Außerdem wird – wie in den Diktaturen – finanzieller Druck auf Verlage ausgeübt, um sie zu disziplinieren. Beispiel: Wird ein Buch nachträglich von der Bundesprüfstelle auf den Index gesetzt, so gilt für das Buch der verminderte Mehrwertsteuersatz für Bücher nicht mehr, sondern der Verlag muss nachträglich 19 % entrichten, was er für die bereits verkauften Bücher von den Buchhändlern nicht mehr eintreiben kann: Er muss die Differenz aus eigenen Mitteln zahlen, was einem kleinen Verlag, neben den ev. Gutachter- und Prozesskosten, das Genick brechen kann.
Unfug das.
Wenn ein Verlag ein Buch veröffentlicht, bei dem wegen des Inhalts von vorn herein klar ist, dass es sich gegebenenfalls mit gesetzlichen Bestimmungen beißen könnten, ist der Verleger selbst Schuld, wenn er das kauft, vervielfältigen und verteiben lässt, ohne vorher die Rechtslage geklärt zu haben.
Wenn ein Verleger so handelt, anschließend von der Justiz zurückgepfiffen wird und auf den Kosten sitzen bleibt, ist das eigene Selbstschuld und dann hat der Verleger auf deutsch gesagt seinen Beruf verfehlt.
Ein Verleger sollte Skripte, die ihm angeboten werden inhaltlich zur Kenntnis nehmen, dabei müssten potentielle juristische Probleme zu Tage kommen (angesichts der wenigen Bereiche, die Einschränkungen unterliegen ist duchauch zumutbar festzustellen, ob der Inhalt entsprechende Bereiche berühren könnte).
Sollte er entsprechende Inhalte feststellen, stehen ihm die Möglichkeiten zur Verfügung entweder zur Bedingung für das Verlegen des Buchs zu machen, dass die entsprechenden Stellen geändert und juristische Schwierigkeiten damit umgangen werden, oder aber das vor dem Kauf und dem Verlegen des Buches die juristischen Fragen geklärt werden.
Entweder in einem Modell, in dem der Schriftsteller, der das eingericht hat die Kosten für die juristische Prüfung vorschießt oder aber in einem Modell in dem der Verlag das vorschießt, im Vorhinein aber dafür ein Vorkaufsrecht für das Buch und seitens des Autoren eine Vollmacht erhält, etwaige juristisch beanstandete Stellen eigemächtig, oder in Zusammenarbeit mit dem Schriftsteller so abzuändern, dass das Werk ohne juristischer Bedenken verlegt und aus dem Profit die Kosten für die juristische Klärung wieder hereingeholt werden können.
Wenn ein Verlag das nicht tut und einfach auf gut Glück Geschäfte macht, von denen er wissen müsste, dass sie sich in einer juristischen Grauzone bewegen, selbst schuld.
Das hat nichts mit Zensur und Repression zu tun, sondern mit gewissenhaftem Arbeiten.
Wenn ein Verlag der Meinung ist, Prozesskosten, Kosten für vorherige Begutachtungen etc. nicht aufbringen zu können, sollte er keine Geschäfte in juristischen Grauzonen machen.
Genau so wie jemand, der nicht weiß, ob er hinreichende Sicherheitvorkehrungen auf die Beine stellen kann, keine Großveranstaltungen ausrichten sollte, wenn er nicht riskieren will, das ihm Gerichte und Ordnungsorgane die Veranstaltung dicht machen und er auf den Kosten sitzen bleibt.
Ist ganz das gleiche.
Der Staat ist nicht dafür verantwortlich, wenn akteure im wirschaftlichen Bereich ihrer unternehmerischen Eigenverantwortung und der damit verbundene gebotenen Sorgfalt nicht entsprechend nachkommen.
Das nennt man nicht "Diktatur", sondern "Kapitalismus".