Machtergreifung 1933

Und nur Brüning hat in seinem bei Morsey, ErmG, in Auszügen abgedruckten Brief von 1947 offenkundig ziemlich zutreffend gerechnet, wenn er da - aus der Erinnerung heraus - bemerkt, die Regierungskoalition hätte nur 15 weitere Stimmen gebraucht, tatsächlich waren es 18.
Zutreffend daher seine Schlussfolgerung, die Regierungskoalition hätte auf jeden Fall die notwendigen Stimmen zusammen bekommen. In einem Verfahren, welches andererseits sowieso entlang der GO des Reichstags nicht rechtmäßig gewesen war.
 
Ich würde das Verbleiben von Ministern, die eher den nationalkonservativen Lager, als der NS-Bewegung, zuzuordnen waren, nicht unbedingt als Zeichen der Popularität beim Bürgertum (wobei das letztendlich, wenn man der Analyse des Wahlverhaltens bei Falter folgt, die Hauptunterstützergruppe der NSDAP jedenfalls vor Beginn der Diktatur war) werten wollen.
Ich sehe darin eher zunächst eine Konzession gegenüber Hindenburg um für diesen die Fassade der Beteiligung von dessen politishen Freunden aus dem nationalkonservativen Lager an der politischen Macht aufrecht zu erhalten und im weiteren Verlauf auch einfach die Abnahme der Bedeutung dieser Positionen, durch die zunhemende Degeneration des Staatsapparates und die den zunehmenden Machttteansfer von staatlichen Stellen zu Parteistrukturen, die die Schlüsselpositionen im System von den staatlichen Behörden zunehmend weg zur NSDAP hin verschob.

Ich hatte es jetzt eher von der anderen Seite her betrachtet: Weshalb blieben Männer in einem Ministeramt, die nicht ausgewiesene Nationalsozialisten waren und leisteten loyal ihren Dienst, teils bis zum Ende des Krieges? Wenn wir hier nicht lauter Ausnahmen annehmen, können wir doch zumindest vermuten, dass es auch im Bürgertum viele Anhänger des Regimes gab. Auch die NS-Wahlergebnisse vor 1933 waren ja schon sehr gut, und sie gingen offenkundig zu Lasten der bürgerlichen Parteien mit Ausnahme des Zentrums. Dass Hitler dieser Schicht zumindest verbal immer mal wieder entgegenkam, mag bis 1934 auch mit Hindenburg zu tun gehabt haben, aber der Reichspräsident war natürlich auch nicht der Einzige, dessen Hilfe die NS-Regierung benötigte, um an der Macht zu bleiben. Es gab nun einmal eine große Offenheit gerade im national gesinnten, protestantischen Bürgertum gegenüber "Bewegungen", die sich als patriotisch, antimarxistisch und revisionistisch präsentierten und behaupteten, die Arbeiterschaft wieder mit der Nation versöhnen zu können.
 
Nicht im konkreten Fall und Ergebnis.

Keine mir bekannt Lit. berechnet die notwendige 2/3-Stimmenmehrheit von den bei Abstimmung Anwesenden, den 538 Abgeordneten.

Ich verstehe nicht ganz, worauf Du hinauswillst. Verfassungsändernde Beschlüsse konnten nur zustande kommen, "wenn zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend sind und wenigstens zwei Drittel der Anwesenden zustimmen." Natürlich muss die Zweidrittelmehrheit der Anwesenden gerechnet werden, hat das irgendjemand bestritten? Dass die Nazis vorhatten, gegebenenfalls die Zahl der Anwesenden so zu manipulieren, dass die Zweidrittelmehrheit zustande kommt, hatte ich schon erwähnt:
In der Ministerbesprechung vom 15. März 1933 rechnete Innenminister Frick vor, nach Abzug der kommunistischen Abgeordneten bräuchten "nur 378 Abgeordnete für die Annahme des Ermächtigungsgesetzes anwesend zu sein". In diesem Fall hätten 252 Stimmen für die Zweidrittelmehrheit gereicht. (Die NSDAP stellte allein 288 Mandate.) Göring schlug vor: "Eventuell könne man die Mehrheit dadurch erreichen, daß einige Sozialdemokraten aus dem Saal verwiesen würden."

Die Zahl von 538 Anwesenden ist übrigens falsch, wenn ich von dem von Dir zitierten Brüning-Brief ausgehe. Demnach waren 100 SPD-Abgeordnete anwesend, von denen 94 an der Abstimmung teilnahmen. Insgesamt waren also 544 Abgeordnete anwesend. 9 weitere waren verhaftet, konnten aber nach der (rechtlich ebenfalls zweifelhaften) Änderung der Geschäftsordnung trotz Abwesenheit als "anwesend" mitgezählt werden.

Unter der Voraussetzung, dass der Reichstag befugt gewesen wäre, über das Ermächtigungsgesetz abzustimmen, hätten von den anwesenden 544 Abgeordneten zwei Drittel, also 363 für das Gesetz stimmen müssen.

