratisiert hatte, ist dabei weniger von Belang als die Frage, ob der Nach-Milošević-Staat willens und fähig war, den Albanern Minderheitenrechte zu garantieren, diese Garantie in der Judikative durchsetzungsfähig zu gestalten und auch gegen oppositionelle Kräfte im eigenen Land zu verteidigen.

2008, keine zehn Jahre nach den Massakern von 1999 und einer jahrelangen systematischen staatlichen Repression, kann man diese Frage durchaus noch verneinen – bedenkt man, dass Serbien die Rückkehr des Kosovo unter serbische Oberhoheit verlangte, bevor es über die Ausgestaltung eines Autonomiestatuts zu verhandeln bereit war; dass revanchistische Kräfte in Belgrad immer noch mächtig waren; und dass sich Kriegsverbrecher im Land tummelten, teils mit Duldung der Behörden.

Anders wäre es, wenn die Unabhängigkeitserklärung deutlich später erfolgt wäre, vor dem Hintergrund einer gefestigten serbischen Demokratie. Übrigens gilt das gleiche Prinzip für die Katalanen. Hätte sich die Region gleich nach dem Ende von Francos Herrschaft von Madrid losgesagt, läge ein komplett anderer Sachverhalt vor.
Damit drängt sich etwa der Vergleich mit den Kurden im Nordirak auf. […]
Die Kurden genießen im Irak weitreichende innere Autonomie, faktisch handelt es sich um einen Staat im Staate. Aus der Sicht des Völkerrechts ist der (heutige) Irak den Kurden wahrscheinlich genügend entgegengekommen.
Da haben wir eben das Problem mit den Völkerrechtlern. Die bewerten solche Ereignisse meist nach politischen Gesichtspunkten, als Ergebnis kommt das heraus, was eben gerade ihrer Klientel opportun ist.
Geht es auch ohne unbewiesene Pauschalurteile?
Objektiv gesehen könnten mehr als 10-jährige Haftstrafen für Separatisten Zweifel an der spanischen Demokratie aufkommen lassen.
Wieso?

Hat die spanische Justiz allgemein gültige Gesetze auf die Separatisten angewandt? Hat sie Tatbestandsmerkmale der Gesetze, die auf die Separatisten angewandt wurden, verkannt (also Strafen aufgrund von Gesetzen verhängt, die die Separatisten gar nicht gebrochen hatten)? Hat sie in der Gesamtschau unüblich harte Strafen verhängt? Bewegten sich die Strafen im kodifizierten Strafrahmen?

Wenn Du diese Fragen nicht mit Nein beantworten kannst, äußerst Du bloß eine subjektive Meinung.

Würde ein deutscher Ministerpräsident ein im GG nicht vorgesehenes und vom BVerfG verbotenes Referendum über die Abspaltung seines Bundeslandes von der Bundesrepublik Deutschland abhalten, unter Rückgriff auf die Beamten und öffentlichen Bediensteten der Staatsregierung und flankiert von Massendemonstrationen, zu denen er selbst aufgerufen hatte, könnte er nach Hegmann (vgl. Münchner Strafrechtskommentar, StGB § 81) durchaus die Tatbestandsmerkmale von § 81 Abs. 1 StGB erfüllen. Hochverrat wird in Deutschland mit lebenslanger Haft bestraft.

Tatsächlich hat das OLG Schleswig das spanische Auslieferungsgesuch gegen Carles Puigdemont nur darum abschlägig beurteilt (siehe NJW 2018, 1699), weil das Gericht zweifelte, ob die separatistischen Massendemonstrationen den hohen Grad der Gewalt erreichten, den das deutsche Strafrecht hinsichtlich der Nötigung von Verfassungsorganen verlangt (gemeint ist hier der Gewaltbegriff des Nötigungstatbestands, also das Herstellen eines wie auch immer gearteten Sich-Fügen-Müssens).

