Kolonien: Nutzen oder Belastung für das Reich?

Welche Konzessionsgebühren gab es für die deutschen Strecken/Ausbeuterechte an Rohstoffvorkommen? Keine?


Betreffend Kiautschou erwähnt das DHM:
Zur Durchsetzung seiner wirtschaftlichen und militärischen Interessen im Hinterland der Kolonie, das heißt in der Provinz Schantung, bediente sich das Deutsche Reich des in China bereits insbesondere von England erprobten Instruments der Interessensphäre oder auch Einflußsphäre. Die rechtliche Grundlage dafür stellten die Bestimmungen des Pachtvertrages vom 6. März 1898 dar. In Teil II des Vertrages wurden dem Deutschen Reich von China die Konzession zum Bau und Betrieb zweier Eisenbahnlinien (Jiaozhou - Jinan - Dezhou und Jiaozhou -Yizhou - Jinan) gewährt. Entlang der beiden Strecken wurde darüber hinaus deutschen Unternehmen in einer Zone von 15 km (30 Li) beiderseits des Bahndammes der Abbau von Kohlevorkommen gestattet. Teil III des Vertrages sicherte Deutschland außerdem Prioritätsrechte in Shandong zu, das heißt, bei Aufträgen an ausländische Firmen sollten deutsche Unternehmen stets den Vorzug erhalten. Diese vertraglichen Bestimmungen stellten den groben politisch-rechtlichen Rahmen der deutschen Aktivitäten in Shandong dar, die darauf hinausliefen, deutsche Unternehmen zu privilegieren durch Ausschaltung jeglicher Konkurrenz, sowohl seitens Unternehmen anderer Mächte als auch chinesischer Unternehmen.
Nach Unterzeichnung des Vertrages wurde das Auswärtige Amt, in dessen Geschäftsbereich alle Angelegenheiten im Hinterland fielen, sofort tätig. Der deutsche Staat wollte die privaten ökonomischen Kräfte organisieren und bündeln (und keineswegs sich selbst oder den Widrigkeiten des Marktes überlassen). Man bemühte sich zunächst darum, unter Beteiligung möglichst vieler deutscher Unternehmen (Banken, Stahlindustrie, Chinahandel, Reedereien) ein gemeinsames kapitalkräftiges Syndikat zu gründen. Am 24. Mai 1898 bewarben sich die verschiedenen Gruppen gemeinsam beim Reichskanzler um die Konzession für Eisenbahn und Bergbau in Shandong. Das Syndikat wurde im wesentlichen von der Deutsch-Asiatischen Bank dominiert. Am 1. Juni 1899 übertrug der Reichskanzler dem von dem vereinigten Syndikat gebildeten Unternehmen »Schantung-Eisenbahngesellschaft« die Konzession zum Bau und Betrieb der Bahnlinie zwischen Jinan und Qingdao. Die Konzession zur Anlage und zum Betrieb von Bergwerken in der Zone beiderseits der Eisenbahntrasse wurde am 1. Juni 1899 der »Schantung-Bergbaugesellschaft« übertragen, die von demselben Syndikat gebildet worden war. Beide Unternehmen waren Aktiengesellschaften. Die Kapitalausstattung der am 14. Juni 1899 gegründeten Schantung-Eisenbahngesellschaft betrug 54 Millionen Mark. Die Schantung-Bergbaugesellschaft wurde am 10. Oktober 1899 gegründet und verfügte über ein Grundkapital von 12 Millionen Mark. Obwohl es sich bei beiden Unternehmen nach dem Vertrag vom 6. März 1898 eigentlich um deutsch-chinesische Gemeinschaftsunternehmen handeln sollte, wurden keine konkreten Maßnahmen unternommen, um chinesischen Interessenten Aktienkäufe zu ermöglichen.
Die schnelle Errichtung einer Bahnlinie, die Kiautschou mit dem ökonomischen Zentrum der Provinz Shandong am Kaiserkanal um die Hauptstadt Jinan verbinden würde, war von vitalem Interesse für die deutsche Kolonie. Daher sollte zunächst vor allem die Jinan-Qingdao-Bahn errichtet werden, über den zeitlichen Rahmen der Errichtung der anderen im Pachtvertrag zugesicherten Bahnlinie von Qingdao nach Yizhou sollte später entschieden werden. Nach Gründung der beiden Gesellschaften wurde sogleich mit Vorbereitungen vor Ort (Probebohrungen, Geländeerkundungen) begonnen. Die Vermessungsarbeiten für die Linienführung der Eisenbahntrasse Qingdao-Jinan begannen im Sommer 1899. Diese Vorgehensweise bedeutete faktisch eine Realisierung der Eisenbahn- und Bergbauprojekte ohne Absprache und Kooperation mit der chinesischen Seite. Im Vertrag vom 6. März 1898 (II. Teil, Artikel III) war nämlich festgelegt worden, daß zur Regelung von Einzelheiten bezüglich Eisenbahnbau und Bergbau (wie zum Beispiel Linienführung, Vorgehen zum Erwerb der erforderlichen Grundstücke) besondere Verträge mit dem Gouverneur von Schantung abgeschlossen werden sollten. Die deutsche Seite war jedoch an solchen Vertragsabschlüssen nicht interessiert, obgleich der Gouverneur von Schantung mit Hinweis auf den Vertrag vom 6. März 1898 immer wieder ein solches Abkommen gefordert hatte. Das deutsche Unternehmen befürchtete offensichtlich, daß jede weitere vertragliche Regelung den Spielraum der deutschen Unternehmen einengen würde. Schwierigkeiten sollten nach ihrer Ansicht daher eher von Fall zu Fall als durch ein generelles Abkommen gelöst werden.