Dann behauptet Brüning allerdings, Hitler hätte nur 15 Stimmen außerhalb der Regierungsparteien gebraucht. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Die Regierungsparteien (NSDAP 288, DNVP 52 + Thüringer Landbund 1) bringen es auf 341 Stimmen.

Das offizielle Protokoll der namentlichen Abstimmung listet 566 Abgeordnete auf, davon werden 13 als krank bzw. entschuldigt geführt, demnach bezog sich nach der geänderten Geschäftsordnung die Zweidrittelmehrheit auf die übrigen 553 Abgeordneten. Hitler hätte nach dieser Rechnung also 369 Stimmen, somit ihm noch 28 gefehlt.
 
Am Abstimmungstag 23. März 1933 hätte es genug Gründe gegeben, die teils verfassungsrechtlichen Verstöße, Regelwidrigkeiten und Beugungen der Rechte und Pflichten der Reichstagsabgeordneten und das Verhalten des Reichstagspräsidenten zum Anlass zu nehmen, um die Verfassungsmäßigkeit/Geschäftsordnungskonformität des tagenden Abgeordneten-Plenum, der Tagesordnung und des Abstimmungsverfahrens, der Abstimmung zum ErmG substanziell und ernsthaft überhaupt zu bestreiten.

Das fand nicht statt, die Drohkulisse war zu deutlich, die Machtverhältnisse frisierten die Rechtsverhältnisse, die 'öffentliche' Druck, die 'öffentlichen' Erwartungshaltungen, die Machtverhältnisse in den vorab so ziemlich alles klärenden, konstituierten Reichstags-Ausschüssen waren eindeutig, ebenso auch die Zugeständnisse/Verständnisse oder gar Billigung und Einwilligung diverser Ausschuß-Abgeordneter jenseits der Regierungskoalition.
 
Die Zahl von 538 Anwesenden ist übrigens falsch, wenn ich von dem von Dir zitierten Brüning-Brief ausgehe.

Es waren 94 SPD-Abgeordnete anwesend, die alle abgestimmt haben. Siehe Strenge, Ermächtigungsgesetzt, S. 4 und die namentliche Abstimmungsliste des Reichstagsprotokolls. Es gab keine Abstimmungsenthaltungen, siehe Endergebnis und Namensliste, dort wäre es vermerkt worden. Alle 538 anwesenden Abgeordneten haben an der Abstimmung teilgenommen.

Hans Schneider, Das Ermächtigungsgesetz, Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Heft 3/1953, S. 197-221, notiert S. 207 ebenfalls zutreffend:
Tatsächlich sind 538 Abgeordnete anwesend gewesen.

Dann behauptet Brüning allerdings, Hitler hätte nur 15 Stimmen außerhalb der Regierungsparteien gebraucht. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Er schreibt aus der Erinnerung - es waren ja auch 18.

Die von allen Fraktionen beschlossene Einsimmigkeit passt auch nicht zum Szenario, 94 SPDler hätten gegen das ErmG gestimmt, und sechs sich der Stimme bzw. der Abstimmung enthalten...scheint mir. ;)
 
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Das fand nicht statt, die Drohkulisse war zu deutlich, die Machtverhältnisse frisierten die Rechtsverhältnisse, die 'öffentliche' Druck, die 'öffentlichen' Erwartungshaltungen, die Machtverhältnisse in den vorab so ziemlich alles klärenden, konstituierten Reichstags-Ausschüssen waren eindeutig, ebenso auch die Zugeständnisse/Verständnisse oder gar Billigung und Einwilligung diverser Ausschuß-Abgeordneter jenseits der Regierungskoalition.
Das ist nur Rechtfertigungsgerede, denn in der Öffentlichkeit, sowohl in Inland als auch im Ausland, kam nur an: Reichstag hat dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt - und sich damit selbst abgeschafft. Diese Gefahr war allen bekannt, aber nur die SPD hat auch danach gehandelt. Das und nichts Anderes ist wichtig.
 
Wie bedenklich nahe spätestens ab dem 30. Januar 1933 Exekutive/Regierung und Legislative/Reichstag rückten, zu Lasten natürlich der Legislative, zeigt sich am seit Ende August 1932 amtierenden Reichstagspräsident Göring:

Dieser wurde am 30. Januar 1933 von der Hitler-Regierung als Kommissar des Reiches über das Preußische Innenministerium eingesetzt und weiterhin zum Reichminister ohne Geschäftsbereich im Hitler-Kabinett ernannt. Und behielt weiterhin seine Funktion als Reichstagspräsident, im neu gewählten Reichstag wurde er in der 1. Sitzung am 21. März 1933 erneut zum Reichstagspräsidenten gewählt.

Das wirft ein grelles Licht auf die Machtverhältnisse, speziell auch zwischen Exekutive und Legislative.

