Bis dem Entdecker von Aken1 die nötige Ehrung widerfährt. Warten wir die Veröffentlichung des Landesamtes ab.Wie absurd soll es hier eigentlich noch werden?!?!
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Bis dem Entdecker von Aken1 die nötige Ehrung widerfährt. Warten wir die Veröffentlichung des Landesamtes ab.Wie absurd soll es hier eigentlich noch werden?!?!
Stimmt nicht. Die Vermarktungsrechte leiten sich unmittelbar aus den Eigentumsrechten ab. Vor der "Besitzergreifung" des Landes wurde eine "Marke" mit der dargestellten Scheibe angemeldet. Das Gericht forderte die Löschung, da nur der Eigentümer das dürfe. Diese Entscheidung war lange Zeit heftig umstritten.
Aber die Vermarktung einer stilisierten bildlichen Nachbilung wurde verboten. Das ist im Endergebnis das Gleiche.Die Vermarktungsrechte haben in diesem Fall nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Die Himmelsscheibe war nie urheberrechtlich geschützt.
Es ging darum, dass Hermundure vermutlich vom Landesamt kaltgestellt werden soll und Andere sich mit fremden Federn schmücken wollienSorry, aber da fehlt mir irgendwie der logische Zusammenhang.
Wenn du so fragst, hätte ich einen anzubieten:Wie absurd soll es hier eigentlich noch werden?!?!
Sorry, aber ich finde das alles andere als witzig.Sry aber der musste einfach sein, die Steilvorlage war zu schön.
Ist er das?Der Dunning-Kruger-Effekt ist zwar hochumstritten,
Zu 1.:Also wieder zurück zu den Fakten:
1. Es wurde in Sachsen-Anhalt ein mutmaßlich römisches Lager gefunden.
2. Zur zeitlichen Einordnung können gegenwärtig keine belastbaren Aussagen getroffen werden.
3. Das LDA bearbeitet den Sachverhalt und wird sich zu gegebener Zeit dazu äußern.
Die Vermarktungsrechte haben in diesem Fall nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Die Himmelsscheibe war nie urheberrechtlich geschützt.
Dabei lag der Schwerpunkt auf "erlaubt". Und diese Erlaubnis wurde nicht dem Finder oder Grundeigner, sondern dem zum Eigentümer erklärten LSA zugeteilt. Der vorherige Anmelder einer stilisierten Abbildung als Marke musste diese löschen.Sachsen Anhalt hat damals Rechte nach Paragraf 71 UrhG geltend gemacht und durchgesetzt.
Ich glaube nicht, dass Onkel Harald die Entdeckung des Lagers durch einen Ehrenamtler unter den Teppich kehren wird. Vielleicht sollte man dem LDA einfach etwas mehr Zeit geben. Die kümmern sich nebenbei noch um tausend andere Sachen.Ich warte die Pressemeldungen jetzt mal nicht ab und gratuliere dem Entdecker und allen Beteiligten herzlichst!
Weiterhin wünsche ich eine gute Zusammenarbeit mit den Archäologen und dass euer Engagement in angemessener Weise gewürdigt wird.
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