Das spanische Recht kann diese Schwelle durchaus niedriger ansetzen als das deutsche, ohne dass damit etwas über die spanische Rechtsstaatlichkeit gesagt wäre.
Im Fall des Kosovo machte man es sich einfach, indem man ihn gerne als casus "sui generis" bezeichnete, der nicht mit anderen Fällen verglichen werden könne und daher auch keine Präzedenzwirkung für andere Fälle entfalten könne.
Wieso? Jeder völkerrechtliche Problemfall ist eigenständig zu betrachten.
 
Die Nicht-Auslieferung Puigdemonts ist ein schönes Beispiel. Da hat das OLG Schleswig sehr umsichtig entschieden.

Allerdings gibt es so manchen Juristen, der dieses Urteil aus einer eigenen politischen Position aus kritisiert. Das geht soweit, dass einige Juristen dem OLG unterstellen, einen völlig neuen Sachverhalt konstruiert bzw. neu erfunden zu haben. Da gefallen sich so manche Juristen durch ausgiebiges Schwadronieren und Kritisieren innerhalb ihrer Kreise. Auch wenn es in Juristenkreisen und politischen Zirkeln vielleicht gerne gesehen wird, so gibt es keine "neue Lehre" im Völkerrecht, sondern es ist nur relevant, was die maßgeblichen Gerichte entscheiden. So etwa auch das OLG Schleswig.

Juristische Argumentationen sind für Normalsterbliche nicht immer nachzuvollziehen. Allerdings sollten bei jedem die Alarmglocken klingeln, wenn etwa eine Parlamentspräsidentin zu 11½ Jahren Haft verurteilt wird, weil sie eine Abstimmung zugelassen hat.
Eine Abstimmung in einem demokratisch gewählten Parlament, wohlgemerkt.
Das können auch die gewagtesten juristischen Winkelzüge nicht ernsthaft rechtfertigen, es sei denn, man kommt aus einer sehr reaktionären politischen Ecke. Und hier wird es gefährlich....

Ansonsten solltest du dich mal etwas näher mit der spanischen Justiz befassen, anstatt deutsche abgehoben Rechtskommentare zu studieren.
Negativbeispiele gibt es genügend.

Tatsächlich hat das OLG Schleswig das spanische Auslieferungsgesuch gegen Carles Puigdemont nur darum abschlägig beurteilt (siehe NJW 2018, 1699), weil das Gericht zweifelte, ob die separatistischen Massendemonstrationen den hohen Grad der Gewalt erreichten, den das deutsche Strafrecht hinsichtlich der Nötigung von Verfassungsorganen verlangt (gemeint ist hier der Gewaltbegriff des Nötigungstatbestands, also das Herstellen eines wie auch immer gearteten Sich-Fügen-Müssens).

Die Massenproteste in Katalonien meint das Gericht ausdrücklich nicht, sondern den Polizeieinsatz während der Abstimmung.
Da man die Massenproteste in Katalonien in den Jahren 2012 - 2017 nun wirklich nicht Puigdemont anlasten kann.

Die Massenproteste in den Jahren 2012 - 2017 hatten übrigens jeweils zwischen 1,5 und 2 Millionen Teilnehmern bei insgesamt 7,5 Millionen Einwohnern - ein sicheres Zeichen dafür, dass die Bewegung trotz aller Kleinrednerei der anderen Seite fest verwurzelt war.

Es ist natürlich schwierig zu spekulieren, welche Wahlbeteiligung es 2017 ohne die massiven Polizeieinsätze gegeben hätte.

Aber auch die tatsächliche Abstimmung sagt etwas aus.
Bei einer Wahlbeteiligung von 43% ist eine Zustimmung von 90% schon eine gewichtige Zahl. Das sind 39% aller Wahlberechtigten.
Die momentane sozialistische Regierung Kataloniens (Salvador Illa) hat bei einer Wahlbeteiligung von 57% der Wähler 28% der Stimmen - etwa 16% aller Wahlberechtigten.
 