Quelle: Klaus Mühlhahn "Die infrastrukturelle Durchdringung der Provinz Schantung"

Ich habe mal gesucht, konnte aber immer nur den ersten Teil des Pachtvertrages von 1898 finden. Für Teil II und III, der hier für uns interessant wäre, muß man wohl mal diese Buch besorgen:


Mechthild Leutner (Hrsg.) / Klaus Mühlhahn (Bearb.): »Musterkolonie Kiautschou«. Die Expansion des Deutschen Reiches in China. Deutsch-chinesische Beziehungen 1897-1914. Eine Quellensammlung, Berlin 1997.
 
Ich habe mal gesucht, konnte aber immer nur den ersten Teil des Pachtvertrages von 1898 finden. Für Teil II und III, der hier für uns interessant wäre, muß man wohl mal diese Buch besorgen:

Teil I, II und III 6.3.1898 Verpachtung Kiautschou-Gebiet
Teil III: Prioritätsrechte
Teil I, Art. V: bei frühzeitiger Rückgabe Erstattungen aller getätigten Aufwendungen für Deutschland und Herausgabe eines besser geeigneten Gebietes.
Entschädigungen sollten für die Enteignung chinesischer Grundbesitzer gezahlt werden, falls Enteignungen erforderlich würden.
grundsätzlich: kein Pachtentgelt
Teil II: Eisenbahn- und Bergwerks-Konzessionen, Einzelfragen werden später geregelt (Art. III), Meistbegünstigungs-Klausel

21.3.1900: Eisenbahn-Regulative.
Art 7: Grundsteuer für die Eisenbahnen nach Meistbegünstigungs.Klausel
Art 8: Entschädigung für Fruchtschädigungen beim Bau
Art.9: benötigtes Land von Kreisen oder Privaten ist zu kaufen
Art. 28: Konditionen für spätere Übernahme durch China bleiben vorbehalten (-> Entschädigung)
grundsätzlich: keine Konzessionsgebühr.