Der Reichstagspräsident ist seit Ende Januar auch oberster Dienstherr der preußischen Polizei-/Ordnungskräfte, mithin auch in Berlin und um das Reichstagsgebäude bzw. die Kroll-Oper nach dem Reichstagsbrand. Und sorgt dafür, dass die SA in Preußen im Februar den Rang einer Hilfspolizei erhält.

Nun tagen am 23. März in der Kroll-Oper die Reichstags-Abgeordneten, während tausendende SA-Leute um die Kroll-Oper herum und viele im Abgeordneten-Saal versammelt sind - und Reichstagspräsident Göring ist der oberste Dienstherr der vielen SA-Leute aus Preußen in ihrer Funktion als Hilfspolizisten. Nun befinden sich einige Abgeordnete der SPD in Schutzhaft, wahrscheinlich auch welche in Gewahrsam preußischer SA-Leute in der Funktion als Hilfspolizisten - oberster Dienstherr Reichstagspräsident Göring; oder in Gewahrsam der preußischen Polizei, oberster Dienstherr wiederum Reichstagspräsident Göring.
 
Immer mit Quellen vergleichen, siehe Reichstagsprotokoll. Bestätigung durch wissenschaftl. Lit.

:)

Du hattest ja geschrieben, in der wissenschaftlichen Literatur fände man die Mehrheitsverhältnisse durchweg falsch dargestellt; der einzige, der einigermaßen korrekt rechne, sei Brüning. Dabei schreibt Brüning von SPD-Abgeordneten, die zwar anwesend gewesen seien, sich aber nicht an der Abstimmung beteiligt hätten.

Wo in der Literatur wird eigentlich nicht von der Zweidrittelmehrheit der Anwesenden ausgegangen?
 
Das ist nur Rechtfertigungsgerede, denn in der Öffentlichkeit, sowohl in Inland als auch im Ausland, kam nur an: Reichstag hat dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt - und sich damit selbst abgeschafft.

Im In- und Ausland kam seit Jahren der Terror der Nazis gegenüber andersdenkenden durchaus an, nicht nur in Form von Parolen, sondern auch in Form politischer Morde und ganz konkret vor dem Ermächtigungsgesetz auch in Form des Terrors gegen die KPD, die SPD und ihre Kader und Nebenorganisationen.

Du tust hier, als wenn das alles außerhalb des Reichstags und damit auch die Unrechtmäßigkeit der ganzen Veranstaltung nicht wahrnehmbar gewesen wäre, de facto war sie das aber bis in die Provinz hinein.

Im Ausland war das ebenfalls spürbar, alleine schon dadurch, was die Exilanten, die in Teilen schon vor dem Ermächtigungsgesetz vor dem Terror der Nazis ins Ausland flohen, dazu zu erzählen hatten.

Wer da den Willen hatte zu sehen, konnte das sehen, sowohl im In-, als auch im Ausland.

.........bestand nicht.

Um den Terror und das unrechtmäßige Vorgehen der Nazis zu übersehen, musste man schon gewillt sein das zu tun und sich sehr darum bemühen die Augen zu verschließen, vor dem, was da getrieben wurde.
 
Weshalb blieben Männer in einem Ministeramt, die nicht ausgewiesene Nationalsozialisten waren und leisteten loyal ihren Dienst, teils bis zum Ende des Krieges?

Das wird man sich im Einzelfall ansehen müssen, aber da sehe ich verschiedene, denkbare Motivationen:

1. Handfeste persönliche Vorteile
2. Möglicherweise die Vorstellung in Überschätzung der eigenen Bedeutung maßgeblichen Einfluss nehmen zu können
3. Scheu davor sich beruflich in schwierigen Zeiten komplett neu orientieren zu müssen (gerade bei den Berufspolitikern, deren Berufsfeld mit dem Verbot anderer Parteien und der Ausschaltung des Reichstags, gerade komplett weggebrochen war.
4. Übereinstimmung mit bestimmten Positionen der Nazis
5. Selbsstäuschung im hinblick auf die Annahme für alles, was außerhalb des eigenen Kernbereichs passierte nicht verantwortlich zu sein.
6. Ab einem bestimmten Punkt möglicherweise auch die Einsicht, persönlich so sehr in die Machenschaften des Regimes involviert zu sein, dass es nicht mehr möglich sein würde sich davon so einfach los zu sagen.

Müsste man sich wie gesagt im Einzelfall ansehen.

Wenn wir hier nicht lauter Ausnahmen annehmen, können wir doch zumindest vermuten, dass es auch im Bürgertum viele Anhänger des Regimes gab.

Inwiefern lauter Ausnahmen? Diese Personen sind schon auf Grund ihrer Positionen insofern Ausnahmen, als dass ihnen Vergünstigungen geboten wurden, die dem Bürgertum als solchem nicht zur Verfügung standen.
Wir reden hier immerhin von einer priviligierten Elite.

