Zuerst mal die Logik: Der sofortige vollständige Wiederaufbau einer Stadt wie Leipzig muss im allergrößten Interesse aller gelegen haben. Etwas anderes hätte die negativsten Auswirkungen auf die Region, Deutschland, selbst auf Europa gehabt. Ähnliches gilt aber, natürlich abgestuft für jede Stadt für jedes Dorf. Auch damals lebte man vom Handel und Wandel und dem rauchenden Schornstein.
Ergo: Das Interesse am Wiederaufbau war sehr groß und allgemein.
Das muss man tatsächlich tief schürfen, um etwas zu finden. Ich habe mal im Buch von
Kehr/Schissler/Wehler nachgeschlagen, "Preußische Finanzpolitik 1806-1810", wobei hier einiges auch bis 1830 zu finden ist.
Dazu gab es Diskussionen über Umlageverfahren in Preußen, zB Brief Kommerzienrat Schwinck an OFR Staegemann, oder ähnlich Minister Frhr. v. Schroetter an Minister Graf von der Goltz, die Repos Fragestellungen inhaltlich widerspiegeln (1807, Dokumente 49 und 50):
"...Was ist das Unglück des Krieges, wenn es allgemein getragen wird? Nichts - und wie gewaltig wird es um sich fressen, wenn der eine, den es traf, es tragen soll ..."
"beantragt folgende allgemeine Grundsätze:
1. Alle von den Kriegskommissarien ausgeschriebenen Lieferungen von Lebensmitteln und Fourrage, ferner
2. alle von den Generalintendanten der Armee besonderes autorisierten Naturalrequisitionen und Geldkontributionen und
3. alle von den kommandierenden Offizieren ohne äußere Merkmale bloßer Erpressungen ausgeschriebenen Naturalrequisitionen zu den Bedürfnissen der Armee ... sind von den Distrikten, ..., dergestalt zu übertragen, daß der Geldwert, ...
4. wogegen alle übrigen Kriegsschäden, sie mögen durch unmittelbare Plünderung oder von den unrechtmäßigen Requirenten durch Ausschreiben von Quittungen bescheinigt sein, zu keiner gemeinschaftlichen Verteilung gebracht werden dürfen, sondern von denjenigen getragen werden müssen, die dadurch als durch Kriegsunglück eben so betroffen worden sind, als ob der Feind oder der Freund im Gefechte ihnen Haus und hof angesteckt hätten ..."
(21.10.1807)
Die
Immediatkommission hat dem Antrag Staegemanns 1808 zugestimmt (Dokument 192, 12.4.1808): "
Kriegsschädenregulierung und Hypothekenverfassung". Gutsbesitzern mit Kriegsschäden wurden Vorschüsse gewährt, gegen priorisierte Pfandbriefe (also quasi "Wiederaufbau-Kredite")
Darin heißt es:
"Es ergibt sich aus dem, was in dem uns vorliegenden Berichte angeführt ist,
dass die Frage, ob alle Kriegsschäden vom Staate zu übertragen sind, zu den bestrittensten gehört, dass die Meinungen darüber nicht nur sehr abweichend, sondern daß auch die Bestimmungen zu den verschiedenen Zeiten und in den verschiedenen Staaten sehr verschieden sind. ...
Eine allgemeine Gleichstellung würde einen unendlichen Zeit- und Kostenaufwand erfordern ...
Zu milde Grundsätze bei der Entschädigung würden die Aufmerksamkeit bei der Abwendung der Gefahr in künftigen Fällen vermindern ...
Mit dieser Einschränkung werden die Schroetterschen Vorschläge akzeptiert, und zwar
zu 1. daß alle Lieferungen für eigene und befreundete Truppen [-> Requisition] ... ersetzt ... werden müssen ...
zu 3. daß Plünderungen von den Eigentümern getragen werden müssen,
zu 4. Daß Kontributionen denen zur Last fallen, welchen sie auferlegt sind, Erpressungen aber denen, welche damit betroffen werden
zu 5. daß Brandschäden, wenn sie von dem eigenen oder dem verbündeten Kommandierenden General veranlaßt worden, vom Staate oder der verbündeten Macht vergütet, die vom Feinde veranlaßten aber von denen, welche damit getroffen werden, getragen werden müssen ..."
Das dürfte die Grundsätze, wie sie um 1810 gegolten haben, gut beschreiben. In den Dokumenten wird deutlich, dass die Bezahlbarkeit der Schäden durch das zerrüttete Finanzwesen immer eine Rolle spielte.