Strafen im Mittelalter

Die Frage ist nur, ob das eine erschöpfende Sicht der Dinge ist.

Dem möchte ich mich an der Stelle ausdrücklich anschließen.

Da wirlkt das Mittelalter doch gleich wie ein Schlaraffenaland für Sadomaso freaks. Nur das die wirklich betroffenen Personen, nicht gerade freiwillig bereit waren sich den Dragonischen strafen zu unterziehen.:S

Wenn schon, dann waren es drakonische Strafen; desweiteren darf ich doch sehr darum bitten, nicht nur die ersten Beiträge, sondern den ganzen Thread zu lesen. Vielen Dank.
 
Es ist ein neues Buch eines Bielefelder Rechtshistorikers erschienen: Wolfgang Schild, Folter, Pranger, Scheiterhaufen: Rechtsprechung im Mittelalter - eine erste Einführung im SPIEGEL war vielversprechend!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Habe mal gelesen dass damals eine Vergewaltigung weniger schlimm war als Masturbation, da bei Ersterer der Samen nicht verschwendet wird.

Was gab es als Strafe für überführte Selbstbefriediger?
Wurde das Opfer einer Vergewaltigung auch bestraft, wie etwa in der Bibel beim Schweigen des Opfers gefordert?
 
Ich habe deinen Post an den bereits bestehenden gleichnamigen Thread angehängt. Nutze doch bitte die Forensuche bevor du Threads eröffnest, danke :winke:

Habe mal gelesen dass damals eine Vergewaltigung weniger schlimm war als Masturbation, da bei Ersterer der Samen nicht verschwendet wird.
Wo hast du es denn gelesen?
 
Ich denke es war eine Ausgabe der MIZ (ja, ja, ja ist nicht wirklich neutral, aber we ist das schon).
Auch ist heute noch die Masturbation ein Problem bei der katholischen Kirche, Abtreibung aber auch, ohne Rücksicht auf zB Vergewaltigungsopfer.
 
Auch ist heute noch die Masturbation ein Problem bei der katholischen Kirche, Abtreibung aber auch, ohne Rücksicht auf zB Vergewaltigungsopfer.
Ich glaube fast, Du willst ein Schreckgespenst aufbauen.
Mastrubation findet ja wohl eher im Verborgenen statt, weshalb sie sicher kein gesellschaftliches Problem darstellt und auch keinen Eingang in die Strafrechtspflege fand.
 
Ich denke es war eine Ausgabe der MIZ (ja, ja, ja ist nicht wirklich neutral, aber we ist das schon).
Einschlägige historishe Quellen z.B.

Zu deiner grundsätzlichen Anfrage: mir sind lediglich spätere juristische Quellen bekannt, mittelalterliche nicht. Wirf doch mal einen Blick in die Constitutio Criminalis Theresiana, dort ist Masturbation ein Straftatbestand. Online gibts das hier: Constitutio Criminalis Theresiana : Maria Theresia von Österreich : Free Download & Streaming : Internet Archive


Auch ist heute noch die Masturbation ein Problem bei der katholischen Kirche, Abtreibung aber auch, ohne Rücksicht auf zB Vergewaltigungsopfer.
Das diskutieren wir hier nicht. Siehe Forenregeln: http://www.geschichtsforum.de/regeln.php
 
Einschlägige historishe Quellen z.B.

Zu deiner grundsätzlichen Anfrage: mir sind lediglich spätere juristische Quellen bekannt, mittelalterliche nicht. Wirf doch mal einen Blick in die Constitutio Criminalis Theresiana, dort ist Masturbation ein Straftatbestand. Online gibts das hier: Constitutio Criminalis Theresiana : Maria Theresia von Österreich : Free Download & Streaming : Internet Archive

Absatz 74 §1 der Constitutio Criminalis Theresiana

Allerdings wird dort nur "gewissermassen auch die von Jemanden allein begehend - widernatürliche Unkeuschheiten" erwähnt. Es ist ein gewissermaßen, also in der Nähe, eher nebulös, noch nicht oder angenommen. Was das für einen Juristen bedeutet, ist wohl klar. Man wollte es erwähnt haben, um sich moralisch die Finger zu waschen.
Der Paragraph richtet sich gegen Homosexualität, Sodomie und Nekrophilie.