Schmidt, Die deutsche Eisenbahnpolitik in Shantung 1898-1914. Verträge sind dort vollständig abgedruckt.

Für andere Linien, zB Teilstrecken im Osmanischen Reich, wurden diese bezahlt.
 
Zu der oben auch zitierten deutschen Kolonie Togo:

Das Handelsvolumen Export/Import stieg bis 1913 auf etwa 9 bis 10 Mio. RM (um 1900: ca. 3 Mio. RM). Von Togo exportiert wurden Baumwolle, Rohphosphate und Nahrungsmittel, von Deutschland gingen technische Güter in die Kolonie, vor allem im Bereich Eisenbahnbau.
Die Bedeutung der Kolonie für die deutsche Binnenwirtschaft war damit unwesentlich.

Zu den zitierten Alkohollieferungen: diese machten ebenfalls einen großen Anteil der deutschen Exporte in die Kolonien aus, und wirken in Erörterungen immer besonders plakativ. Allerdings sollte man auch diese Werte in Relation setzen: zB der größte Abnehmer von Bier 1912 war Dt.Südwestafrika mit 16.100 HL. Allerdings nahm zB die Schweiz 116.700 HL ab, Belgien 147.000 HL, Gesamtexport 630.100 HL.
Raphael Avornyo: Deutschland und Togo 1847-1987 (Schriften zum Völkerrecht 30)
 
Aha! Man hat es ja schon vermutet...

Besonders nachteilig/unangemessen dürfte die Rückgabeklausel sein: man investiert in die Strecken und Gruben - schön und gut.

Würde man sie allerdings zurückgeben wollen, weil unrentabel, hätte China die Investitionen erstatten müssen. Auf diese Weise wird das wirtschaftliche Risiko für die eigentlichen Investitionen abgewälzt, es würden nur die Risiken aus laufenden Betriebsverluste verbleiben.
 
Besonders nachteilig/unangemessen dürfte die Rückgabeklausel sein: man investiert in die Strecken und Gruben - schön und gut.

Würde man sie allerdings zurückgeben wollen, weil unrentabel, hätte China die Investitionen erstatten müssen. Auf diese Weise wird das wirtschaftliche Risiko für die eigentlichen Investitionen abgewälzt, es würden nur die Risiken aus laufenden Betriebsverluste verbleiben.

Das würde ich allerdings nicht ganz so kritisch sehen. Diese Entschädigung dürfte weniger für den Fall der Unrentabilität gedacht gewesen sein, denn wenn eine Mine/Fabrik etc. unrentabel ist, ist sie auch kaum noch etwas wert (eine Erstattung wird gewöhnlich nach dem Zeitwert berechnet, in den die Rentabilität einfließt, nicht nach dem Erstellungswert).

Die Rückgabeklausel dürfte eher für den Fall gedacht sein, daß z.B. aus politischen Gründen eine Übereignung nötig wäre - quasi eine Art "Investitions-Schutzklausel", wie sie wohl auch heute bei vielen Auslandsinvestitionen nicht unüblich ist.
 
Das würde ich allerdings nicht ganz so kritisch sehen. ...denn wenn eine Mine/Fabrik etc. unrentabel ist, ist sie auch kaum noch etwas wert (eine Erstattung wird gewöhnlich nach dem Zeitwert berechnet, in den die Rentabilität einfließt, nicht nach dem Erstellungswert).

Für gewöhnlich hast Du recht. Eine Entschädigung würde am Verkehrswert zu bemessen sein, dieser richtet sich idR nach der Rentabilität.


Hier ist das anders: Artikel V aus Teil I:
"Sollte Deutschland später einmal den Wunsch äußern, die Kiautschou-Bucht vor Ablauf der Pachtzeit an China zurückzugeben, so verpflichtet sich China, die Aufwendungen, die Deutschland in Kiautschou gemacht hat, zu ersetzen und einen besser geeigneten Platz an Deutschland zu gewähren."
 