Das können auch die gewagtesten juristischen Winkelzüge nicht ernsthaft rechtfertigen, es sei denn, man kommt aus einer sehr reaktionären politischen Ecke. Und hier wird es gefährlich....
Ich halte es ja persönlich eher für gefährlich, wenn Politiker auf Basis irgendwelcher nationalistischen Wunschkonzerte oder mit Beruf auf irgendwelche vor 300 Jahren mal kassierten Adelsprivilegien, versuchen die Grenzen Europas neu zu ziehen

Für ähnlich bedenkelich halte ich es übrigens, wenn Personen, die sich selbst als progressiv verstehen, sich derartigen reaktionären Argumentationen anschließen.
 
... sich derartigen reaktionären Argumentationen anschließen.

Welchen reaktionären Argumentationen denn bitteschön? Ich glaube, du hast nichts verstanden.

...wenn Politiker auf Basis irgendwelcher nationalistischen Wunschkonzerte

Die Regierung Puigdemont wurde übrigens 2017 bei einer Wahlbeteiligung von 82,5% (!) mit 43% der Wähler gewählt, das sind 35% aller Wahlberechtigten, etwas mehr als die 16% der Regierung Illa.

"Nationalistische Wunschkonzerte" zeugt von einer völligen Ignoranz bezüglich der Situation in Katalonien, danke dafür.

Interessanter ist da ein Verweis auf die "Operation Garcon" von 1992, hierbei geht es um die Folterung inhaftierter Unabhängigkeitsbefürworter.
 
Da hat das OLG Schleswig sehr umsichtig entschieden.
Ich fasse zusammen: Eine Rechtsauffassung ist "sehr umsichtig", wenn sie Deinen politischen Ansichten entspricht. Wenn nicht, ist sie Rechtsverdrehung für eine "Klientel".
Allerdings gibt es so manchen Juristen, der dieses Urteil aus einer eigenen politischen Position aus kritisiert.
Du wiederholst diese Vorwürfe immer wieder, aber kannst Du sie auch beweisen? Ein einziges konkretes Beispiel würde mir genügen. Eine einzige Kritik des Urteils durch einen Juristen, dessen frühere Aussagen erkennen lassen, dass er die katalanische Unabhängigkeit ablehnt.
Das geht soweit, dass einige Juristen dem OLG unterstellen, einen völlig neuen Sachverhalt konstruiert bzw. neu erfunden zu haben. Da gefallen sich so manche Juristen durch ausgiebiges Schwadronieren und Kritisieren innerhalb ihrer Kreise. Auch wenn es in Juristenkreisen und politischen Zirkeln vielleicht gerne gesehen wird, so gibt es keine "neue Lehre" im Völkerrecht, sondern es ist nur relevant, was die maßgeblichen Gerichte entscheiden.
1. Rechtsprechung existiert nicht im luftleeren Raum. Wüsstest Du wirklich genug, um Deine Pauschalurteile substantiieren zu können, so wüsstest Du, dass sich deutsches (und spanisches!) Recht aus drei Quellen speist: geschriebene Normen, Gewohnheitsrecht, Richterrecht. Die Rechtsanwendung durch die Gerichte steht in einer permanenten Wechselbeziehung mit der Rechtslehre. Was glaubst Du denn, wer die Richter ausbildet? Wer die Forschungsergebnisse hervorbringt, die Richter heranziehen, um ein Urteil zu finden? Warum, glaubst Du, sind die meisten Richter unserer höchsten Gerichte Hochschullehrer?

2. Selbstverständlich gibt es eine "neue Lehre", und zwar in allen Rechtsgebieten, einschließlich des Europa- und Völkerrechts. Das Recht entwickelt sich ständig fort. Neue Sachverhalte erfordern neue Lösungsansätze. Gesellschaftliche Normen ändern sich und lassen alte Sachverhalte in einem anderen Licht erscheinen. Was glaubst Du denn, wie Höchstgerichte ihre eigene frühere Rechtsprechung revidieren können, oder warum sie das manchmal tun?

