Wobei es heisst, dass der Korn wahrscheinlich seit dem 15. Jahrhundert gebrannt wird, wobei man sich bei dieser Zeitangabe auf das erste Kornbrennverbot von 1545 bezieht.
Ich glaube kaum, das gleich nach dem ersten Brennen ein Verbot folgte ... :grübel:
Das muß im entsprechenden Zusammenhang gesehen werden: Seitens der Stadt Nordhausen wurde es verboten, Korn für die Herstellung von Branntwein zu verwenden. Hintergrund dazu war jedoch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, daß die Bierbrauer die Konkurrenz der Kornbrenner fürchteten.
Anm.: Abgesehen von der Formulierung "wahrscheinlich" ist die Aussage "seit dem 15. Jh." kein Widerspruch zu "Brennen bzw. Destillieren von Alkohol kam erst gegen Ende des Mittelalters auf", denn "gegen Ende des Mittelalters" bedeutet 15. Jh. (zumindest bei mir).
Zumal es heisst, dass im 5. Jahrhundert christliche Mönche das Wissen und die Technik Arneien und Parfüme herzustellen nach Irland und Schottland brachten. Sie sollen angeblich die ersten gewesen seien, die eine klare Flüssigkeit destillierten, die man "aqua vitae" bzw "uisge beatha" nannte.
1. Arznei und Parfüm ist nicht gleich Schnapsbrennerei.
2. Destillieren ist auch nicht zwangsläufig identisch mit dem Brennen von Alkohol - dieses ist nur
ein praktisches Anwendungsgebiet der Destillation.
3. Das mit dem erstmaligen Destillieren des
aqua vitae bzw.
uisge beatha ist eine Geschichtslegende, da dies so nicht beweisbar ist.
1494 wurde "aquavite" in schottischen Steuerunterlagen das erste Mal erwähnt, als der Benediktinermönch Jon Cor acht Bollen, also etwa 32 Scheffel Malz kaufte und dem Steuerprüfer versicherte im Auftrag von James dem IV innerhalb einer angemessenen Zeit damit Lebenswasser (Aquavit) herzustellen. Mit 8 Bollen Malz konnte man angeblich etwa 400 Flaschen Aquavit bzw. Wiskey herstellen.
Jenes
aquavite ("Lebenswasser") ist nicht identisch mit
Whisk(e)y - und übrigens auch nicht mit dem, was wir heute als
Aquavit kennen (das stammt aus Skandinavien und ist noch jünger) - und wurde zuerst ebenfalls wie beschrieben medizinisch/pharmazeutisch eingesetzt bzw. zu diesen Zwecken hergestellt.
Im Übrigen heißt es in der Quelle (
Exchequer Rolls) korrekt
Et per liberacionem factam fratri Johanni Cor per preceptum compotorum, ut asserit, demandato domini Regis ad faciendum aquavite infra hoc computum, viij bolle brasii - auf Deutsch:
Und durch Zahlung zugunsten Bruder Johannes Cors auf Anweisung des Steuerprüfers, wie er versichert, auf Anordnung des Königs, um Lebenswasser innerhalb dieser Bemessungsfrist herzustellen, 8 Bollen Malz.
Anm.: Daß die 8 Bollen etwa 32 Scheffel sind, dies wiederum ca. 500 kg entspricht und es damit möglich ist, ungefähr 400 Flaschen Whisk(e)y herzustellen, ist in Texten, welche sich darauf beziehen (z.B. Wikipedia), eine Angabe, die der Vorstellung zuträglich sein soll. Die Quelle selbst schreibt nur von
aquavite - was wir eben nicht einfach mit
Whisk(e)y (und schon gar nicht mit
Aquavit) gleichsetzen können.