Sachsen-Anhalt - römische Lager, Funde, Interessantes

Und weil es so schön ist, gibt es noch einen Nachschlag - ein kleines mögliches Lager. Ich nenne es Aken lll. Das hat in etwa die Größe des Kleinlagers in Zavod und ebenfalls keine erkennbaren Tore. Die Ecken sind gut erkennbar.

 

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Das Urheberrecht schützt auch solche Entdeckungen. Es kommt nur darauf an, sie entsprechend zu sichern. Das kann in Form einer Meldung, einer notariellen Beurkundung oder rechtzeitigen Veröffentlichung erfolgen. Das hast Du 2020 getan. Ein Anrecht des Staates auf Erstveröffentlichung, wie bei der Himmelsscheibe, gibt es hier nicht. Schlimm genug, dass 4 Jahre vergehen mussten, ehe die Archäologie tätig wurde und alle untätig auf Bestätigung warteten. Und diese Bestätigung zeigt das sensationelle Ergebnis, dass sich, außer in den dokumentierten Fällen, mehrere Römerzüge das Elbknie zum Ziel nahmen. Nun müssen Münzfunde (z.B Elbdünen, Burg Reina, ) nochmals angeschaut werden.
 
Hier die damals gefundenen Münzen. Gerade Geta würde zu den Lagern in Aken passen.
 

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Danke. Für die Tiberius-Hypothese wären die Münzen sowieso nicht brauchbar gewesen und die emsige Nachsuche war erfolglos. Bemerkenswert sind allerdings die römischen Funde im benachbarten Großkühnau (Urnen): ein Militärmesser und Rüstungsteile. Übrigens kannte Pflug diese nicht.
Passt denn die in den Sanddünen östlich Akens gefundene Münze zu den Lagern? Leider hat sich ein Bauarbeiter damals einige Begleitfunde (u.a. Fibel in Frosch-Form) angeeignet und war nicht bereit, sie zu zeigen.
 
Das Urheberrecht schützt auch solche Entdeckungen. Es kommt nur darauf an, sie entsprechend zu sichern.
Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen, aber keine Entdeckungen. Wenn ich heute das verschollen geglaubte Manuskript von Bruckners Operntrilogie entdecke, schützt mich kein Urheberrecht. Und wenn @dekumatland mittels eines Fotos beweisen kann, dass er das Manuskript ein paar Monate vor mir entdeckt hat, kann auch er sich auf kein Urheberrecht berufen, denn der Urheber heißt Anton Bruckner, und der ist schon so lange tot, dass die Urheberrechtsfrist längst abgelaufen ist, so dass auch für eventuelle Erben nichts mehr zu holen ist.
 
Das Problem ist komplizierter. Bei der Himmelsscheibe ist der Urheber auch schon ein paar Jahre tot. Hier hat man einfach alle Rechte auf den jetzigen Eigentümer (Staat) übertragen und Finderrechte negiert. Bei der Identifikation von Linien aus einem Gewirr von farbigen Bildpixeln liegt eine Entdeckung wie beim Fund archäologischer Artefakte vor. Die Vermarktung ist dem (Auf-)Finder vorbehalten. Hier besteht eine Analogie zum Urheberrecht.
 
ist das nicht eine heftige Untertreibung? ;)
Ja aber damit hat man ein einmaliges Konstrukt geschaffen, indem Staat oder besser das Land als einziger Eigentümer der Scheibe in alle Verwertungsrechte eintrat. Die schöpferisch freigelegten römischen Linien in einem für den Normalverbraucher undurchsichtigen Pixelsalat sind natürlich anders zu bewerten. Hier gibt es keinen materiellen Eigentümer.
 
Das Problem ist komplizierter.
Es gibt kein Problem. Wir haben in allen Bundesländern - seit letztem Jahr auch in Bayern - ein Schatzregal, das dem Staat bei bedeutenden Kulturdenkmälern ein Aneignunsrecht zuspricht. Dadurch ist z.B. gewährleistet, dass die Himmelsscheibe von Nebra in einem Museum der Öffentlichkeit zugänglich ist. Den Findern, die die Scheibe mit ihren brachialen Suchmethoden stark beschädigt haben und unter Umgehung des Schatzregals die Scheibe auf dem Schwarzmarkt verhökern wollten, auch noch ein "Urheberrecht" zusprechen zu wollen, ist absoluter Unsinn.
 
Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen, aber keine Entdeckungen. Wenn ich heute das verschollen geglaubte Manuskript von Bruckners Operntrilogie entdecke, schützt mich kein Urheberrecht. Und wenn @dekumatland mittels eines Fotos beweisen kann, dass er das Manuskript ein paar Monate vor mir entdeckt hat, kann auch er sich auf kein Urheberrecht berufen, denn der Urheber heißt Anton Bruckner, und der ist schon so lange tot, dass die Urheberrechtsfrist längst abgelaufen ist, so dass auch für eventuelle Erben nichts mehr zu holen ist.
Worin besteht die eigene schöpferische Leistung beim Auffinden eines Römerlagers?
Zunächst einmal- wer es auf einem Bild auf Anhieb erkennt, bringt keinen eigenen Anteil. Hierzu ist erforderlich:
-das Studium geigneten Bildmaterials nach sichtbaren Spuren im Pixelgewirr
-die ideelle Extrapolation kurzer Stücke zu einem Gesamtbild
-die Deutung und Beschreibung dieses ideellen Gesamtbildes. Sie muss dabei keinen wissenschaftlichen Anprüchen genügen.
nur die letzten beiden Punkte genießen Urheber-Schutz.
 