3. Vielleicht solltest Du Dir mal den Apparat des OLG-Urteils ansehen. Da steht lauter Literatur aus der Rechtslehre.
Juristische Argumentationen sind für Normalsterbliche nicht immer nachzuvollziehen.
Manchmal weigert sich der Normalsterbliche auch nur, die Argumentation nachzuvollziehen, weil sie seiner vorgefassten Meinung widerspricht.

Du verquickst hier blindlings Deine politische mit meiner rechtlichen Bewertung und schließt, weil Du offensichtlich in einem politischen Schwarz-Weiß-Denken verhaftet bist, daraus auf meine politische Bewertung. Eine solche habe ich nicht vorgenommen.

Ich habe nur aufgezeigt, dass das Verbot des Referendums und die aufgrund der Missachtung des Verbots gefällten Strafurteile sich jedenfalls im Rahmen des objektiv Zulässigen bewegten und nicht die Behauptung rechtfertigen, dass Spanien ein Unrechtsstaat sei. Wenn Du den Rahmen des Zulässigen verengen oder erreichen willst, dass die spanische Justiz rechtsstaatliche Prinzipien nicht nur erfüllt, sondern überfüllt, musst Du Dich an das spanische Parlament wenden, da werden die nötigen Gesetze erlassen.
Allerdings sollten bei jedem die Alarmglocken klingeln, wenn etwa eine Parlamentspräsidentin zu 11½ Jahren Haft verurteilt wird, weil sie eine Abstimmung zugelassen hat. Eine Abstimmung in einem demokratisch gewählten Parlament, wohlgemerkt.
Ein demokratisches Mandat berechtigt nicht zu Straftaten.

Und ich sage Dir abermals, dass auch eine deutsche Landtagspräsidentin mit einem Bein im Gefängnis stünde, wenn sie die Abspaltung ihres Bundeslandes durch eine verfassungswidrige Abstimmung vorantriebe. Und zwar schon deshalb, weil sie die alleinige Polizeigewalt im Landtag inne hat. Im Landtag selbst ist die Landtagspräsidentin die Polizei. Und jetzt ersetzen wir einfach mal das Wort "Landtagspräsidentin" durch "Polizei": Die Polizei treibt die Abspaltung eines Bundeslandes voran. Verstehst Du vielleicht jetzt, wo das Problem liegt?

Ich spreche kein Spanisch, aber Google Translator versichert mir, dass die Präsidenten der Parlamente der Autonomen Gemeinschaften Spaniens über ähnliche Befugnisse verfügen, die Analogie ist also durchaus zulässig.

Eine mehrjährige Haftstrafe mag aus unserer Sicht dennoch überzogen erscheinen. Allerdings: In Spanien sind allgemein längere Haftstrafen üblich als hierzulande, für fast alle Straftatbestände. Das allein beweist also noch gar nichts. Noch einmal:
Hat die spanische Justiz allgemein gültige Gesetze auf die Separatisten angewandt? Hat sie Tatbestandsmerkmale der Gesetze, die auf die Separatisten angewandt wurden, verkannt (also Strafen aufgrund von Gesetzen verhängt, die die Separatisten gar nicht gebrochen hatten)? Hat sie in der Gesamtschau unüblich harte Strafen verhängt? Bewegten sich die Strafen im kodifizierten Strafrahmen?
Kannst Du diese Fragen verneinen? Wenn nein, so hat die spanische Justiz die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit gewahrt. Das ist keine Frage der Meinung. Wir müssen nicht darüber grübeln, was eigentlich einen Rechtsstaat ausmacht, man weiß es längst.
Das können auch die gewagtesten juristischen Winkelzüge nicht ernsthaft rechtfertigen, es sei denn, man kommt aus einer sehr reaktionären politischen Ecke.
Mit anderen Worten: Was richtig und was falsch ist, entscheidest Du allein.
Ansonsten solltest du dich mal etwas näher mit der spanischen Justiz befassen, anstatt deutsche abgehoben Rechtskommentare zu studieren.
1. Ich bin Jurist. Der zitierte Kommentar ist nicht abgehoben, sondern ein Standardwerk.

