Die Lusitania - ein Hilfskreuzer?

An dieser Stelle möchte ich mich abschließend im Namen aller Mitlesenden für die gegenseitigen Deeskalationsbemühungen der Herren Gandolf & Repo bedanken.
 
Jaja, die Medaille. :D
Nein, die goldene Taschenuhr. Die Medaille spielt bei der Nachgeschichte der Lusitania eine Rolle.;)
silesia schrieb:
In erstere Linie ist das ein Politikum, welches später Fryatt das Leben gekostet hat. Insofern ist die Diskussion makaber.
Soweit ich weiß, ist das Prahlen über einen Mord kein Beweis der Täterschaft. Der betroffene Augenzeuge hat dagegen einen Angriff auf ihn nicht bestätigen wollen.
Kannst Du für diese These eigentlich eine Quelle nennnen?

Bei Gerd Hankel, "Die Leipziger Prozesse", 2003, findet man die gegenteilige Darstellung: "Kurz bevor ein Torpedo abgefeuert werden konnte, änderte der Dampfer plötzlich seine Fahrtrichtung und lief direkt auf die U 33 zu mit der für dessen Kommandanten klar erkennbaren Absicht, das U-Boot zu rammen. Das Logbuch der Brussels [Fryatts Dampfer, Gandolf] bestätigte diesen Eindruck, da Charles Fryatt darin einen entsprechenden Eintrag gemacht hatte" (S. 443). Naja und dann kam halt noch Fryatts Prahlen dazu und fertig war der Schuldspruch wegen erwiesener Widerstandsleistung nach Nr. 99 der Prisenordnung.

Rechtlich war das Urteil trotzdem falsch. Das Gericht hatte und hierin liegt der eigentliche Skandal ausgeblendet, dass sich der Zwischenfall zu einem Zeitpunkt ereignete (28.3.15), als Deutschland angekündigt hatte, zur Vergeltung (Repressalie) britischer Regelverstöße die Prisenordnung nicht mehr einhalten zu wollen (beschränkter U-Boot-Krieg). Fryatts Schiff wurde zwar ausserhalb des Sperrgebiets angetroffen, aber konnte gleichwohl nicht sicher sein, nicht doch noch versenkt und mit der Besatzung - wie in vielen vergleichbaren Fällen - seinem Schicksal überlassen zu werden. "Ins Kriegsrechtliche übertragen: Dadurch, daß Deutschland im Seekrieg das begann, was es schon seit geraumer Zeit Großbritannien vorwarf, nämlich den Kampf gegen feindliche Nichtkombattanten, mußte diesen nach allgemeinen Gründsätzen auch die Befugnis zur Gegenwehr zuerkannt werden. Für eine rechtmäßige Gegenwehr war jedoch eine Bestrafung nicht zulässig" (Hankel [s.o.], S. 447/448). Zudem war das Urteil auch deshalb offensichtlich falsch, weil Deutschland bis zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens den beschränkten U-Boot-Krieg eingestellt hatte, so dass Fryatts Hinrichtung wegen nachträglichem Wegfall der Repressalie durch diese nicht mehr gerechtfertigt werden konnte, vgl. Hankel [s.o.], S. 448 und Fn. 167.

Diese Sache stellst sich also schon etwas anders dar.
Macht doch ein Thread "historische Rechtsberatung" auf.
Oder im Premium Rechtsberatung allgemein.
Aber wehe, ihr verlangt Gebühren.
:pfeif:
Ach was Gebühren. Im Beratungsgeschäft rechnet man Stundenhonorare mit fürstlichen Honorarsätzen ab und rechtsgeschichtliche Beratung kann dauern... :D
 
Ach was Gebühren. Im Beratungsgeschäft rechnet man Stundenhonorare mit fürstlichen Honorarsätzen ab und rechtsgeschichtliche Beratung kann dauern... :D

Stundenhonorare ist etwas für die Älteren. Gerade in der beratenden Zunft gibt es das Unwesen der Erfolgshonorare, was nicht ohne Eindruck auf die standesübliche Streitlust bleibt, wie ich mir habe sagen lassen :rofl:

Zu Fryatt: siehe PN. Was Hankel da zum Vorgang schreibt, stimmt mit vielen Berichten überein, jedoch nicht mit der Angabe des U-Boot-Kommandanten nach meiner Kenntnis. Wo ist die Aussage des Kommandanten vor Gericht? - dort fehlt sie nämlich.

Ansonsten Danke für die zusätzliche Angabe zur Rechtslage, das hatte ich noch nicht so gesehen.
 
