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Es war eine unabgestimmte Aktion einer Gruppe innerhalb der AG. Auch im Altarm "Kühnauer See" wurde nicht eine einzige römische Münze gefunden. Dafür aber dutzende Bronzenadeln, Beile, sogar Gold. Und hundert Meter südlich ein römisches Militärmesser und Rüstungsteile.Selbst wenn die Münzen nicht untergeschoben sein sollten, wären sie kein Beleg für die Anwesenheit von Römern. Münzen können – etwa mit (z.B. germanischen) Händlern oder auch als Geschenke/Bestechungen – weit reisen.
Man kann aber geehrt werden. Z.B. durch Verbindung einer Entdeckung mit dem Namen."Moralisch" meint schnell mal jemand bei irgendetwas im "Recht" zu sein.
Mit ungeschriebenen "moralischen" Rechten kann man sich aber nichts kaufen.
Bis dem Entdecker von Aken1 die nötige Ehrung widerfährt. Warten wir die Veröffentlichung des Landesamtes ab.Wie absurd soll es hier eigentlich noch werden?!?!
Stimmt nicht. Die Vermarktungsrechte leiten sich unmittelbar aus den Eigentumsrechten ab. Vor der "Besitzergreifung" des Landes wurde eine "Marke" mit der dargestellten Scheibe angemeldet. Das Gericht forderte die Löschung, da nur der Eigentümer das dürfe. Diese Entscheidung war lange Zeit heftig umstritten.
Aber die Vermarktung einer stilisierten bildlichen Nachbilung wurde verboten. Das ist im Endergebnis das Gleiche.Die Vermarktungsrechte haben in diesem Fall nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Die Himmelsscheibe war nie urheberrechtlich geschützt.
Es ging darum, dass Hermundure vermutlich vom Landesamt kaltgestellt werden soll und Andere sich mit fremden Federn schmücken wollienSorry, aber da fehlt mir irgendwie der logische Zusammenhang.
Wenn du so fragst, hätte ich einen anzubieten:Wie absurd soll es hier eigentlich noch werden?!?!
Sorry, aber ich finde das alles andere als witzig.Sry aber der musste einfach sein, die Steilvorlage war zu schön.
Ist er das?Der Dunning-Kruger-Effekt ist zwar hochumstritten,
Zu 1.:Also wieder zurück zu den Fakten:
1. Es wurde in Sachsen-Anhalt ein mutmaßlich römisches Lager gefunden.
2. Zur zeitlichen Einordnung können gegenwärtig keine belastbaren Aussagen getroffen werden.
3. Das LDA bearbeitet den Sachverhalt und wird sich zu gegebener Zeit dazu äußern.
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