Liechtenstein: Teilnehmer an einem der Weltkriege?

Fürst Johann II von Liechtenstein hat sich strikt gegen eine Teilnahme am Deutschen Krieg erklärt.
Er hat seine Bundestruppen ausdrücklich nur zur "Verteidigung des deutschen Territoriums Tirol" gegen die Italiener zur Verfügung gestellt.

Aber etwas muss ja gewesen sein, der Fürst schreibt und die Website auch.
Und den Notenwechsel in den 20er Jahren wird es ja wohl auch gegeben haben.

Ich denke mal der Fürst wird sich um seinen Anteil an den Kriegskosten gedrückt haben.
48 Mio hat der Bismarck doch eingetrieben.
 
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Etwas war schon.

Die Bundesversammlung hat abgestimmt über den Antrag Österreichs, die Bundesexekution über Preußen zu verhängen, dh die Bundestruppen gegen Preußen zu mobilisieren.

Liechtenstein hatte hier keine eigene Stimme, sondern zusammen mit Hohenzollern, Reuß, Schaumburg-Lippe, Lippe und Waldeck eine sog. Kuriatsstimme. Die Stimme, an der Liechtenstein mitwirkte, wurde für den Antrag Österreichs abgegeben.

Liechtenstein stellte 80 Mann seiner 100-Mann-Armee auch den Bundestruppen zur Verfügung, verhielt sich also insoweit bundestreu aber mit der Maßgabe, dass sie nicht im Krieg gegen Preußen und seine deutschen Verbündeten eingesetzt werden durften.
Andererseits hat sich Liechtenstein aber auch nicht formell auf die Seite Preußens gestellt. auch nicht nach Königgrätz, sondern blieb bis zu seinem Ende im Deutschen Bund.
 
Etwas war schon.

Die Bundesversammlung hat abgestimmt über den Antrag Österreichs, die Bundesexekution über Preußen zu verhängen, dh die Bundestruppen gegen Preußen zu mobilisieren.

Liechtenstein hatte hier keine eigene Stimme, sondern zusammen mit Hohenzollern, Reuß, Schaumburg-Lippe, Lippe und Waldeck eine sog. Kuriatsstimme. Die Stimme, an der Liechtenstein mitwirkte, wurde für den Antrag Österreichs abgegeben.

Liechtenstein stellte 80 Mann seiner 100-Mann-Armee auch den Bundestruppen zur Verfügung, verhielt sich also insoweit bundestreu aber mit der Maßgabe, dass sie nicht im Krieg gegen Preußen und seine deutschen Verbündeten eingesetzt werden durften.
Andererseits hat sich Liechtenstein aber auch nicht formell auf die Seite Preußens gestellt. auch nicht nach Königgrätz, sondern blieb bis zu seinem Ende im Deutschen Bund.

Hat mich jetzt weiter interessiert.


Die Kurie hat (sehr verwickelt, sie hätte wohl dagegen stimmen müssen) für die Bundesexekution gestimmt.
Die beiden Hohenzollern waren aber nicht mehr Bundglieder, gehörten zu Preußen, was für Liechtenstein die Situatation weiter komplizierte, denn zusammen mit den Hzl.-Fürstentümern hätte Liechtenstein ein Bataillon bilden sollen. Was seit 1849 nicht gelöst wurde.
Nun, jedenfalls ist der Liechtensteinische Landtag der Meinung es hätte gar keinen Kriegszustand mit Preußen gegeben, die Bundesexekution als solche bedeute keinen, Preußen hätte auch allen anderen, nur eben nicht Liechtenstein den Krieg erklärt.
Bringt aber gleich eine neue Schmunzeleinheit:
Der Deutsche Bund besteht nämlich noch.
Zu seiner Auflösung hätte die Bundesakte nämlich Einstimmigkeit verlangt, der Fürst von Liechtenstein hätte aber auf dem letzten Bundestag zu Augsburg der Auflösung widersprochen. Als einziger.
Wers nachlesen will:
Seiten 375 bis ca. 400

Also ihr deutschen Bundesschwesternbrüder in Nord und Süd, in Ost und West, kein zweites Reich, kein Drittes Reich, kein Adolf kein Holocaust....

Warum hat auch keiner dem Fürsten gefolgt...............


OT: Was will der Denger aber dann mit seinem Bild?
 
