Mittelalterlager
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NP
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Aus heutiger Sicht hast Du zweifelsohne Recht.ok geh ich mal drauf ein
der Angriff auf Wielun war ein von langer Hand geplanter Angriff auf eine schlafende, wehrlose Stadt ohne Militär mit der Absicht Zivilisten zu terrorisieren, zu töten und die Stukas/Ausrüstung zu testen ... in diesem Fall mit der Absicht Unschuldige zu töten, also Vorsatz.
Wow! Steinmeier hatte verstanden dass in 1945 mit 'Crime against humanity,' konkret die gesamte Menschheit betroffen war. Hatte mit dem abstrakten Gummibegriff 'Menschlichkeit' logischerwise ueberhaupt nichts zu tun. Nirgends steht was 'menschlich' ist und was nicht. Doch jeder weiss was mit Menschheit gemeint ist.Steinmeier nannte es bei einer Rede in Wielun sogar ein Menschheitsverbrechen, die poln. Bezeichnungen sind oft auch nicht besser
Crime against humanity, an offense in international criminal law, adopted in the Charter of the International Military Tribunal (Nürnberg Charter), which tried surviving Nazi leaders in 1945, and was, in 1998, incorporated into the Rome Statute of the International Criminal Court (ICC).
Kann man als emotionale Reaktion auch gut verstehen. Doch beruht die Beziehung auf 'Kriegsverbrechen' mehr Hyperbia als auf 1939 geltendes Voelkerrechteines sollte ich noch betonen, ausnahmslos ALLE polnische Quellen die ich hier aufführe stufen mindestens die beiden Morgenangriffe als Kriegsverbrechen ein. Verständlich wenn man bedenkt was Polen unter deutscher Schreckensherrschaft alles erdulden mußte.
Nach welchem in 1939 gueltigem Voelkerecht war es denn ein Kriegsverbrechen?Dass Wieluń ein Kriegsverbrechen war, da gibt es weder in Polen noch in Deutschland noch sonst in Europa Zweifel.
@didihummel war dieser Aktenberg denn bis 2011 hermetisch unter Verschluss, also völlig unzugänglich?Einführung bei germandocsinrussia
..."Seit 2011 lief ein gemeinsames deutsch-russisches wissenschaftliches Projekt zur Digitalisierung der in Rußland aufbewahrten deutschen Dokumente. Von 2014 - 2021 erfolgte die Digitalisierung der 28000 sog. Trophäenakten im CAMO."
Volkmann hat seinen Aufsatz 2011 geschrieben
Nullum crimen sine lege.
Ich kann sie punktgenau datieren, weil sie nach Süden (Südwesten) ausgerichtet waren.Ich glaube, es ging Dekumatland mehr um die Frage, wie Logo die Gräben, die er bei seinem Abstecher nach Wieluń gesehen hat, so punktgenau datieren konnte.
Der war ja gut.Wovon Du ausgehst, spielt keine Rolle.
Es war ein Kriegsverbrechen, und unter Bruch des vom Deutschen Reich freiwillig unterzeichneten Versailler Vertrages und der Anerkennung der rechtmäßigen Grenzen Polens.
Es war der Überfall auf ein Nachbarland, der Überfall auf ein Land dass das Deutsche Reich nicht angegriffen hatte, und ein Terrorangriff auf Zivilisten.
Da gibst Du mir doch sicherlich recht? Inhaltlich hast Du ja bislang nichts entgegen gesetzt.
Das und mehr kam in Nuernberg ja auch zur Sprache.Auch nach den in Deutschland gültigen Rechtsgrundsätzen hätte die Luftwaffe Wieluń nicht bombardieren dürfen.
Es gibt mehrere "von allen Großmächten unterzeichnete Haager Konventions des Jahres 1907".Volkmanns ofterwähnten Aufsatz gibt es inzwischen online:
"Die Rechtsgrundsätze der deutschen Luftwaffe lehnten sich an die....
Art. 25 von welcher 1907 Haager Declaration?Deren Art. 25 untersagt, unverteidigte Orte »anzugreifen oder zu beschießen«. Art. 23 erklärt den Angriff auf zivile Ziele für unrechtmäßig,
Eben. Warum sich sie Haende binden lassen waehrend sich der Gegner als an nichts gebunden fuehlt? =asymmetrical warfare.sofern keine »militärische Notwendigkeit« besteht. Und nach Art. 27 gelten Krankenhäuser, Kirchen und Denkmäler als besonders schützenswert. Diese insgesamt hehren Grundsätze erachtete eine Haager Juristenkommission in den Jahren 1922/23 als ergänzungs- und präzisionsbedürftig. Die Herausforderung durch eine expandierende Luftfahrttechnik, die den Transport von größeren Bombenlasten ermöglichte, hatte zur Bildung dieser
Kommission geführt. Ihr Entwurf für eine kodifizierte Regelung von Luftangriffen während eines Krieges fand allerdings keine internationale Ratifizierung.
Aus heutiger Sicht ja. Aber nicht aus damaliger Sicht.Wovon Du ausgehst, spielt keine Rolle.
Es war ein Kriegsverbrechen, und unter Bruch des vom Deutschen Reich freiwillig unterzeichneten Versailler Vertrages und der Anerkennung der rechtmäßigen Grenzen Polens.
Es war der Überfall auf ein Nachbarland, der Überfall auf ein Land dass das Deutsche Reich nicht angegriffen hatte, und ein Terrorangriff auf Zivilisten.
Da gibst Du mir doch sicherlich recht? Inhaltlich hast Du ja bislang nichts entgegen gesetzt.
Pardela_cenicienta schrieb:
Wovon Du ausgehst, spielt keine Rolle.
Es war ein Kriegsverbrechen, und unter Bruch des vom Deutschen Reich freiwillig unterzeichneten Versailler Vertrages und der Anerkennung der rechtmäßigen Grenzen Polens.
Es war der Überfall auf ein Nachbarland, der Überfall auf ein Land dass das Deutsche Reich nicht angegriffen hatte, und ein Terrorangriff auf Zivilisten.
Quatsch.Der war ja gut.
Freiwillig unterzeichnet unter dem Eindruck der Hungerblockade .
Nicht zu vergessen das NS inscenierte Theaterstueck um den Radiosender Gleiwitz in Aug, 1939.Der unprovozierte Überfall auf Polen hatte nun mal nix mit irgendwelchen "Grenzstreitigkeiten" zu tun. Es ging hier ausschließlich um den "Lebensraum" im Osten für das "deutsche Volk" nach der NS-Doktrin. Egal wie Polen agiert hätte, Hitler brauchte es als Aufmarschraum gegen die UdSSR!!!
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