Sollten Nazi-Verbrecher heute noch verurteilt werden??

Die Tatsache, dass Richter gewählt werden, halte ich in diesem Zusammenhang für vergleichsweise unbeachtlich, weil schon vor Gründung der Bundesrepublik auf Landesebene ein anfangs zumindest inoffizieller, später auch gesetzlich garantierter weltanschaulicher Proporz gewährleistet war. Außerdem wurden bis 1949 die meisten Richter von den Besatzungsmächten ernannt. Soweit mir bekannt ist, vergaben die einen den anderen nichts in puncto Milde. Politische Auswirkungen hatte da eher die Tatsache, dass es bis in die 1960er schlicht nicht genügend höhere Juristen ohne NS-Vergangenheit gab.
 
Politische Auswirkungen hatte da eher die Tatsache, dass es bis in die 1960er schlicht nicht genügend höhere Juristen ohne NS-Vergangenheit gab.
Die Staatsanwaltschaft war weisungsgebunden und wurde nicht zur Klageerhebung angewiesen.

Über die erste Verjährungsverlängerungsbebatte für Mord bin ich nur über ein von Jaspers geschriebenes Buch informiert. Es wirkt als ob der Bundestag nur sehr widerwillig wegen des Auslandes die Verlängerung beschlossen hat. Als wenn die meisten Abgeordneten aus ehrlicher Überzeugung eigentlich gegen die Verlängerung der Verjährung waren.
 
Die Staatsanwaltschaft war weisungsgebunden und wurde nicht zur Klageerhebung angewiesen.
Wir reden aneinander vorbei. Denn ja, es gab zweifellos politische Einflussnahme, und ja, ich stimme Dir zu: über die Staatsanwälte, die weisungsgebunden waren. Die Tatsache, dass Richter gewählt werden, halte ich dagen für unbeachtlich, darauf wollte ich hinaus. Es wurde schon früh in den Landtagen und bei der Militärregierung auf Proporz geachtet, trotzdem wurde so mancher braune Hemmschuh in einen Talar gesteckt, einfach weil (v.a. ab Landgerichtspräsident aufwärts) die Auswahl ziemlich begrenzt war.
Über die erste Verjährungsverlängerungsbebatte für Mord bin ich nur über ein von Jaspers geschriebenes Buch informiert. Es wirkt als ob der Bundestag nur sehr widerwillig wegen des Auslandes die Verlängerung beschlossen hat. Als wenn die meisten Abgeordneten aus ehrlicher Überzeugung eigentlich gegen die Verlängerung der Verjährung waren.
Ja … Die Engländer haben einen schönen Ausdruck dafür: can of worms. Diese Dose mit Würmern wollten viele Abgeordnete wahrhaftig aus ideologischen Gründen nicht öffnen.

Allerdings darf man auch die Orthodoxie der Juristen nicht unterschätzen (und unsere Abgeordneten waren schon immer v.a. Juristen). Wem es gelingt, die moralische Verantwortung des deutschen Staates auszuklammern, der Prozessökonomie zuwiderzuhandeln, der wird tatsächlich einige gute Gründe finden, warum selbst Mord verjähren sollte. Erst seit etwa 2000 ist die moderne Kriminalistik so weit, einen Täter auch nach Jahrzehnten noch halbwegs sicher zu überführen. Und noch heute will wohl kaum ein Richter einen Fall verhandeln, der Jahrzehnte zurückliegt. Allein sich mit den Zeugen in einem solchen Fall herumzuschlagen, erfordert Nerven.
 
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