Ludwig II. von Bayern

Zur Uhr:
Folgt man dem Teilnehmer des Dramas des 13. Juni, dem Irrenarzt F.C. Müller so ging der Gudden mit dem Ludwig am Abend 6:25 los.
Die Uhr des Ludwig war 6:54 stehen geblieben, die des Gudden (dessen Assistent er ist) um 8 Uhr.
"Guddens Uhr war um 8 Uhr stehen geblieben, doch zog dieser seine Uhr nur selten auf."
 
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Bismarcks Alkohol- und Drogenkonsum wird man mindestens als schwer bedenklich bezeichnen müssen, Bismarck war aber auch ein Arbeitstier, das ein enormes Arbeitspensum bewältigen konnte, und so tief er auch am Vorabend versumpft war, er stand morgens wieder topfit und auf der Matte.
Richtig, Tatsache ist aber, dass Bismarcks persönliche Laster in den politischen Kreisen natürlich bekannt und später zum Teil auch offensichtlich waren.
Bismarck war ein Arbeitstier, das trotz dieser Dinge ein enormes Leistungspensum schaffte, aber es ist auch zutreffend, dass es Zeiten gab, in denen er über Wochen oder Monate nicht selbst in der Öffentlichkeit auftrat und sich in Varzin oder später Friedrichsruh mindestens vor der Öffentlicheit mehr oder weniger verschanzte.

Das einfach nur als Beispiel dahingehend (und Bismarck ist ja mehr oder weniger zeitgleich), dass ein paar private Problemchen, was das Verhalten im Genussmittelkonsum angeht und die Abstinez von der Öffentlichkeit (Ludwig II.) alleine nicht unbedingt als K.o.-Kriterien für einen politischen Amtsträger hinreichten.
Deswegen allein und wegen privaten kustaffinen Spleens, würde man ihn kaum abgesetzt haben.

- Die offensiven homoerotischen Neigungen, die du genannt hast, waren ein Problem

- Die finannziellen Belange waren auch ein Problem, aber in anderer Hinsicht, als @Dion das meint: Denn die von Ludwig immer wieder angeforderten Mittel überstiegen regelmäßig die ihm zustehenden Mittel aus der Zivilliste und die darüber hinaus verfügbaren Posten, des Regierungsbudgets, die sich noch anderswo zusammenkratzen ließen.
Das bedeutet aber Gegensatz zu dem, was @Dion schreibt, nicht drohenden Staatsbankrott, sondern lediglich, dass es aus dem laufenden Haushalt nicht zu finanzieren war und dass die Regierung entsprechend das Parlament um Aufstockung des Haushalts, bzw. Bewilligung zusätzlicher Mittel hätte bitten müssen.

Das hätte der Landtag sicherlich erwogen, wenn man ihm in Sachen Verfassung entgegengekommen und dem Landtag mehr Einfluss bei der Ernennung der Minister und Regierungen eingeräumt hätte.
So einen kompromiss konnten aber natürlich die vom König ernannten minister, die nicht unbedingt auch eine hinreichende politische Basis hatten nicht wollen. und die restliche Wittelsbach-Dynastie hätte das wahrscheinlich auch nicht besonders gut gefunden.
Außerdem wäre wie gesagt in wirtschaftlich insgesamt eher von Stagnation bestimmten Zeiten nicht populär gewesen.

Insofern seß die Regierung in dieser Frage zwischen zwei Stühlen, einerseits den Wünschen des Regenten, der sie ernannt hatte nicht nachkommen zu wollen, weil sie sich, wenn das zu einer Verfassungsänderung geführt hätte, damit möglicherweise selbst gefeuert hätten, andererseits diesen auch nicht umstimmen zu können.
Darin wird man eine Motivation sehen können Ludwig II. abzusetzen um ihn als Regenten los zu sein, aber eigentlich nicht dafür ihn durch Entmündigung persönlich treffen zu wollen oder gar umzubringen.