" Oder da einer sich der Sünd zwar angemasset, der Saamen aber noch nicht gelassen worden" Der Satz ist auch interessant, da er Strafmilderung vorsieht. Was ist dann mit Frauen? Also, der ganze Artikel 74 ist wurschtelig, da er "zwischen Personen einerley Geschlechts, als Mann mit Mann, Weib mit Weib" vorsieht. Aber wie soll Weib mit Weib Saamen lassen? Da hat wohl einer nicht zu Ende denken wollen.

Zudem habe ich noch nie gelesen, das jemand wegen Mastrubierens öffentlich hingerichtet wurde, zumal der Absatz 74 die Todesstrafe durch Feuer oder eben mildernd das Schwert vorsieht.
 
Allerdings wird dort nur "gewissermassen auch die von Jemanden allein begehend - widernatürliche Unkeuschheiten" erwähnt. Es ist ein gewissermaßen, also in der Nähe, eher nebulös, noch nicht oder angenommen. Was das für einen Juristen bedeutet, ist wohl klar. Man wollte es erwähnt haben, um sich moralisch die Finger zu waschen.
Das "gewissermaßen" bezieht sich auf das Vorherstehende:
Das abscheulichste Laster der Unkeuschheit wider die Natur, oder sodomitische Sünd wird verübt erstlich: wenn von einem Menschen mit dem Viehe, oder toden Körpern; andertens: wenn zwischen Personen einerley Geschlechts, als Mann mit Mann, Weib mit Weib, oder auch Weib mit Mann wider die Ordnung der Natur Unzucht getrieben wird; wozu drittens: gewissermassen auch die von Jemanden allein begehend widernatürliche Unkeuschheiten zu rechnen sind.
Maturbation räumt hier also keinen jursitischen Spielraum ein, weil man es eben aufgenommen hat, damit man sich moralisch die Hände waschen kann, sondern es ist gleichgesetzt mit "Unzucht zwischen Mann und Frau wider die Natur".

" Oder da einer sich der Sünd zwar angemasset, der Saamen aber noch nicht gelassen worden" Der Satz ist auch interessant, da er Strafmilderung vorsieht. Was ist dann mit Frauen? Also, der ganze Artikel 74 ist wurschtelig, da er "zwischen Personen einerley Geschlechts, als Mann mit Mann, Weib mit Weib" vorsieht. Aber wie soll Weib mit Weib Saamen lassen? Da hat wohl einer nicht zu Ende denken wollen.
Naja, wurschtelig bist du auch gerade :D Das ist nur einer der möglichen mildernden Umstände, die bei dem gesamten Straftatbestand der Unkeuschheit wider die Natur in Frage kommen:
§. 8. Milderende Umstände sind/und kann nach Gestalt der Sachen die Feuer-in die Schwerdstraffe/ oder die Schwerd- in eine gemessene Leibsstraffe verringeret werden.
Wenn bey dem Thäter grosse Jugend, Unverstand/ und Dummheit sich
äusseret;
Wenn die That nicht vollbracht worden / sondern der Thäter aus eigener
Reu davon abgestanden;
Oder da einer sich der Sünd zwar angemasset, der Saamen aber noch nicht gelassen worden.

Zudem habe ich noch nie gelesen, das jemand wegen Mastrubierens öffentlich hingerichtet wurde, zumal der Absatz 74 die Todesstrafe durch Feuer oder eben mildernd das Schwert vorsieht.
Bzw. die Schwertstrafe mildernd durch eine Leibstrafe - siehe oben. Das Strafmaß wird allerdings in §6 des Art. 74 festgelegt. Demnach gibt es für Zoophilie den Scheiterhaufen, für Pädophilie und Homosexualität das Schwert, für alles übrige eine Beurteilung gemessen an den Umständen:

§. 6. Wenn nun eine solch - verdachte Person dieses greuliche Laster gut - oder peinlich umständlich bekennete / oder deffen, wie Rechtens ist / überwiesen/ auch alle Umstände durch fleißige Nachforschung wahrhaft erfunden / der Thäter auch in ordentlicher Bestätigung darauf verharren würde / solle
Erstlich: Ein dergleichen Uebelthäter, so sich mit ein - oder mehreren unverününftigen Viche vergriffen/ und die That vollbracht/ samt dem Viehe, so es anderst noch vorhanden / durch das lebendige Feuer von der Erde vertilget werden. Wobey zu bemerken/ daß/ wenn auch der Thater entftohen/ oder vorher verstorben/oder aus was immer für einer Ursach der Todesstraffe entgangen wäre/ dessen unangesehen allemal das Viehe/ womit derley Unthat verübet/ oder angemasset worden/ bey der Obrigkeit/ worunter sich selbes befindet/ heimlich durch den Abdecker zu vertilgen seie/ damit keine Erinnerung/ und Merkmahl solchen Greuels in der Gemeinde zurückbleibe.
Andertens: Ein Knabenschänder/ oder aber da sonst ein Mensch mit dem anderen sodomitische Sünd getrieben hatte/ der solle anfangs enthauptet/ und nachfolgendends dessen Körper samt dem Kopf verbrennet; und endlich
Drittens: All - übrige widernatürliche Unkeuschheiten willkührlich nach Gestalt der Umstanden schärffer/ oder gelinder gestraffet werden.
 