2. Die spanische Verfassung von 1978 und das spanische Strafrecht orientieren sich an ihren deutschen Pendants. Insbesondere das Grundgesetz galt den Spaniern als Vorbild für den Übergang zur Demokratie, es wurde teils schier kopiert. Die deutsche Rechtslehre gilt in der spanischen als zitierfähig. Deutschland und Spanien haben die gleichen völker- und europarechtlichen Pflichten, und müssen die gleichen rechtsstaatlichen Mindeststandards garantieren. In diesem Sinne muss das, was in Deutschland gilt, auch in Spanien gelten.

3. Du warst es doch, der hier die Urteile gegen separatistische Politiker als Beweis für politisch motivierte Rachejustiz und den schlechten Zustand der spanischen Demokratie hingestellt hat. Ich habe den Beweis erbracht, dass beispielsweise auch das deutsche Strafrecht bei Puigdemont und Co. prinzipiell eine Strafbarkeit bejahen kann. Und jetzt beklagst Du Dich, dass ich den Blick auf ein anderes Rechtssystem gelenkt habe?
Die Massenproteste in Katalonien meint das Gericht ausdrücklich nicht, sondern den Polizeieinsatz während der Abstimmung [.]
Doch, das Gericht meinte sie. Der fragliche Punkt des Urteils, zusammengefasst aus dem Münchner Kommentar:
Das OLG Schleswig hat in seiner Entscheidung […] die mit jeder größeren Ansammlung einhergehende „Macht der Menge“ allein nicht für ausreichend angesehen, das vom Hochverratstatbestand vorausgesetzte erhöhte Gewaltniveau zu erreichen. Dass im Fall „Puigdemont“ die Gewalt von einem Regierungsorgan und nicht nur von Privatpersonen ausging, ist in die Gesamtabwägung miteinzubeziehen, aber nicht ausschlaggebend.
Vereinfacht ausgedrückt, hatte das OLG zu fragen, ob Puigdemont genügend Menschen auf die Straße bringen konnte, damit sich die spanischen Verfassungsorgane genötigt sehen könnten, einen Bruch der Verfassung hinzunehmen.

Das Gericht kam zur Auffassung, dass die Demonstrationen in der stattgefundenen Form diese Qualität nicht besaßen. Aus deutscher Sicht wäre dafür mindestens eines der folgenden Merkmale zu verlangen gewesen: systematische Gewalttätigkeiten der Demonstranten; eine mehr als kurzfristige Behinderung der Arbeit der rechtmäßigen Regierung (z.B. Besetzung von Regierungsgebäuden); oder ein Generalstreik, der die öffentliche Daseinsvorsorge empfindlich stört.

Doch – abermals – das spanische Recht kann diese Schwelle niedriger ansetzen als das deutsche. Damit ist nichts darüber ausgesagt, ob Spanien ein funktionierender Rechtsstaat ist. Das OLG hat die Prüfung überhaupt bloß deshalb vorgenommen, weil Deutschland sich vorbehält, Personen nur dann auszuliefern, wenn ihre Tat auch in Deutschland strafbar wäre.
Es ist natürlich schwierig zu spekulieren, welche Wahlbeteiligung es 2017 ohne die massiven Polizeieinsätze gegeben hätte.
@El Quijote hat diesen ganzen Komplex Deiner Argumentation schon vor Wochen als Trugschluss entlarvt.