Da sind nun wieder Wirtschaftsjuristen gefragt, denn nicht alle Ausgaben sind Aufwendungen und es ist dennoch fraglich, wie China diesen Text inhaltlich auslegt. Ich kann mir jedoch kaum vorstellen, dass im Falle einer Entschädigung die damaligen Ausgaben als anzurechnender Aufwand gezählt werden, sondern doch eher der heutige Abschreibungs- oder Verkehrswert.

Aufwendungen - Wirtschaftslexikon
 
Zuletzt bearbeitet:
Bein Lesen der Deutschen Kolonialzeitung ist mir ein Artikel aufgefallen, der zum Thema weitere Informationen liefert: "Über die Gewinnbeteiligung der Regierung bei Kolonialgesellschaften" von RA Dr.Scharlach. (Nummer 4/1900 der DKZ).

Im Artikel geht es um die Frage ob es rechtens und richtig ist, daß der Staat Gewinne bei Kolonialunternehmen abschöpft, denen er Konzessionen vergeben hat. Es werden da Fragen diskutiert, ob es eine Form von Sozialismus ist, wenn der Staat am Gewinn beteiligt ist und sich etvl. aus Eigeninteresse in die Geschäftsführung einmischt oder ob Gewinnbeteiligungen an der Laufzeit der Konzession oder der Ertragsprognose bemessen sein sollten etc..

Es werden Gewinnbeteiligungen einiger Kolonialunternehmen aufgeführt:

Süd-Kamerun-Gesellschaft 10% (nach 5% Dividende für Anteilseigner)
Nordwest-Kamerun-Gesellschaft 5% vom Reingewinn, zzgl. 10% nach 4% Dividende f.A.
Schantung-Eisenbahn Gesellschaft 5% (nach 5% Dividende f.A.)
Schantung-Bergbau-Gesellschaft 5% (nach 5% Dividende f.A.)

Die oben angegebenen Gewinnabführungen gingen übrigens an den Landesfiskus Kamerun, bzw. die Gouvernementskasse Kiautschou.
 
Mechthild Leutner (Hrsg.) / Klaus Mühlhahn (Bearb.): »Musterkolonie Kiautschou«. Die Expansion des Deutschen Reiches in China. Deutsch-chinesische Beziehungen 1897-1914. Eine Quellensammlung, Berlin 1997.

So, habe das Buch nun vorliegen und einige interessante Punkte gefunden..

1) Die "abgetrotzten" Konzessionen waren allesamt wirtschaftliche Nieten. Der chinesische Gouverneur von Schatung, Yuan Shikai, machte den Deutschen das Leben nämlich sehr schwer. So setzte er zur Ausgestaltung der lockeren Punkte des Pachtvertrages Nachverhandlungen und Einzelabkommen durch, in denen der chinesische Einfluß gestärkt wurde und er förderte die chinesischen Konkurrenzunternehmen in unmittelbarer Nähe. Das führte schießlich dazu, daß nur noch eine Mine ihre Kohle verkaufen konnte. Bereits 1909 regte der deutsche Gesandte Rex beim Reichskanzler Bülow an, die Konzessionen an China zurückzugeben, was Bülow aber aus politischen Gründen ablehnte, er hätte sonst zugegeben, daß die Politik der erzwungenen Sonderrechte wirtschaftlich gescheitert wäre.
Das Elend zog sich also noch etwas hin, bis die Bergbaugesellschaft im Jahr 1912 ein Verlustsaldo von 1,23 Millionen Mark angehäuft hatte. Am 1.1.1913 wurden die wertlosen Aktien an die Eisenbahngesellschaft abgegeben, ohne jemals eine Dividende gezahlt zu haben.
Eine andere Bergbaugesellschaft, die "Deutsche Gesellschaft für Bergbau und Industrie im Auslande" gab schon vorher auf. Sie verzichtetet 1909 alle Rechte gegen eine Sonderzahlung von 340.000 Mark.

