Gibt es einen Zusammenhang zw. Christentum und Demokratie?

aber in jüngerer Zeit Staaten wie Japan, Südkorea, Taiwan oder Indien.

Bei anderen Staaten, die sich von selbst aus autoritären Systemen zu Demokratien entwickelten, sollte man dennoch nicht den Einfluss vergessen, den demokratische Vorbilder haben konnten.

Die Bedingungen in Japan, Südkorea, Taiwan und Indien waren sicher unterschiedlich. In der südkoreanischen Demokratiebewegung spielten allerdings die Kirchen eine gewichtige Rolle.

 
Christentum als Gesamt von zahllosen sehr differierenden Teilmengen - die Bibel, das NT in den vielen Ausgaben & Übersetzungen durch die Zeiten & Regionen, Kulturen & Länder; die zahllosen verschiedenen Kirchen durch die Jahrhunderte, Regionen & Länder; die zahllosen Kirchengemeinden; die unterschiedlichsten von Zeitgeist & Traditionen geprägten, beeinflußten bzw. geformten Erscheinungen der Christentümer usw. - stellt (bildet) keine durchgehende genuine, notwendige Basis für das Konzept der Republik, des Parlamentarismus, der politischen Mitwirkung, von allgemeinen & freien Wahlen, der Repräsentation dar, scheint mir.
Da darf man sich eher bei immer wieder neu aktualisierten Anleihen bei der vorchristlichen Antike bedanken, bei Wohlstand, Bildung usw.
 
Zeitgeist & Traditionen geprägten, beeinflußten bzw. geformten Erscheinungen der Christentümer usw. - stellt (bildet) keine durchgehende genuine, notwendige Basis für das Konzept der Republik, des Parlamentarismus, der politischen Mitwirkung, von allgemeinen & freien Wahlen, der Repräsentation dar, scheint mir.
Naja, aber bei Protestanten entscheiden die Kirchengemeinderäte über den Pastor, hier finden wir zumindest demokratische Anklänge.
 
In der katholischen Kirche werden Äbte direktdemokratisch von ihren Mönchen (also ihren künftigen Untergebenen) gewählt.

Auch bei der Bischofsbestellung entscheidet zum Teil das Domkapitel mit (im Mittelalter hatten Domkapitel zum Teil volles Wahlrecht), und die Päpste werden von den Kardinälen gewählt.
 
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In der katholischen Kirche werden Äbte direktdemokratisch von ihren Mönchen (also ihren künftigen Untergebenen) gewählt.

Auch bei der Bischofsbestellung entscheidet zum Teil das Domkapitel mit (im Mittelalter hatten Domkapitel zum Teil volles Wahlrecht), und die Päpste werden von den Kardinälen gewählt.
Ja, aber hier ist dann ja die Gemeinde, die es direkt betrifft, kaum/gar nicht beteiligt.
 
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Ja, aber hier ist dann ja die Gemeinde, die es direkt betrifft, kaum/gar nicht beteiligt.

Bei der Abtswahl ist es die "Gemeinde, die es direkt betrifft", nämlich die Mönchsgemeinde.
Ein Bischof steht keiner Kirchengemeinde vor.

Dass die Kirchengemeinden ein Mitspracherecht bei der Pfarrerwahl haben, war in Mitteleuropa bis ins 19. Jahrhundert kaum der Fall, noch nicht einmal in der Schweiz (Heraushebungen von mir):

"Die Reformation machte die Kirchgemeinde als Ort der Verkündigung und sichtbaren Erscheinung der Kirche zum zentralen Element der kirchlichen Verfassung (Evangelisch-reformierte Kirchen). Diese Stärkung des Gemeindeprinzips stützte sich auf die spätmittelalterliche kommunale Entwicklung und entsprach weitgehend den Vorstellungen, welche in den zwölf Artikeln von Memmingen der bäuerlichen Gemeinden während des Bauernkriegs von 1525 zum Ausdruck kamen. Konkrete Forderungen nach Gemeindeautonomie im kirchlichen Bereich, nach Pfarrerwahl und Verfügung über den Zehnten blieben in der Folge aber unerfüllt. In den reformierten Orten wurde wohl mit der Reformation die Kirchgemeinde als Körperschaft begründet, jedoch eingebunden in obrigkeitlich bestimmte staatskirchliche Ordnungen: Die Pfarrer wurden von obrigkeitlichen Kirchenbehörden eingesetzt, das Kirchengut ebenfalls von diesen verwaltet, die kirchliche Lehre staatlich kontrolliert. Mitwirkung in der Gemeinde bestand in der Verwaltung von lokalem Sondergut, im Unterhalt kirchlicher Bauten und in der Besetzung der Kirchenämter (Kirchmeier und Sigrist) und Sittengerichte (Chorgerichte, Bannbrüder usw.), welche die alten bischöflichen Offizialgerichte weitgehend ersetzten.