Es existierte ein Boykottaufruf. Dass die Polizei Demonstrationen der Separatisten gewaltsam auflöste, wird die Gegner des Referendums kaum davon abgehalten haben, ihr Kreuzchen zu machen. Übrigens finde ich keine Belege dafür, dass die Wahlbeteiligung auf dem Land höher ausfiel als in den Städten, trotz der geringeren bis nicht vorhandenen Polizeipräsenz dort.

Und schließlich: Die dort einsehbaren Umfrageergebnisse fasst Wikipedia wie folgt zusammen:
Zur Frage der Unabhängigkeit gibt es keine klaren Mehrheiten. In der Regel schwanken sowohl das Ja- als auch das Nein-Lager um 40 bis 50 %, mit wenigen Prozentpunkten Abstand.
Die einzige plausible Deutung dieser wider alle Lebenserfahrung gehenden Diskrepanz zwischen etlichen Umfragen und dem Abstimmungsergebnis: Diejenigen, die nicht abstimmten, haben das Referendum schlicht und ergreifend mehrheitlich boykottiert.
 
Die einzige plausible Deutung dieser wider alle Lebenserfahrung gehenden Diskrepanz zwischen etlichen Umfragen und dem Abstimmungsergebnis: Diejenigen, die nicht abstimmten, haben das Referendum schlicht und ergreifend mehrheitlich boykottiert.
Zu einem illegalen Referendum (und das ist nun mal die Auffassung der meisten Abspaltungsgegner) geht man nicht hin.

Ich sehe aber durchaus ein verfassungsrechtliches Dilemma. Zwar haben die Spanier mit überwiegend deutlicher Mehrheit 1978 - das war 2017 39 Jahre her - die neue Verfassung angenommen (mit den höchsten Zustimmungszahlen in Katalonien), aber es ist natürlich schwierig bis unmöglich für die Katalanen, verfassungstreu ein Unabhängigkeitsreferendum durchzuführen. Damit sie das könnten, müsste ein neuer Kongress gewählt werden, der extra dafür gewählt wird, dass die Verfassung geändert würde und bei der Wahl müsste dann so gewählt werden, dass die Abgeordneten im Parlament, welche ein Unabhängigkeitsreferendum befürworteten, eine 2/3-Mehrheit hätten. Und das wird nicht passieren.
 
Interessanter ist da ein Verweis auf die "Operation Garcon" von 1992, hierbei geht es um die Folterung inhaftierter Unabhängigkeitsbefürworter.
Ob diese Folterungen stattgefunden haben, ist ja umstritten, die spanische Gerichtsmedizinerin Leonor de Guevara hat keine Spuren von Folterung erkennen wollen (psychologische Folterungen sind natürlich kaum nachweisbar).
Zwei der Inhaftierten, Carles Buenaventura und Jaume Oliveras, haben ausgesagt, dass es eine Strategie von Terra Lliure sei, die Behördern der Foter zu bezichtigen. Diese Aussagen haben sie allerdings vor der Guardia Civil getätigt - unter (Androhung von) Folter?
Ob es Folterungen gab, ist nie festgestellt worden. Der EGMR hat auf eine Klage der möglichen Folteropfer hin diesen eine Entschädigung von je 8.000 € durch den spanischen Staat zugesprochen. Allerdings nicht für die Folter, sondern dafür, dass die spanische Generalstaatsanwaltschaft (Baltazar Garzón) die Klagen wg. Folter als unbegründet zurückgewiesen und nicht weiter untersucht hatte.

Ich kann mir sowohl vorstellen, dass die Guardia Civil - ob auf Befehl eines Offiziers oder eigenmächtig - gefoltert hat als auch, dass die Aussage von Carles Buenaventura und Jaume Oliveras, dass es eine Strategie ihrer Organisation gewesen sei, im Falle von Verhaftungen Folter anzuzeigen, stimmt.

