Naja, wurschtelig bist du auch gerade
Das ist nur einer der möglichen mildernden Umstände, die bei dem gesamten Straftatbestand der Unkeuschheit wider die Natur in Frage kommen:
Sicher bin ich wurschtelig, weil ich das ganze nicht
glaube. Klar ist, die Masturbation wurde verteufelt. Keine Frage. Ich habe vor knapp einem Jahr ein Gesundheitsbuch von 1912, verlegt in Wien, gelesen, dort wird die Masturbation und ihre schädlichen Auswirkungen beschrieben. Da werden Höllenszenarien heraufbeschworen.
Im Umkehrschluss zur Constitutio Criminalis Theresiana könnte man ja behaupten, die Masturbation wäre in Österreich ein massenaktives Phänomen gewesen. In Wirklichkeit findet diese in aller Heimlichkeit statt und im schlimmsten Falle wird der Heranwachsende von den Eltern erwischt. Da geht man doch in den Beichtstuhl und die liebe Seele hat Ruhe. Das ist doch kein Fall für den Scharfrichter. Zudem könnte jeder behaupten, na ja, es hat da mal gejuckt. Da würde dann die Folter helfen, die in der Constitutio Criminalis Theresiana auch geregelt wurde.
Aber, aber, aber... Ich habe wirklich noch nie von einer Hinrichtung wegen Masturbation gelesen. Das könnte man mir jetzt im Extremfall als Analphabetismus auslegen, aber... Wer hat ein Beispiel?
Gesetze hin und her, das sind Papiertiger. Es kommt immer auf die Menschen an, die diese Gesetze umsetzen oder, wenn der Menschenverstand mitspielt, eben nicht.