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Das mit der Kuriatsstimme ist ja wirklich kompliziert.
Die Stimme ging gegen Preußen, aber Waldeck hatte seit 1862 eine Militärkonvention mit Preußen und war dadurch im Krieg auf seiner Seite, Lippe stellte sich im Krieg gleich auf die Seite Preußens, Schaumburg-Lippe ging mit Österreich und schickte Truppen zum Bundesheer nach Mainz, nahm aber nicht an Kämpfen teil und trat gleich dem Norddeutschen Bund bei, Reuß ältere Linie ging mit Österreich und wurde von Preußen besetzt, Reuß jüngere linie blieb neutral und trat dann auf die preußische Seite,

Man fragt sich, wie die Meinungsbildung vor der Stimmabgabe in der Bundesversammlung wohl erfolgt ist.
 
Its entire army ...
Echt alle fünf? ;-)

Aber das ist schon interessant, wie sich der scheinbare Gegensatz aufklärt: Neutral im innerdeutschen Konflikt, aber doch 1866 beteiligt.

Accused of being a cause for war between Austria and Prussia in 1866
Das verstehe ich überhaupt nicht. Weder Liechtenstein noch seine Aktionen können doch als Kriegsgrund gesehen werden.

for nearly sixty years before being settled by a diplomatic note.
Also erst kurz vor dem ersten Weltkrieg.
Wenn das mit der Note stimmt, hat der Fürst einen wesentlichen Punkt vergessen.

was heißen würde, dass der Fürst von Liechtenstein seine Geschichte doch kennt.
Es hätte mich auch gewundert, wenn er sich das völlig aus den Fingern gesaugt hätte. Aber so ein bißchen hat er da doch was durcheinander gebracht ...

Sosehr bewußt scheinen sich die Deutschen ihrer Geschichte außerhalb der verhängnissvollen 1.000 Jahre doch nicht zu sein.
Mag sein, würde ich aber nicht an diesem Detail festmachen.
Die Engländer haben einfach mehr Spaß an solchen Skurrilitäten.

Danke an die Mods, dass sie das Thema offen gelassen haben.
Da schließe ich mich an.
Solange die Forumsregeln nicht verletzt werden und die Teilnehmer ihren Spaß haben, sollte man eine Diskussion m. E. auch laufen lassen.
 
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Nun, jedenfalls ist der Liechtensteinische Landtag der Meinung es hätte gar keinen Kriegszustand mit Preußen gegeben, die Bundesexekution als solche bedeute keinen,
Sehr pfiffig.
Ich wäre geneigt, ihm beizupflichten.
Eine Bundesexekution ist erst einmal so etwas wie eine Polizeiaktion. Wie man sie z. B. einsetzen könnte, um interne Unruhen in einem Mitgliedsland beizulegen. Wenn die Bundestruppen dort einmarschieren um die Ordnung wieder herzustellen und eine anerkannte Regierung zu installieren, wäre das ja kein Krieg gegen dieses Land. Dem will man ja nur helfen ...

Preußen hätte auch allen anderen, nur eben nicht Liechtenstein den Krieg erklärt.
Was wiederum verständlich wäre, wenn Liechtenstein so deutlich seine Neutralität erklärt hat.

Der Deutsche Bund besteht nämlich noch.
Zu seiner Auflösung hätte die Bundesakte nämlich Einstimmigkeit verlangt, der Fürst von Liechtenstein hätte aber auf dem letzten Bundestag zu Augsburg der Auflösung widersprochen. Als einziger.
LOL

Aber nö, so geht das nicht.

Dann muß man nämlich erst einmal daran erinnern, daß die Auflösung des HRR ungültig war. Die konnte der Kaiser ja nicht ohne Reichstag erklären.
Und damit ist schon die ganze Gründung des Deutschen Bundes nichtig.
 
Sehr


Was wiederum verständlich wäre, wenn Liechtenstein so deutlich seine Neutralität erklärt hat.

.


Das Bismarck hat aber wohl in einem Rundschreiben an die europäischen Höfe zwischendrin mal Liechtenstein als größten Kriegstreiber genannt.:D


Dann muß man nämlich erst einmal daran erinnern, daß die Auflösung des HRR ungültig war. Die konnte der Kaiser ja nicht ohne Reichstag erklären.
Und damit ist schon die ganze Gründung des Deutschen Bundes nichtig

Wäre ja noch besser.:D:D

Bleiben wir bei Franz dem Kaiser, zumindest die Melodie haben wir ja auch noch.
 
Echt alle fünf? ;-)


Das verstehe ich überhaupt nicht. Weder Liechtenstein noch seine Aktionen können doch als Kriegsgrund gesehen werden.