Ich war vor einigen Jahren in Melilla in der alten Festung. Dort war noch weit bis in die Demokratie hinein ein Jugend- und Frauengefängnis untergebracht, das hatte keine Fenster, keine Heizung. Melilla, Nordafrika, ist doch warm da.... Ja, im Sommer. Eine dortige Historikerin die ich sprach, bestätigte mir, dass die Räume in exakt dem Zustand seien, wie 25 Jahre zuvor, als es noch als Jugend- und Frauenknast fungierte.

Dann noch ein Wort zum Wording: Unabhängigkeitsbefürworter. Terra Lliure war eine Terrororganisation. Zwar hatte eine großer Teil dieser Organisation 1991 die Waffen niedergelegt und die Organisation für aufgelöst erklärt, aber einzelne Gruppen hatten sich dieser Auflösung nicht angeschlossen und verübten noch im Jahr 1992 Anschläge, unter anderem einen auf INEM (das Arbeitsamt) mit 16 Verletzten.

Terra Lliure ist verantwortlich für den Tod von fünf Menschen, wovon vier allerdings eigene Mitglieder waren, die beim Umgang mit Explosivstoffen ums Leben kamen.
 
Dann noch ein Wort zum Wording: Unabhängigkeitsbefürworter. Terra Lliure war eine Terrororganisation. (...) Terra Lliure ist verantwortlich für den Tod von fünf Menschen, wovon vier allerdings eigene Mitglieder waren, die beim Umgang mit Explosivstoffen ums Leben kamen.

Da hast du recht, auch ein Toter ist ein Toter zu viel. Allerdings ist man in Spanien schnell damit, unliebsame Aktionen als Terrorismus zu bezeichnen. So versuchte die spanische Justiz, die Blockade des Fluhafens Prat in Barcelona als Terrorismus einzustufen. Gewalt gab es dort allerdings keine.

Im Falle der Operation Garzon war das Problem, das beliebig Unabhängikeitsbeführworter festgenommen wurden, ob sie zu Terra Lliure gehörten oder nicht.
 
Ein demokratisches Mandat berechtigt nicht zu Straftaten.

Eine Abstimmung ist eine Straftat? Interessantes Weltbild. Aber du sagst ja, du seist Jurist.



Dass die Polizei Demonstrationen der Separatisten gewaltsam auflöste, wird die Gegner des Referendums kaum davon abgehalten haben, ihr Kreuzchen zu machen.

Alleine dieser Kommentar beweist, dass du dich mit den Fakten überhaupt nicht vertraut gemacht hast und hier nur herumschwadronierst.

Es gabe keine Demonstrationen am 1.10.2017. Auch keine Massendemonstrationen.

Die spanische Polizei stürmte vielmehr mit brachialer Gewalt die Wahllokale und beschlagnahmte die Wahlurnen.
Dabei wurde ausgiebig von Schlagstöcken und anderen Gewaltmaßnahmen Gebrauch gemacht. Das alles ist hinreichend dokumentiert und wurde auch von der UN-Menschenrechtskommission gerügt.

Beim Einsatz der Schlagstöcke wurde nicht zwischen Befürwortern und Gegnern unterschieden, die Teilnehmer wurden einfach zusammengeknüppelt.

Soll ich sagen "typisch Jurist"? In völliger Verkennung der Fakten Urteile fällen?
 
Welchen reaktionären Argumentationen denn bitteschön? Ich glaube, du hast nichts verstanden.
Bist du der Meinung, dass dieses Diskussionsverhalten zielführend ist?

Wenn Erzählungen heranzitiert/protegiert werden, nach denen der katalanischen Nation vor 300 Jahren von den pösen pösen Spaniern ihre Freiheit genommen worden wäre, dadurch, dass die Sonderrechte des Katalanischen Adels, nicht etwa der katalanischen Nation wegen Rebellion gegen den König einkassiert wurden, um heutige Forderungen nach Separatismus zu legitimieren und zu unterstützen, obwohl völkerrechtlich betrachtet kein Anspruch darauf besteht, da Autonomie im hinreichenden Maße durch die Verfassung gewährt ist um den grundsätzlich vereinbarten Rechten von Minderheiten und ihrem Schutz zu entsprechen, handelt es sich um reaktionären Unfug.