Auch die NS-Wahlergebnisse vor 1933 waren ja schon sehr gut, und sie gingen offenkundig zu Lasten der bürgerlichen Parteien mit Ausnahme des Zentrums.

Nun, wie gesagt, hinsichtlich Hitlers Wählerschaft liegt ja die Analyse Falters vor, die das Bürgertum als stärkste Wählergruppe der NSDAP ausweist.
Wie gesagt, sind das allerdings nur bis 1933 belastbare Zahlen, wo das Regime 5 oder 10 Jahre später die meisten Anhänger hatte, wird schwer auszumachen sein, zumal sich die Bevölkerungsstruktur Deutschlands durch die Annexionen umliegender Staaten und Gebiete ja durchaus auch noch änderte.

So weit mir bekannt, war es in Österreich wohl grundsätzlich vor allem die Position der Christsozialen und anderer Konservativer den eigenständigen Staat erhalten zu wollen, während unter den österreichischen Sozialdemokraten/Sozialisten (man korrigiere mich, wenn ich hier falsch liegen sollte) ein Anschluss an Deutschland bereits deutlich vor Hitler einige Beführworter hatten.

Dementsprechend mag das Regime nach 1938 in der Meinung der Arbeiterschaft Österreichs möglicherweise etwas besser weggekommen sein, als im übrigen Deutschland, im später annektierten "Sudetenland" und in den annektierten Teilen Polens, in denen letztendlich auch größere Teile der Arbeiterschaft, sofern deutschsprachig den Anschluss an Deutschland wollten, mag es sich damit ähnlich verhalten haben.

Weiterhin kommt die Politik der Aufrüstung hinzu, die zwar wegen des Lohnstopps und der Importlücken die Lebensqualität der Arbeiter nicht unbedingt verbesserte, aber zumindest durch das Hochfahren der Produktionskapazitäten und die Versorgung der Unternehmen mit Staatsaufträgen, kurzfristig erstmal Arbeitsplätze sicherte.

Das macht es für mich durchaus vorstellbar, dass sich die Unterstützung für Hitler zwischen 1936 und 1940 möglicherweise durchaus merklich in Richtung der Arbeitermillieus verschob, während im Gleichen Zeitraum Unterstützung aus dem bürgerliche/konservativen Lager etwas nachgelassen haben könnte.

Das ist allerdings rein hypothetisch und lässt sich nicht beweisen, da wirklich repräsentative, neutrale Erhebungen über die Stimmung in Deutschland kaum noch möglich waren.
Die SoPaDe versuchte zwar noch einige Zeit von Prag aus, systematisch die Stimmung in Deutschland zu erfassen, aber die Möglichkeit das wirklich repräsentativ und außerhalb des Untergrunds zu machen, gab es kaum und auch das endete dann mit dem deutschen Einmarsch in der "Resttschechei".

Dass Hitler dieser Schicht zumindest verbal immer mal wieder entgegenkam, mag bis 1934 auch mit Hindenburg zu tun gehabt haben, aber der Reichspräsident war natürlich auch nicht der Einzige, dessen Hilfe die NS-Regierung benötigte, um an der Macht zu bleiben.

Auch das ist, würde ich sagen, zeitabhängig.
Hitler war in den ersten Jahren seines Regimes sicherlich auf die Kooperation des alten Staatsaparates angewiesen, aber mit dem Umbau der Universitäten zu faktischen NS-Kaderschmieden, war das im Bereich der Verwaltung zunehmend weniger notwendig.
Die Reichswehr mit ihren 100.000 Mann wiederrum war so klein, dass die Nazis die dortigen konservativen Elemente recht schnell absorbieren konnte.
Als 1935 die allgemeine Wehrpflicht eingeführt wird, wird die Armee mit Rekruten überflutet, die zum Teil schon Vorprägungen aus der Hitlerjugend mitbringen und in den folgenden Jahren wird das institutionell, hinzu kommen die in die Reichwehr übernommenen SA-Kader.
Durch den rapiden zahlenmäßigen Ausbau der Armee wurden auch neue Spitzenpositionen geschaffen, so das Güstlinge des Regimes hier schnell aufrücken und in konkurrenz zu den alten Militäreliten treten konnte.

Es gab nun einmal eine große Offenheit gerade im national gesinnten, protestantischen Bürgertum gegenüber "Bewegungen", die sich als patriotisch, antimarxistisch und revisionistisch präsentierten und behaupteten, die Arbeiterschaft wieder mit der Nation versöhnen zu können.