Ich denke mal, das wird mit Bismarcks "Rundschreiben" zusammenhängen.

Also erst kurz vor dem ersten Weltkrieg.
Wenn das mit der Note stimmt, hat der Fürst einen wesentlichen Punkt vergessen.

Bis nach, 66+60= 26, was den Spruch des Fürsten erklärt, dass es für einen Friedensschluss "zu schnell untergegangen sei".

Mag sein, würde ich aber nicht an diesem Detail festmachen.
Die Engländer haben einfach mehr Spaß an solchen Skurrilitäten.
Aber deutsche Zeitungen schreiben es.
 
Hier wird die Vorabstimmung deutlich.
Liechtenstein, Reuß ältere Linie und Schaumburg-Lippe sorgten tatsächlich für die 9:7-Mehrheit für die Bundesexekution gegen Preußen und tragen damit die Verantwortung für einen Krieg im Deutschen Bund, an dem sie selber nicht aktiv teilnahmen.

Austria then demanded on June 11, 1866 that Diet vote on mobilizing troops against Prussia. On June 14 they voted 9 for mobilization and 7 against.
......................................................................
Apparently the notorious 16th Curia vote in favour of mobilization was the correct one. According to a circular by Baron von Kubeck to the representatives of the Foreign Powers at the Diet, Frankfort, July 14, 1866, Lippe and Waldeck voted against mobilization while Liechtenstein and Reuss-Griez voted for it. Reuss-Schliez abstained and Schaumberg-Lippe voted yes provided no instructions to the contrary were received by June 14th. Two hours after the vote, Herr von Strauss, the Minister of Schaumburg-Lippe did receive orders to vote for the mobilization. Thus with the vote three for, two against and one abstention, the Confederation declared for mobilization against Prussia.
 
Hier wird die Vorabstimmung deutlich.
Liechtenstein, Reuß ältere Linie und Schaumburg-Lippe sorgten tatsächlich für die 9:7-Mehrheit für die Bundesexekution gegen Preußen und tragen damit die Verantwortung für einen Krieg im Deutschen Bund, an dem sie selber nicht aktiv teilnahmen.

Näheres auf dem Link zum Liechtensteier Landtag Seite 380
da lässt sich leider nichts runterkopieren, also wens interessiert draufklicken, wie gesagt Seite 380.

Aber bei 9:7, in Wirklichkeit war es 9:6, 9:7 wenn man die nicht abgegebene Stimme Preußens als Ablehnung rechnet, spielt das Stimmverhalten der 16. Kurie keine Rolle mehr.
 
Aber bei 9:7, in Wirklichkeit war es 9:6, 9:7 wenn man die nicht abgegebene Stimme Preußens als Ablehnung rechnet, spielt das Stimmverhalten der 16. Kurie keine Rolle mehr.

Wie das? Von der 16. Kurie kam die neunte Stimme für die Bundesexekution.
Nach Art. 7 der Deutschen Bundesakte galt für Beschlüsse im Plenum das Erfordernis der absoluten Mehrheit, also waren neun Stimmen für einen Beschluss erforderlich. Enthaltung war also als Ablehnung zu werten, ebenfalls die fehlende Stimmabgabe Preußens.
9:7= Annahme
8:8=Ablehnung
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie das? Von der 16. Kurie kam die neunte Stimme für die Bundesexekution.
Nach Art. 7 der Deutschen Bundesakte galt für Beschlüsse im Plenum das Erfordernis der absoluten Mehrheit, also waren neun Stimmen für einen Beschluss erforderlich. Enthaltung war also als Ablehnung zu werten, ebenfalls die fehlende Stimmabgabe Preußens.
9:7= Annahme
8:8=Ablehnung

Hatte ich mich verschrieben, 9:5 lautete das Stimmergebnis.
res. 9:6 wenn Preußen mitgestimmt hätte.
Sorry

Wie gesagt der genannte Link, Seite 380

Schau doch mal rein, wird Dich bestimmt interessieren, nach der Stimmabgabe wurden die betroffenen Herren bei Hofe in Wien für einen hohen Verdienstorden vorgeschlagen.
Die 16. Kurie hat tatsächllich eine äußerst zwiespältige Rolle gespielt.
Duodez-Ländchen die für die Exekution stimmen, aber sofort in den Norddeutschen Bund eintreten..........
 
Ich komme da immer noch nicht mit.

Es werden doch nur 15 Stimmen gezählt in deinem link.

