Das ist eine interessante Auffassung (tatsächlich Reichsfinanzhof, in welcher Rechtsfrage?).
Belgien ist dann ein solcher Fall der Anerkennung.
Die Folge wäre dann in einigen Fällen zB, dass Rechte und Pflichten aus Verträgen unverändert gegen Preußen (fortbestehend als Bundesglied) in Abgrenzung zum Deutschen Reich insgesamt gelten würden, gewissermaßen in einer separierten außenpolitischen Beziehung?
Belgien ist dann ein solcher Fall der Anerkennung.
Die Folge wäre dann in einigen Fällen zB, dass Rechte und Pflichten aus Verträgen unverändert gegen Preußen (fortbestehend als Bundesglied) in Abgrenzung zum Deutschen Reich insgesamt gelten würden, gewissermaßen in einer separierten außenpolitischen Beziehung?