Zu Fryatt: siehe PN. Was Hankel da zum Vorgang schreibt, stimmt mit vielen Berichten überein, jedoch nicht mit der Angabe des U-Boot-Kommandanten nach meiner Kenntnis. Wo ist die Aussage des Kommandanten vor Gericht? - dort fehlt sie nämlich.
Vielen Dank für Deine PN.

Ich weiß nicht, ob der Kdt. von U 33 vor dem Gericht ausgesagt hat und wenn ja, ob sich das Hauptverhandlungsprotokoll mit seiner Aussage noch in der Gerichtsakte befindet oder ob im Verfahren lediglich der Bordbucheintrag des Kdt. verlesen wurde (da sich dieser während des Verfahrens z.B. gerade in einem Kriegseinsatz befand). Das Bordbuch der "U 33" jedenfalls soll laut Marine-Archiv (Hrsg.), "Der Krieg zur See 1914-1918. Der Handelskrieg mit U-Booten", Band 2, 1933, S. 50/51 folgende Einträge seines Kdt. Gansser enthalten:

"28. an der holländischen Küste einen von England kommenden Dampfer ohne Flagge durch Signal zum Stoppen aufgefordert. Schiff behält Fahrt und Kurs bei. Als >>U 33<< deswegen über Wasser warnend näher heranmanövriert, dreht der Dampfer auf das U-Boot zu, so daß es dem Boot gerade noch gelingt, dem offensichtlich beabsichtigten Rammstoß um wenige Meter auszuweichen. Mit hoher Fahrt entfernt sich der Dampfer auf altem Kurs." Später stellte sich dann heraus, dass es sich bei diesem Dampfer um die "Brussels" unter Führung ihres Kapt. Fryatt handelte.

Vor diesem Hintergrund erscheint mir die These, dass Fryatt keinen Rammversuch unternommen haben soll, doch etwas zweifelhaft - jedenfalls solange, bis nicht das Gegenteil in einer öffentlich zugänglichen Dokumentation bewiesen wurde, die auch auf das Bordbuch eingeht (Falscher Eintrag durch Gansser, Fälschung des Eintrags für den Prozess oder falsche Wiedergabe des Eintrags im Prozess, etc.).
Ansonsten Danke für die zusätzliche Angabe zur Rechtslage, das hatte ich noch nicht so gesehen.
Bitteschön.:)

Gerade die völkerrechtliche Debatte über den Fryatt-Fall ist - historisch betrachtet - hochinteressant. Nach dem 1. WK sollte den Richtern von Fryatt wegen dessen Ermordnung im Rahmen der Leipziger Kriegsverbrecherprozesse der Prozeß gemacht werden. Zur Vorbereitung dieses Prozesses wurde eine Kommission eingesetzt, die den Fall eingehend untersuchte. Die Kommission zeichnete sich jedoch laut dem damaligen Seekriegsrechts-"Papst" Wehberg durch völlige Unkenntnis vom Völkerrecht aus. Allein der Kommissionsvorsitzende war ein ausgewiesener Völkerrechtsexperte. Dieser sträubte sich mit Händen und Füßen gegen eine Bestätigung des Fryatt-Urteils. Die Kommissionsmehrheit hingegen befürchtete durch eine Verwerfung des Urteils auch die damaligen Rechtsauffassungen der kaiserlichen Kriegsmarine zu verwerfen. Der Kommissionsvorsitzende gab aus nicht näher bekannten Gründen seinen Widerstand auf. Das Urteil wurde einstimmig bestätigt. Infolge dieser Weichenstellung sprach das Reichsgericht die Richter vom Vorwurf des Kriegsverbrechens frei (Quelle hierzu: Gerd Hankel, "Die Leipziger Prozesse", 2003, S. 443 ff., a.E. des Fryatt-Beitrages).
 
Zum bewaffneten Handelsschiff im Ersten WK habe ich hier einen speziellen Strang eröffnet.


Zur Listen-Problematik:

Nach dem Lusitania-Zwischenfall erschien 1915 eine Ausgabe der Zeitschrift für Völkerrecht (Bd. IX [1915/16]) in der 21 deutsche Völkerrechtslehrer zur Versenkung der Lusitania Stellung nahmen. Allesamt hielten diese - mit zum Teil unterschiedlichen Argumenten – im Ergebnis für völkerrechtmäßig.