- Die nichtvorhandene Ansprechbarkeit, die natürlich die Staatsgeschäfte stören musste, möglicherweise die geäußerten Selbstmordgedanken werden da schon eher den Ausschlag gegeben haben.
 
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Der Ludwig wird den Gudden nicht versehentlich erwürgt haben. Oder doch? Weil er halt irre ist?
"dumm gelaufen" ist es für den Gudden in jedem Fall. :D
Vielleicht hast du ja Recht, und Ludwig hat von Gudden mit Vorsatz ermordet.
Aber es gibt ja nun keine Zeugen, wir wissen es nicht. Ich halte es für vorstellbar, dass Gudden versuchte, Ludwig vom Selbstmord abzuhalten und dieser sich nicht anders zu helfen wusste, als den renitenten Gudden so lange unter Wasser zu drücken, bis dieser nicht mehr in der Lage war, ihn am Selbsmord zu hindern. Nicht das wir uns missverstehen: ich halte das für eine mögliche Deutung des Hergangs, nicht für der Weisheit letzter Schluss. Dann wäre es aber kein Mord, weil der Vorsatz fehlte. Du hingegen siehst ja hier eher Vorsatz bei Ludwig und ich kann deine Haltung darin durchaus als plausible Möglichkeit nachvollziehen. Eben als eine mögliche Deutung.
 
Vielleicht hast du ja Recht, und Ludwig hat von Gudden mit Vorsatz ermordet.
Aber es gibt ja nun keine Zeugen, wir wissen es nicht. Ich halte es für vorstellbar, dass Gudden versuchte, Ludwig vom Selbstmord abzuhalten und dieser sich nicht anders zu helfen wusste, als den renitenten Gudden so lange unter Wasser zu drücken, bis dieser nicht mehr in der Lage war, ihn am Selbsmord zu hindern.
Mei, wir waren ja nicht dabei.
Denkbar wäre das schon wie Du sagst: der Ludwig ist zum Selbstmord entschlossen. Um diesen vollenden zu können muss der Doktor beseitigt werden.
Denn würde der laut Alarm schlagen, es eilten Retter herbei, die ihn wieder aus dem Wasser ziehen.
Der denkbar tief gefallene Narzisst Ludwig wäre noch des kümmerlichen letzten Restes seiner Würde beraubt.
Er hätte nicht einmal mehr Freiheit seiner eigenen Existenz ein Ende zu setzen.
Und so kann Ludwigs Plan des Selbstmordes nur mit der raschen und entschlossenen Tötung des geblendeten Gudden gelingen.

Der König ist ja schlau und sehr kreativ und fantasiereich.
Und er ist ein gefährlicher Mann der seine Diener misshandelt und demütigt.
Er lässt Reitersoldaten, die Chevauxlegers, an den Königlichen Hof abkommandieren um sie sexuell zu missbrauchen. Wer sich dem nicht fügt wird entlassen.
Und ständig neue Missbrauchsopfer will der unersättliche König haben.
Wer so rücksichtslos agiert wird keine Hemmung, jedoch hohen Antrieb, haben den Menschen, der ihm die größte Demütigung zufügte, mit ins Grab zu nehmen sofern es möglich.
 
Nebenbei:
Und er ist ein gefährlicher Mann der seine Diener misshandelt und demütigt.
Er lässt Reitersoldaten, die Chevauxlegers, an den Königlichen Hof abkommandieren um sie sexuell zu missbrauchen. Wer sich dem nicht fügt wird entlassen.
Wären Ludwigs mutmaßliche Taten nicht ein wesentlich plausibleres hypothetisches Mordmotiv? Denn des Kinis Schulden waren, wie @Shinigami gezeigt hat, für die bayerische Regierung nicht das Ende der Welt; sie ließen sich sogar politisch urbar machen.

Doch ein Päderast an der Spitze des Staates, der getreue Soldaten wie Strichjungen behandelt?