Es gab diese Offenheit in der Zeit freier Wahlen, aber das sagt uns wenig darüber aus, wie offen das Bürgertum in dem Moment blieb, als dann die Diktatur da war, die auch in sein Leben eingriff, die gegebenen Versprechen aber nicht halten konnte.
Zudem, wie gesagt, auch die Struktur des Bürgertums veränderte sich ja im Laufe der Zeit.
Mit der Annexion Österreichs, der tschechischen Gebiete und der westponischen Gebiete, veränderte sich z.B. die Struktur des Bürgertums dahin, dass es in der der Summe wesentlich katholischer wurde, in Teilen (Österreich) dem eigenen Staat nachtrauerte und in Teilen möglicherweise auch weniger anfällig für antimarxistische Rhetorik waren, weil die Sozialdemokratie und die Kommunisten in der Gesellschaft in der sie sich vorher bewegten, weniger stark waren, als in Deutschland.

Österreich nach 1918, hat außer Wienund keinen wirklich großen städtischen Ballungsraum und abgesehen von zwei drei mittelgroßen Städten wie Linz, keine natürliche Machtbasis der Arbeiterbewegungen.
Und den österreichischen Konservativen, die eigentlich am eigenen Staat festhalten wollten zu versprechen die österreichische Arbeiterschaft auf Deutschland einzuschwören wird sicher auch nicht unbedingt zu Begeisterungsstürmen im dortigen Bürgertum geführt haben.
Außerdem sitzt in Österreich ja bereits Vorher eine faktische Rechtsdiktatur unter Dollfuß und dann unter Schuschnigg im Sattel, so dass das Bürgertum kaum Angst vor kommunistischen Umstürzen gehabt haben dürfte und sich mit der eigenen Diktatur möglicherweise besser identifizieren konnte als mit der aus Berlin.

Im "Sudetenland" und in den deutschsprachigen Gebieten Polens, brauchte es niemanden, der versprach die Arbeiterschaft auf "nationalen" Kurs "zurück zu führen", weil sie in Teilen bereits vor Hitler so eingestellt war

Unter diesen Umständen mag die Rhetorik beim Bürgertum in Deutschland 1933 möglicherweise besser verfangen haben, als 6 Jahre später in einem völlig anders zusammengesetzten Bürgertum, dass mit den Narratven Hitlers möglicherweise viel weniger anfangen konnte, weil es aus einer ganz anderen politischen Umgebung kam, in der die Narrative, die in Deutschland vielleicht verfingen möglicherweise so gar nicht passten.


Ich möchte damit die Grundannahme, dass das Bürgertum immer eine wichtige Stütze des Regimes blieb, gar nicht anzweifeln.
Ich sehe aber Gründe, warum sich mindestens zwischenzeitlich die Gewichte verschoben und rückverschoben (der Krieg traf in Form des Luftkrieges zuerst die Arbeitermilleus in den Großstätten) haben könnten und ich halte das Verbleiben von einer Hand voll bürgerlicher Minister nicht für ein gutes Stimmungsbarometer für die Loyalität des Bürgertums zum Regime.
 
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Du hattest ja geschrieben, in der wissenschaftlichen Literatur fände man die Mehrheitsverhältnisse durchweg falsch dargestellt;
Das habe ich so keineswegs geschrieben, siehe schon Beitrag 78:

Die Rechenwege für die eine gültige Abstimmungsmehrheit werden übrigens durchweg falsch in der wissenschaftlichen Lit. dargestellt und auch meine obige stimmt nicht.

538 Abgeordnete waren beim Abstimmungsprocedere anwesend, 2/3 davon = 359 Stimmen für die Annahme notwendig.
Die Regierungskoalition allein hatte schon 341 Stimmen, zu keinem Zeitpunkt war fraglich, ob das ErmG von den anderen Fraktionen noch 18 Stimmen bekommen würde. Nur im Brüning-Brief wird das annähernd zutreffend abgebildet.

der einzige, der einigermaßen korrekt rechne, sei Brüning.

Auch dies habe ich so nicht behauptet, siehe Beitrag 81:
Und nur Brüning hat in seinem bei Morsey, ErmG, in Auszügen abgedruckten Brief von 1947 offenkundig ziemlich zutreffend gerechnet, wenn er da - aus der Erinnerung heraus - bemerkt, die Regierungskoalition hätte nur 15 weitere Stimmen gebraucht, tatsächlich waren es 18.

Irrtümlich in Beitrag 65 zunächst geschrieben (korrigiert in #78):

Entsprechende Bemerkungen machte Brüning im bei Morsey, ErmG, S. 72-75 in Auszügen abgedruckten Brief. Zutreffend, wie sich überrascherweise zeigt.

Im schon erwähnten Beitrag 78, mit Korrektur:
Die Regierungskoalition allein hatte schon 341 Stimmen, zu keinem Zeitpunkt war fraglich, ob das ErmG von den anderen Fraktionen noch 18 Stimmen bekommen würde. Nur im Brüning-Brief wird das annähernd zutreffend abgebildet.

Fett von mir.

Wo in der Literatur wird eigentlich nicht von der Zweidrittelmehrheit der Anwesenden ausgegangen?
Auch das wurde von mir so nicht behauptet, siehe Beitrag #80:

Keine mir bekannt Lit. berechnet die notwendige 2/3-Stimmenmehrheit von den bei Abstimmung Anwesenden, den 538 Abgeordneten.