Naja, wurschtelig bist du auch gerade :D Das ist nur einer der möglichen mildernden Umstände, die bei dem gesamten Straftatbestand der Unkeuschheit wider die Natur in Frage kommen:

Sicher bin ich wurschtelig, weil ich das ganze nicht glaube. Klar ist, die Masturbation wurde verteufelt. Keine Frage. Ich habe vor knapp einem Jahr ein Gesundheitsbuch von 1912, verlegt in Wien, gelesen, dort wird die Masturbation und ihre schädlichen Auswirkungen beschrieben. Da werden Höllenszenarien heraufbeschworen.

Im Umkehrschluss zur Constitutio Criminalis Theresiana könnte man ja behaupten, die Masturbation wäre in Österreich ein massenaktives Phänomen gewesen. In Wirklichkeit findet diese in aller Heimlichkeit statt und im schlimmsten Falle wird der Heranwachsende von den Eltern erwischt. Da geht man doch in den Beichtstuhl und die liebe Seele hat Ruhe. Das ist doch kein Fall für den Scharfrichter. Zudem könnte jeder behaupten, na ja, es hat da mal gejuckt. Da würde dann die Folter helfen, die in der Constitutio Criminalis Theresiana auch geregelt wurde.

Aber, aber, aber... Ich habe wirklich noch nie von einer Hinrichtung wegen Masturbation gelesen. Das könnte man mir jetzt im Extremfall als Analphabetismus auslegen, aber... Wer hat ein Beispiel?
Gesetze hin und her, das sind Papiertiger. Es kommt immer auf die Menschen an, die diese Gesetze umsetzen oder, wenn der Menschenverstand mitspielt, eben nicht.
 
Das Strafmaß der Todesstrafe für Masturbation gab es nicht. Lies dir doch nochmal meinen oben stehenden Beitrag durch, da stehts drin.
 
Das Strafmaß der Todesstrafe für Masturbation gab es nicht. Lies dir doch nochmal meinen oben stehenden Beitrag durch, da stehts drin.

Die Umstände, ich weiß. Das ist nichts, was man fassen kann kann, sondern ein Gummi.
Ich weiß von Hinrichtungen oder Bestrafungen von Homosexuellen, Schweinefi... aber dann hört es auf.
 
Mit glühendem Eisen werden die Augen ausgebrannt. M.E. weniger eine Strafe als vielmehr die Verunmöglichung eine Fürstenwürde innezuhaben.
 
Ohje - dieser Thread ist ja schauderlich! Aber auch sehr interessant. Was das angeht, kann man wirklich froh sein, dass man in einem modernen Land der sogenannten westlichen Welt geboren ist und das gegen Ende des 20. Jahrhunderts.
 
..der Wiki-Artikel ist leider arg knapp und oberflächlich..
Wieso wundert mich das nicht?

Über Bord werfen, wenn der Staat und daneben noch die Eignervertreter aufpassen, ich weiß nicht wie du dir die Venezianer vorstellst.

Und google einmal 1204 für die Veränderungen in der politischen Situation.

Und zum ursprünglichen Thema und der Diskussion über Strafen für Tiere, ich hab irgendwo ein Faksimile des, wenn ich mich jetzt nicht täusche, Sachsenspiegel, da ist zB in einer Darstellung ein erhängter Hund zu sehen, wenn nämlich in einem Haus eine Vergewaltigung stattgefunden hat wurden alle anwesenden männlichen wesen, also auch Rüden, gehängt.
 
Wieso wundert mich das nicht?

Über Bord werfen, wenn der Staat und daneben noch die Eignervertreter aufpassen, ich weiß nicht wie du dir die Venezianer vorstellst.

Und google einmal 1204 für die Veränderungen in der politischen Situation.
ich kann grad nicht folgen, sorry...
 
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