"Nationalistische Wunschkonzerte" zeugt von einer völligen Ignoranz bezüglich der Situation in Katalonien, danke dafür.
Wenn eine Regionalregierung ohne jegliche völkerrechtlich belastbare Grundlage versucht aus dem Rahmen der Verfassung auszubrechen und eine Abspaltung des Gebietes zu betrieben handelt es sich genau darum. Um deren nationalistisches Wunschkonzert.

Eine Abstimmung ist eine Straftat?
Eine Abstimmung darüber zuzulassen/mit vorzubereiten, ob die Verfassung des Staates durch eine Abspaltung eines Landesteils einseitig gebrochen werden sollte, ist natürlich eine Straftat.
Das lässt sich mindestens mal als Beihilfe zu Versuchen von Gruppen, die genau das beabsichtigen verstehen, die ohne die offiziellen Stellen aber nicht die Reichweite hätten einen solchen Ausbruch aus der Verfassung zu organisieren und möglicherweise auch als explizite Anstifung/Aufruf dazu, wenn darüber hinaus noch für die Abstimmung zu Gunsten einer einseitigen außerverfassungsmäßigen Separationserklärung geworben wird.

Wenn dazu noch Peronal des auf die Verfassung vereidigten öffentlichen Dienstes eingespannt oder der Versuch dazu unternommen oder hierfür auf öffentliche Gelder zugegriffen wird, kommen weitere Übertretungen der Grenzen der Legalität hinzu.



Das hat nun wirklich nichts mit irgendwelchen skurrilen unverständlichen juristischen Sonderinterpretationen zu tun.
 
Eine Abstimmung darüber zuzulassen/mit vorzubereiten, ob die Verfassung des Staates durch eine Abspaltung eines Landesteils einseitig gebrochen werden sollte, ist natürlich eine Straftat.
Das lässt sich mindestens mal als Beihilfe zu Versuchen von Gruppen, die genau das beabsichtigen verstehen, die ohne die offiziellen Stellen aber nicht die Reichweite hätten einen solchen Ausbruch aus der Verfassung zu organisieren und möglicherweise auch als explizite Anstifung/Aufruf dazu, wenn darüber hinaus noch für die Abstimmung zu Gunsten einer einseitigen außerverfassungsmäßigen Separationserklärung geworben wird.

Wenn dazu noch Peronal des auf die Verfassung vereidigten öffentlichen Dienstes eingespannt oder der Versuch dazu unternommen oder hierfür auf öffentliche Gelder zugegriffen wird, kommen weitere Übertretungen der Grenzen der Legalität hinzu.

Entschuldigung, das ist völliger Unfug.

Es war das vom Volk gewählte Parlament von Katalonien, welches über Punkte abgestimmt hat, die bereits vor der Wahl zu diesem Parlament in den jeweiligen Parteiprogrammen angekündigt waren.
Einem souveränen Parlament vorzuschreiben, über was es im Rahmen seiner parlamentarischen Arbeit debattieren oder abstimmen darf, ist selbstverständlich durch alle demokratischen Grundsätze geschützt.
Es handelt sich nicht um "Gruppierungen", welche das Parlament missbrauchen, sondern um die gewählten Abgeordneten, die hier abstimmen.

Es gab auch bereits 2015 eine mehrheitliche Resolution des katalanischen Parlamentes, dass die Unabhängigkeit herbeizuführen sei.
Strafrechtlich verfolgt wurde diese nicht.

Das ein durch eine solche Abstimmung gefasster Beschluss von der Justiz möglicherweise kassiert wird, steht auf einem völlig anderen Blatt.
 
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