Mir ist noch keine wiss. Lit. begegnet, die zutreffend von den 538 anwesenden Abgeordneten die 2/3-Mehrheit berechnete und auf die notwendige Stimmenanzahl von 359 kommt. Und schlicht notiert, dass die Regierungskoalition nur 18 weitere Stimmen von Abgeordneten der anderen im Reichstag vertretenen Parteien/Fraktionen für die Annahme der ErmG-Vorlage brauchte. Siehe Beitrag 78:

Die Regierungskoalition allein hatte schon 341 Stimmen, zu keinem Zeitpunkt war fraglich, ob das ErmG von den anderen Fraktionen noch 18 Stimmen bekommen würde. Nur im Brüning-Brief wird das annähernd zutreffend abgebildet.
 
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Wie bedenklich nahe spätestens ab dem 30. Januar 1933 Exekutive/Regierung und Legislative/Reichstag rückten, zu Lasten natürlich der Legislative, zeigt sich am seit Ende August 1932 amtierenden Reichstagspräsident Göring:

Dieser wurde am 30. Januar 1933 von der Hitler-Regierung als Kommissar des Reiches über das Preußische Innenministerium eingesetzt und weiterhin zum Reichminister ohne Geschäftsbereich im Hitler-Kabinett ernannt. Und behielt weiterhin seine Funktion als Reichstagspräsident, im neu gewählten Reichstag wurde er in der 1. Sitzung am 21. März 1933 erneut zum Reichstagspräsidenten gewählt.

Das wirft ein grelles Licht auf die Machtverhältnisse, speziell auch zwischen Exekutive und Legislative.

Und dem Reichstagspräsidenten Göring wurde in einem Schreiben mit Datum 8. März 1933 von Reichsinnenminister Wilhelm Frick mitgeteilt, u.a. der Reichskommissar für das Preußische Innenministerium, Reichsminister Göring, sei zum Preußischen Bevollmächtigten für den Reichsrat ernannt worden.

Göring war damit in gleich drei Staatsorganen der Weimarer Verfassung vertreten, dem Reichstag, der Reichsregierung und dem Reichsrat. Allein die Amtskombination von Reichstagspräsident und Reichskommissar für das Preußische Innenministerium war - vor dem Hitler-Kabinett - wohl ausgeschlossen gewesen, soweit ich sehe; das weitere Staatsorgan-Amt Görings als Mitglied im Reichsrat m.E. vor dem 30. Januar 1933 völlig undenkbar, vermutlich selbst während des Papen-Kabinetts 1932, meine ich.
 
Ich sehe aber Gründe, warum sich mindestens zwischenzeitlich die Gewichte verschoben und rückverschoben (der Krieg traf in Form des Luftkrieges zuerst die Arbeitermilleus in den Großstätten) haben könnten und ich halte das Verbleiben von einer Hand voll bürgerlicher Minister nicht für ein gutes Stimmungsbarometer für die Loyalität des Bürgertums zum Regime.

Das ist gut möglich, ja. Man muss gewiss auch mit einem gewissen Karrierismus rechnen, so dass nicht jeder staatliche Amtsträger die NS-Ideologie auch teilte. Bei der Machtergreifung lässt sich aber sicher sagen, dass Teile des national gesinnten Bürgertums noch recht viel vom neuen Regime erhofften, zumal man eben in diesem Lager schon seit Jahren nach Möglichkeiten suchte, die Weimarer Republik in ein anderes politisches System zu überführen - wie auch immer man sich das dann konkret vorstellte. Selbst Eugen Bolz, dem man sicher keine Nähe zum NS-Staat nachsagen kann, plädierte in seinen Briefen 1931/32 für einen "Diktator auf Zeit", um das Land wieder zu stabilisieren. Solche Sehnsüchte versuchte die NS-Propaganda natürlich auszunutzen.
 
Selbst Eugen Bolz, dem man sicher keine Nähe zum NS-Staat nachsagen kann, plädierte in seinen Briefen 1931/32 für einen "Diktator auf Zeit", um das Land wieder zu stabilisieren. Solche Sehnsüchte versuchte die NS-Propaganda natürlich auszunutzen.

Da wäre ich ein wenig skeptisch, ob sich solches von der NS-Propaganda aber wirklich erfolgreich ansprechen ließ, denn das Modell "Diktator auf Zeit" impliziert ja durchaus nicht den Wunsch komplett mit der Republik zu brechen.

Die Nazis aber machten ja keinen Hehl daraus, dass sie genau einen solchen dauerhaften Bruch anstrebten.
 