Ähnlich erfolglos die Eisenbahngesellschaft. statt der 3 Bahnlinien wurde nur eine gebaut, die anderen beiden wurden als chinesische Staatsbahnen projektiert, wo die Finanzierung durch ein deutsch-englisches Konsortium erfolgen sollte, deutsche Ingenieure arbeiten sollten. Die Eisenbahnlinie fuhr auch nur kleine Gewinne ein. Nach Baukosten von ca. 52 Millionen Mark gab es für die Anleger nach 1905 3,25% Dividende, bis 1913 leicht steigend auf 5% plus 2,5% Superdividende, sehr bescheiden, im Anbetracht der hohen Investitionsrisiken. Ihr Anlegerkapital verloren die deutschen Aktienbesitzer schließlich völlig, durch die japanische Beschlagnahmung im 1.WK.

Klaus Mühlhahn rekapituliert, daß 1914 bis auf die Eisenbahn Tsingtau-Jinan, zwei Minen bei Fangzi und Hongshan und einige Bauoptionen praktisch vollständig annuliert worden waren.

2) Statistik über Reichszuschüsse, Einnahmen und Ausgaben des Gouvernements Kiautschou (1897 - 1913)

Etatjahr.......Gesamtetat.....Reichszuschuß......Eigene Einnahmen
1898..................................5.000.000
1899/00.............................8.500.000
1900/01........9.993.000........9.780.000............213.000
1901/02.......11.050.000......10.750.000............300.000
1902/03.......12.404.000......12.044.000............360.000
1903/04.......12.808.142......12.353.142............455.000
1904/05.......13.088.300......12.583.000............505.000
1905/06.......15.296.000......14.660.000............636.000
1906/07.......14.198.000......13.150.000..........1.048.000
1907/08.......13.278.200......11.735.500..........1.542.700
1908/09.......11.465.753........9.739.953..........1.725.800
1909/10.......12.165.602........8.545.005..........3.620.597
1910/11.......12.715.884........8.131.016..........4.584.868
1911/12.......13.538.610........7.703.940..........5.834.670
1912/13.......14.639.725........8.297.565..........6.342.160
1913/14.......16.787.524........9.507.780..........7.279.744


Es wird deutlich, daß sich nach den hohen Bauinvestitionen der Gründerjahre das Zuschußverhältnis zwar reduziert, aber sich dennoch immer bei ca.60% des Gesamthaushalts hält.

Resumee: Für die Privatwirtschaft und für die öffentl. Hand war der Schritt nach China ein finanzielles Fiasko. Kann man das als "Ausbeutung" bezeichnen? :fs:
 
Hallo Arne, erstmal vielen Dank für die Zusammenstellung und die Literaturangabe.

Siehe auch hier ab #50 mit Literaturangabe.
http://www.geschichtsforum.de/f58/japan-23259/index3.html

Resumee: Für die Privatwirtschaft und für die öffentl. Hand war der Schritt nach China ein finanzielles Fiasko. Kann man das als "Ausbeutung" bezeichnen? :fs:

Warum sollte man das nicht als koloniale Ausbeutung bezeichnen können? Die Wertung kann doch nicht davon abhängen, ob die Invesition floppt bzw. ob die Kolonialmacht die Engagements einstampft.
 
Hmm, einigen wir uns auf "mißlungenen Ausbeutungsversuch" ? ;)

Guter Vorschlag.

Nebenbei fiel mir auch ein, dass auch andere Konzessionen, zB mit dem Osmanischen Reich, floppten oder versandeten. Dort wurden übrigens für bestimmte Strecken Konzessionsgebühren bezahlt.
 
Heute fiel mir noch etwas zum Thema ein...