In einem Europa nach dem Jahr 1848 scheint mir dies eine brandgefährliche Kombination zu sein, die selbst überzeugte Monarchisten möglicherweise zum Undenkbaren hätte verleiten können (aus ihrer Sicht hätte die Krone vielleicht vor ihrem momentanen Träger geschützt werden müssen).
 
@Scorpio: kurze Frage: warum schreibst Du in Deinem Text "Dr. Gubben"?

Nachdem ich bei von Eulenburg weiter gelesen habe, ist für mich Selbstmord und Mord vom "Mitwisser" von Gudden sehr wahrscheinlich.
(habe gerade festgestellt: Libertas Schulze-Boysen ist eine Enkeltochter von Eulenburg)
 
Der von @hatl erwähnte Dr. Müller beschreibt eindrücklich, wie Ludwig "durch die Blume" immer wieder versuchte zu erkunden, ob ihn jemand vergiften will.
Kann man gleichzeitig Angst davor haben, getötet zu werden und Selbstmordgedanken hegen?
Da der Arzt offenbar keinen Widerspruch sah, muss ich annehmen, dass ein solches Verhalten in seinem Zustand möglich ist.
 
Doch ein Päderast an der Spitze des Staates, der getreue Soldaten wie Strichjungen behandelt?
Das ist ein springender Punkt.
Denn die Missbrauchten kehren ja auch zurück in ihre Dörfer und Städte und so werden die sexuellen Übergriffe des Ludwig immer mehr publik.
In den Wirtshäuser werden zunehmend Gespräche darüber geführt.
Das ist wahrscheinlich gefährlicher für die bayerische Monarchie als die Verschuldung.
Diese betrifft so wie ich es verstehe vor allem das Familienvermögen der Wittelsbacher welche genug Besitz haben um nicht darüber pleite zu gehen. Doch hat auch da der Spaß ein Loch.

"Für den Initiator des Absetzungsverfahrens, Prinz Luitpold, dürfte die Abordnung von Soldaten zu königlichen Missbrauch neben den erfahrenen Kränkungen und Erniedrigungen und der finanziellen Belastung seiner Familie das entscheidende Motiv gewesen sein."
Häfner S.74
 
Kann man gleichzeitig Angst davor haben, getötet zu werden und Selbstmordgedanken hegen?
Da der Arzt offenbar keinen Widerspruch sah, muss ich annehmen, dass ein solches Verhalten in seinem Zustand möglich ist.
Auch ein Selbstmordgefährdeter möchte vermutlich selbst darüber entscheiden, wann und wie er aus dem Leben scheidet. In meinem erweiterten Umfeld hat es vor Jahren einen Selbstmord gegeben, derjenige hat seinen Selbstmord etwa ein Jahr lang vorbereitet. Etwa ein Jahr vor seinem Tod kaufte er sich einen Computer. Die Polizei sagte nach der Untersuchung (ich hab das nur aus zweiter Hand), dass er den Computer quasi nur benutzt hat, seinen Selbstmord vorzubereiten. Er hat einen Zeitplan erstellt, hat persönliche Briefe vorbereitet, teilweise Pakete vorbereitet, mit Dingen, die er Freunden und Verwandten zukommen lassen wollte. Der hatte klare Selbstmordabsichten, hat das aber meines Wissens niemandem gegenüber offenbart, der Zeitplan war ihm wohl sehr wichtig.
Nun ist dieser Fall nicht mit Ludwig vergleichbar, dessen Selbstmord vermutlich ungeplant und einigermaßen spontan war. Ludwig hat die Gunst der Stunde genutzt, hat sich aber womöglich bereits nachmittags lammfromm verhalten, um am Abend mit Gudden beim Spaziergang allein zu sein (ob er nun einen erweiterten Suizid plante oder nicht). Dennoch sehe ich keinen Widerspruch zwischen Suizidalität und dem Wunsch die Kontrolle zu behalten, ja ich würde sogar sagen, dass in vielen Fällen (etwa bei verschuldeten Familienvätern, die ihre Familie mit in den Tod nehmen*) Kontrolle ein ganz zentrales Motiv für den erweiterten Suizid ist: Man hat sein Leben nicht mehr im Griff, das einzige was man noch im Griff hat, ist wann und wie man geht.


