Denn des Kinis Schulden waren, wie @Shinigami gezeigt hat, für die bayerische Regierung nicht das Ende der Welt; sie ließen sich sogar politisch urbar machen.
Das scheint etwas vielschichtiger zu sein (und da muss ich zugeben auch selbst einen Denkfehler gemacht zu haben, weswegen ich, was ich dazu geschrieben habe etwas relativeren muss).
Wegen des damaligen konstitutionellen Systems, müsste natürlich auch noch mal zwischen den Interessen der von König ernannten Regierung und des gewähltens Parlaments unterschieden werden.
Ein kleines Zitat, um das Problem auf den Punkt zu bringen:
"Die allein für ihn selbst bestimmten aufwendigen Schloßbauten im bayerischen Oberland (Linderhof, Neuschwanstein, Herrenchiemsee) und die Umbauten in der Münchneer Residenz strapazierten die dem König aus der sogentannten Zivilliste und aus dem eigenen Vermögen so stark, daß die Kabinettskasse seit 1877 zunehmnd in Schulden geriet und schließlich deren Zahlungsunfähigkeit drohte. Die Wendung aus der Miesere aus direkten Staatsmitteln hätte die Einschaltung des Landtags erfordrt, aber dies wollte das Ministerium nicht, weil es darin eine Gefährdung des monarchischen Prinzips sah".
Volkert, Wilhelm: Geschichte Bayerns, 2015, e book, Pos. 1118
(Ist zwar nur ein Überblickswerk und daher nicht erschöpfend, bringt die Sache, aber, denke ich prägnant auf den Punkt)
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Für die Regierung war das eine Miesere, in der sie steckte und aus der es nur 2 denkbare Wege gab, die sie selbst beeinflussen konnte:
1. Das weitere Schuldenmachen des Königs zügig einstellen um die Kabinettsfinanzen bereinigen zu können und nicht mit dem Parlament über zusätzliche Mittel verhandeln zu müssen.
2. In den sauren Apfel zu beißen, dass Parlament um die Bewilligung zusätzlicher Haushaltsmittel oder die Aufnahme von Staatsschulden zu bitten, wohlwissend, dass das Parlament das möglicherweise akzeptieren, sehr wahrscheinlich aber erstmal Gegenforderungen hinsichtlich weiterer Parlamentarisierung präsentieren würde, möglicherweise auch direkt die Regierungsbildung (die Mitglider der Regierung wurden nach wie vor vom König ernannt) betreffend, was für Mitglieder der Regierung ohne Rückhalt im Parlament sehr schnell das Karriereende hätte sein können.
D. h. wenn man es nicht schaffte Ludwig II. zur Sparsamkeeit und zum Herunterfahren der Ausgaben zu bewegen, hatten Regierung und möglicherweise auch andere Mitglieder des Hauses Wittelsbach, die die politische Macht der Dynastie erhalten sehen wollten, durchaus ein durch die Finanzen bedingtes Motiv Ludwig II. als Monarchen loswerden zu wollen.
Und je nachdem, wie viel Zugriff Ludwig auf das Familienvermögen der Dynastie hatte, hätten andere Mitglieder des Hauses Wittelsbach möglicherweise auch ein Motiv gehabt ihn entmündigen zu wollen (nicht aus primär politischen Gründen, sondern um seinen Zugriff auf das Hausvermögen zu beenden und damit verbunden Schädigung der Familienfinanzen vorzubauen).
Das Parlament hätte, da es hier nicht um Staatsschulden ging, sondern um Budgetüberschreitungen der Regierung, wahrscheinlich eher ein Interesse an der Zuspitzung der finanziellen Miesere Ludwigs und der Regierung gehabt, weil je verzweifelter deren finanzielle Lage war (Regieren ohne gedeckten Haushalt war ja immerhin verfassungswiedrig, so dass sich König und Regierung dadurch massiv anreifbar machten), desto größer war natürlich die Möglichkeit des Parlaments, im Gegenzug für eine Bereinigung der finanziellen Miesere von König und Regierung die Verfassung zu eigenen Gunsten neu aushandeln zu können.
Insofern hatte die Regierung durchaus ein Motiv ihn als König und Quell ihrer eigenen finanziellen Probleme loszuwerden. Allerdings nicht um dadurch einen Staatsbankrott abzuwenden, sondern um nicht mit dem Parlament eine Neuordnung der verfassungsmäßigen Verhältnisse erörtern zu müssen.
Andere Mitglieder des Hauses Wittelsbach hatten deswegen ebenfalls ein Motiv Ludwig als König los zu werden, und wegen des Hausvermögens, ihn möglicherweise auch entmündigen zu lassen.
Allerdings anders, als
@Dion das gemutmaßt hat, wahrscheinlich weniger aus persönlichem Ehrgeiz, als mehr um künftigen Sprossen der Dynastie politische Macht und Vermögen zu erhalten.
Das alles wäre aber (speziell auf Dions Einlassungen gemünzt) kein Grund gewesen ihn umbringen zu wollen.
Die Regierung hatte, wie ich das sehe möglicherweise ein finanzielles Motiv Ludwig II. als König abzusetzen, weil er sie in Schwierigkeiten brachte*
Das stärkere Motiv Ludwig II. davon abzuhalten über seine Bauprojekte weiteren finanziellen Schaden zu produzieren, dürfte aber die Familie gehabt haben und da wäre neben der Absetzung auch ein Grund für den Versuch der Entmündigung zu sehen, denn eine Absetzung Ludwigs als König hätte natürlich seinen Zugriff auf Teile des Familienvermögens als Mitglied des Hauses Wittelsbach nicht beendet.
Das war wahrscheinlich tatsächlich nur über die Entmündigung zu machen.
Da sind schon gewisse Motive vorhanden. Ob die möglicherweise ausschlaggebend waren, ist von Bedingungen abhängig, bei denen ich nicht übersehe ob sie zutrafen, im Besonderen ob es andere Möglichkeiten gab die Schieflage der Kabinettsfinanzen zu bereinigen, die für die Regierung ein Motiv bildeten (denn ohne die wäre die Absetzung nicht zu machen gewesen).
* Es sei denn dass die Familie Wittelsbach (sollten sich Teile des Hausvermögens Ludwigs Zugriff entzogen und Zugirff die Einwilligung anderer Familienmitglieder erfordert haben) oder andere interessierte Parteien (Berlin?) bereit gewesen wäre(n) um Schaden für die Dynastie und das Königtum zu vermeiden die bei der Bereinigung er Kabinettsfinanzen auszuhelfen.