Als Finanzierungsmittel (vorwiegend für den Eisenbahnbau) wurden auch Schutzgebietsanleihen aufgelegt. Kurz: Anleger kauften sie und bekamen dafür ihre Verzinsung über 60 Jahre (bzw. sollten sie bekommen). Zins- und Schuldlast ging in den Haushalt der jeweiligen Kolonie. Das wäre auch zu beachten, wenn man die Kostenflüsse betriebswirtschaftlich berechnen wollte.

Detailinformationen im Kolonial-Lexikon.
 

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Ich habe mal als Beispiel die Haushaltsrechnungen aus dem Statistischen Jahrbuch 1906 eingestellt.

Der Reichszuschuss (rd. 13 Mio. RM) ist durchaus typisch auch für die Vorjahre. Bzgl. Tsingtao ist anzumerken, dass es hier noch einen verdeckten Haushaltsposten im Marine-Etat gab.

Die Zinsaufwendungen müßten unter Ausgaben ausgewiesen sein.
 

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Natürlich waren die Kolonien finanziel ein Verlustgeschäft. Aber mann muss bedenken das mann die Kolonien nur relativ kurz hatte, die erste erst ab 1884!
Das heist mann musste erst viel investieren zum Beispiel in den Schienenbau für die Eisenbahn. Hätte Deutschland länger Kolonien gehabt hätten sie früher oder später Gewinn abgeworfen.
Natürlich ging es bei den Kolonien auch um Machtdemonstration!
Übrigens, Bismarck war von Kolonien, so weit ich bisher gelesen habe, nicht sehr begeistern.
 
Natürlich waren die Kolonien finanziel ein Verlustgeschäft. Aber mann muss bedenken das mann die Kolonien nur relativ kurz hatte, die erste erst ab 1884!
Das heist mann musste erst viel investieren zum Beispiel in den Schienenbau für die Eisenbahn. Hätte Deutschland länger Kolonien gehabt hätten sie früher oder später Gewinn abgeworfen.
Natürlich ging es bei den Kolonien auch um Machtdemonstration!
Übrigens, Bismarck war von Kolonien, so weit ich bisher gelesen habe, nicht sehr begeistern.

Jap darüber schrieb ich gerade im Thread mit der Frage "Reichsgründung zu spät?". Deutschland bestand für ein "Reich" mit vollen Rechten nur relativ kurz. Auf der Landkarte sah Deutsch-Südwestafrika ja ganz schön aus mit "835.100 km² war Deutsch-Südwestafrika ungefähr 1,5-mal so groß wie das Deutsche Kaiserreich." 1913 gab es aber nur 200.000 Einwohner, davon 12.500 Deutsche Zuwanderer.

Das einzige "Bündnis" was entfernt einer Kolonie geähnelt hätte und Deutschland zu einer Weltmacht hätte verwandeln können, war für die Briten nicht hinnehmbar. Es wäre jenes mit dem Osmanischen Reich geworden, die Briten hatten hier jedoch durch die ungeheuren Funde zwischen 1908 und 1914 einen kleinen Vorteil an Infos. Klar war bekannt, dass dort Öl gefunden wurde (aber nicht wieviel genau),

der Hilferuf nach Unterstützung bei der Baghdad-Bahn hatte zwar von der Türkischen Seite aus überhaupt nichts mit Öl zu tun, sondern eben einfach nur die weit entfernte Provinzhauptstadt Bagdad mit dem Rest des Osmanischen Reiches mit moderner Technik zu verbinden, aber hätte man gewusst was wir Heute wissen wäre der Bau wohl mit voller Kraft ohne Rücksicht auf Verluste erfolgt und man hätte die halbe osmanische Armee zur Bewachung der Strecke zur Nacht abgestellt was die britischen Sabotagesprengungen angeht.