*ich habe das Gefühl, dass es in nach außen hin „intakten“ Beziehungen öfter Männer als Frauen sind, welche diesen Ausweg wählen, bei Alleinerziehenden sind es natürlich häufiger die Mütter, was eben auch daran liegt, dass es mehr alleinerziehende Mütter als Väter geben dürfte.
 
Das ist ein springender Punkt.
Denn die Missbrauchten kehren ja auch zurück in ihre Dörfer und Städte und so werden die sexuellen Übergriffe des Ludwig immer mehr publik.
In den Wirtshäuser werden zunehmend Gespräche darüber geführt.
Das ist wahrscheinlich gefährlicher für die bayerische Monarchie als die Verschuldung.
Da habe ich Zweifel. So etwas ist schambesetzt. Und ein allseits verbreitetes Blaming the Victim ist nicht förderlich über erlebten Missbrauch offen zu reden.
 
Und genau so wurde das auch behandelt, "schambesetzt".
Offiziell findet man das mehr oder minder verklausuliert in Protokollen und Gutachten.
Und der Ludwig trieb es immer toller und immer mehr Opfer erzählen zu Hause was ihnen widerfahren,
und an den Biertischen spricht man vom "Herrn Huber" mit seinen Reitersoldaten und meinte den König.
So berichtet der Eulenburg nach Berlin.
Zudem entsteht ein schwerer Konflikt zwischen dem König und dem Kriegsminister der nicht bereit ist diese Zustände weiterhin zu verantworten.

Es lässt sich immer weniger geheim halten.
 
Denn des Kinis Schulden waren, wie @Shinigami gezeigt hat, für die bayerische Regierung nicht das Ende der Welt; sie ließen sich sogar politisch urbar machen.
Das scheint etwas vielschichtiger zu sein (und da muss ich zugeben auch selbst einen Denkfehler gemacht zu haben, weswegen ich, was ich dazu geschrieben habe etwas relativeren muss).

Wegen des damaligen konstitutionellen Systems, müsste natürlich auch noch mal zwischen den Interessen der von König ernannten Regierung und des gewähltens Parlaments unterschieden werden.

Ein kleines Zitat, um das Problem auf den Punkt zu bringen:

"Die allein für ihn selbst bestimmten aufwendigen Schloßbauten im bayerischen Oberland (Linderhof, Neuschwanstein, Herrenchiemsee) und die Umbauten in der Münchneer Residenz strapazierten die dem König aus der sogentannten Zivilliste und aus dem eigenen Vermögen so stark, daß die Kabinettskasse seit 1877 zunehmnd in Schulden geriet und schließlich deren Zahlungsunfähigkeit drohte. Die Wendung aus der Miesere aus direkten Staatsmitteln hätte die Einschaltung des Landtags erfordrt, aber dies wollte das Ministerium nicht, weil es darin eine Gefährdung des monarchischen Prinzips sah".

Volkert, Wilhelm: Geschichte Bayerns, 2015, e book, Pos. 1118
(Ist zwar nur ein Überblickswerk und daher nicht erschöpfend, bringt die Sache, aber, denke ich prägnant auf den Punkt)

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Für die Regierung war das eine Miesere, in der sie steckte und aus der es nur 2 denkbare Wege gab, die sie selbst beeinflussen konnte:

1. Das weitere Schuldenmachen des Königs zügig einstellen um die Kabinettsfinanzen bereinigen zu können und nicht mit dem Parlament über zusätzliche Mittel verhandeln zu müssen.
2. In den sauren Apfel zu beißen, dass Parlament um die Bewilligung zusätzlicher Haushaltsmittel oder die Aufnahme von Staatsschulden zu bitten, wohlwissend, dass das Parlament das möglicherweise akzeptieren, sehr wahrscheinlich aber erstmal Gegenforderungen hinsichtlich weiterer Parlamentarisierung präsentieren würde, möglicherweise auch direkt die Regierungsbildung (die Mitglider der Regierung wurden nach wie vor vom König ernannt) betreffend, was für Mitglieder der Regierung ohne Rückhalt im Parlament sehr schnell das Karriereende hätte sein können.