[...]

Im 19. Jahrhundert wandelten sich in den einzelnen Kantonen die Staatskirchen des Ancien Régime vielfach zu kantonalen Landeskirchen. In der Regenerationszeit erhielten die Kirchgemeinden hauptsächlich in den reformierten Kantonen, parallel zu politischen Demokratisierungsprozessen, unter dem Einfluss liberalen Gedankenguts grösseren rechtlichen Handlungsspielraum im Sinne einer verstärkten Gemeindeautonomie. [...] Seit dem 19. Jahrhundert wurde zum Teil unter liberalem Druck und in Anpassung an die Rechtsverhältnisse in den reformierten Kantonen, auch in mehreren katholischen Kantonen neben der im kirchlichen Recht verankerten Pfarrei die staatskirchenrechtliche Institution der Kirchgemeinde geschaffen. Ihre Befugnisse lagen wesentlich in vermögensrechtlichen und verwaltungstechnischen Angelegenheiten. Komplizierter waren in katholischen Gebieten die Verhältnisse bei der gemeindlichen Beteiligung an der Pfarrerbesetzung. Die bei den Kantonen liegenden Patronatsrechte verblieben zum Teil bei diesen, andere wurden an die Kirchgemeinden bzw. an kantonale Synoden abgetreten. Dabei entwickelten sich unterschiedliche Verfahren der Präsentation, Wahl und Approbation durch Kirchgemeinde, kantonale Behörden, Synoden und den Bischof.​
 
Es gibt in Schottland die Free Church of Scotland, eine Abspaltung der Church of Scotland. Die Lairds bestimmten immer die Presbyter, der natürlich dem Laird gefällig predigte und das wollten sich manche der Gläubigen nicht mehr gefallen lassen und gründeten daher die Free Church, wo sie den Presbyter selbst bestimmten. Da die Lairds aber alles Land besaßen, bekamen die Freechurchers oft kein Bauland für ihre Gotteshäuser. Sie bauten daher schwimmende Kirchen, die auf den Lochs verankert waren.
 
Naja, aber bei Protestanten entscheiden die Kirchengemeinderäte über den Pastor, hier finden wir zumindest demokratische Anklänge.
Mein Beitrag bezieht sich nicht auf die Gegenwart der demokratisch verfassten Staaten in Teilen Europas.
Wahlen allein machen noch keine Demokratie aus. Demokratisch werden Wahlen, wenn sie z.B. regelmäßig statt finden, regulär in festgelegten Abständen, außerregulär auch nach kürzerer Zeit - und dabei der Amtsinhaber auch wieder real und ohne Gefahr abgewählt und vom Amt entfernt werden kann.

Demokratisch werden Wahlen, wenn der/die Gewählte nach Amtsantritt z.B. durch eine Mehrheit im Parlament, einer Versammlung 'zurück' getreten werden kann.
Demokratisch werden Wahlen, wenn der/die Gewählte durch Kontrollorgane wie Ausschüsse mit diversen Befugnissen, Untersuchungsausschüsse und eine institutionell verankerte Opposition kontrolliert werden kann. Usw. usw.
Kleinigkeit am Rande: Die Teilnehmer der Wahlversammlung werden selber ebenfalls demokratisch gewählt, siehe Bundestag, der den BK wählt.
Siehe Papstwahl durch das Kardinalskollegium, die Kardinäle wurden von einem Papst zum Kardinal ernannt.

In den protestantischen Landeskirchen im Alten Reich hatten die Kirchengemeinden regulär weder Wahl- noch Mitspracherechte, meine ich.
Das dürfte für weite Teil der Katholiken in Europa ebenso gegolten haben.
Aktuell bestimmen z.B. in der evang. Württembergischen Landeskirche keineswegs die KirchenGemeinderäte den zukünftigen Pfarrer, sie wählen ihn auch nicht. Vielfach folgt der zuständige Dekan und der Oberkirchenrat dem Wunsch eines Kirchengemeinderates, manchmal auch nicht. Wenn der Pfarrer, die Pfarrerin sich danach als Enttäuschung entpuppen, kann kein Kirchengemeinderat, keine Kirchengemeinde die Pfarrperson abwählen oder 'zurücktreten', ein Misstrauensvotum aussprechen usw.

Auch Fürsten wurden im Alten Reich zu Königen, zu Kaisern gewählt. Das ergab und ergibt noch keine Demokratie.
Dass das vermeintlich demokratische Mitbestimmungselement bei Kirchenwahlämtern u.ä. früher nicht zur 'Demokratie' geführt hatte, belegen inzwischen einige Jahrhunderte außereuropäische und europäische Christen- und Kirchengeschichte. Altorientalische und Orthodoxe Kirchen waren und sind vielleicht noch weniger ein Hort des eher liberal geprägten Demokratie - Konzepts.
 
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