Die meisten Völkerrechtslehrer stützten ihre Argumentation auf die Eintragung der Lusitania in der „navy list“. Sie sei dort gemäß Artikel 6 des VII. Haager Abkommens über die Umwandlung von Kauffahrteischiffe in Kriegsschiffe als Hilfskreuzer (umgewandeltes Handelsschiff) eingetragen gewesen. Aus dieser Eintragung ergebe sich die Kriegsschiffseigenschaft der Lusitania. Auf die Richtigkeit dieser Eintragung hätte der deutsche U-Boot-Kapitän Schwieger vertrauen dürfen. Deshalb sei die warnungslose Versenkung der Lusitania völkerrechtlich nicht zu beanstanden.

Diese Argumentation setzt voraus, dass a) die Lusitania überhaupt in der Liste der Kriegsschiffe als Kriegsschiff eingetragen war und b) dass sich aus einer solchen Eintragung die Kriegsschiffeigenschaft ergibt. Beide Voraussetzungen lagen jedoch nicht vor:

Die Lusitania stand in der „navy list“ in der Abteilung „Royal Naval Reserve Merchant Vessel“ (Fleischmann, „Einleitung zum Lusitania-Fall“, in: Zeitschrift für Völkerrecht, Bd. IX, 1916, S. 135 ff., 139). Sie war demnach nicht als umgewandeltes Handelsschiff (Hilfskreuzer) sondern nur als potentiell umwandelbares Handelsschiff (potentieller Hilfskreuzer) gelistet. Dieser kleine aber bedeutsame Unterschied war in Deutschland durchaus bekannt. In dem im Juni 1914 von „Nauticus“ herausgegebenen Jahrbuch für Deutschlands Seeinteressen (XVI. Jg.) wird die Lusitania in der dortigen „Liste der Kriegsschiffe der größeren Seemächte“ zutreffend als „Schnelldampfer“ geführt, „die sich zum Hilfskreuzerdienst eignen“ (Nauticus [Hrsg.], a.a.O., S. 562).

Ferner ist zu beachten, dass Artikel 6 des Umwandlungsabkommens im Ersten WK keine direkte Anwendung finden konnte und sich im Krieg auch kein Gewohnheitsrecht hinsichtlich der Listung umgewandelter Handelsschiffe entsprechend Art. 6 herausbildete:
  • Das Umwandlungsabkommen enthielt in Art. 7 eine sog. „Allbeteiligungsklausel“, derzufolge seine Bestimmungen „nur zwischen den Vertragsmächten Anwendung (finden) und nur dann, wenn die Kriegführenden sämtlich Vertragsparteien sind.“ Von den zur Zeit des Lusitania-Zwischenfalls am Krieg beteiligten Staaten hatten jedoch die Türkei, Serbien und Montenegro das Abkommen nicht ratifiziert. Es war somit nicht direkt anwendbar.
  • Auch eine indirekte Anwendung des Art. 6 in Form des Völkergewohnheitsrechtes scheidet aus. Bei der Listung umgewandelter Handelsschiffe handelte es sich um eine Erfindung der 2. Haager Friedenskonferenz (1907). Im Ersten WK wurde die Listung aus Gründen des Geheimnisschutzes von keiner Großmacht praktiziert. Mangels Gewohnheit konnte die Listung umgewandelter Handelsschiffe somit nicht zu einem Gewohnheitsrecht erstarken.
Schließlich spricht weiter gegen die Listentheorie, dass die Listung nach Artikel 6 des Umwandlungsabkommens ausweislich ihrer Entstehungsgeschichte nur den Zweck haben sollte, offensichtliche Missbrauchs-Fälle mehrfacher (!) Umwandlungen und Rückverwandlungen bekämpfen zu können. Bei der Lusitania lag ein solcher Fall gar nicht vor.

Übrigens in den in den USA veröffentlichten warnenden Zeitungsannoncen wurde nicht vor einer Reise auf dem Kriegsschiff Lusitania gewarnt sondern vor der Durchfahrt des von Deutschland verhängten Sperrgebiets.
 
Nicht erwähnt wurde gestern Abend, das die Lusitania außer der genannten Munition satte 46 Tonnen Aluminiumstaub, der wohl für das schnelle Sinken verantwortlich zeichnet, geladen hat, das man zur Herstellung von Sprengstoff benötigte.


