aber die damalige Ministerriege hatte Hochverrat begangen. Im Wissen, dass König sie deswegen vor Gericht stellen könnte, haben sie ihn erst entmündigt und dann umbringen lassen. Und den Mitwisser Doktor Gudden haben sie 70 Minuten später gleich mitbeseitigt.
Begründung: Wenn König zuerst den Gudden umgebracht und sich selbst später auch – so die Selbstmordthese –, dann müsste Königsuhr später stehengeblieben sein; es war aber gerade umgekehrt: Doktors Uhr blieb 70 Minuten später stehen als die von König.
Und ein guter Schwimmer, und das war Ludwig, kann sich schwer selbst ertränken.
Bist du schon mal in Kleidung geschwommen? Ist beim DLRG üblich, da schwimmst du in dünnen Leinenklamotten. Mach das mal, da kannst du sehen, dass es schon mit dünner Leinenkleidung nicht leicht ist zu schwimmen.
Es gibt einige Ungereimtheiten um den Tod Ludwigs, die natürlich verdächtig erscheinen; dass du hier aber als Faktum präsentierst, Ludwig sei ermordet worden und danach auch noch der "Mitwisser Dr. Gudden", dann geht das doch etwas zu weit. Das kann man als Verdacht äußern und dafür Argumente ins Feld führen, aber das sollte man dann auch in entsprechende Worte kleiden und nicht als Faktum in den Raum stellen.
Zumal man sich die Frage stellen muss, dass, wenn Gudden doch Mit- und ausführerender Haupttäter war, wieso man ihn hätte beseitigen sollen, er wäre derjenige, der am meisten zu verlieren gehabt hätte. So ist es überhaupt nicht plausibel, dass Dritte den Dr. Gudden umgebracht hätten, wenn dieser den König mit deren Wissen und Billigung, ja sogar auf deren Wunsch umgebracht hätte. Und so ist am Ende die Selbstmordhypothese und dass Ludwig Gudden (wenn auch nicht willenlich) tötete, am Ende doch plausibler.
Gudden war Psychiater und bereits 62 Jahre alt, dass er den kräftigen Ludwig II. hätte ertränken können und sich - wenn er Mordabsicht gehabt hätte - keine elegantere Methode einfallen ließ, ist wenig plausibel.
Und manchmal sind die Dinge vielleicht nicht ganz so einfach, wie sie sich bei oberflächlicher Betrachtung darstellen.
Nehmen wir mal das Argument, wann die Uhren stehen geblieben waren. Die Uhr des Königs blieb um 18:54 stehen, die von Gudden um 20:10. Bei oberflächerlicher Betrachtung würde man sagen: Ja klar, eher stehen geblieben, eher tot. Aber ist das so einfach? Oder haben wir hier nicht einfach zwei termini ante quem? Dass eben der Tod (oder die Bewusstlosigkeit) beider vor 18:54 eingetreten sein muss (vorausgesetzt, die Uhren waren korrekt eingestellt), nur dass es unterschiedlich lang dauerte, bis das Wasser in die Uhren eindrang und sie somit stehen blieben. Gibt es Daten zur Dichtigkeit historischer Uhren im 19. Jhdt. , insbesondere solcher Typen, die Gudden und Ludwig verwendeten?