D. h. wenn man es nicht schaffte Ludwig II. zur Sparsamkeeit und zum Herunterfahren der Ausgaben zu bewegen, hatten Regierung und möglicherweise auch andere Mitglieder des Hauses Wittelsbach, die die politische Macht der Dynastie erhalten sehen wollten, durchaus ein durch die Finanzen bedingtes Motiv Ludwig II. als Monarchen loswerden zu wollen.

Und je nachdem, wie viel Zugriff Ludwig auf das Familienvermögen der Dynastie hatte, hätten andere Mitglieder des Hauses Wittelsbach möglicherweise auch ein Motiv gehabt ihn entmündigen zu wollen (nicht aus primär politischen Gründen, sondern um seinen Zugriff auf das Hausvermögen zu beenden und damit verbunden Schädigung der Familienfinanzen vorzubauen).

Das Parlament hätte, da es hier nicht um Staatsschulden ging, sondern um Budgetüberschreitungen der Regierung, wahrscheinlich eher ein Interesse an der Zuspitzung der finanziellen Miesere Ludwigs und der Regierung gehabt, weil je verzweifelter deren finanzielle Lage war (Regieren ohne gedeckten Haushalt war ja immerhin verfassungswiedrig, so dass sich König und Regierung dadurch massiv anreifbar machten), desto größer war natürlich die Möglichkeit des Parlaments, im Gegenzug für eine Bereinigung der finanziellen Miesere von König und Regierung die Verfassung zu eigenen Gunsten neu aushandeln zu können.


Insofern hatte die Regierung durchaus ein Motiv ihn als König und Quell ihrer eigenen finanziellen Probleme loszuwerden. Allerdings nicht um dadurch einen Staatsbankrott abzuwenden, sondern um nicht mit dem Parlament eine Neuordnung der verfassungsmäßigen Verhältnisse erörtern zu müssen.
Andere Mitglieder des Hauses Wittelsbach hatten deswegen ebenfalls ein Motiv Ludwig als König los zu werden, und wegen des Hausvermögens, ihn möglicherweise auch entmündigen zu lassen.
Allerdings anders, als @Dion das gemutmaßt hat, wahrscheinlich weniger aus persönlichem Ehrgeiz, als mehr um künftigen Sprossen der Dynastie politische Macht und Vermögen zu erhalten.

Das alles wäre aber (speziell auf Dions Einlassungen gemünzt) kein Grund gewesen ihn umbringen zu wollen.
Die Regierung hatte, wie ich das sehe möglicherweise ein finanzielles Motiv Ludwig II. als König abzusetzen, weil er sie in Schwierigkeiten brachte*

Das stärkere Motiv Ludwig II. davon abzuhalten über seine Bauprojekte weiteren finanziellen Schaden zu produzieren, dürfte aber die Familie gehabt haben und da wäre neben der Absetzung auch ein Grund für den Versuch der Entmündigung zu sehen, denn eine Absetzung Ludwigs als König hätte natürlich seinen Zugriff auf Teile des Familienvermögens als Mitglied des Hauses Wittelsbach nicht beendet.
Das war wahrscheinlich tatsächlich nur über die Entmündigung zu machen.

Da sind schon gewisse Motive vorhanden. Ob die möglicherweise ausschlaggebend waren, ist von Bedingungen abhängig, bei denen ich nicht übersehe ob sie zutrafen, im Besonderen ob es andere Möglichkeiten gab die Schieflage der Kabinettsfinanzen zu bereinigen, die für die Regierung ein Motiv bildeten (denn ohne die wäre die Absetzung nicht zu machen gewesen).