Der deutsche U-Bootkommandant Schwieger hat m.W. nach durchaus befehlsgemäß gehandelt und nicht eigenwillig wie ihm am Ende des Films seitens der Admiralität vorgeworfen wurde. Die Lusitania war im Kriegsgebiet unterwegs und es war ein offenes Geheimnis, dass Passagierdampfer der Allierten aber auch Kanadier zu militärischen Zwecken eingesetzt wurden. Ich weiß nicht, ob Schwieger davon ausging, dass Frauen und Kinder sich auf der Lusitania befanden bzw. diese sich ohne Not in Kriegsgebiet begaben und Schwieger dann auch noch ohne jede Vorwarnung angriff. Nach dem Torpedotreffer ließ Schwieger den Lotsen durch das Seerohr schauen und berichtet dann wie folgt:

„Er schaute durchs Seerohr, prüfte kurz und rief dann erregt aus: „Mein Gott, das ist ja die Lusitania!“ Ich nahm meine Stellung am Seerohr wieder ein. […] Es war der schrecklichste Anblick, den ich je in mein Leben gesehen hatte. Hilfe bringen war mir unmöglich; ich hätte doch nur eine Handvoll retten können. [..]Zur Frage eines zweiten abgeschossenen Torpedos schreibt Schwieger,“… in dies Gedränge von sich rettenden Menschen nicht hätte schießen können.“ (1)




(1) Marinearchiv, Handelskrieg Bd.II, S.88 und Bailey, Documents, S.335
 
Nach dem Torpedotreffer ließ Schwieger den Lotsen durch das Seerohr schauen und berichtet dann wie folgt:[/FONT]

Hallo Turgot,

da wäre ich skeptisch, auch unabhängig von den Aussagen und dem Kriegstagebuch des U-Bootes. Grund: auf der Nordatlantikroute gab es nur eine Handvoll Schiffe mit 4 Schornsteinen, also Schnelldampfer. Ich kann mir nicht vorstellen, und meine auch entsprechende gegenteilige Äußerungen schon gelesen zu haben, dass die Lusitania nicht beim Fahren des Angriffskurses bereits identifiziert worden ist.

Angriff auf einen Mythos - einestages

EDIT: wenn ich mich richtig erinnere, ist die Identifizierung des Liners auch im KTB vermerkt worden ("Lusitania oder Mauretania"), dieses ist in einem Buch abgedruckt worden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Turgot,

da wäre ich skeptisch, auch unabhängig von den Aussagen und dem Kriegstagebuch des U-Bootes. Grund: auf der Nordatlantikroute gab es nur eine Handvoll Schiffe mit 4 Schornsteinen, also Schnelldampfer. Ich kann mir nicht vorstellen, und meine auch entsprechende gegenteilige Äußerungen schon gelesen zu haben, dass die Lusitania nicht beim Fahren des Angriffskurses bereits identifiziert worden ist.

Angriff auf einen Mythos - einestages


Gutes Argument!:)
 
Spielt es denn eine Rolle bei der Bewertung des Vorfalls, ob die "Lusitania" wirklich vorher identifiziert wurde? Schwieger hat auf jeden Fall gesehen, dass er kein Kriegsschiff, sondern einen Passagierliner vor den Rohren hatte. Oder vermutete er ein Truppenschiff mit Ziel Dardanellen?
 
bb schrieb:
Oder vermutete er ein Truppenschiff mit Ziel Dardanellen?

Na ja, Schwieger hatte durchaus nicht unberechtigten Grund zu der Annahme gehabt, das die Lusitania als Truppentransporter unterwegs war. Wie gesagt: Das war nicht ungewöhnlich.

Die Lusitania wurde 1913 mit Panzerplatten, Munitionsräumen und entsprechenden Vorrichtungen für 15,6cm Geschütze ausgestattet, also Voraussetzungen für einen bewaffneten Hilfskreuzer. Wie weit Schwieger nun darüber im Bilde war, das die britische Admiralität entschieden hat, die Lusitanie zunächst "nur" als Transporter für militärisches Material einzusetzen, ist mir nicht bekannt.
 
Die detaillierte Ladeliste hat Lasing am 4.6.1915 erhalten. Auch die US-Regierung hat zunächst über die Hafenbehörden klären müssen, ob kanadische Truppen - natürlich in Zivil - verschifft sein könnten. Das wurde in dem zitierten Vermerk des Handelsministeriums verneint.

Über die Ladung der Munition (5450 Kisten) und des Aluminiums (das allerdings nicht als "explosives" geführt wurde), wurde Lansing bereits am 8. Mai vorab mit einer groben Ladeliste informiert.

"I beg to report as follows:
1. Wether she had any contraband or ammunition on board at the time she sailed from New York?
... Practically all of her cargo was contraband of some kind."
Lansing-Papers I, S. 386f., 428ff.
 