Seit Anfang der 1930er Jahre, im Rahmen der Weltwirtschaftskrise und begleitenden Ideologisierung der Politik in vielen Sachfragen und nach Hindenburgs Wiederwahl im April 1932 steuerte nicht nur Hindenburg zusehends auf die Vorstellung einer - auch autoritären - Präsidialpolitik zu, verbunden mit dem Wunsch einer Marginalisierung des Reichstags-Parlaments hinsichtlich der Verantwortlichkeit und Stellung bei der Konstituierung der Regierungen.

Die Ideen eines Kabinetts mit Fachleuten, Fachbeamten ohne Parteizugehörigkeit, 'über den Parteien stehend', weitgehend vom Reichspräsidenten und seinen Beratern ausgesucht und eingesetzt, fand zumindest ab 1932 vielfach Anklang und nahm - in der Krise der frühen 1930er Jahre - gewisse Traditionen der Kaiserreich-Regierungen 1871-1914 mitsamt der geringen Regierungsverantwortlichkeit des damaligen Reichstages auf.

Dabei hatte der Fortbestand des etablierten parlamentarischen Systems mitsamt der von den gewählten Parlamenten idealerweise bestimmten Regierungen zumindest ab Anfang der 1930er Jahre weniger und wenige Verteidiger, auch angesichts vielfach negativer Mehrheiten nicht nur im Reichstag, sondern in diversen Länderparlamenten, ob in Württemberg oder Preußen usw. Wiederum waren allerdings vor allem die süddeutschen Länder auf ihre föderale Eigenständigkeit orientiert, und sahen die 'Reichsreform'-Ambitionen diverser konservativer Kreise in Berlin skeptisch. Der 'Preußenschlag' am 20. Juli 1932 empfanden in Süddeutschland wichtige Akteure zunächst als Bedrohung der föderalen Verfassung des Reiches - und damit der föderalen Stellung ihrer Länder.

Die weiter oben schon genannten 'bürgerlichen' Minister, die schon im Papen-Kabinett ab Juni 1932 amtierten, und auch im Hitler-Kabinett teils sogar bis 1945 verblieben, waren allesamt persönlich von Hindenburg und seinen Beratern vorgeschlagen und verpflichtet worden, das Amt anzunehmen. Papen hatte Ende Mai 1932 das Kabinett vorgeschlagen bekommen und anzunehmen, so wie auch er wohl mehr zur Reichskanzlerschaft verpflichtet worden ist, eingefädelt von Kurt von Schleicher bei Hindenburg.
Konservative, 'unpolitische' Beamten-Fachleute mit preußischem Pflichtbewusstsein & Dienstverständnis wie Finanzminister Schwerin von Krosigk gehören hierein, der ganz sicher die neue und alte Praxis teilte, dass der Kaiser, nun Reichspräsident, die Regierung und das Kabinett wesentlich gestaltet und einsetzt, eben autoritäre Präsidial-Regierungen. Diese parteilosen Minister dienten via Hindenburg dem Reich, verpflichtet von Gehorsam, Dienstverständnis, vom Schlagwort der 'nationalen Konzentration' (Papen) oder der 'nationalen Auferstehung' (Hitler).
 
Da wäre ich ein wenig skeptisch, ob sich solches von der NS-Propaganda aber wirklich erfolgreich ansprechen ließ, denn das Modell "Diktator auf Zeit" impliziert ja durchaus nicht den Wunsch komplett mit der Republik zu brechen.

Die Nazis aber machten ja keinen Hehl daraus, dass sie genau einen solchen dauerhaften Bruch anstrebten.

Das ist natürlich richtig, aber auf der anderen Seite war die Gruppe bürgerlicher Politiker, die seit 1930 im Wesentlichen die Geschicke des Landes bestimmte, gegenüber der NS-Bewegung recht selbstbewusst. Papen und Schleicher hofften auf unterschiedliche Weise, die ganze Partei oder Teile davon sozusagen vor den eigenen Karren spannen zu können, und selbst Brüning hatte zwischen 1930 und 1932 diverse Pläne einer Tolerierung oder Koalition mit der NSDAP ins Auge gefasst. Gerade im Frühjahr 1933 mochte man sich noch einreden, dass Hitler diszipliniert, in der konservativ dominierten Regierung isoliert und von seinen radikaleren Anhängern getrennt werden könnte. Als man Hitler zur Macht verhalf, dachte man sicher nicht an eine zwölfjährige Kanzlerschaft.

Das Ermächtigungsgesetz hätte schließlich auch von einem Kanzler oder Vizekanzler Papen oder einigen starken, nationalkonservativen Ministern genutzt werden können. Nicht umsonst ist in den Befugnissen des Gesetzes immer von der Reichsregierung, nicht vom Reichskanzler die Rede. Dass die Reichsregierung binnen weniger Monate kaum mehr als eigenständiger Machtfaktor bestehen bleiben würde, sahen Papen, Hugenberg, Kaas, Heuss und andere bürgerliche Politiker - egal ob Sympathisanten oder Gegner des NS-Regimes - vermutlich nicht voraus.
 
