Mercy
unvergessen
So ist es.Arne schrieb:Plausibel erscheint mir am ehesten ein Widerspruch wegen der Gegenpäpste, die mal gezählt, mal nicht gezählt wurden - was sicher mit den näheren Umständen zusammenhing.
Hinzu kommt aber, dass Papstlisten auch dogmatisch die Sukzession zu „beweisen“ haben. Der schon angesprochene Johannes XXIII. (der erste) eröffnete als legitim amtierender Papst 1414 das Konzil von Konstanz. Danach gerät er auf die Liste der Gegenpäpste und erst Johannes XXIII. (der zweite, Roncalli, ein Kirchenhistoriker!) traut sich, diesen Namen erneut zu belegen.
Generell gilt wohl, was Karl August Fink, ein Tübinger Kirchenhistoriker (1984-1983) in seinem Buch „Papsttum und Kirche im abendländischen Mittelalter“ zu den Papstlisten anmerkte:
Das beantwortet zwar deine konkrete Frage nicht, mehr ist wahrscheinlich ohne detaillierte Untersuchung nicht möglich.Fink schrieb:In der Geschichte der Papstlisten spiegeln sich die verschiedenen, im Laufe der Jahrhunderte herrschenden Auffassungen über das Papsttum wider. Verwiesen sei nur auf zwei wichtige Gesichtspunkte:
1. Darstellung des geschichtlichen Befundes, soweit dies bei der jeweiligen Quellenlage möglich ist.
2. Von der dogmatischen und kanonistischen Basis ausgehend: Zurückdrängung und auch Verfälschung des geschichtlichen Befundes zugunsten der gerade herrschenden ekklesiologischen Doktrin bis zur Formulierung : Päpste und Gegenpäpste.
Was den historischen Befund angeht, so waren die später so genannten Gegenpäpste eben doch römische Bischöfe oder Päpste für einen mehr oder minder großen Teil der Christenheit. (...]