Der preußische Außenminister warnte, nach der Ankündigung des uneingeschränkten U-Bootkrieges im Februar 1915, in einer Note an die USA: Angesichts des Mißbrauches neutraler Flaggen seitens Großbritanniens, seien Fehler nicht immer zu vermeiden. Daher täten neutrale Staatengut daran, ihre Bürger und Wahren von feindlichen Schiffen fernzuhalten.
Washington reagierte: Falls ein deutsches U.Boot ein US-Schiff oder das Leben amerikanischer Bürger gefährde, würden die USE die deutsche Regierung streng zur Rechenschaft ziehen.
Daraufhin wollte der britische Außenminister Grey von Oberst House, dem Chefberater von Präsident Wilson, wisse: "Was wird Amerika tun, wenn die Deutschen ein Passagierschiff mit amerikanischen Touristen versenken?"
House soll keinen Augenblick gezögert haben und antwortete: "Das würde uns in den Krieg bringen."
Seitdem reifte in Churchill, der von diesem Gespräch unterrichtet wurde, der Plan, die Lusitania in die Schußlinie deutscher U-Boote zu bringen.

Vor allem ist es "merkwürdig" das alle britischen Marinestellen über Funk angewiesen wurden, im Westen und Süden Englands nach U-Booten Ausschau zu halten. Der Deutsche Marine-Geheimdienst entzifferte den Code und der Deutsche Admiralstab beorderte drei U-Boote (U-20, U-27 und U-30) in das Gebiet.
Auch die Briten können die deutschen Funksprüche entziffern und so erfahren sie die Standorte der Boote. Der Kreuzer "Juno", der den Schutz der Lusitania in den britischen Gewässern übernehmen sollte, wird eigents wegen der U-Boot-Gefahr zurückbeordert. Allein "vergisst" man, der Lusitania selbst die Standorte der U-Boote mitzuteilen.
Inzwischen hat U-20 zwei britische Schiffe torpediert. Da es nun zu offensichtlich werden würde, teilt man der Lusitania von der Marinestelle Queenstown per Funk mit, dass sich in dem angesteuerten Sektor ein deutsches U-Boot befindet.
Turner, der Kapitän der Lusitania, hält sich jedoch an seine Weisungen und ändert den Kurs nicht.
Daraufhin funkt ihm die britische Admiralität irreführende Positionsangaben von U-20 und verschweigt gleichzeitig, dass drei Tage zuvor für ihn die Liverpool-Route um die Nordküste Irlands freigegeben worden ist.
Als dann am 7. Mai Turner auch noch den Befehl der Admiralität erhält, nicht Liverpool sondern Queenstown anzulaufen, gerät sein Schiff unmittelbar in die Schußlinie von U-20.
Turner blieb stets dabei, dass er von der Admiralität einige Instruktionen erhalten habe, weigerte sich jedoch sein Leben lang, etwas über deren Inhalt zu sagen.

Für mich sieht das so aus, als wurde da jemand in zynischer Weise vor den fahrenden Zug gestoßen.
 
Hallo Rurik,

das sind die gängigen Verschwörungstheorien, wie auch im Wiki-Thema wiedergegeben.

Dazu hat Gandolf eigentlich das Wesentliche geschrieben:
http://www.geschichtsforum.de/142243-post26.html


Die Vertreter dieser Theorien haben mE keine rechte Vorstellung vom U-Boot-Krieg 1915 bzw. den Abwehrbedingungen, die durch Chaos geprägt waren. Dieses Chaos betraf sowohl falsche und richtige Meldungen über U-Boote, versickernde Befehlsketten, mangelnde Erfahrung als auch die verfügbaren Abwehrmittel, wie sich besonders am Einsatz der völlig ungeeigneten JUNO sowie der zahlreichen Kleinstboote etc. an der Westküste zeigt. Ansonsten wurden Schiffe grundsätzlich für sicher gehalten, die schneller als U-Boote operieren konnten. Hätte man die Lusitania langsam und sicher vor die Torpedorohre haben wollen, hätte man ihr idealerweise die ungeeignete JUNO beiordnen müssen. Das Auswahlrisiko ist kleiner als das Auffindungsrisiko ohnehin.

Die Queenstown-Theorie von Simpson ist nach anderer Darstellung von Bailey, The Lusitania Disaster, reine Spekulation, unplausibel auch das angebliche Kursmanöver in Verbindung mit Queenstown.
 
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