Als man Hitler zur Macht verhalf, dachte man sicher nicht an eine zwölfjährige Kanzlerschaft.

Der Knackpunkt ist, dass man sich nur so lange die Illusion machen konnte, Hitler sei irgendwie kontrollierbar, wie Hindenburg Reichspräsident blieb.
Der konnte aber auf Grund seines fortgeschrittenen Alters jederzeit ausfallen und dann war damit zu rechnen, dass Hitler erneut um das Amt des Reichspräsidenten kandidieren würde, wie er es bereits 1932 getan hatte.
Hätte er dieses Amt erreicht, wäre er allerdings vollkommen unkontrollierbar geworden.

Die Konservativen, die mit der Option Hitler spielten, mussten sich nicht nur Gedanken darüber machen, wie sie einen Kanzler Hitler mäßigen konnten, sondern auch wie sie einen Reichspräsidenten Hitler verhindern konnten, sollte der alte Hindenburg den Löffel reichen oder alters-/krankheitsbedingt ausfallen und das Amt nicht mehr führen können.

Die Vorstellung, dass man sich von konservativer Seite einreden konnte Hitler benutzen zu können, konnte nur so lange funktionieren, wie die Personalie des Reichspräsidenten nicht akkut wurde, denn wenn sie das wurde, mussten die Konservativen entwerder bereit sein auch einen vollkommen unkontrollierbaren Hitler zu akzeptieren, oder jederzeit bereit sein sich gegen seine Ambtionen auf die Reichspräsidentschaft zu wenden, was aber mit einer Koalition kaum vereinbar gewesen wäre.

Das musste eigentlich jeder Konservative, der ein wenig vorausdachte sehen.

Das Ermächtigungsgesetz hätte schließlich auch von einem Kanzler oder Vizekanzler Papen oder einigen starken, nationalkonservativen Ministern genutzt werden können. Nicht umsonst ist in den Befugnissen des Gesetzes immer von der Reichsregierung, nicht vom Reichskanzler die Rede.

Wenn ich das richtig erinnere, war das "Ermächtigungsgesetz" in der Hinsicht limitiert, dass es seine Gültigkeit im Falle einer Kabinettsumbildung einbüßte.
D.h. das "Ermächtigungsgesetz" konnte nicht von konservativer Seite gegen Hitler gewendet werden, weil dann die Demission eines einzigen nationalsozialistischen Ministers genügt hätte um es aufzuheben.
Insofern war es weder von konservativer noch nach nationalsozialistischer Seite her de jure möglich das Gesetz lediglich für eigene Zwecke zu kapern.

Dass die Reichsregierung binnen weniger Monate kaum mehr als eigenständiger Machtfaktor bestehen bleiben würde, sahen Papen, Hugenberg, Kaas, Heuss und andere bürgerliche Politiker - egal ob Sympathisanten oder Gegner des NS-Regimes - vermutlich nicht voraus.

Angesichts von Hindenburgs Alter und dem Umstand, was ein Reichspräsident Hitler bedeutet hätte, mussten sie stündlich mit dem Machtverfall der Reichsregierung rechnen


Letztendlich ist die Frage nach dem Reichspräsidenten für mich auch der Aufhänger, warum ich das etwas anders beurteilen würde.
Mit weiteren Machttransfers zu Gunsten Hitlers war unter diesen Umständen zu rechnen.

Wenn man Hitlers Machtperspektiven wirklich eindämmen wollte, musste man ihn vor allem als potentiellen Reichspräsidenten ausschalten und das musste eigentlich bedeuten, dass man seine Kanzlerschaft nicht wünschen konnte und wenn diese nicht vermeidbar war, ihn schnell wieder los werden musste, bevor er die Mittel in die Hand bekommen würde über die Gesetzgebung seine eigenen Chancen Hindenburgs Nachfolger werden zu können, entscheidend verbessern konnte.

Und das sehe ich ehrlich gesagt bei den konservativen Ministern nicht.
 
Spätestens mit dem Rücktritt Brünings im Mai '32, nach der Wiederwahl Hindenburgs zum Reichsprasidenten, wird der zunehmend prägende, wenn nicht konstituierende Einfluss auf Berufung u. Gestaltung der Reichsregierungen durch Hindenburg u. seine Berater u. Vertrauten ersichtlich, Einfluß teils bis in die Vorhaben u. Programme der Kabinette, die von ihm abhängig geworden waren.

So gewann Hinderburg 1932 eine doppelte, bedeutsame Rolle in der Exekutive...u. in der Legislative durch seine Möglichkeiten der Notstandsverordnungen.

Durchaus verständlich in jener konkreten politischen Lage in Deutschland, und doch schon ein bedeutsamer Schritt in Richtung Verzahnung oder Verschmelzung von Exekutive und Legislative in einer Person, in einem einzigen Staatsorgan der Weimarer Verfassung...zu Lasten der Legislative.
 
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