Liechtenstein: Teilnehmer an einem der Weltkriege?

Das ist eine interessante Auffassung (tatsächlich Reichsfinanzhof, in welcher Rechtsfrage?).

Belgien ist dann ein solcher Fall der Anerkennung.


Die Folge wäre dann in einigen Fällen zB, dass Rechte und Pflichten aus Verträgen unverändert gegen Preußen (fortbestehend als Bundesglied) in Abgrenzung zum Deutschen Reich insgesamt gelten würden, gewissermaßen in einer separierten außenpolitischen Beziehung?
 
Das ist eine interessante Auffassung (tatsächlich Reichsfinanzhof, in welcher Rechtsfrage?).
Es ging um von den Ländern vor der Reichsgründung zugestandene Befreiungen von der Vermögenssteuer.
Belgien ist dann ein solcher Fall der Anerkennung.
Ja, da gab es m.W. entsprechende Erklärungen des Reichskanzlers.
Die Folge wäre dann in einigen Fällen zB, dass Rechte und Pflichten aus Verträgen unverändert gegen Preußen (fortbestehend als Bundesglied) in Abgrenzung zum Deutschen Reich insgesamt gelten würden, gewissermaßen in einer separierten außenpolitischen Beziehung?
Die Erklärungen wurden von Fall zu Fall abgegeben. Ich denke mal, dass Verträge, die eher der Reichsebene zuzuordnen waren, vom Reich als eigene anerkannt wurden. Bei den übrigen blieb wohl das Kgr. Preußen bzw. das Land Preußen Vertragspartner.
 
Die Stimme Luxemburgs ist offenkundig nicht mitgezählt. Luxemburg blieb neutral, hat sich also wohl in der Abstimmung enthalten. Das musste als Gegenstimme gewertet werden, da absolute Mehrheit erforderlich. Demnach wäre 9:7 richtig und die 16. Kutie gab den Ausschlag.

Bis auf Weiteres vertraue ich der Darstellung von E. R. Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. III, S. 541, wonach 9 Stimmen für und 5 Stimmen gegen den Beschluß abgegeben wurden; Preußen nahm an der Abstimmung nicht teil, Baden enthielt sich der Stimme.

Dafür: Österreich, Bayern, Sachsen, Württemberg, Hannover, Kurhessen, Hessen-Darmstadt, 13. Kurie, 16. Kurie;
Dagegen: Luxemburg-Limburg, 12. Kurie, 14. Kurie, 15. Kurie, 17. Kurie

In der 16. Kurie stimmten Liechtenstein und Reuß ä. L. dafür, Lippe und Waldeck dagegen, Reuß j.L. für die Verweisung an einen Ausschuss, Schaumburg-Lippe hatte nicht instruiert. "Nach dem Kuriatsvertrag vom 2.4.1816 war, wenn innerhalb der Kurie keine absolute Mehrheit erreicht wurde [das war, entgegen Bismarcks Auffassung, nicht der Fall], die Kuriatstimme im Sinn der im Bundesrat hervortretenden Mehrheit abzugeben" (ebd.).
 
Nun, jedenfalls ist der Liechtensteinische Landtag der Meinung es hätte gar keinen Kriegszustand mit Preußen gegeben, die Bundesexekution als solche bedeute keinen, Preußen hätte auch allen anderen, nur eben nicht Liechtenstein den Krieg erklärt.
Bringt aber gleich eine neue Schmunzeleinheit:Der Deutsche Bund besteht nämlich noch.

Erstmal vielen Dank für den schönen Link nach Liechtenstein!:winke:

Was den Deutschen Bund (DB) betrifft, so räumt die dortige - wirklich sehr differenzierte! - Webseite den Unterschied zwischen "de jure" und "de facto" ein (S. 395) und gesteht zu, dass der Auffassung, Liechtenstein habe die Auflösung des DB stillschweigend hingenommen, zugestimmt werden könne; vgl. den letzten, überlaufenden Satz auf S. 396.

Umstritten war/ist freilich nicht nur die Nullifikation des DB, sondern - vor allem - die Gültigkeit der Sezessionen! Gemäß Art. 5 der Wiener Schlußakte (documentArchiv.de - Schlußakte der Wiener Ministerkonferenz (15.05.1820)) konnte nämlich "der Austritt aus diesem Verein keinem Mitgliede desselben frey stehen", und die mit Preußen beginnende Kette der Sezessionen stellte demnach eine Kette von Rechtsbrüchen dar. (Nach Kotulla, Deutsche Verfassungsgeschichte, Rn. 1356 f. kann das heute, anders als vor einem Jahrhundert, als herrschende Meinung angesehen werden.)

"Sicherheitshalber" wurde die DB-Nullifikation von Preußen auf anderem Wege durchgesetzt (Huber, aaO, S. 576): "Der Bund nahm rechtlich sein Ende durch die Einzelvereinbarungen, die Preußen mit Österreich wie mit den bundestreuen Staaten, soweit sie nach dem preußischen Sieg ihre staatsrechtliche Existenz bewahren konnten, abschloß." Zwischen Preußen und Liechtenstein - als einzigem (verbliebenem) Bundesmitglied - kam indessen eine solche Einzelvereinbarung niemals zustande; weil kein Kriegszustand bestanden hatte, sah man keine Veranlassung dazu.
 
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