In der mittelalterlichen Kirche lässt sich der Pfarrer meist von Vikaren vertreten, so dass er für den Bischof Aufgaben übernehmen kann.
Das halte ich für unzutreffend.
Viel mehr ließen sich so lange die Laieninvestitur noch eine Rolle spielte und im Fall von Ämterhäufungen in Mittelalter und FNZ Bischöfe durchaus öfters mal bei ihren geistlichen Aufgaben vertreten oder unterstützen.
Das einfache Gemeindepfarrer in ihren jeweiligen Gemeinden nicht dauerpräsent waren, kam durchaus vor, dass hatte aber oft einfach den Hintergrund, dass es sich um kleine Gemeinden handelte, die allein keine vollständige Pfarrstelle tragen konnten und so ein Pfarrer mehrere kleinere Ortschaften zu versorgen hatte und dementsprechend pendelte.
Für die Übernahme einfacher, nicht geistlicher Aufgaben, musste man keine ordinierten Priester irgendwo abziehen, dafür gab es anderes Personal.
Im Mittelalter waren Bischöfe oft zuvor Domherren und Domherren wurden wiederum häufig vom Adel ernannt, was auch die Bischöfe in der Regel waren. Sie waren Teil desselben hohen Klerus, wobei der Bischof eine höhere Position innehatte, die er entweder direkt erworben hat oder durch die Wahl des Domkapitels, das ein autonomes Wahlgremium war, erhalten hatte. Sozial betrachtet blieben die meisten Bischöfe also "Domherren", d.h. "Herren" in dem Sinn, dass sie z.T. sogar adelig sein mussten. Die damit verbundene "Herrschaft" des Bischofs war durch die Mitherrschaft des Domkapitels und kirchenrechtliche Bestimmungen beschränkt, erfasste im Übrigen aber alle geistlichen und weltlichen Bereiche seiner Bischofskirche. Insofern war der Bischof sehr wohl "Herr" seiner Kirche.
Domherren wurden nicht vom Adel ernannt, sondern es handelte sich um Personen, die in die Dienste der Kriche getreten waren und ein Anrecht auf eintsprechende Pfründe hatten. Das war in der Regel das Ergebnis einer Vereinbarung der jeweiligen adligen Familie mit dem Bischof.
Domherren gehörten nicht zwangsläufig auch dem Domkapitel an und hatten von demher auch mit der Wahl eines Bischofs nicht zwingend etwas zu tun, sie mussten auch nicht zwangsläufig ordinierte Priester sein.
Durch diese beinden Umstände, waren Stellen als Domherren, in Mittelalter und FNZ insofern bevorzugte Unterbringungsmöglichkeiten für nachgeborene Adelssöhne, weil dadurch erstmal die Versorgung gesichert war, während gleichzeitig, das Verbleiben im weltlichen Stand bzw. im Niederklerus, ohne die Priesterweihe, es relativ einfach machte dort wieder heraus zu kommen, respektive in den weltlichen Stand zurück zu wechseln, was wichtig war, damit die Person als Ersatzerbe, sollte der ältere Bruder früh und kinderlos versterben, einspringen konnte, um bei Bedarf die Familie fortzuführen.
Theoretisch war auch der Wechsel eines ordinierten Priesters zurück in den weltlichen Stand zwar möglich, erforderte aber, wenn das auf einigermaßen ehrenhaftem Weg passieren sollte einen Dispens, von den Pflichten des geistlichen Amtes, der deutlich schwieriger zu bekommen war, als bei Personen, die lediglich die niederen Weihen empfangen hatten.
Insofern haut das auch mit der "Mitherrschaft" nicht so unbedingt hin.
In bestimmten gesitlichen Fragen hatte das Domkapitel ein paar Dinge mitzureden, aber dem gehörte ein Domherr aus einer adligen Familie nicht zwangsläufig auch an.
In weltlichen Dingen gab es da jedenfalls nach dem Investiturstreit nichts mit zu reden, weil Fürstbischöfe zwar geistliches Amt als Träger der Bischofswürde und weltliche Herrschaft auf dem Gebiet eines Hoch- oder Erzstiftes auf ihre Person vereinigen konnten, die Befugniss zur Ausübung weltlicher Macht, im jeweiligen Stiftsterritorium aber getrennt von den kirchlichen Ämtern und Würden qua Investitur durch den König oder Kaiser verliehen wurde und nicht zur geistlichen Sphäre gehörte.