* Es sei denn dass die Familie Wittelsbach (sollten sich Teile des Hausvermögens Ludwigs Zugriff entzogen und Zugirff die Einwilligung anderer Familienmitglieder erfordert haben) oder andere interessierte Parteien (Berlin?) bereit gewesen wäre(n) um Schaden für die Dynastie und das Königtum zu vermeiden die bei der Bereinigung er Kabinettsfinanzen auszuhelfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein kleines Zitat, um das Problem auf den Punkt zu bringen:

"Die allein für ihn selbst bestimmten aufwendigen Schloßbauten im bayerischen Oberland (Linderhof, Neuschwanstein, Herrenchiemsee) und die Umbauten in der Münchneer Residenz strapazierten die dem König aus der sogentannten Zivilliste und aus dem eigenen Vermögen so stark, daß die Kabinettskasse seit 1877 zunehmnd in Schulden geriet und schließlich deren Zahlungsunfähigkeit drohte. Die Wendung aus der Miesere aus direkten Staatsmitteln hätte die Einschaltung des Landtags erfordrt, aber dies wollte das Ministerium nicht, weil es darin eine Gefährdung des monarchischen Prinzips sah".
Das ist der Punkt den ich nicht verstehe.
Was ist die Kabinettskasse?
Ist das der Haushalt über den die vom König eingesetzte Regierung frei verfügt? Gespeist aus speziellen Abgaben?
 
Ist das der Haushalt über den die vom König eingesetzte Regierung frei verfügt?
So habe ich es zumindest verstanden.

Wobei ich freimütig einräumen muss, dass ich nicht weiß, wie genau die bayerische Verfassung damals im Hinblick auf die Budget-Intervalle aussah und ob in allen Bereichen eine jährliche Bewilligung der Mittel fällig war, oder ob andere Intervalle vorgesehen waren.

Auf Ebene des Reichs gab es ja z.B. das "Septennat" im Bezug auf den Militärhaushalt.

Wenn das Budget in Bayern oder mindestens Teile des Haushalts (Zivilliste) auf mehr als ein Jahr zu bewilligen waren, wäre natürlich auch die Rechenschaftspflicht auf mehrere Jahre gestreckt gewesen und es hätte die Möglichkeit gegeben innerhalb der vom Bewilligungszeitraum abgedeckten Budgetjahre Beträge nicht nur zwischen einzelen Ressorts, sondern auch zwischen den Budgetjahren hin und her zu verschieben (Kasse), so lange die Regierung damit irgendwie bis zum Ablauf der Budgetperiode ausgekommen wäre.

Wenn es sich damit so verhielt, hätte die Regierung unter Umständen Gelegenhit gehabt mehrere Jahre in Folge ihr eigentliches Jahresbudget im Vorgriff auf Folgejahre zu zu überschreiten, ohne dass ihr das unmittelbar auf die Füße gefallen wäre.

Sofern Steuernnahmen dafür noch nicht als liquide Mittel zur Verfügung standen, hätte es dann Sinn ergeben, seitens der Regierung für laufende Ausgaben Kredite aufzunehmen und diese bei Eingang später fälliger Steuereinnahmen aus diesem Topf wieder auszugleichen.

So denke ich mir das in etwa.

Sollten dabei allerdings Fehlkalkulationen zu Gunsten von Mitteln für die Zivilliste gemacht worden sein oder (z.B. durch Konjunkturabschwächung) bereits bewilligte Mittel, für die Kredite standen nicht adäquat über Besteuerung oder andere Posten wieder hineingekommen sein, hätte dass im Verlauf der Budgetperiode zu Problemen wegen Überschreitung führen können.

Und die wäre, weil man dann nachträgliche Budgetaufstockung beim Parlament hätte beantragen müssen ein Problem gewesen.
 