Die Stimme Luxemburgs ist offenkundig nicht mitgezählt. Luxemburg blieb neutral, hat sich also wohl in der Abstimmung enthalten. Das musste als Gegenstimme gewertet werden, da absolute Mehrheit erforderlich.
Demnach wäre 9:7 richtig und die 16. Kutie gab den Ausschlag.
 
Ich komme da immer noch nicht mit.

Es werden doch nur 15 Stimmen gezählt in deinem link.

Die Stimme Luxemburgs ist offenkundig nicht mitgezählt. Luxemburg blieb neutral, hat sich also wohl in der Abstimmung enthalten. Das musste als Gegenstimme gewertet werden, da absolute Mehrheit erforderlich.
Demnach wäre 9:7 richtig und die 16. Kutie gab den Ausschlag.

Kann ich leider auch nicht auflösen, eine andere Quelle scheint es zumindest im Netz nicht zu geben.

Noch als Anmerkung:
Dem Link zufolge hat das Liechtensteiner Militär, solange es bestand, vornehmlich der Steuereintreibung gedient.:D

Der Fürst kennt also, zumindest historisch, auch die andere Seite.:scheinheilig:


Gleich das Militär zu schicken ist doch irgendwie noch brutaler als den BND:pfeif:
 
Ich dachte die BRD ist nur Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, aber nicht für das Königreich Preußen.
Das sind natürlich alles hier völkerrechtliche Grenzfragen, mehr spitzfindig als praktisch relevant.

Die direkten Rechtsnachfolger Preußens sind die aus den preußischen Gebieten gebildeten Länder.
Dazu heißt es im alliierten Kontrollratsbeschluß, mit dem Preußen aufgelöst wurde:
"Artikel III. Staats- und Verwaltungsfunktionen sowie Vermögen und Verbindlichkeiten des früheren Staates Preußen sollen auf die beteiligten Länder übertragen werden"

Auch wenn die Alliierten damit bestimmt nicht explizit alte und vergessene Kriegszustände Preußens gemeint haben - die wären durch diese generelle Formulierung wohl mitbetroffen.

Und da nun für Außenpolitik etc. die Bundesrepublik zuständig ist, würde ich sie beim Thema Krieg und Frieden als Rechtsnachfolger Preußens bezeichnen.
 
ebenfalls mehr spitzfindig als praktisch relevant:

Und da nun für Außenpolitik etc. die Bundesrepublik zuständig ist, würde ich sie beim Thema Krieg und Frieden als Rechtsnachfolger Preußens bezeichnen.

Die Bundesrepublik ist mit dem Deutschen Reich nach Auffassung des BVerfG identisch, insofern bedarf es keiner Rechtsnachfolge.
"Weder das Grundgesetz selbst (s. o. C I 3 c) noch die auf seiner Grundlage gebildeten Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland haben diesen Vorgang als Untergang des deutschen Staates bewertet. Die Bundesrepublik Deutschland betrachtete sich vielmehr von Beginn an als identisch mit dem Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich. An dieser Subjektsidentität hat nichts zu ändern vermocht, daß sich die gebietsbezogene Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland auf den räumlichen Anwendungsbereich des Grundgesetzes beschränkt. Selbst eine endgültige Statusänderung von Teilen seines Staatsgebiets ändert nach Völkerrecht die Identität eines staatlichen Völkerrechtssubjekts nicht."
DFR - BVerfGE 77, 137 - Teso

Damit löst sich auch die 2-Staaten-Variante der Identitätstheorie nach 1990.

Preußen wurde Bundesglied des Deutschen Reiches, damit mE in diesem Vorgang Rechtsnachfolge.
 
Preußen wurde Bundesglied des Deutschen Reiches, damit mE in diesem Vorgang Rechtsnachfolge.
Der Norddeutsche Bund und das Deutsche Reich haben in einer Reihe von Fällen Verträge Preußens als für sich verbindlich anerkannt. Hieraus haben dann einige Völkerrechtler abzuleiten versucht, dass das Reich ohne weiteres in Preußens völkerrechtliche Verträge als Rechtsnachfolger eingetreten sei. Der Reichsfinanzhof hingegen hat diese Lehre in seinem Urteil vom 9.3.1927 - Az. VI A 429/26 - abgelehnt. Der Senat kann "nicht feststellen, dass kraft völkerrechtlicher Regel mit Gründung des Deutschen Reiches das Reich ohne weiteres in alle für Preußen durch den Wiener Frieden begründeten Verpflichtungen als Rechtsnachfolger eingetreten ist".
 
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