"Masdsched Soleyman" (Das Dorf im Iran wo 1908 das 1. Öl sprudelte, heute Kleinstadt), die Telegramme über den Ölfund entgingen auch der deutschen Aufklärung nicht und der Einsatz modernster Technik (Zuerst tausende Maultiere in der gebirgigen Region, dann Traktoren im flacheren Gelände vor über 100 Jahren!), nach Abadan wo bereits lange bevor die Pipeline ankam die weltgrößten Raffinerien der Welt entstanden, von dort aus waren es noch einmal 50km zum persischen Golf, aber es war in einer Stadt was vieles vereinfachte, der Hafen wurde ausgebaut, es gab zig Pipelines, für jedes Produkt eine sowie für Rohöl mehrere.

Man wollte unbedingt verhindern, dass Deutschland auch nur an einen Bruchteil der Reserven gelangt die das Empire in Persien nun förderte (zu der Zeit fast noch umsonst da der Schah 1901 für 250.000$ die Lizenz verkauft hatte um damit Luxusreisen durch Europa zu unternehmen:pfeif:, immerhin trieb Winston Churchill der 1912 als Abadan als größter Ölumschlagplatz in Betrieb genommen wurde als Verantwortlicher für die Royal Navy die Umrüstung der britischen Schiffe von Kohle auf Öl bzw. für Schiffe wo der Umbau nicht mehr lohnt wurde die Kohle direkt bevor sie in den Kessel kam mit Öl besprüht um ihren Brennwert zu steigern. Die Deutschen komplett auf Kohle gestellt, bis auf wenige U-Boote, konnten nur mit diesen U-Booten dem Feind spürbare aber nicht kriegsentscheidende Verluste zufügen. Jedoch wichtige "Erfahrungen" für den 2. Weltkrieg und die selbe Situation nur mit etwas besserer Ausgangslage.

Eigentlich war es "Terrorismus" vom britischen Empire aus aktiv finanziert. Aber bekanntlich schreiben aber die Sieger die Geschichte, auch die Deutsche Bank die einen 25%igen Anteil an dem halb-staatlichen Ölunternehmen im Osmanischen Reich hatte verlor mit Auflösung des Osmanischen Reiches 1918 diese Anteile, wobei bis auf die Deutschen Anteile und dem Namen alles beim Alten belassen wurde unter der "Anglo Persian Oil Company" (APOC).

Wiegesagt Deutschland hat da etwas Pech, es war zwar stets Herkunft moderner Technik, aber geopolitische Genies an der Macht gab es wohl nicht, sonst hätte Kaiser Wilhelm viel größere Mittel freigemacht und die Osmanen (und evtl. andere "befreundete" Staaten um Hilfe gebeten), das Problem war eben die Logistik im heutigen "Anatolien", dann immer weiter südlich ergo sehr heiß... Syrien, Jordanien, nördliches Irak bis nach Bagdad. Die Eisenbahn, südlich von Bagdad hätte man viel entdeckt was man dann von dort nach Istanbul hätte transportieren können. Ebenfalls war es die Zeit als wachsende Pipelines und Öltanker diese Möglichkeit aufzeigten, aber der Transport der Bahn war zu jener Zeit noch führend. Tja, sollte nicht so kommen... und in Afrika gab es Minerale die zwar Heute von Wert sind, aber damals nicht besonders.
 
Eine Rezension zu einer Habilschrift zur "Weltmacht"-Politik und somit auch zur Frage des deutschen Imperialismus.

Besten Dank für den Hinweis!:winke:

Offenbar entdeckt die deutsche Geschichtswissenschaft zunehmend die Bedeutung des britisch-russischen Gegensatzes für die Machtlage bis 1914 (siehe auch zuletzt die russ.-briti. Marinekonvention oder davor Poincare).

Das Feld war leider Jahrzehnte iW der angelsächsischen Literatur überlassen.

Ganz aktuell:

Sergeev, The Great Game, 1856–1907: Russo-British Relations in Central and East Asia.
http://books.google.de/books?id=NHk...a=X&ei=cwo3Uu-eDsyv4QTKpIDICQ&ved=0CC8Q6AEwAA
 
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