Es gibt kein Problem. Wir haben in allen Bundesländern - seit letztem Jahr auch in Bayern - ein Schatzregal, das dem Staat bei bedeutenden Kulturdenkmälern ein Aneignunsrecht zuspricht. Dadurch ist z.B. gewährleistet, dass die Himmelsscheibe von Nebra in einem Museum der Öffentlichkeit zugänglich ist. Den Findern, die die Scheibe mit ihren brachialen Suchmethoden stark beschädigt haben und unter Umgehung des Schatzregals die Scheibe auf dem Schwarzmarkt verhökern wollten, auch noch ein "Urheberrecht" zusprechen zu wollen, ist absoluter Unsinn.
Du verwechselst Urheberrecht mit Fundrecht. Die Urheberfrage ist unstrittig längst verjährt. Das Fundrecht nicht. Der Finder hat durch sein kriminelles Handeln zweifelsfrei jeden Anspruch auf Finderlohn verwirkt. Aber ob man ihm auch weitere ideelle Rechte aus diesem Jahrhundertereignis absprechen kann, wage ich zu bezweifeln. So sehr es im Interesse der Sache erforderlich war.
 
Hier die damals gefundenen Münzen. Gerade Geta würde zu den Lagern in Aken passen.
Mit welcher Begründung wurden die vier griechischen Münzen als "untergeschoben" deklariert? Ist das bekannt? Einfach so zu unterstellen, dass es sich um "untergeschobene" Münzen handle, halte ich für schwierig.
Was würden die Mitarbeiter des LDA dazu sagen, wenn ein Denar des Mamilius Limetanus (82. v.Chr.) - sagen wir mal im Raum Stendal - gefunden würde? Untergeschoben?
 
Das Problem ist komplizierter. Bei der Himmelsscheibe ist der Urheber auch schon ein paar Jahre tot. Hier hat man einfach alle Rechte auf den jetzigen Eigentümer (Staat) übertragen und Finderrechte negiert. Bei der Identifikation von Linien aus einem Gewirr von farbigen Bildpixeln liegt eine Entdeckung wie beim Fund archäologischer Artefakte vor. Die Vermarktung ist dem (Auf-)Finder vorbehalten. Hier besteht eine Analogie zum Urheberrecht.

Das alles hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Es gibt such keine "Finderrechte", aus denen sich 'urheberrecht-analoge" Vermarktungsrechte ableiten lassen.
 
@Spatenpaulus

nein, die genauen Hintergründe sind mir nicht bekannt. Es ging wohl darum das diese Münzen, ob untergeschoben oder nicht sei erst einmal dahingestellt, beweisen sollten, dass die Römer 5 n. Chr. bei Neeken/Brambach ihre Zelte aufschlugen. Das macht aber meiner Meinung nach keinen Sinn, da Geta wohl kaum zu Tiberius passt. Meiner Meinung nach sind die Fundmünzen eher nicht untergeschoben. Möglicherweise wurden diese von den Römern als Flussopfer gespendet - siehe Münzfunde in der Mosel bei Trier.
 
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Das alles hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Es gibt such keine "Finderrechte", aus denen sich 'urheberrecht-analoge" Vermarktungsrechte ableiten lassen.
Stimmt nicht. Die Vermarktungsrechte leiten sich unmittelbar aus den Eigentumsrechten ab. Vor der "Besitzergreifung" des Landes wurde eine "Marke" mit der dargestellten Scheibe angemeldet. Das Gericht forderte die Löschung, da nur der Eigentümer das dürfe. Diese Entscheidung war lange Zeit heftig umstritten.
 
@Spatenpaulus

nein, die genauen Hintergründe sind mir nicht bekannt. Es ging wohl darum das diese Münzen, ob untergeschoben oder nicht sei erst einmal dahingestellt, beweisen sollten, dass die Römer 5 n. Chr. bei Neeken/Brambach ihre Zelte aufschlugen. Das macht aber meiner Meinung nach keinen Sinn, da Geta wohl kaum zu Tiberius passt. Meiner Meinung nach sind die Fundmünzen eher nicht untergeschoben. Möglicherweise wurden diese von den Römern als Flussopfer gespendet - siehe Münzfunde in der Mosel bei Trier.
Nein. Wer die Hintergründe der damligen Vorgänge kennt, wird das Unterschieben bestätigen. Es gab weder bei der Nachsuche noch zu anderer Zeit Münzfunde bei Reina. Nur slawische Keramik und ein Stück Briquetage. Ungeachtet dessen sollte aber die Spur weiter verfolgt werden. Ein römisches Wasserkastell gab es an der Stelle nicht. Und die großformatigen gestempelten Ziegel im Fundament wurden nicht wiedergefunden.
 
Selbst wenn die Münzen nicht untergeschoben sein sollten, wären sie kein Beleg für die Anwesenheit von Römern. Münzen können – etwa mit (z.B. germanischen) Händlern oder auch als Geschenke/Bestechungen – weit reisen.
 
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