Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen, aber keine Entdeckungen. Wenn ich heute das verschollen geglaubte Manuskript von Bruckners Operntrilogie entdecke, schützt mich kein Urheberrecht. Und wenn
@dekumatland mittels eines Fotos beweisen kann, dass er das Manuskript ein paar Monate vor mir entdeckt hat, kann auch er sich auf kein Urheberrecht berufen, denn der Urheber heißt Anton Bruckner, und der ist schon so lange tot, dass die Urheberrechtsfrist längst abgelaufen ist, so dass auch für eventuelle Erben nichts mehr zu holen ist.