Das ist der Punkt den ich nicht verstehe.
Was ist die Kabinettskasse?
Ist das der Haushalt über den die vom König eingesetzte Regierung frei verfügt? Gespeist aus speziellen Abgaben?

Ich scheine das auch nicht ganz richtig verstandn zu haben, habe aber folgende Erläuterung gefunden:

Zur Klärung

"[...]um diesen sach-
verhalt adäquat beurteilen zu können, bedarf es einer knappen erläuterung hin-
sichtlich des unterschiedes zwischen der staatskasse einerseits und der kabinetts-
kasse andererseits. Maximilian von Montgelas, der langjährige Außen-, innen- und
finanzminister des ersten bayerischen königs, Max i. Joseph, hatte bereits zu
Beginn des 19. Jahrhunderts darauf hingearbeitet, die im Absolutismus noch übli-
che Verquickung des staatlichen Vermögens, der staatlichen gelder mit denen des
Monarchen aufzulösen.²⁵ das führte unter anderem dazu, dass es dann, im könig-
reich Bayern, eine reine staatskasse gab, aus der, gespeist aus den steuereinnahmen,
alle staatlichen unternehmungen bezahlt wurden, darunter zum Beispiel staatliche
Bauvorhaben, die Ausrüstung der Armee, die finanzierung der staatlichen eisen-
bahnen, ebenso die gehälter der staatsbeamten etc. darüber hinaus wurde dem
Monarchen aus besagter staatskasse jährlich eine festgelegte summe zugewiesen,
die sogenannte zivilliste, die es dem herrscher ermöglichen sollte, alle nötigen
Ausgaben für Repräsentation, für das hoftheater, für die Bezahlung der hofbeam-
ten, für den unterhalt der königlichen familie und so weiter begleichen zu können.
Verwaltet wurden die gelder der zivilliste von der kabinettskasse, die damit die
kasse des königs war. für die Verwendung der der zivilliste übertragenen gelder,
also für das geld, das in der kabinettskasse dem herrscher zur Verfügung stand,

musste dieser niemandem mehr, auch nicht dem landtag, Rechenschaft ablegen.[...]"

S.21

Demnach war die Kabinettskasse eine institution, die Mittel für die Aufwendungen des Königtums aus dem Staatshaushalt verwaltete, für die wiederrum sie nicht rechenschaftspflichtig war.


In dem Fall wäre jetzt zu fragen, ob bei der Verwaltung dieser Kasse die Regierung eine aktive Rolle hatte.

Wenn nicht, hätte die Regierung damit ein Motiv weniger gehabt, wenn doch und sie hätte diese Verschuldung mitgetragen, wäre sie natürlich involviert gewesen und hätte schon aus Selbstschutz versuchen müssen das irgendwie zu beenden.

Wenn aus dieser Kasse auch der Unterhalt der Königlichen Familie kam, bzw. er darüber verwaltet wurden, wäre die sicherlich nicht amused über eine Zahlungsunfähigkeit dieser Kasse gewesen, weil dass dann natürlich auch bedeutet hätte, dass deren Unterhalt nicht hätte ausgezahlt werden können.

Also in jedem Fall finanzielles Motiv bei der Familie, eher kein Motiv beim Parlament (Staatsfinanzen) und fragliches Motiv bei der Regierung, je nach de, wie weit darin involviert und wie zugänglich der König sich zeigte.
Sanierung der Kasse selbst wäre dann wahrscheinlich bei Zurückfahren der Ausgaben über die Eingänge der Zivilliste mittelfristig zu machen gewesen, wenn man an anderen Teilen der Hofhaltung etwas gespart hätte.
Im Falle monarchischer Uneinsichtigkeit und der eventuellen Notwendigkeit das parlament um mehr Mittel bitten zu müssen, wäre dann aber in jedem Fall natürlich das Problem bestehen gewesen, dass das zu Verfassungsänderungen hätte führen können.
 
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